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Biopolitik

Mutter, Vater und der "andere Elternteil" - Britische Absage an die Biologie

04. Juni 2009, 08:57 Uhr

In Großbritannien, dem Land der zunehmend entgrenzten biotechnologischen Möglichkeiten, wird es in Zukunft Kinder geben, deren in der Geburtsurkunde ausgewiesenen Eltern zwei Frauen sind. Für die einen ist das ein großer Erfolg im Kampf gegen die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Für andere ist es eine fatale familienpolitische Entwicklung, die Kindern das Recht auf den Vater nimmt. Jedenfalls ist es eine rechtliche und soziale Entwicklung, deren Komplikationen im Internet anschaulich nachzulesen sind: Man klicke auf den Wortlaut des „Human Fertilisation and Embryology Act 2008" , der vor kurzem in Kraft getreten ist. Dort werden - soweit ich es sehe (aber für Belehrungen bin ich, zumal kein familienrechtlicher Experte empfänglich(!)) erstmals - die Begriffe „Mutter", „Vater" beziehungsweise als Alternative dazu „anderer Elternteil" im Gesetz bestimmt. Paragraph 41 regelt beispielsweise, dass es leibliche Väter gibt, die künftig keine Väter mehr im Sinne des Gesetzes sind - die Vorschrift bezieht sich insbesondere auf Samenspender. Die Paragraphen 42 und 43 normieren dagegen die Fälle, in denen Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften künftig als „anderer Elternteil" anerkannt werden mit der in Paragraph 45 ausgesprochenen Konsequenz, dass in diesen Fällen kein Mann mehr als Vater der Kinder behandelt und anerkannt werden kann.

In der britischen Öffentlichkeit wurde diese gesetzliche Änderung wahrgenommen, entfachte aber keine nennenswerten Diskussionen. Auch international hat dieser Versuch, das Konzept von Elternschaft und damit den Familienbegriff von, je nach Perspektive, seinen biologischen Wurzeln zu befreien vergleichsweise wenig Resonanz hervorgerufen.

Bemerkenswert ist auch, dass mit diesem Schritt zwar das Konzept des biologischen Vaters ersetzt wird, an der Idee der biologischen Mutter aber festgehalten wird. Wenn aber die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare entscheidender Ansatzpunkt für die Neudefinition von Elternrollen ist, fragt sich, warum nicht auch schwule Partner das Recht darauf haben sollen, alleinige Eltern eines Kindes zu sein: als „Vater" und als „anderer Elternteil"? Möglicherweise ist hier sogar der britische Gesetzgeber vor seinen Möglichkeiten zurückgeschreckt.

Auch wenn es im Ergebnis wahrscheinlich nicht allzuviele Fälle geben wird, in denen diese neue Bestimmungen Anwendung finden, nach denen soziale Beziehungen die biologische Wirklichkeit suspendieren sollen, könnten die langfristigen Folgen doch erheblich sein - wobei zu untersuchen sein wird, wie sich neuen Möglichkeiten auf Kinder und deren soziales Umfeld auswirken. Denn der Ansatzpunkt der neuen Gesetzgebung ist die Lage der Eltern. Das Kindeswohl taucht in dem umfangreichen Gesetzesentwurf in diesen Zusammenhang als Bezugspunkt gesetzgeberischer Überlegungen nicht auf. Um die Auswirkungen dieser Gesetzgebung zu überprüfen wird es naturgemäß Zeit brauchen, denn so verfügbar biologische Realitäten auf der großen europöäischen Insel auch sind, gänzlich lassen sie sich nicht durch normative Vorgaben ersetzen.

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Veröffentlicht 04. Juni 2009, 08:57 von Oliver Tolmein
Kommentare

Maurice H

04. Juni 2009, 13:01

Das ist eine der grausigsten Meldungen aus einem Staat der zur EU gehört.

Aber auch der Zerfall anderer Imperien ist an der Verwirrung von Grundbegriffen ablesbar - und an der sich verbreitenden Weigerung die Realität zur Kenntnis zu nehmen.

cyris

04. Juni 2009, 15:48

Biologische Realität ist auch, dass in so einigen "normalen" Ehen trotz Trauschein und kirchlichem Pomp mit ewigem Treueversprechen am Ende Kuckuckskinder großgezogen werden - und der angebliche Vater bis vor kurzem keine legale Möglichkeit hatte, seine Vaterschaft überprüfen zu lassen.

