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Biopolitik

Obama provoziert Streit um Stammzellforschung und ein Klonverbot

07. April 2009, 09:02 Uhr

In den USA ist unter Bioethikern und Molekularbiologen eine spannende und grundsätzliche Fragen des Verhältnisses von Ethik, Forschung und Methodik berührende Debatte über die Stammzellforschungs-Politik der Obama-Administration entbrannt. Gestritten wird dabei über den prinzipiellen Sinn und die Möglichkeiten einer politischen Regulierung von Wissenschaft, so dass die Kontroverse Bedeutung weit über die USA hat.

Dass eine der ersten Handlungen Obamas die Freigabe von Geldern für jede Form der Stammzellforschung sein würde, war absehbar und ist auch in diesem Blog prognostiziert worden. Mittlerweile haben zehn Mitglieder des von Ex-Präsident Bush berufenen Bioethik-Rates, die für die restriktivere Stammzellforschungs-Politik verantwortlich waren, gegen Obamas Liberalisierung der Forschungsgelder-Vergabe Stellung bezogen. Die Wissenschaftler stellen zum einen richtig, dass auch unter George Bush nicht Stammzellforschung an sich von der Vergabe von Bundesgeldern ausgeschlossen war, sondern nur die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen, die nach einem bestimmten Datum hergestellt worden sind. Vor allem erinnern sie aber an die Motivation, die dieser Einschränkung zugrunde lage. Es ging den Bioethikern um  eine Antwort auf die Fragen:

„Wie kann die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit grundlegenden ethischen Prinzipien bestmöglich so gefördert werden, dass der Grundsatz nicht aufgegeben werden muss, dass werdendes menschliches Leben nicht für Forschungszwecke zerstört werden darf?"

Die damals vom Bioethik-Rat gegebene Antwort erscheint dessen zehn jetzt an die Öffentlichkeit getretenen Mitgliedern noch heute zutreffend zu sein: Es sollen in erster Linien Forschungsprojekte gefördert werden, für die keine neuen menschlichen Stammzellinien produziert und damit Embryonen zerstört werden müssen.

Während dieser Versuch aus ihrer Sicht erfolgreich war, sehen die Autoren der kritischen Stellungnahme jetzt eine enorme Gefahr: Eine von ethischen Legitimationszwängen weitgehend befreite Biowissenschaft könnte sich, zur effizienteren Erforschung von Krankheitsmodellen zusehends darauf konzentrieren mit geklonten Embryonen zu arbeiten. Zwar habe Präsident Obama sich ausdrücklich gegen Klonierungen von menschlichen Embryonen ausgesprochen, eine entsprechende rechtliche Absicherung gebe es aber nicht. Deswegen fordern die zehn  Bioethiker ein gesetzlich abgesichertes Verbot, menschliche Wesen für irgendeinen Zweck zu klonen.

Mit ihrer Position sind sie auf scharfen Widerspruch von Bioethikern gestoßen, die Obamas Politik unterstützen. Insbesondere Insoo Hyun, ein Bioethiker der Case Western Reserve University's School of Medicine, der auch dem Ethikkomittee der „International Society for Stem Cell Research" vorsteht, wirft seinen Kollegen vor, die tatsächlichen Anliegen der Stammzellforscher verzerrt darzustellen. Klonen sei auch wissenschaftsmethodisch derzeit keine ernsthafte Option. Hyun, der die ethischen Fragestellungen seiner Kollegen weitgehend ausblendet, geht stattdessen methodisch in die Tiefe und vertritt die Auffassung, dass derzeit entscheidend für den Erfolg der Stammzellforschung sei, dass unterschiedliche Wege beschritten werden könnten, ohne genaueste Kenntnis der Vorgänge in menschlichen embryonalen Stammzellen, die nur durch Entwicklung immer neuer Zellinien gewonnen werden könnten, sei auch kein Forschritt durch Anwendung alternativer Methoden, bei denen keine menschlichen Embryonen zerstört werden müssten, möglich.

Hintergrund der Auseinandersetzung, die weniger in der breiten Öffentlichkeit, als vor allem auf den Webseiten der internationalen Journale geführt wird, ist das das National Institute of Health in den nächsten Wochen Richtlinien entwickeln muss, wie Obamas neue Forschungsgrundsätze umgesetzt werden sollen. Dass diese Diskussion demnächst auch in der Bundesrepublik wieder ankommen wird ist zu erwarten, denn die Gründe, die Bioethiker wie Hyun anbringen, um jedwede Begrenzung der Stammzellforschung zu verhindern, sind auch die Gründe, die in Deutschland zuletzt letztes Jahr zur Reform des "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz)" geführt haben. Damals wurde auch erlaubt Stammzellen aus neueren Stammzellinien nach Deutschland zu Forschungszwecken einzuführen (neuer Stichtag: Die Stammzellen müssen vor dem 1. Mai 2007 gewonnen worden sein).

 

 

 

Veröffentlicht 07. April 2009, 09:02 von Oliver Tolmein

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