Patientenverfügung bald Gesetz? Zahlen, Wahlen, Qualen - Eine Bestandsaufnahme
16. Juni 2009, 08:20
Uhr
Die Vorbereitungen für die abschließende Parlamentsdebatte über die Patientenverfügungs-Gesetzentwürfe laufen auf Hochtouren - und das heißt derzeit vor allem: Die Geschäftsordnungsfüchse sind unterwegs. Redezeiten sind zu bemessen und zu verteilen und, das Schwierigste, es muss eine Einigung auf einen Abstimmungsmodus erreicht werden, was angesichts der nicht unbegründeten Befürchtung, dass wer zuerst kommt auch die größten Chancen hat, zu verlieren, nicht ganz einfach werden wird. Dass unterdessen die Gruppe der Zweifler, Verzagten, Unsicheren, Rechtssprechungsgläubigen und Rechtshilisten immer größer wird, die am liebsten dann doch gar kein Patientenverfügungsgesetz haben möchte, macht die Angelegenheit nicht gerade einfacher. Zumal am Freitag nun auch noch die Bundeskanzlerin, die bislang den Zöller/Faust-Entwurf unterstützt, höchstpersönlich entdeckt hat, dass die Position der Bundesärztekammer, die bekanntlich keine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung wünscht, „interessant" sei. Der sich abzeichnende Gesinnungswandel der Bundeskanzlerin erscheint so als Signal für die Stimmung im Parlament. Dabei lässt sich nach mehreren Strafgerichtsverfahren, die auch in diesem Blog kommentiert wurden, heute nur noch schwer die Auffassung vertreten, die ich selbst noch vor einem Jahr eher vorzugswürdig fand, dass nämlich in Sachen Patienten-Selbstbestimmung Rechtssicherheit herrsche und kein Regelungsbedarf bestehe. Wenn ohne Einschaltung des Betreuungsgerichts Staatsanwaltschaften Ärzte strafrechtlich wegen Totschlag durch aktives Tun verfolgen, die sich mit der Betreuerin einig sind, dass eine Fortführung der künstlichen Ernährung nicht dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht; wenn gleichzeitig ein Anwalt verurteilt wird, weil er seine Mandantin beraten hat, eine als nicht mehr medizinisch indiziert qualifizierte Behandlung abzubrechen, dann ist von Rechtssicherheit wenig zu spüren. Auf der anderen Seite: Der Anwalt hätte seinen Rat durchaus auch unbestraft an die Frau bringen können, wenn er nicht den - unabhängig von der Frage der Patientenverfügungen aus rein strafrechtlichen Erwägungen gefährlichen - Rat gegeben hätte, die Schlauchzuführung zur Sonde zu zerschneiden. Und für den Klinikalltag gibt es stets einen sicheren Weg für Ärzte und Betreuer - den allerdings bisweilen nur in der Materie beschlagene Anwälte eröffnen. Die Ärzte selber beklagen zudem zwar oft die Rechtsunsicherheit - sie tun aber meist recht wenig, um Sicherheit zu gewinnen (zum Beispiel Fortbildungen besuchen).
Zudem kann man sich fragen, ob diese Streitpunkte durch die vorliegenden drei Gesetzentwürfe ausreichend klar geregelt werden. Insbesondere erscheint höchst unklar, was es mit der zunehmend an Bedeutung gewinnenden „medizinischen Indikation" auf sich hat, deren Fehlen dazu führen soll, dass nach einer Patientenverfügung gar nicht mehr gefragt wird: für eine ärztlicherseits nicht angebotene Behandlung, so die zumindest theoretisch bestechende Lösung, kommt es auch auf eine Einwilligung bzw.Nicht-Einwilligung nicht an. Aber wann ist eine ärztliche Behandlung nicht (mehr) indiziert? (Dazu demnächst mehr in diesem Blog und auf den Seiten des Feuilletons.)
Die Klärung durch ein Gesetz wird also nicht allumfassend sein; Probleme werden in diesem Bereich weiterhin bestehen - und vielleicht ist die unzutreffende Vorstellung, dass mit einem Gesetz künftig alles gut und schön sein wird, das Gefährlichste an der gesamten Debatte. Aber etwas mehr Klarheit könnte schon sein, so dass eine gesetzliche Regelung aus meiner Sicht von Vorteil wäre.
Wie sieht es nun kurz vor der entscheidenden Abstimmung aus? Im Parlament kursieren derzeit folgende Zahlen (ich habe NICHT nachgezählt):
Der am weitesten die derzeitige Gesetzeslage deregulierende Entwurf der Gruppe Stünker, der zudem eine selbstverfasste Patientenverfügung und eine von Dritten erschlossene mutmaßliche Einwilligung gleich behandelt, vereinigt derzeit 214 Unterstützer (B90/Grüne: 23, CDU/CSU: 0, Linke: 25, FDP: 41, SPD: 125); deutlich weniger Unterstützer hat der von der Gruppe Bosbach eingebrachte Entwurf, der Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz sorgsam austariert: 113 unterstützen ihn derzeit (B90/Grüne: 13, CDU/CSU: 83, Linke: 0, FDP: 2, SPD: 15). Die Gruppe Zöller, deren Entwurf rechtlich am wenigsten Klarheit bringt, die Position der Ärzte stärkt und das dialogische Moment stärken soll wird von 61 Parlamentarieren unterstützt (B90/Grüne: 0, CDU/CSU: 45, Linke: 13, FDP: 0, SPD: 3). Die zuletzt angetretene Gruppe um den CDU-Abgeordneten Hüppe, die kein Patientenverfügungsgesetz möchte hat 39 Unterzeichner auf ihrer Seite (B90/Grüne: 0, CDU/CSU: 37, Linke: 1, FDP: 0, SPD: 1).