Und man darf noch hinzufügen, dass inzwischen wirklich genügend Studien durchgeführt wurden, um das Märchen zu widerlegen, dass Kinder aufgrund von gleichgeschlechtlichen Eltern Defizite erleiden würden.

Pius Xaver Kaltspiel

04. Juni 2009, 16:26

@cyris: Darf ich um Quellen, und zwar direkte, bitten?

Oliver Tolmein

04. Juni 2009, 16:34

Cyris, die entscheidende, direkte Quelle ist im Text verlinkt: „Human Fertilisation and Embryology Act 2008." Da steht alles web-auf-weiß.....

Pius Xaver Kaltspiel

04. Juni 2009, 16:53

Mir scheint, Ihrem letzten Kommentar, Oliver Tolmein, liegt ein Missverständnis zugrunde: meine Bitte um Quellen bezog sich nicht auf das britische Gesetz sondern auf die recht selbstsichere Aussage, dass es genügend Studien für die Widerlegung eines Märchens gäbe. (Ich ging davon aus, dass hier die Kurznotation "@XYZ: ..." für "Bezugnehmend auf den Kommentar von XYZ, ..." geläufig ist. Naja, typischer Blog-Neuschreib halt, den ich da verwendete.)

-

An Quellenangaben von cyris (oder auch sonst jemand qualifiziertem) zur von ihm ins Spiel gebrachten Märchen-Widerlegung bin ich immer noch sehr interessiert.

Oliver Tolmein

04. Juni 2009, 17:09

Pius, da bin ich an den modernen Kommunikationskürzeln gescheitert und habe nun auch noch wieder was gelernt. Für diese Quellenangaben - "Märchen" - bin ich nun allerdings nicht zuständig. Wobei "Märchen" doch schöne Geschichten sind, die sich nicht widerlegen lassen (wie ließe sich Schneewittchen widerlegen???) Immerhin aus meiner Sicht so viel dazu: Ich nehme nicht an, dass Kinder aufgrund der Gleichgeschlechtlichkeit Ihrer Eltern Schäden erleiden. Möglicherweise könnte sogar in Studien das Gegenteil herauskommen, weil gleichgeschlechtliche Paare sich vermutlich im Durchschnitt bewußter für Kinder entscheiden und einen durchschnittlich besseren sozio-ökonomischen Status haben werden. Meine Bedenken zielen nicht darauf, dass gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder haben sollten oder sie nicht erziehen könnten. Mich beunruhigt, dass ein Gesetz normiert, dass es künftig Kinder gibt, die keinen Vater mehr haben, sondern nur noch "Mutter" und "anderes Elternteil", dass also eine biologische Realität normativ für unbeachtlich erklärt wird. Das dürfte auch nicht zum Besten der Kinder sein und möglicherweise auch das Verhältnis "Kind" - "anderes Elternteil" unschön beeinflussen. Etwas anderes wäre es gewesen, Samenspender wenn jemand an die Stelle des biologischen Vaters tritt, dauerhaft von Unterhaltsverpflichtungen freizustellen. Aber dafür bedarf es keiner Vorschrift, dass der Vater nicht mehr der Vater ist, weil es einen "anderen Elternteil" gibt....

arto

04. Juni 2009, 17:48

Ich muss dazu sagen, dass die Bundesjustitzministerin Brigitte Zypris sich sehr für mehr Rechte in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einsetzt. Sie hat eine Studie in Auftrag gegeben anhand derer sie beweisen möchte, dass es nicht schlecht ist, wenn Kinder von 2 Frauen oder 2 Männern großgezogen werden. Diese Studie endet bald.

www.bmj.bund.de/.../Brigitte_Zypries_zc.html

Wenn man bei Wikipedia nach "Regenbogenfamilie" sucht, findet man einen Artikel, in dem Studienergebnisse kurz aufgelistet werden.

Desweiteren muss ich erwähnen, dass meist der Vater in der Geburtsurkunde als unbekannt gilt, wenn es ein Samenspender war, der keine Rechte und Pflichten übernehmen will. Nach einer Stiefkindadoption steht in der Geburtsurkunde dann der Stiefelternteil. Es heißt ja nicht, dass bloß, weil der Vater in der Geburtsurkunde nicht aufgeführt ist, dass Kind ihn zwangsläufig nicht kennt. Dieser anonyme Vater erleichtert bloß die Bürokratenwege. Viele Kinder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen kennen ihren Vater, weil er entweder ein Bekannter ist oder ein schwule Freund, der Vater sein mlchte, ist.

