Gläubiger zu sein ist unanständig! Streichung aller Schulden! Antikes zur anstehenden Revolution
05. Dezember 2011, 10:44
Uhr
Wir nähern uns der catilinarischen Schwelle. Während
Regierungen und Banken noch nach Lösungen ‘im System' suchen - das meint: Die
Schulden an sich gelten; es muß nur dafür gesorgt werden, daß Länder und
Währungszonen unter ihnen nicht zusammenbrechen -, mehren sich die Stimmen,
Verschuldung und Schuldnerstatus grundsätzlich in Frage und Gläubiger unter
Generalverdacht zu stellen. Schuldenschnitte, formal gesehen Enteignungen
Letzterer, sind durch Abkommen (wie im Falle Griechenland) und gesetzlich
geregelte Verfahren (wie bei der Privatinsolvenz) ins System integriert;
Verantwortung wird relativiert, weil das Leben auf Pump allzu leicht gemacht
worden sei. Auf einer anderen Ebene verliert der Gläubiger dramatisch an
Ansehen und Schutz, weil sein akkumuliertes Vermögen kaum mehr etwas mit Arbeit
und Gütern zu tun hat, zwei Größen, ohne die Geld und dessen Zirkulation ihren
Sinn und ihre Rationalität verloren zu haben scheinen. In diesem Kontext mehren
sich die Rekurse auf die Antike.
Kürzlich erschien ein schmaler, aber gehaltvoller
Tagungsband mit dem Titel Geld als Medium in der Antike. Ein kurzer Aufsatz
von Fabian Wittreck darin behandelt unter dem Titel „Münzmanipulation und
Wucher. Gelddiskurse als Gerechtigkeitsdiskurse" auch die Position des
Aristoteles. Dieser behandelte, wie in der Antike üblich, die Ökonomik - die
Lehre von der Führung eines Haushaltes, der auch Produktionsstätte war - und
die Chrematistik - die Lehre vom Erwerb schlechthin - als Teile der Ethik, der
Lehre vom richtigen Verhalten mit dem Ziel, zur Glücksseligkeit (eudaimonía)
zu gelangen. Für Aristoteles diente Geld als Mittel der ausgleichenden
Gerechtigkeit, „indem es etwa die Leistungen von Vertragspartnern meß- und
damit im Interesse eines gerechten Austauschs vergleichbar macht". Ferner
ermögliche Geld den tatsächlichen und gerechten Austausch von Leistungen,
aktuell als Zahlungsmittel, potentiell als Wertspeicher. Geld hat demnach eine in
jeder Hinsicht dienende Funktion. Von daher konsequent lehnt Aristoteles das
Verleihen von Geld gegen Zinsen als naturwidrig ab (Politik 1258a38ff, Übers.
E. Schütrumpf):
„Nun gibt es aber zwei Formen von Gütern, wie wir schon
sagten: die eine fällt in den Bereich der gewinnsüchtigen Händlertätigkeit, die
andere in den der Ökonomik. Aber nur diese (zweite) erfüllt notwendige
Bedürfnisse und findet lobende Anerkennung, während die Erwerbskunst nach Art
des gewinnsüchtigen Handels mit Recht getadelt wird - denn sie wird nicht
entsprechend der Natur ausgeübt, sondern besteht darin, daß Menschen aus
(geschäftlichem Verkehr) untereinander Güter gewinnen. Daher wird mit der
allergrößten Berechtigung (eine dritte Form der Erwerbstätigkeit) der
Geldverleih gegen Zinsen gehaßt; denn dabei stammt der Gewinn aus dem Münzgeld
selber, nicht aus der Verwendung, für die es geschaffen wurde - denn es
entstand (zur Erleichterung) des Warenumschlages. (Bei Geldgeschäften) vermehrt
jedoch der Zins das Geld, daher hat er ja auch diesen Namen (tokos,
Gezeugtes, von tikto), denn das Erzeugte gleicht dem Erzeuger. Zins ist
aber Geld gezeugt von Geld. Daher ist auch diese Form von Erwerb am meisten
wider die Natur."
Witteck skizziert dann die Rezeption dieses Gedanken u.a.
bei Thomas von Aquin, übergeht aber die naheliegende Frage, wie konsistent
Aristoteles' Position in sich war und wie sie zur damals (im 4. Jh. v.Chr.)
