9/11 sollte für die IT-Unternehmen noch zum guten Geschäft werden
10. September 2011, 10:06
Uhr
Es war der Tag, an dem selbst die lebensfreudigen Menschen
in San Francisco in Depressionen verfielen: Im Financial District der Stadt
wurde am Tag nach den Anschlägen des 11. September 2001 die prominente
Transamericana-Pyramide aus Angst vor weiteren Anschlägen geräumt. Auch die
Arbeitgeber in den umliegenden Bürogebäuden stellten ihren Beschäftigten frei,
nach Hause zu gehen. Für viele der Angestellten war das schon deshalb wichtig,
um ihre Kinder aus den ebenfalls geschlossenen Schulen abholen zu können.
Anders war die Lage im Valley
Anders war die Lage von Anfang an im Silicon Valley. Dort
bemühten sich die Unternehmen sofort, ihren normalen Geschäftsbetrieb
aufrechtzuerhalten. „Oracle kann und darf den Betrieb heute nicht einstellen",
schrieb Larry Ellison, der Vorstandsvorsitzende des zweitgrößten
Softwarekonzerns der Welt, seinen Mitarbeitern in einer E-Mail. „In dieser
tragischen Zeit ist es für Oracle wichtiger als je zuvor, allen Institutionen,
die darum kämpfen, die Infrastruktur in diesem Land funktionsfähig zu halten,
seine Dienste zur Verfügung zu stellen." Unter den Silicon-Valley-Unternehmen
war der Hersteller von Netzwerkrechnern (Servern) Sun im Jahr 2001 der größte
Mieter im World Trade Center. Sun (ein Unternehmen, das zehn Jahre später zu
Oracle gehören würde) hatte im Südturm die Stockwerke 25 und 26 gemietet, in
denen 300 Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze hatten. Aber auch dort war man
letztlich stolz, schnell wieder Computer liefern zu können, die für das
Funktionieren des Landes und seiner IT-Infrastruktur gebraucht wurden.
Privacy? Get over it!
Und während sich das Land und seine Wirtschaft vom Schock
des Terrors Schritt für Schritt erholten, sollten es ohnehin die Produkte aus
dem Silicon Valley werden, die dazu ausersehen waren, solche Anschläge in
Zukunft zu verhindern. Schon 1999 hatte der Sun-Vorstandsvorsitzende Scott
McNealy gesagt: „Privacy? Get over it!" Jetzt sollte der Ausruf zum Programm
werden. Die Zeit der umfassenden staatlichen proaktiven und zugleich verdeckten
Datenerhebung und -verarbeitung begann. Es galt sich mit der Überwachung der
Telekommunikation, mit Online-Durchsuchungen, mit mehr Videoüberwachung, mehr
biometrischen Ausweisen, der Fluggast-, Banktransaktionsdaten- und anderer
Speicherung von Vorratsdaten auseinanderzusetzen.
„Ein lange Zeit unbestrittenes datenschutzrechtliches
Schlüsselkonzept war der Grundsatz der Erforderlichkeit", schrieb Peter Schaar,
der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, jüngst in seinem Blog. Jede Stelle, die personenbezogene
Daten sammelt, muss sich demnach auf das zum Erreichen des angestrebten Ziels
erforderliche Datenminimum beschränken. Diese Maxime sei nach den Anschlägen
des 11. September stark unter Druck geraten. Vor allem amerikanische
Sicherheitsbehörden hätten im Erforderlichkeitsgrundsatz eine unzeitgemäße
Behinderung im „Krieg gegen den Terror" gesehen. Vielmehr schien es nun
opportun, immer mehr Daten aus unterschiedlichsten Quellen zusammenzuführen,
erinnert sich Schaar. Dateien aus Universitäten, Meldebehörden und
Ausländerämtern und Dateien von Unternehmen wurden zusammengeführt, um Hinweise
auf mögliche Verdachtspersonen zu finden. Kriterien waren die bei den
Attentätern in Amerika festgestellten Muster: männlich, jung, technische
Ausbildung, islamischer Hintergrund. Personen, auf die diese Kriterien
zutrafen, wurden besonders unter die Lupe genommen.
Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht 2006 diese
„Rasterfahndung" nach dem 11. September beanstandet, weil sie - mangels
konkreter Bedrohungslage - unverhältnismäßig in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung eingegriffen habe. Noch gravierender aus der
Sicht von Schaar ist aber die 2006 eingeführte Vorratsdatenspeicherung von
Telekommunikationsdaten, die ohne konkreten Anlass jeden Nutzer von
Telekommunikationsdiensten oder des Internets umfasst. Nur unter den
Bedingungen der terroristischen Bedrohung sei es in Europa mehrheitsfähig
gewesen, Telekommunikations- und Internetdaten langfristig zu speichern. Und
auch wenn das Bundesverfassungsgericht 2010 das Gesetz zur Umsetzung der
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt habe, vergehe
kaum ein Tag, an dem Vertreter der Sicherheitsbehörden oder Innenpolitiker
nicht forderten, Deutschland möge ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
beschließen. Tatsächlich hieß es gerade erst, Bundesinnenminister Hans-Peter
Friedrich dränge im Streit mit der FDP um die Vorratsdatenspeicherung auf eine
rasche Einigung: „Wir müssen das Thema nach der Sommerpause angehen", sagte der
CSU-Politiker der „Passauer Neuen Presse". Es liege ein Mahnschreiben der EU
auf dem Tisch, eine mindestens sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung
umzusetzen.
Somit sind die Anschläge des 11. September für die
High-Tech-Industrie an der Westküste der Vereinigten Staaten zu einem Argument
in manchem Verkaufsgespräch geworden.
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