Pius Xaver Kaltspiel

04. Juni 2009, 17:50

@Oliver Tolmein (ich kann den Blog-Aküfi nicht lassen;-)): Ja, der Artikel selbst und Ihr Kommentar zeigen nochmal deutlich und nachvollziehbar Ihre Bedenken gegenüber der im Act vorgenommenen Neudefinition der Kindesrolle.

-

(Nur vorab: aufgrund meiner weltanschaulichen Prägung halte ich wenig von dem Versuch, den Begriff der Elternschaft auf gleichgeschlechtliche Paare auszuweiten. Auch daher rührt dann meine Skepsis bezüglich der forschen Behauptung von Studien über nichtauftretender Defizite aufgrund gleichgeschlechtlicher Elternpaarung.) Davon abgesehen finde ich es aber im Sinne des Gleichstellungsgedankens irritierend, dass schwule und lesbische Paare unterschiedlich behandelt werden (etwas, das im Artikel im 3. Absatz einleuchtend ausgeführt wurde).

Timm

04. Juni 2009, 21:16

Eine sehr gute und faire Meldung aus England. Wer behauptet, dass nur heterosexuelle Menschen Kinder erziehen können, der lügt und diskriminiert.

Ich kenne mehrere Frauenpaare, die sehr gute Eltern sind und glückliche Familien bilden. Sie lassen ihre Kinder nicht in der Pizzeria in Italien zurück und was weiß ich, was da alles an Schrecklichkeiten bei Vater-Mutter-Kind jeden Tag in den Boulevardmedien zu lesen ist.

Frauenpaare sind perfekte Eltern und da lobe ich doch die Entwicklung im England, Schweden, Niederlande, Belgien oder Norwegen.

Die Ehe ist diesen Familien mit Kindern zu öffnen. Nur das ist ehrlich.

Wiebke

04. Juni 2009, 22:25

Was ist da so großartig anders als in Deutschland?

Der Samenspender wird auch in Deutschland von der Vaterschaft ausgeschlossen: "Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen." (§ 1600 Abs. 5 BGB)

Auch bei uns wird also eine biologische Realität normativ für unbeachtlich erklärt. Letztlich ist das doch nur eine Abkürzung gegenüber dem in diesen Fällen unnütz komplizierten Weg über die Adoption. Denn da liegt noch der einzige Unterschied zwischen Deutschland und Großbritannien: Wenn's um eine zweite Mutter geht, dann muss man halt den Weg über die Stiefkindadoption gehen, aber Geburtsurkunden, wo schlicht zwei Mütter statt einem Vater und einer Mutter angegeben werden, gibt's eben auch in Deutschland schon seit einigen Jahren.

@Oliver Tolmein: Man merke: DAS Geschlechtsteil, aber DER Elternteil, sonst liest sich das ganz grauslich...

Oliver Tolmein

04. Juni 2009, 23:11

@Wiebke (@Pius: ich kann es auch!): Der Unterschied ist erheblich, wenngleich ich zustimmen würde, dass auch die Regelungen der §§ 1592 und 1600 BGB das Verhältnis biologische Realität und normative Wirklichkeit verschieben. Trotzdem:  § 1600 Abs. 5 BGB regelt ja gerade die Vaterschaft (und § 1600 d BGB ermöglicht die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft), während das neue englische Recht eben ermöglicht, dass es keinen Vater (im Rechtssinn) mehr gibt. Das Kind im deutschen Recht hat überdies einen Auskunftsanspruch gegen die Mutter um sein Recht auf Kenntnis der Abstammung verwirklichen zu können. Außerdem ist der Vater (auch der Samenspender) nach §§ 1601, 1614 BGB unweigerlich unterhaltsverpflichtet. Kurz: Das deutsche Recht ist in Sachen Elternschaft liberaler geworden, es bietet mit der Stiefkinderadoption auch bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten, der britische Weg erscheint mir aber ein deutlicher qualitativer Sprung zu sein, weil es davon ausgeht, dass die biologische Realität normativ eliminiert werden kann und weil es ermöglicht die Vaterposition grundsätzlich durch einen "anderen Elternteil" abzulösen (@Wiebke: DER Sprachgebrauch wird akzeptiert....).

