Ein neues Diabetes-Medikament, aber nicht für die Deutschen
02. September 2011, 21:20
Uhr
Der deutsche Pharmakonzern Boehringer Ingelheim und sein
amerikanischer Partner Eli Lilly werden ihr neues orales Antidiabetikum
Trajenta mit dem Wirkstoff Linagliptin Patienten in Deutschland vorerst nicht
zur Verfügung stellen. Sie fürchten, keinen auskömmlichen Preis zu erzielen.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem sogenannten Amnog-Prozess zur
Bewertung neuer Arzneimittel.
Das erst zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (Amnog) regelt die Preisbildung
für neu zugelassene Arzneimittel - und damit ihre Erstattungsfähigkeit durch
die gesetzliche und private Krankenversicherung innerhalb eines Jahres. „Wir
können, wenn überhaupt, das neue Antidiabetikum in Deutschland erst zur
Verfügung stellen, wenn mehr Transparenz zum Ausgang des Amnog-Prozesses
besteht", wird Engelbert Günster, Landesleiter Deutschland von Boehringer
Ingelheim, in einer Mitteilung zitiert. „Die laufenden Gespräche auf
Verbandsebene mit den Kostenträgern deuten darauf hin, dass zurzeit keinerlei
Bereitschaft erkennbar ist, Preise für medizinische Innovationen auch nur
angemessen zu gestalten." Im Gegenteil sei die Absicht zu erkennen, die Preise
in Deutschland als hochindustrialisiertem Land sogar noch unter dem europäischen
Durchschnittspreis festlegen zu wollen.
Wird der Erstattungsbeitrag dem Innovationscharakter gerecht?
Im Rahmen des Amnog-Prozesses reicht der pharmazeutische
Unternehmer ein Dossier zum Nutzen eines dem Großhandel schon zur Verfügung
gestellten Präparats beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein. Der G-BA oder
das von ihm beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet das Dossier innerhalb von drei Monaten. Dabei
wird der Zusatznutzen des neuen Arzneimittels gegenüber einer sogenannten
zweckmäßigen Vergleichstherapie geprüft, die vom G-BA bestimmt wird. Auf Basis
der sich anschließenden Entscheidung des G-BA wird der Erstattungsbetrag des
Arzneimittels mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt beziehungsweise durch die
Schiedsstelle festgesetzt. Im Amnog-Prozess haben die Wahl der sogenannten
zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie die Bewertungskriterien entscheidenden
Einfluss auf das Ergebnis. Die Unternehmen gehen im Fall von Linagliptin nun
aber davon aus, dass die Auswahl der Vergleichstherapie und die Bewertung zu einer
nicht ausreichenden Berücksichtigung des therapeutischen Nutzens und der
positiven Eigenschaften des Wirkstoffs führen werden. Als Folge droht ein
Erstattungsbetrag für Linagliptin, der aus Sicht von Boehringer Ingelheim und
Eli Lilly dem Innovationscharakter des Medikaments nicht gerecht wird.
Theoretisch viele Patienten betroffen
Der Streit betrifft eine große Zahl von Patienten: In
Deutschland haben rund 6,8 Millionen Menschen einen Typ-2-Diabetes, von denen
wiederum 67 Prozent ein erhöhtes Risiko für eine abnehmende Nierenfunktion
tragen. Eine gute Blutzuckereinstellung unabhängig vom Grad der Nierenfunktion
stellte nach Angaben der beiden Pharmakonzerne bisher eine therapeutische Lücke
dar. Es bestehe daher Bedarf, diese Lücke zu schließen - mit dem Wirkstoff
Linagliptin. Linagliptin hat nach der Zulassung in den Vereinigten
Staaten im Mai und in Japan im Juli dieses Jahres am 25. August auch die
Zulassung der Europäischen Behörde (EMA) erhalten. Linagliptin erfordert nach
Angaben der Hersteller selbst bei Patienten mit einem hohen Risiko für eine
nachlassende Nierenfunktion keine Dosisanpassung. Boehringer Ingelheim und Eli
Lilly hatten ihre Zusammenarbeit in der Diabetesversorgung zu Beginn dieses
Jahres begonnen. Sie konzentriert sich auf vier Wirkstoffe in der
Entwicklungs-Pipeline, die verschiedenen vielversprechenden Substanzklassen
angehören.
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