Die Kunst abstimmen zu lassen - die ersten könnten die letzten werden
25. Mai 2009, 18:08
Uhr
Am Donnerstag wird im Deutschen Bundestag über die
mittlerweile vier Gesetzentwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz abgestimmt
werden. Die juristischen Einzelheiten haben wir hier im Blog bereits eingehend
erläutert und auch darauf hingewiesen, dass nicht alle Streitfragen mit einem
Gesetz gelöst, dafür aber möglicherweise einige neue geschaffen werden (was gerade
für mich als Juristen keineswegs dagegen spricht, trotzdem für ein neues Gesetz zu sein: einige der Streitfragen, die es doch lösen könnte sind schwerwiegend
genug, dass es legitimieren kann, die Entstehung neuer Streitfragen hinzunehmen).
Nicht unbedingt hübscher, aber doch für den
Nicht-Paralamentarier aufschlussreich und unterhaltsam zu verfolgen, sind die
Auseinandersetzungen am Rande der Vorbereitungen für die Schlußabstimmung.
Damit meine ich nicht die parteipolitisch motivierte und wenig überzeugend
wirkende Polemik der Justiziministerin Zypries, die umstandslos der CDU/CSU
Blockadepolitik in der Sache vorhält, weil sie als Bewegung nur zu deuten vermag,
was sich in ihre Richtung bewegt. Nein, es geht um die bedeutsame
Geschäftsordnungsfrage, welcher der Gesetzentwürfe zuerst und welcher zuletzt
abgestimmt werden soll. Da die Beteiligten der Auffassung sind, dass es besser
ist, wenn später das Stimmgericht über den eigenen Entwurf abgehalten wird,
fällt die Auseinandersetzung darüber entsprechend erbittert aus. Wenn zudem,
wie diesmal, nicht veritable Fraktionen mit allem drum und dran hinter den
Entwürfen aufgereiht stehen, sondern etwas bunt durcheinander gewürfelte
Gruppen, in denen sich Linke, Grüne, Konservative, Liberale und
Sozialdemokraten drängeln und gelegentlich auch mißtrauisch beäugen, fehlt den Geschäftsordnungsdebatten
die routinierte harte Hand der Parlamentarischen Geschäftsführer und es wird gezankt:
Gibt es einen Entwurf, der weiter geht als alle anderen? Soll nach dem Prinzip
verfahren, wer zuerst kommt, wird zuerst verabschiedet? Oder findet man ein
Mischkonzept?
Dem Vernehmen nach haben sich jetzt die Unterstützerinnen
und Unterstützer des Zöller/Faust- und des Bosbach-Entwurfes zwar nicht
inhaltlich, aber geschäftsordnungsmäßig zusammengetan, um zu verhindern, dass
der Stünker-Entwurf (weil Sozialdemokraten gewiefte Geschäftsordnungs-Strategen
sind) auf der besten Position startet. Das ist deswegen schön zu sehen, weil die Wächter der Patientenverfügungsgesetzentwurfsorakel lange genug prognostiziert hatten, dass die Zöller/Fraust-Gruppe sich mit den Stünker-Utnerstützern auf einen gemeinsamen inhaltlichen Entwurf würden eingien können. Jetzt reicht es nicht mal für ein gemeinsames Absprechen der Tagesordnung...
Als allererstes soll demnach über den neuen Entwurf
verhandelt werden, der gar keine neuen Regelungen ins Betreuungsrecht einführen
will. Platz 2 würde demnach dann dem Stünker-Entwurf zugewiesen, der dem
Bundestag schon am längsten vorliegt und dann erst würden die Entwürfe
Zöller/Faust und Bosbach/Röspel debattiert und abgestimmt. Wie auch immer: Am Abend wissen wir jedenfalls mit welchen Unsicherheiten wir zukünftig zu kämpfen haben werden: den bekannten oder neuen.... und das ist auch deswegen gut, weil die Debatte über Sterbehilfe und Sterbebegleitung sich dann vielleicht den (noch) wichtigeren Fragen (insbesondere nach Verbesserungen in der Pflege und besserer palliativmedizinischer Versorgung) zuwenden kann....
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