Maurice H

04. Juni 2009, 23:18

Die Frage hier ist überhaupt nicht die nach der Fähigkeit zum Erziehen, denn von ihr hängt die Abstammung nicht ab. Die Abstammung hängt auch nicht davon ab, ob die Mutter am Vater weiters interessiert war oder der Vater an Mutter und Kind. Ebenso hängt sie nicht davon ab, welche Techniken und Praktiken bei der Zeugung angewandt wurden. Auch nicht davon, ob ein oder mehrere Helfer mit von der Partie waren.

Bürokratische Vereinfachung ist nett, es werden aber in diesem Zusammenhang keineswegs die Dinge so kompliziert, daß sie nicht einfach zu dokumentieren wären, ohne die tatsächliche Sachlage zu verschleiern.

Was gepflegt wird sind Illusionen.

Es treten in diesem Zusammenhang Interessentengruppen auf, die unterschwellig behaupten, daß für sie eine neuartige Situation vorliege. Das ist aber nicht der Fall. Auch vorher und früher schon war für die Abstammung völlig uninteressant, ob ein Kind von Mutter und Vater, oder vom Onkel und Tante, oder von sonst wem erzogen wurde.

Ein begrifflicher und sachlicher Sprachwitz liegt auch in der Rede von der Anonymität einer Samen- oder Ei-"Spende". Es kann keine sinnvolle Rede von Anonymität sein, wenn das, was gegeben wird, in etwa einem detailliertem Lebenslauf mit Bild entspricht.

Das Leiden der Kinder, die später Klarheit wollen, spricht gegen jede Heimlichtuerei, mit der es sich manche bequem machen wollen.

Es dreht sich in der Sache auch nicht lediglich um die Kenntnis des Namens des Vaters, sondern mindestens und vor allem auch um die Klärungsmöglichkeit der biologischen Konditionen der betreffenden Kinder an dem Tage an dem sie medizinische Hilfe brauchen, mit den Mitteln der modernen Medizin mehr als je zuvor.

Es gibt keinen realistischen Anlass, die Bestimmung der Erziehungsverantwortung mit der Angabe der Abstammung zu verwechseln.

Kevin Fuchs

05. Juni 2009, 01:39

Hierzulande argumentieren Frauenrechtlerinnen beim Verbot heimlicher Vaterschaftstests gerne mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes. Interessant wie sch... egal den britischen Kampfgenossinnen dieses ist, wenn es um die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit geht.

Oliver Tolmein

05. Juni 2009, 08:14

@Herr Fuchs, das Verbot heimlicher Vaterschaftstests wurde insbesondere vom - des Feminismus weitgehend unverdächtigen - Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Kindes bewertet (BVerfG, 1 BvR 421/05 vom 13.2.2007). Außerdem: Was ist Ihr Argument? Und was die Konsequenz? Wer das neue englische Gesetz befürwortet, muss auch für die Zulässigkeit heimlicher Vaterschaftstests eintreten? Für die ganz billige Polemik eignen sich beide Themen schlecht.

Jutta Zalud

05. Juni 2009, 11:52

> die Begriffe „Mutter", „Vater" beziehungsweise als Alternative dazu „anderer Elternteil" im Gesetz bestimmt.

Dies trifft ganz sicher nicht zu. Elternschaft ist ein rechtliches Konstrukt, seit es (überlieferte) Gesetze gibt. Als Vater eines Kindes gilt in den meisten Rechtsordnungen bis zum Beweis des Gegenteils der Ehemann der Mutter. Uneheliche Kinder hatten früher gar keinen Vater.

Bei künstlicher Befruchtung ist der Samenspender nie der Vater. Vater ist der Ehemann der Mutter, sofern sie verheiratet ist. Insofern ist in dem britischen Gesetz nicht viel Neues enthalten. Es stellt nur klar, dass auch eine weibliche Partnerin rechtlich zweiter Elternteil sein kann. (Und Großbritannien ist auch nicht das erste Land, das die realen sozialen Gegebenheiten rechtlich anerkennt.)

Pius Xaver Kaltspiel

05. Juni 2009, 12:24

@arto: Auffällig erscheint mir, dass auf "Studienergebnisse" vor Studienabschluss hingewiesen wird (es wären bestenfalls Zwischenergebnisse) - weiterhin wird auf einen Wikipedia-Artikel verwiesen, in dem viele Links zu Positionsklärungen aber keine Links zu Studien zu finden sind. Auch der Link zum BMJ bringt nur eine Klärung der Position der Ministerin Zypries.

