Sehr patent: Designer-Baby zu Weihnachten
22. Dezember 2008, 09:42
Uhr
Eine Weihnachtsgabe der besonderen Art,
schafften die Reproduktionsmediziner des University College Hospital in London:
sie selektierten pränatal unter elf in vitro erzeugten Embryonen einen, der
keine Anlage für die Mutation des so genannten Brustkrebs-Gens BRCA 1 in sich trägt und implantierten ihn dann seiner
Mutter. Das Kind soll in dieser Woche entbunden werden. Ob es ein Junge oder
ein Mädchen ist, haben die Wissenschaftler den Eltern noch nicht mitgeteilt. Es
ging bei dieser Präimplantationsdiagnostik nämlich nicht nur darum, bei dem
Kind selbst die Gefahr einer Erkrankung an Brustkrebs zu senken, es sollte auch
erreicht werden, dass die Weitergabe der Mutation des BRCA-1-Gens in der
Familie überhaupt gestoppt wird - dafür musste Sorge getragen werden, dass auch
ein eventueller Sohn die Mutation des Gens nicht in sich trägt, damit er sie
später nicht weitergeben kann.
Mutationen von BRCA1 sind für etwa 5 bis 10 Prozent der Brustkrebserkrankungen verantwortlich.
Sie befördern auch Darm-, Eierstock- und Prostatakrebs. Allerdings entwickeln
Trägerinnen der entsprechenden Mutation auf BRCA1 nicht zwangsläufig einen
Krebserkrankung. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 60 bis 80 Prozent. In dem
konkreten Fall hatten sich Familie und Ärzte zur Durchführung einer
In-vitro-Fertilisation mit anschließender Prä-Implantationsdiagnostik
entschlossen, weil in der Familie des Kindsvaters die Großmutter, die Mutter,
eine Schwester und eine Kusine an Brustkrebs erkrankt waren.
Genehmigt worden ist dieses Vorgehen durch eine Erlaubnis der Human Fertilisation und
Embryology Authority (HFEA) die für die Durchführung von
Präimplantationsdiagnosen, aber auch für die Erzeugung von Mensch-Tier-Hybriden
oder andere Experimente mit Embryonen zuständig ist. Bis 2006 waren
Präimplantationsdiagnosen nur in vereinzelten Fällen erlaubt, wenn es darum
ging zu verhindern, dass in einer Familie ein Kind mit schweren Behinderungen
wie Huntinton`sche Chorea oder Mukoviszidose erzeugt werden würde. Vereinzelt
wurde allerdings auch erlaubt, kontrolliert Kinder zu erzeugen, die ihren
bereits geborenen Geschwistern als lebensrettende Nabelschnurblut- oder Knochenmarkspender zur
Verfügung stehen sollten. 2007 fand eine Anhörung der HFEA statt, in deren
Folge erlaubt wurde in besonderen Fällen auch nach Genveränderungen zu
selektieren, die nur mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in späteren
Lebensphasen zur Ausprägung einer Krankheit führen können. Das jetzt kurz vor
der Entbindung stehende Ungeborene ist das erste Kind, bei dem diese neue
Lizenz Anwendung gefunden hat. Dr. Paul Serhal, der Reproduktionsmediziner, der
diese Schwangerschaft erzeugt und überwacht hat, spricht deswegen von einem
„großen Durchbruch", obwohl das Verfahren der Präimplantationsdiagnose in
Großbritannien bereits Routinecharakter hat. Er unterstrich, dass künftig nach
jeder Genveränderung gescreent werden könnte, die die Wahrscheinlichkeit einer
späteren Krebserkrankung erhöht. Andere Reproduktionsmediziner wiesen darauf
hin, dass dieses sehr teure und aufwändige Verfahren aber nur für Familien in
Betracht komme, die ein deutlich erhöhtes Risiko für solchen Genvarianten
hätten. Außerdem handele es sich nicht um eine Therapie. Auch das jetzt
erzeugte Kind könne zudem, wenn es ein Mädchen sei, später an Brustkrebs
erkranken, da längst nicht alle Brustkrebserkrankungen mit der BRCA1-Mutation
verbunden seien. Die feministisch ausgerichtete Kampagnegruppe Comment on
Reproductive Ethics äußerte sich kritisch zu dem Vorgehen: Es
dürfe nicht vergessen werden, dass hier viele Embryonen erzeugt und zerstört
worden wären. Der Schritt von der Verhinderung schwerer Erkrankungen zur
Senkung von Wahrscheinlichkeitsraten für bestimmte Erkrankungen berge in sich
die erhebliche Gefahr, dass zunehmend Desginer-Babies geschaffen werden
sollten.
In Deutschland ist die Präimplantationsdiagnostik durch das
Embryonenschutzgesetz verboten, allerdings gibt es immer wieder Bestrebungen
von Eltern und Reproduktionsmedizinern, dieses Verbot zu durchbrechen.
Die Entwicklung in Großbritannien illustriert dabei eindrucksvoll, wie hier
die Indikationsstellungen in recht überschaubaren Zeiträumen erheblich
ausgeweitet werden können.
Erfreulich ist die Nachricht aus Großbritannien auch für die Universität
von Utah/Salt Lake City, die nämlich mittlerweile Inhaberin des europäischen
Patentes für den Gentest auf das mutierten BRCA1-Gen ist. Um
dieses Patent hatte es einen jahrelangen Streit vor dem Europäischen Patentamt
in München gegeben, weil Wissenschaftler zum Beispiel des Instituts Curie in
Paris und Greenpeace
kritisiert hatten, dass den umfassenden Ansprüchen nur eine
geringe technische Leistung der us-amerikanischen Forscher zugrunde lag:
Bereits vor der Entdeckung durch die Firma war bekannt, auf welchem Chromosom
und in welchem Abschnitt des Chromosoms die Mutationen zu suchen sind. Sie
hatten lediglich das Gen aus dem Erbgut von Patienten isoliert, bei denen eine
familiäre Häufung von Brustkrebs-Erkrankungen bekannt war. Nur aus dieser Leistung
leitet das Unternehmen seine Patentansprüche an dem gesamten Gen, sämtlicher
seiner Anwendungen und den daraus abzuleitenden Medikamenten ab.
Durch die Lizenzgebühren, die nunmehr auf die entsprechenden Gentests zur
Identifizierung des mutierten Gens entfallen, werden sich die ohnehin schon
über 1000 EUR teuren Tests erheblich verteuern.