üblichen Praxis des Geldverkehrs und -gebrauchs stand. Denn Darlehen zu geben
erfreute sich im Athen dieser Zeit durchaus öffentlicher Wertschätzung, und der
Zusammenhang zwischen Zinsen und Ausfallrisiko (etwa beim Seehandelsdarlehen)
war durchaus geläufig. Stattdessen sucht Wittreck einen weiten Bogen in die
Gegenwart und deutet auf „unser aristotelisches Erbe": „Es sollte klargeworden
sein, daß das Nachdenken über Geld in seinem Ursprung keinem ökonomischen
Detail gilt, sondern mit fundamentalen Fragen der gerechten Ordnung
menschlichen Zusammenlebens verknüpft ist (...). Lassen sich ungeachtet der
(...) Skepsis moderner Wissenschaftler Spuren dieses Denkens ausmachen? Ich
bin mir dessen vergleichsweise gewiß. Wenn im Rahmen der Aufarbeitung der
jüngsten Finanzkrise (oder in Warnungen vor ihren sich abzeichnenden
Nachfolgern) die Frage aufgeworfen werden darf, ob sich die Finanzwirtschaft
zu weit von der Realwirtschaft entfernt hat, oder ob Kreditinstrumente, die
sich wie die sog. Derivate so weit von Transaktionen mit materiellen (oder
sagen wir werthaltigen) Gütern losgelöst haben, daß wir sie schlicht nicht
mehr verstehen, dann spricht in der Sache Aristoteles aus uns. Und vielleicht
ist das auch gut so."
Wittreck wählt die gängige rezeptionsgeschichtliche Figur
der Aktualisierung antiker Wertsetzungen und philosophischer Argumente. Ein
anderer Modus beherrscht den Feuilleton-Aufmacher von Michael Hudson in der FAZ
vom letzten Samstag (3.11.2011): Was sind Schulden? Der
Ökonomieprofessor an der Universität von Missouri nahm vor dem Platzen der
amerikanischen Immobilienblase die tragische Rolle der Kassandra ein; er gehört
heute der Occupy-Bewegung an und war akademischer Lehrer von David Graeber, dem
Autor von Debt: The First 5000 Years. Hudson nimmt Beispiele aus der
Weltgeschichte zum Beweis, daß der Schutz von Gläubigerinteressen zur
Oligarchie führe und mit Demokratie nicht vereinbar sei. Die kumulative exempla-Evidenz
erscheint auf den ersten Blick zwingend - die Herkunft dieser
Argumentationsweise aus der Rhetorik ist kein Zufall. Historiker sind zwar von
dem Ziel, auf der Ebene der Weltgeschichte Regel- oder gar Gesetzmäßigkeiten
mit normativer Stoßrichtung zu destillieren, längst abgekommen. Aber deren
methodische Bedenken und mikrologische Fixierungen sind ja nicht zwingend, und
Hudson hätte es schlechter machen können. Er skizziert die Situation im Alten
Orient durchaus treffend, ebenso den entscheidenden Unterschied zur
griechischen und römischen Welt: Hier waren die Gläubiger nicht wie dort mit
dem Palast oder Tempel, mithin der ‘öffentlichen Hand' identisch, sondern
Privatpersonen; so konnten „Schulden zum wichtigsten Instrument der Enteignung
von Land" werden und Gemeinschaften sich spalten in Gläubigeroligarchien und
verschuldete Klienten". Tyrannen als Volksführer und den Schuldenerlaß als
Mittel zur Gewinnung der Macht zu bezeichnen ist allerdings eine arge
Verkürzung. Den Satz „Auf weniger tyrannische Weise gründete Solon 594 vor
Christus die athenische Demokratie durch ein Verbot der Schuldknechtschaft"
kann man nur unterschreiben, wenn man ihn übersetzt: „Solon legte den Grund für
den Bürgerstaat und langfristig auch die Demokratie in Athen, indem er die
persönliche Freiheit jedes Atheners festschrieb und durch das Verbot der
Schuldknechtschaft langfristig verhinderte, daß dauerhafte klientele
Abhängigkeiten entstanden, durch welche die Bürger nicht mehr unmittelbar zu
ihrem Gemeinwesen gestanden hätten."
Hudson folgt dem bereits in der Antike geläufigen,
selbstredend nicht interessenfreien Bild vom ‘guten König', der für das Volk
und im Bunde mit diesem die Gläubigerinteressen zurückdrängt: „Es gehört seit
der Antike zu den geschichtlichen Konstanten (!), dass die Interessen von
Gläubigern in Widerspruch zu denen der Demokratie wie auch des Königtums
gerieten, die in der Lage gewesen wären, der finanziellen Eroberung der Gesellschaft
und einer nahezu autonomen Dynamik Grenzen zu setzen, welche den ökonomischen
Überschuss in zinstragende Schuldtitel verwandelte." Diffus bleibt dabei, wer
eigentlich die immer wieder beschworenen Gläubiger sind. Hudson suggeriert das
Walten (und Wüten) eines Finanzkapitalismus, den es im Altertum indes nur ganz
selten und unter ganz bestimmten, stets prekären Umständen gegeben hat - so
selten und prekär, daß Max Weber der Epoche insgesamt mit Recht bescheinigte,
vereinzelte Konjunkturen kapitalistischen Verkehrs, aber keinen gleichsam
selbsttragenden und vor allem habitusbildenden Kapitalismus hervorgebracht zu
haben (Agrarverhältnisse im Altertum, 3. Fassung 1908, Einleitung).