-

Also nochmal: Wo gibt es die erwähnte(n) Studie(n)?

-

Dass es viele (durchaus nachvollziehbare) Haltungen gibt - in Ordnung und wichtig! - Aber von wissenschaftlichen Belegen zu einer Frage zu reden, die sich schon an und für sich schlecht für wissenschaftliche Untersuchungen eignet, erscheint mir dann doch sehr als Agitprop.

Max

05. Juni 2009, 12:33

Letztlich reduziert sich das Ganze auf einen normativen Versuch, der biologischen Unmöglichkeit gleichgeschlechtlicher Elternschaft einen rechtlich-sprachlichen Ausweg zu verschaffen, was schon wieder so british ist, dass mir dazu nur noch mit Monty Python einfällt: "Du hast aber keine Mumu!"

Solange das Verhältnis von Menschen zur Realität aufgrund ihrer sexuellen Orientierung derart verbogen wird, werden sie aus ihrer Selbstdiskriminierung kaum herausfinden.

cyris

05. Juni 2009, 13:16

@ Pius Xaver Kaltspiel

im Wesentlichen bezog ich mich auf eine Anhörung im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages, und hier auf die Expertin Prof. Dr. iur. Ingeborg Schwenzer von der Universität Basel.

(siehe http://www.***.de/detail.php?article_id=8935 )

Falls Sie tatsächlich am Thema interessiert sein sollten, können Sie Prof. Schwenzer unter ius.unibas.ch/.../schwenzer_ingeborg kontaktieren.

Oder Sie informieren sich beim Genderkompetenzzentrum des Bundesfamilienministeriums ( z.B. db.genderkompetenz.info/.../060522glhu )

Meines Wissens gilt Psychologie/Psychiatrie inzwischen als Wissenschaft mit seriös durchführbaren Studien. Wie kommen Sie darauf, dass sich das Thema "schlecht für wissenschaftliche Untersuchungen eignet" ?

cyris

05. Juni 2009, 16:55

@Pius Xaver Kaltspiel, Nachtrag

Die Aussage vonProf. Schwenzer findet man auch im Wortprotokoll auf Seite 38 ( www.bundestag.de/.../05_Wortprotokoll.pdf ).

Zusammengetragen wurden die Studien von Prof. Udo Rauchfleisch.

Gefunden habe ich zwei Publikationen von ihm:

151. Kritisch und sensibel. Kinder in Eineltern Familien und bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Unterwegs auf neuen Lern- und Erziehungswegen, 14-15, September 1998

170. Kinder in Regenbogenfamilien. Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht 3, 210 - 213, 2008

Jutta Zalud

05. Juni 2009, 17:03

> Also nochmal: Wo gibt es die erwähnte(n) Studie(n)?

Einige sind hier verlinkt: http://www.lsvd.de/18.0.html

http://www.lsvd.de/713.0.html

http://www.***-news.at/archives/228#extended

Und dann gibt es noch etliche Studien aus Skandinavien, den USA und Kanada (sind zT in der Diplomarbeit zitiert, die in dem QueerNews-Artikel erwähnt wird)

Die Gemeinde Wien macht schon seit vielen Jahren gute Erfahrungen mit lesbischen und schwulen Pflegeelternpaaren.

Timm

05. Juni 2009, 20:30

Längst gibt es in der gesellschaftlichen Realität Deutschlands Frauenpaare, die Kinder gemeinschaftlich erziehen und glückliche Familien bilden. Es bedarf keines Mannes, damit diese Familien bestehen und das ist gut so.

Frauen sind sowieo die besseren Eltern und die meisten Heteromänner sind nicht für Kindererziehnung geeignet. Da lobe ich doch einmal die lesbischen Frauenpaare mit ihren Kindern.

Schön dass es solche Familien längst in Deutschland gibt. Der Unterschied zu Schweden, Niederlande, Belgien, Norwegen, Kanada oder Spanien in Deutschland ist nur, dass hier bisher diesen Familien die Ehe staatlicherseits verweigert wird. Ich halte dies für skandalös, das wir da den benachbarten Staaten noch nicht gesetzlich gefolgt sind.

