Mutter, Vater und der "andere Elternteil" - Britische Absage an die Biologie
04. Juni 2009, 08:57
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In Großbritannien, dem Land der zunehmend entgrenzten biotechnologischen Möglichkeiten, wird es in Zukunft Kinder geben, deren in der Geburtsurkunde ausgewiesenen Eltern zwei Frauen sind. Für die einen ist das ein großer Erfolg im Kampf gegen die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Für andere ist es eine fatale familienpolitische Entwicklung, die Kindern das Recht auf den Vater nimmt. Jedenfalls ist es eine rechtliche und soziale Entwicklung, deren Komplikationen im Internet anschaulich nachzulesen sind: Man klicke auf den Wortlaut des „Human Fertilisation and Embryology Act 2008" , der vor kurzem in Kraft getreten ist. Dort werden - soweit ich es sehe (aber für Belehrungen bin ich, zumal kein familienrechtlicher Experte empfänglich(!)) erstmals - die Begriffe „Mutter", „Vater" beziehungsweise als Alternative dazu „anderer Elternteil" im Gesetz bestimmt. Paragraph 41 regelt beispielsweise, dass es leibliche Väter gibt, die künftig keine Väter mehr im Sinne des Gesetzes sind - die Vorschrift bezieht sich insbesondere auf Samenspender. Die Paragraphen 42 und 43 normieren dagegen die Fälle, in denen Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften künftig als „anderer Elternteil" anerkannt werden mit der in Paragraph 45 ausgesprochenen Konsequenz, dass in diesen Fällen kein Mann mehr als Vater der Kinder behandelt und anerkannt werden kann.
In der britischen Öffentlichkeit wurde diese gesetzliche Änderung wahrgenommen, entfachte aber keine nennenswerten Diskussionen. Auch international hat dieser Versuch, das Konzept von Elternschaft und damit den Familienbegriff von, je nach Perspektive, seinen biologischen Wurzeln zu befreien vergleichsweise wenig Resonanz hervorgerufen.
Bemerkenswert ist auch, dass mit diesem Schritt zwar das Konzept des biologischen Vaters ersetzt wird, an der Idee der biologischen Mutter aber festgehalten wird. Wenn aber die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare entscheidender Ansatzpunkt für die Neudefinition von Elternrollen ist, fragt sich, warum nicht auch schwule Partner das Recht darauf haben sollen, alleinige Eltern eines Kindes zu sein: als „Vater" und als „anderer Elternteil"? Möglicherweise ist hier sogar der britische Gesetzgeber vor seinen Möglichkeiten zurückgeschreckt.
Auch wenn es im Ergebnis wahrscheinlich nicht allzuviele Fälle geben wird, in denen diese neue Bestimmungen Anwendung finden, nach denen soziale Beziehungen die biologische Wirklichkeit suspendieren sollen, könnten die langfristigen Folgen doch erheblich sein - wobei zu untersuchen sein wird, wie sich neuen Möglichkeiten auf Kinder und deren soziales Umfeld auswirken. Denn der Ansatzpunkt der neuen Gesetzgebung ist die Lage der Eltern. Das Kindeswohl taucht in dem umfangreichen Gesetzesentwurf in diesen Zusammenhang als Bezugspunkt gesetzgeberischer Überlegungen nicht auf. Um die Auswirkungen dieser Gesetzgebung zu überprüfen wird es naturgemäß Zeit brauchen, denn so verfügbar biologische Realitäten auf der großen europöäischen Insel auch sind, gänzlich lassen sie sich nicht durch normative Vorgaben ersetzen.
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