Gewiß, „der unerbittlichste Schuldeneintreiber der Antike war Rom, dessen
Gläubiger sich in Kleinasien, der reichsten Provinz des Reiches, wie eine Plage
ausbreiteten" - allerdings ‘nur' für gut ein Jahrhundert. Daß aber „die Brüder
Gracchus und deren Anhänger 133 vor Christus versuchten, das Kreditrecht zu
reformieren", ist mir neu, und die Siebenmeilenschritte bis zum Ende des
Römischen Reiches - Catilina scheitert 63/62 v.Chr. mit einem Schuldenerlaß, im
2. Jh. n.Chr. sei ein Viertel der Bevölkerung in Leibeigenschaft gewesen, im 5.
Jh. sei die römische Wirtschaft am Geldmangel zusammengebrochen - kann man
nicht anders als halsbrecherisch nennen. Isolierte Daten und Behauptungen
erscheint hier als Magd einer nomologisch und normativ verfahrenden
Wirtschaftswissenschaft - wobei gegen die aktuellen Analysen Hudsons und v.a.
gegen seine Kritik an Banken, Staaten und Mainstream-Akademikern gar nichts
gesagt ist. Auch seine Prognose mag zutreffen: „Da die Wünsche der Wähler nicht
berücksichtigt wurden, steht die Staatsverschuldung politisch und rechtlich
auf schwankendem Boden. Schulden, die auf bloßen Beschluss durch Regierungen
oder ausländische Finanzinstitutionen gegen starken Widerstand im Volk gemacht
wurden, sind möglicherweise ebenso unsicher wie die der Habsburger und anderer
Despoten vergangener Zeiten. Neue Regierungen werden vielleicht auf demokratischem
Wege dafür sorgen, dass Banken und Finanzsektor wieder der Wirtschaft dienen
statt umgekehrt. (...) Schulden, die nicht bezahlt werden können, sind keine."
In
der begleitenden gesellschaftlichen Diskussion sollten indes die Überlegungen
des Aristoteles vielleicht doch besser eine größere Rolle spielen als der
Rekurs auf Catilinas mit Gewalt angestrebten tabulae novae oder die in
Bürgerkriegskonstellationen vereinzelt propagierte „Schuldentilgung" (chreôn
apokopê), wie sie Aelian ausmalt (var. hist. 14,24): „In Korinth zeichneten sich Theokles und
Thrasonides, in Mitylene Praxis aus, indem sie - selbst reich - im Hinblick auf
die Armut der Mitbürger ihre Habe verachteten und Hochherzigkeit an den Tag
legten und auch anderen rieten, die Armut der Dürftigen zu erleichtern. Sie
konnten nun zwar die anderen nicht bereden, ließen aber selbst ihre Darlehen
nach und retteten damit allerdings nicht ihr Geld, aber ihr Leben. Denn
diejenigen, denen die Schulden nicht nachgelassen wurden, fielen über ihre
Gläubiger her und ermordeten sie."
Johannes Renger, Schulden,
Schuldenerlaß I. Alter Orient. In: Der Neue Pauly 11, 2001, 257-258.
Michael H. Crawford,
Schulden, Schuldenerlaß. II. Griechenland und Rom. ebd., 258-263.
Fridolf Kudlien, Zur Frühgeschichte
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22, 2003, H. 2, 68-84.
Maren Rennpferdt, Lex
Anastasiana. Schuldnerschutz im Wandel der Zeiten. Göttingen/Zürich
1991.
Marina Ioannatou, Affaires d' argent dans la correspondance de Cicéron. L'
aristocratie sénatoriale face à ses dettes. Paris 2006 (Romanité et modernité
du droit)
Adalberto Giovannini, Catilina et le problème des dettes. In: Leaders
and Masses in the Roman World. Studies in Honor of Zvi Yavetz. Ed. by I. Malkin
and Z.W.Rubinsohn. Leiden/New York/Köln 1995, 15-32.
Christian Rollinger,
Solvendi sunt nummi. Die
Schuldenkultur der Späten Römischen Republik im Spiegel der Schriften Ciceros.
Berlin 2009.
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