Es läßt sich moralisch nicht rechtfertigen, dass diesen Familien und insbesondere diesen Kindern die durch eine Ehe gefestigte Elternbeziehung verweigert wird. Zum Wohle der Kinder in lesbischen Familien ist die Ehe daher zu öffnen.

Wiebke

06. Juni 2009, 00:05

Zitat Oliver Tolmein: "Außerdem ist der Vater (auch der Samenspender) nach §§ 1601, 1614 BGB unweigerlich unterhaltsverpflichtet."

Unweigerlich ja wohl kaum, denn durch die Unanfechtbarkeit der Vaterschaft des Ehemannes oder Anerkennungs-Vaters wird der Samenspender ja gerade auch vor Unterhaltsansprüchen bewahrt.

Die deutsche Stiefkindadoption ist eine Volladoption, von der ursprünglichen Vaterschaft - wenn sie denn überhaupt je festgestellt war - bleibt danach nur noch ein Ehehindernis. Ob demgegenüber der britische Weg einen qualitativen Sprung bedeutet, ist wohl eine Frage des subjektiven Empfindens; meines sagt mir das Gegenteil. Er ist jedenfalls ehrlicher, als Lesbenpaare, die auf Samenspende zurückgegriffen haben, durch ein aufwändiges Adoptionsverfahren zu schleusen, dessen Ausgang nur in den seltensten Fällen zweifelhaft sein wird. Und was den Auskunftsanspruch auf Kenntnis der Abstammung angeht: Eine Mutter, die partout nicht will, muss sich schon ziemlich dümmlich anstellen, um es nicht zu schaffen diesen Anspruch zu vereiteln.

Maurice H

06. Juni 2009, 08:58

Und was den Auskunftsanspruch auf Kenntnis der Abstammung angeht:

Es ist zeitgeistlich damit zu rechnen, daß es Frauen gibt, die, mit erstaunlichen Begründungen, meinen die Vaterschaft eines Kindes beliebig unterschlagen zu können. Da nun die Familienforscher festgestellt haben, daß die jungen Männer es seien, die "nicht mehr richtig wollen", stellt sich die Frage anders: welcher Mann wollte mit solchen Frauen ein Kind, oder mehr, gemeinsam haben?

Das ist keine individuelle, sondern eine kulturklimatische Frage.

Lutz Barth

06. Juni 2009, 19:52

http://www.iqb-info.de

Nun – Herr Fuchs war offensichtlich von der kurzen Antwort des Herrn Tolmein sichtlich beeindruckt, denn wie ließe sich sonst erklären, dass hier nicht Paroli geboten wurde.

Mal ganz davon abgesehen, dass selbstverständlich mit der britischen Variante nicht eine „Absage“ an die Biologie verbunden ist, wie uns O. Tolmein zunächst rhetorisch nahe legen möchte, dürfte unter rechtlichen Aspekten das Gesetz eher unspektakulär zumindest nach unserem Verfassungsverständnis zu interpretieren sein. Insofern war der Hinweis von Herrn Fuchs durchaus zielführend, so wie eben auch der Rechtsprechungshinweis von O. Tolmein auf die angegebene Entscheidung des BVerfG, aber eben nicht nur dieser. Der  Verfassungsbegriff der „Würde“ des Menschen i.V.m. Art. 2 GG lässt nach hiesigem Verständnis keinen Zweifel daran aufkommen, dass in jedem Falle das Kind einen Anspruch auf Kenntnis seiner genetischen Herkunft hat und zwar unabhängig davon, ob der Gesetzgeber sich zu einer anderen Variante der „Elternschaft“ entschließt und im Zweifel daran verschiedene Rechtsfolgen knüpft, auch mit der Konsequenz eines § 45, wonach im Zweifel in bestimmten Fällen der Mann nicht mehr als „Vater“ der Kinder behandelt und anerkannt werden kann. Mit einer solchen Regelung wird der Begriff „Vater“ in seiner Gestalt als „Rechtsbegriff“ verwandt, der eben schlicht durch einen anderen Rechtsbegriff, namentlich „anderer Elternteil“, ersetzt wird, ohne dass hiermit ein Beitrag zum grundrechtlichen Problem geleistet wäre, wenn und soweit das Kind zu einem späteren Zeitpunkt einen Anspruch auf Feststellung seiner genetischen Herkunft geltend machen würde (auf den das Kind freilich auch später verzichten kann!).