Bei einer geplanten Dauer der Debatte folgt daraus eine Verteilung der Redezeit nach Gruppen von (nach Sainte-Lague/Schepers): Gruppe Stünker 37 Minuten, Gruppe Bosbach 20 Minuten, Gruppe Zöller 11 Minuten, Gruppe Hüppe 7 Minuten.
Betrachtet man die Unterstützerzahlen für die einzelnen Entwürfe wird deutlich, dass jede Partei klare „Neins" kennt: Die CDU/CSU, die insgesamt am zerrissensten wirkt, mag sich nicht auf den radikal-deregulierenden Ansatz Stünkers einlassen; die an sich am konsequentesten für Deregulierung einsetzende FDP und die zwischen diesem Liberalismus und einer wertorientierten Linie am deutlichsten gespaltenen Bündnis 90/Grüne gehen konform darin, die Unklarheit des Zöller-Entwurfs und die Absage an eine gesetzliche Regelung überhaupt, wie von Hüppe vorangetrieben, abzulehnen; die SPD ist wahre Volkspartei und als einzige Partei mit Abgeordneten bei allen Entwürfen vertreten, sie hat aber ein deutliches Faible für den in ihren Reihen entwickelten Stünker-Entwurf und zudem nur eine sehr schwache wertorientierte Fraktion; die Linke folge der SPD darin quasi wie einer großen Schwester, nur dass sie mit dem wertorientierten Ansatz noch weniger anzufangen vermag und daher keiner ihrer Abgeordneten diesen Entwurf Bosbachs unterstützt.
Insgesamt haben sich damit 429 Abgeordnete schon vor Beginn der Abstimmung positioniert. Wobei das Beispiel von Angela Merkel, die den Zöller-Entwurf unterstützt, aber jetzt auch Sympathien für die Option „Kein Gesetz" entwickelt hat, zeigt, dass auch hier noch Entwicklungen denkbar sind. Wie sich die noch nicht zugeordneten 183 Abgeordneten verhalten werden ist offen. Und auch ansonsten kann aus den bisherigen Zahlen das Ergebnis nicht einfach herausgezählt werden, weil vermutlich über jeden Entwurf einzeln abgestimmt werden wird, also jeder Entwurf verlieren kann - und dann am Ende möglicherweise kein Gesetz die erforderliche Mehrheit gefunden haben wird. Deswegen setzt die Stünker-Gruppe darauf, dass ihr Entwurf zuletzt abgestimmt wird und dann möglichst die Stimmen der Abgeordneten kassiert, die vielleicht die Regelung nicht sonderlich gelungen finden (und deswegen zuvor ihre Stimme Zöller oder Bosbach gegeben haben), die aber jetzt lieber für Stünker votieren, als dass sie am Ende ganz ohne ein neues Gesetz den Reichstag verlassen...
Da die Chancen der Stünker-Gruppe, dass ihr Gesetzentlwurf als letzter abgestimmt wird gering sind, weil die üblichen Kriterien (weitergehender Antrag zuerst, zuerst eingebrachter Antrag zuerst) dafür sprechen, dass er an erster Stelle des Abstimmungsmarathons platziert wird, hat Stünker jetzt ein „alternatives Abstimmungsverfahren" in die Diskussion gebracht: das sogenannte Stimmzettelverfahren. Dabei würden die Abgeordneten in zweiter Lesung über alle drei konkreten Gesetzentwürfe gleichzeitig abstimmen und dabei auch Ablehnung oder Enthaltung wählen können. Erreicht keiner der Entwürfe die erforderliche Mehrheit, komme es zwischen den beiden Vorlagen mit der höchsten Stimmzahl zur entscheidenden Abstimmung. Ziel sei eine «Stichentscheidung», fasst Stünker zusammen und verweist auf die Reform des Paragrafen 218 StGB im Jahr 1974. Damals habe sich das Stimmzettelverfahren (bei seinem ersten Einsatz) bewährt. Nun könne auch 2009 jeder Abgeordnete, so Stünker, zunächst für den seiner Überzeugung nach besten Entwurf stimmen und sich dann "auf einen Kompromiss einlassen".
Parallel dazu legten auch die Fachleute der Bundestagsverwaltung für Parlamentsrecht eine Ausarbeitung zu möglichen Abstimmungsverfahren vor. Nach der üblichen Geschäftsordnungspraxis solle das Parlament im Regelfall zuerst über den inhaltlich weitergehenden Vorschlag abstimmen. Eine Entweder-Oder-Frage sehe die Geschäftsordnung bei Sachabstimmungen grundsätzlich nicht vor. Die Juristen der Parlamentsverwaltung haben aber auch einen Plan B für den Fall erdacht, dass die Gruppen sich nicht über die Reihenfolge bei der Abstimmung einigen können (wie es beim letzten Versuch geschehen ist, das thema auf die Tagesordnung zu setzen). Dann halten auch sie das „Stimmzettelverfahren" für gangbar. Auch die Bundestagsverwaltungs-Juristen gehen auf die Abtreibungs-Kontroverse des Jahres 1974 ein. Allerdings sprechen sie von einer missverständlichen Formulierung im damaligen stenografischen Bericht des Bundestages. Rückblickend sei wichtig zu betonen, dass es bei diesem Kopf-an-Kopf-Rennen um die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gehen müsse, dass also sowohl in der zweiten als auch in der dritten Lesung die Zahl der Nein-Stimmen die größte Gruppe bilden könne. Die Möglichkeit, dass das Verfahren doch ohne Gesetzesbeschluss enden könnte, bliebe damit offen.
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