Am 28. Mai ist kein Weltuntergang - Bundestag entscheidet Gesetz zu Patientenverfügungen
16. Mai 2009, 12:09
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Der politische Streit um ein Patientenverfügungsgesetz geht in die letzte Runde. Es häufen sich die Pressemitteilungen der diversen Gesetzesautoren und die Unterstützerinnen und Unterstützer der jeweiligen Projekte mobilisieren Stimmung so gut sie es vermögen. Am 28. Mai soll dann im Parlament entschieden werden. Was genau zur Abstimmung stehen wird, ist allerdings noch unklar.
Derzeit haben die Autoren des Zöller/Faust-Entwurfes Änderungen an ihrem Gesetzentwurf mitgeteilt und auch die Gruppe, die den Stünker/Kauch-Entwurf trägt, hat sich darauf verständigt, ihren Gesetzesvorschlag zu modifizieren. Auch die Bosbach/Göring-Eckardt Fraktion überarbeitet wohl ihr Gesetzeswerk, wird dazu, wie zu hören ist, aber wohl erst kurzfristig etwas mitteilen.
Derzeit ist der Stand demnach folgendermaßen:
Die Änderungen im Entwurf von Zöller/Faust sind von insgesamt geringer Bedeutung, vor allem ändern sie nichts an dem in diesem Blog schon beschriebenen Dilemma, dass eher die Stellung des behandelnden Arztes gestärkt wird, als die des eine Patientenverfügung verfassenden Patienten. Auch die Unklarheiten der Regelungen wurden leider nicht beseitigt. Immerhin sind in den geänderten Passagen zwei Verbesserungen enthalten: Einerseits wird ansatzweise deutlich gemacht, wie der mutmaßliche Wille des Patienten bestimmt werden kann (wenngleich die erwähnten Kriterien der gegenwärtigen Rechtsprechung entsprechen, also nichts Neues bieten), andererseist wird - wie schon im Bosbach/Göring-Eckard-Entwurf - die Bedeutung der Beratung unterstrichen und ein Anspruch auf ärztliche Beratung einer Patientenverfügung im SGB V verankert. Die Durchführung einer Beratung ist aber nicht erforderlich, damit eine Patientenverfügung wirksam wird. Es handelt sich lediglich um eine Soll-Vorschrift.
Der Änderungsantrag von Stünker/Kauch zu ihrem Gesetzentwurf liegt im Internet und mir persönlich nicht vor. In ihrer Pressemitteilung erläutert die Gruppe den Änderungsantrag folgendermaßen:
„Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess" zwischen Arzt und Betreuer - ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert."
Hier wird es vor allem darauf ankommen, wie dieses an sich begrüssenswerte, gerade bei Zöller/Faust aber unklare dialogische Moment geregelt ist, denn bei allem Dialog darf nicht unklar werden, wer entscheidet: Arzt oder Patiente/Betreuer.
Die Bosbach/Göring-Eckardt-Gruppe, die nach wie vor als einzige versucht das Selbstbestimmungsrecht der Patienten mit dem Gedanken des Lebensschutzes der Patienten auszutarieren und die auch als einzige einen deutlichen Unterschied macht zwischen der tatsächlich vom Patienten selbstb erstellten Patientenverfügung und dem von Dritten von außen erschlossenen mutmaßlichen Willen, wird - so habe ich gehört - im Ergebnis wahrscheinlich darauf verzichten, die notarielle Beurkundung bei manchen Patientenverfügungen zur Wirksamkeitsvoraussetzung zu machen. Allerdings soll für diese Gruppe von Patientenverfügungen (bei Menschen, deren Krankheit nicht bereits irreversibel tödlich verläuft) die Beratung der Patientenverfügung weiterhin erforderlich sein, damit sie zwingend wirkt.
Insgesamt haben sich die verschiedenen Entwürfe durch die Änderungsanträge in jeweils eigener Sache kaum aneinander angenähert. Wenn Bosbach/Göring-Eckardt auf die Erfordernis der notariellen Beurkundung verzichten räumen sie damit einen wichtigen Stein des Anstoßes beiseite, ohne damit wesentliche Schutzbestimmung ihres Gesetzentwurfes aufzugeben. Bei Zöller/Faust ist die Einführung der ärztlichen Beratung als Soll-Bestimmung zu begrüßen, am wenigsten bewegt hat sich Stünker/Kauch.
Die Kräfteverhältnisse im Bundestag sind allerdings unklar. Noch haben sich viele Abgeordnete nicht klar entschieden. Auf der anderen Seite haben die Strafprozesse in Magedburg und Fulda in den letzten Monaten sehr deutlich gemacht, dass eine gesetzliche Regelung unbedingt wünschenswert ist, auch wenn es nach wie vor in Sachen Sterbebegleitung erheblich wichtigere Fragen gibt, als die nach der Wirksamkeit von Patientenverfügungen. Wir werden sehen, wie sich dieses Politdrama weiterentwickelt, dem für einen Politikrimi doch bei allem sowohl die Spannung fehlt, als auch der böse Täter.
Eine Synopse aller Entwürfe auf dem aktuellen stand finden Sie auf den Seiten von Horst Deinert.
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