Interessant ist nun, dass es einzig Maria vorbehalten war, gleichsam „unbefleckt“ empfangen zu haben und insofern eine „Absage an die Biologie“ in der Bibel verortet ist. Dass mit dieser „Empfängnis“ zugleich Gottes Sohn geboren wurde, ist für die Interpretation der Rechte im Allgemeinen und der Grundrechte im Besonderen nicht ohne: es hat sich ein christliches Werteverständnis entwickelt, dass nach den Vorstellungen von nicht wenigen Verfassungsexegeten zu einem besonderen Ehe- und Familienbild führt. Insofern ist das britische Gesetz weniger eine „Absage an die Biologie“ als vielmehr ein Generalangriff auf das christliche Menschenbild. Das in die „Familie“ oder „Partnerschaft“ hineingeborene menschliche Leben setzt nach christlichem Werteverständnis auch einen bewussten Zeugungsakt voraus, der keinen Zweifel an der Identität aufkommen lässt, mal ganz von dem christlichen Ehe- und Familienverständnis (und einzelnen Geboten!) abgesehen. Von daher würde ich zunächst vorsichtige Zweifel anmelden wollen, ob eine derartige Regelung nach nationalem Recht durchsetzbar wäre.

Hier scheint denn auch das „C“ in so manchen Parteinamen dies zu verhindern wissen.

An der Rechtsstellung des Kindes ändert dies freilich in einem säkularen Rechtsstaat rein gar nichts – zumindest mit Blick auf den Anspruch auf die Kenntnis seiner genetischen Herkunft.

cyris

07. Juni 2009, 19:35

@ Lutz Barth

Meines Wissens betrachtet die katholische Kirche in ihren Dogmen die Jungfrauengeburt nicht als "Absage an die Biologie", sondern als theologische Aussage. Glaube und Wissenschaft finden danach auf getrennten Ebenen statt und können sich also nicht widersprechen.

Ich bin allerdings der Meinung, dass die Religion sich immer noch in Bereichen herumtreibt, wo sie nichts zu suchen hat. Und dazu gehört ganz sicher das "christliche Menschenbild", besonders in der Politik.

Der Staat und seine Verfassungsorgane haben Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit zu garantieren, und damit eben auch ganz andere Menschenbilder als das christliche.

Ich denke, wir haben in Europa über die Jahrtausende genügend Erfahrungen mit Theokratie gemacht, um beurteilen zu können, dass solche Formen der Staatsgewalt nicht gut für den Menschen sind.

Wichtig sind weltweite gemeinsame Grundwerte - und zwar religionsunabhängig. Auch Deutschland hat da noch ein gutes Stück Weg vor sich.

Pius Xaver Kaltspiel

07. Juni 2009, 22:59

@cyris: Vorab zur Auffrischung, worum es bei meinem Nachbohren ging: es gäbe laut cyris Studien, die mit dem Märchen aufräumten, dass "Kinder aufgrund von gleichgeschlechtlichen Eltern Defizite erleiden" würden. So formuliert ist das ein weites Feld, in dem Studien - so denke ich - spezifischen Fragen nachgehen müssten. (Soviel zu meinem grundlegenden Einwand.)

-

Zu den genannten Quellen: Das Bundestagsprotokoll gibt keine Studienquellen her, sondern nur die druckvoll vertretenen Einschätzungen einer Juristin. Der Verweis auf Prof. Udo Rauschbach ist interessant, doch hier wird auch kein Buch- oder Publikationstitel genannt - wo fange ich da an? Die lsvd-Seiten verweisen (nur) auf die immer noch nicht abgeschlossene Studie fürs Justizministerium. Die genannte GLSEN-Seite aus den Vereinigten Staaten preist ihren Report an, der offensichtlich die besserer Erziehung (offenbar eng gefasst auf schulische Erziehung) belegen soll und der sich weiterhin mit erfahrenen Diskriminierung von Kindern bei L/G-Paaren befasst - sicher interessant, aber ob er eine wissenschaftliche Studie ist, ist trotz statistischer Angaben nicht ganz ersichtlich.

-

Ich frage, wie cyris richtig vermutet, nach wissenschaftlichen Studien, d.h. nach mehr als engagierten Einschätzungen und einfachen Erfahrungsberichten. Und da sehe ich (immer noch!) wenig geboten.

