Punischer Krieg um Patientenverfügungen im Bundestag
04. März 2009, 09:11
Uhr
Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages - für den Blogger von Welt heißt das gegebenenfalls sich einen Stapel PDF herunterzuladen. Wer kommt schon nach Berlin? Wer hat schon die Muße live dabei zu sein, wenn neun Experten für drei Stunden anreisen, um sich von den Parlamentariern Fragen stellen zu lassen...
Dabei könnte es durchaus interessant sein, denn die Positionen der neun Experten, die heute (Mittwoch 4.3.2009) dem Rechtsausschuss Rede und Antwort stehen, könnten unterschiedlicher kaum sein - und einige der Gäste haben auch ausreichend rhetorische Fähigkeiten, um ihr Publikum wach zu halten. Professor Gian Domenico Borasio (für dieses Blog alias Giancarlo de Borasio), renommierter Palliativmediziner aus München, demonstriert seine rhetorischen Ambitionen in seiner Stellungnahme schon dadurch, dass er sich in die Pose von Cato dem Älteren begibt: „Ceterum Censeo Medicinam Palliativam Esse Docendam" („Im Übrigen meine ich, dass Palliativmedizin zu lehren ist") hat er das „Carthago esse delendam" variierend als Fußnote auf jede Seite seiner Stellungnahme geschrieben. Tatsächlich wähnt sich Borasio, den Eindruck gewinnt man bei Lektüre seines von keinerlei Zweifel getrübtem, selbstgewissen Textes, auf einem Feldzug, der in Schlachten führt, die mindestens so großartig sein werden, wie der 3. Punische Krieg in der Vorstellung mancher gewesen sein könnte. Borasios Karthago, das er gerne zerstören möchte, ist aber der Gesetzentwurf der Bosbach-Gruppe, den er als „Patientenverfügungsverhindrungs-Gesetz" abqualifiziert und von vatikanischem Geist infiziert sieht. Alle Experten, deren Auffassungen ihm nicht behagen und die dem schwarz-rot-grünen Entwurf etwas abgewinnen können, weil er für bestimmte Fälle eine zwingende Beratung vorsieht und zwischen tatsächlichem und mutmaßlichem Willen unterscheidet, werden in seiner Stellungnahme daher als „Bosbach-Sachverständige" abqualifiziert, gerade so, als sei, wer sich von dieser interfraktionellen Gruppe, zu der immerhin Renate Künast, Annette Schavan und Wolfgang Thierse gehören, einladen lässt an sich schon von allen guten Geistern und Ideen verlassen.
Dass Borasio sich zu einer so eifernden Stellungnahme entschlossen hat, ist bedauerlich, weil er damit auch den wichtigen Gedanken, dass es für Patienten mit palliativem Pflegebedarf derzeit weitaus wichtigeres gibt, als ein -wie auch immer ausgestaltetes - Patientenverfügungsgesetz (das auch nicht unwichtig ist), ein wenig desavouiert. Borasio weist in seiner - in diesen Passagen am lesenswertesten - Stellungnahme darauf hin, dass vieles, was Patienten durch eine Verfügung verhindern möchten, schon nicht ärztlich indiziert ist - was viele Mediziner aber, mangels ausreichender palliativmedizinischer Ausbildung, nicht wissen. Eine gute Medizinerausbildung in diesem Bereich, würde mithin viele der Probleme lösen. Quod erat demonstrandum.
Borasios Medizinerkollege Stephan Sahm hat sich dagegen mit der Frage befasst, wie verbindlich Patientenverfügungen sein sollen. Das bemerkenswerte, wenngleich nicht völlig überraschende Ergebnis seiner empirischen Studie: Buchstabengetreue Auslegung des Wortlauts einer Patientenverfügung wollen die meisten gerade nicht. Außerdem weist Sahm darauf hin, dass für viele Menschen recht unklar ist, was sie eigentlich mit Verfügungen konkret verfügt haben: Eine gute (im Sinne von: klare) Patientenverfügung verfassen zu können, ist eben auch eine Frage des Bildungshorizontes. Deswegen hält Sahm - nach Borasios Ansicht ein „Bosbach-Sachverständiger" - den Bosbach-Entwurf, der die Beratung stärkt, für de besten Entwurf - wenngleich er in Details eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen hat (wie beispielsweise aus juristischer Warte auch Prof. Wolfram Höfling). Vor allem der Zwang, bestimmte sehr weitreichende Patientenverfügungen nicht nur einer Beratungsvoraussetzung zu unterwerfen, sondern auch noch eine Zwang zur notariellen Beurkundung zu formulieren, scheint ihm wenig zielführend (wenngleich die von einem „Stünker-Sachverständigen", dem Berliner Arzt de Ridder in diesem Zusammenhang errechneten astronomischen Kosten, die die Umsetzung des Bosbach-Entwurfes kosten würde, reine Phantasiezahlen sind, weil de Ridder - wie wohl auch Borasio - von einer unzutreffenden (stark überhöhten) Annahme ausgeht, wie viele Patientenverfügungen diese besondere Qualifikationshürde nehmen müssten...
So, der Blogger hat das Ende der Bahnfahrt erreicht und muss jetzt Palliativpflegekäfte über Patientenverfügungen und ihre rechtlichen Grundlagen fortbilden.
Und wie immer: kommentieren Sie gerne. Sie müssen sich nicht anmelden.