Männlich, privatversichert, nichtbehindert - Experten für Patientenverfügungen im Bundestag
03. März 2009, 08:22
Uhr
Ein Sozialwissenschaftler, drei Ärzte, fünf Juristen - auch wenn
es bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am Mittwoch
um Patientenverfügungen geht, steht doch offenbar in erster Linie ein Gesetz auf
der Tagesordnung, und wer hat dazu in erster Linie etwas zu sagen? Ach ja, neun
von den neun Experten sind Männer, kein einziger ist transexuell, keiner
Zwitter, keiner Frau; benannt ist aber auch kein Muslim, kein Hindu, keine
Behinderte, keine Patientin, kein Psychologe, kein Seelsorger (welcher Konfession
auch immer), vermutlich ist keiner der Experten in der GKV pflichtversichert (natürlich haben auch beihilfeberechtigte, privatversicherte Beamte Probleme, aber doch etwas anders). Patientenverfügungen
sollen individuell sein, das Selbstbestimmungsrecht sichern, aber die Zusammensetzung
der Expertenrunde für die Anhörung zeigt ein anderes, recht wenig durch Diversity geprägtes Bild unserer Gesellschaft. Das ist deswegen
nicht ganz nebensächlich, weil die Gesetzentwürfe, die dort verhandelt werden,
gravierende Auswirkungen auf die medizinische Versorgung schwerstkranker und
behinderter, armer und etwas weniger armer Menschen haben werden - insbesondere wenn, wie in zwei der drei
Entwürfen vorgesehen, der mutmaßliche Wille mit dem in der Patientenverfügung
geäußerten Willen gleichgesetzt werden. Das ermöglicht Entscheidungen über den
Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung zu treffen, die natürlich - wie bewußt
oder unbewußt auch immer - von wirtschaftlichen Motiven (mit)geprägt sein werden.Vor allem ändert es aber auch den Blick auf die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen und den Sinn eines bestimmten Behandlungsangebotes insgesamt. Wenn allerorten Patientenverfügungen verfasst werden, die ein Weiterleben im Zustand des sogenannten Wachkomas - unter dem sich viele Menschen wenig vorstellen können - ausschließen, dann wird das auf mittlere Sicht Auswirkungen auf die Rehabilitations- und Pflegeangebote in diesem Bereich haben, dann wird das auch die Bereitschaft der Sozialämter beeeinflussen, hier erhebliche Kosten in eine gute, individuelle Pflege zu investieren.
In den USA ist daher die Patientenverfügung in erster Linie
ein Instrument der gutsituierten weißen Mittelklasse, Latinos und Schwarze sind
weitaus zurückhaltender, weil sie wenig Anlaß haben, sich vor medizinischer Überversorgung
zu fürchten, dagegen einigen Grund haben sich Sorge zu machen, dass Patientenverfügungen
auch unerwünschte Begrenzungen von Behandlungsmaßnahmen legitimieren könnten.
Dass in der deutschen Debatte, die just in der Phase so richtig in Gang kommt,
da Rationierungen und Einschränkungen des Leistungsspektrums im Gesundheitswesen
an erheblich an Bedeutung gewinnen, diese Aspekte keine Rolle spielen, ist
wenig ermutigend.
Dabei geht es nicht darum, das Selbstbestimmungsrecht
zugunsten einer abstrakten Sorge vor „Ökonomisierung des Gesundheitswesens"
gleichsam pädagogisierend einzuschränken. Aber es wäre ein Gewinn, wenn gerade
in den kritischen Bereichen - insbesondere wenn kein wirklicher Akte der
Selbstbestimmung zu beachten ist, sondern nur auf einen „mutmaßlichen Willen"
zurückgegriffen werden kann - mehr Gedanken an Sicherungsmaßnahmen verschwendet
werden und nicht mit „Selbstbestimmungs"-Rhetorik alle Bedenken vom Tisch
gewischt werden. Es ist in dieser Hinsicht wenig erfreulich, dass kein
einziger der Experten auch nur Überlegungen anstellt, wo
gesundheitspolitische Gefahren der aktuellen Entwicklung zu entdecken sind
(Stefan Sahm ist immerhin der einzige, der wenigstens Bezüge zum Bildungsstand
herstellt). Das ist umso unverständlicher, als die Beobachtung der Verhältnisse
in den Bereichen stationäre Hospizversorgung oder spezialisierte ambulante
Palliativversorgung zeigt, wie selbst dieses Leistungsgeschehen, durch Kostenüberlegungen
der die Krankenkassen erheblich nahcteilig beeinflußt wird. Dabei sind beide
Leistungsangebote nicht einmal ungewöhnlich kostenträchtig. Dennoch haben die
Kassen insbesondere durch ihre Verzögerung der Verträge mit Leistungserbringern
dafür gesorgt, dass eine neue Leistung, die die Qualität der medizinischen
Versorgung am Lebensende verbessern würde, bislang so gut wie nicht erbracht
wird.
In diesem Zusammenhang erscheint mir besonders pikant, dass
nicht einmal die Linke, die sonst jedes passende und gern auch unpassende Thema
als Anlaß für rhetorische Attacken gegen Neoliberalismus und Deregulierung nutzt,
hier den gesundheitspolitischen Zusammenhang komplett ausblendet und sich
vorzugsweise für Gesetzentwürfe engagiert, die in dieser Hinsicht recht
bedenklich sind (was den Alt-, Spät- und Postsozialisten schon deswegen hätte auffallen
können, weil sie hier plötzlich Seit an Seit mit den sonst wenig geliebten
Parlamentskollegen der FDP schreiten).
Dass angesichts einer so einseitig auf fachmedizinische und
fachjuristische Fragestellungen konzentrierten Anhörung im Rechtsausschuss des
Bundestages nochmal frischer gedanklicher Wind in die Debatte kommt, ist nicht
zu erwarten (auch wenn einige der Expertenbeiträge durchaus bedenkenswerte
Aspekte erörtern). Das ist bedauerlich, denn man kann nicht guten Gewissens sagen,
dass einige der brisanten Probleme der Debatte in der Öffentlichkeit schon angekommen
wären. Dass schon seit Jahren diskutiert und gestritten wird hat hier leider zu
einer Engführung des Diskurses beigetragen statt ihn zu öffnen....
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