-

@cyris/Sabine Zalud/Oliver Tolmein: Es werden in den Kommentaren von cyris und Sabine Zalud noch zwei Links genannt, die aufgrund des "schlimme Worte" wegpfuienden FAZ-Blogsystems nicht mehr entzifferbar sind ... denen konnte ich leider nicht nachgehen. Vielleicht, ja vielleicht wirklich!, verstecken sich ja hinter diesen Links die von mir erwarteten profunden Studien ...

-

Noch bleibt es dabei: die angeblich "wirklich genügend" (lt. cyris) vorhandenen Studien und Metastudien sind offensichtlich doch Mangelware. (Die einschlägigen Publikationen von Rauschbach und evtl. der Report von GLSEN sind es dabei aber wert, mit wissenschaftlichen Augen näher betrachtet zu werden.)

Roland Geibel

08. Juni 2009, 12:25

http://RolandGeibel@yahoo.de

@Pius Xaver Kaltspiel

wg Studien

siehe z.B.:

--> www.apa.org/.../parent.html

und die dort zitierten.

Mfg

Roland Geibel

RolandGeibel@yahoo.de

Peter

09. Juni 2009, 23:23

@timm

na da feiern vorurteiel muntere umstände, unglaublich solche einstellungen

"Längst gibt es in der gesellschaftlichen Realität Deutschlands Frauenpaare, die Kinder gemeinschaftlich erziehen und glückliche Familien bilden. Es bedarf keines Mannes, damit diese Familien bestehen und das ist gut so.

Frauen sind sowieo die besseren Eltern und die meisten Heteromänner sind nicht für Kindererziehnung geeignet. Da lobe ich doch einmal die lesbischen Frauenpaare mit ihren Kindern"

viel zeitung dürften sie nicht lesen, denn was kinder bei frauen teilweise mitmachen dürften sie nicht ganz mitbekommen haben, auch wie es in den lesbischen lebensgemeinschaften aussieht wird auch kaum öffentlich gemacht, also ob die wie sie behaupten tatsächlich so toll sind bezweifle ich

Lutz Barth

11. Juni 2009, 10:22

http://www.iqb-info.de

"Meines Wissens betrachtet die katholische Kirche in ihren Dogmen die Jungfrauengeburt nicht als "Absage an die Biologie", sondern als theologische Aussage. Glaube und Wissenschaft finden danach auf getrennten Ebenen statt und können sich also nicht widersprechen", so die These von cyris.

Ohne hier im Detail darauf erwidern zu wollen, sollte doch zumindest darauf hingewiesen werden, dass hierüber nach wie vor "lebhaft" gestritten wird. Ein guter Überblick zum "Streitgegenstand" vermittelt der nachfolgende Beitrag unter

>>> www.vaticarsten.de/.../theologie_als_wissenschaft_anke.pdf

In der Tat vermag der "Glaube Berge versetzen", wenngleich doch bei näherer Analyse in einem wissenschaftlichen Diskurs so manche theologische Lehrmeinung als Mythos zu enttarnen ist. Sofern die Theologie als ernstzunehmende Wissenschaft wahrgenommen werden will, muss sie sich auch im Widerstreit mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen (nicht selten Basiswissen) messen lassen.

Pius Xaver Kaltspiel

13. Juni 2009, 22:29

Etwas verspätet, aber trotzdem ...

@Roland Geibel: Vielen Dank für diesen informationsreichen Link!

-

Einige der Abstracts sind sehr interessant. Manche haben einen schön engen Beobachtungsbereich und sind auch deswegen wert, näher betrachtet zu werden. Interessant für mich auch, dass einige Studien schon 20 bis 30 Jahre alt sind - von daher ist es auch wahrscheinlich, dass sich darauf beziehende, weitere Studien vorliegen.

toni sorcan

03. Juli 2009, 11:06

http://toni.sorcan@pco.de

Bei "Samenspendern" und "künstlicher Befruchtung" werde ich immer fatal an Kuhstall und Veterinär erinnert

Oliver Tolmein

03. Juli 2009, 11:52

@sorcan: tja, so hat jeder sein Erinnerungspäckchen zu tragen... aber Sie schaffen das sicher.

Expatriot

09. Juni 2010, 15:21

Dekadenz, volles Programm.  Wie der Erstkommentator schon sagte. Ich wende mich mit Grausen ab.

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