Biopolitik
Artikel-Services

Das Kind als Zeitbombe - Behinderung im "Spiegel" der Nichtbehinderten

28. Juni 2009, 13:56 Uhr

Den „Spiegel" lese ich nur noch selten. Enthüllungen und Skandale interessieren mich angesichts der oft schon empörenden Normalität nicht so sehr und der „Spiegel"-Stil, auch wenn er mittlerweile an Diversity gewonnen hat, ermüdet mich eher. Eine der Autorinnen des „Spiegel", die ich dagegen gerne lese, ist Beate Lakotta - weil ihre Geschichten nüchterner und lapidarer sind, weil darin nicht das kunstvoll bemühte Wortgeklingel den Ton angibt, sondern die Menschen, die sie beschreibt. Die Geschichte Der Ludwig lacht" wäre mir dennoch nicht aufgefallen, wenn nicht am Donnerstag im Kleist-Haus in Berlin (auf einer Tagung des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft), kurz nachdem ich nachdrücklich dazu aufgefordert hatte, die Richterinnen und Richter mit besonderem Bedacht in Sachen „Menschenrechte von Behinderten" weiterzubilden, einige Zwischenrufer recht entschieden angemerkt hätten: „Und die Journalisten auch!" Den unmittelbaren Anlaß für die gereizte Stimmung bot der Artikel von Beate Lakotta, ein stimmunsgvolles Portrait einer Familie

„mit einem Kind, das sie so nicht haben wollte"

Der Vorspann stimmt die Leserinnnen und Leser nicht nur ein, sondern verdeutlicht auch gleich die Perspektive der Autorin und zeigt, wo sie den Trennungsstrich zieht. Auf der einen Seite gibt es nämlich „die Familie" auf der anderen das Kind, „das sie so nicht haben wollte."  - „Der Ludwig" mag im rechtlichen Sinn zur Familie gehören, tatsächlich bleibt er ein Fremdkörper. Einer, der nicht dazu gehört, weil er nicht so geworden ist, wie gewollt - nämlich nichtbehindert. Während die Reporterin über das erste, nichtbehinderte Kind der Familie gewissenhaft vermerkt

 „Felix, dessen richtigen Vornamen die Eltern bitten in dieser Geschichte nicht zu nennen"

gilt derlei Besorgnis um den Schutz des Persönlichkeitsrechts für „der Ludwig", dessen Recht auf Leben hier offen in Frage gestellt wird, offenbar nicht.

Beate Lakotta schreibt über die Eltern:

„Auch heute noch, sind sie der Meinung, sie hätten das Recht haben müssen, sich gegen dieses Kind zu entscheiden, als sie von seiner Behinderung erfuhren."

Die Reporterin macht keinen Hehl daraus, dass sie diese Auffassung teilt und sie zitiert den als „zupackend" und „immer zuversichtlich" beschrieben Vater:

„Aber über eins waren wir uns immer einig: Wenn was im Hirn nicht stimmt, dann soll`s nicht sein"

Es gibt in dem Artikel noch etliche dieser Sätze, aus denen die Vorstellung spricht, dass das Zusammenleben mit einem behinderten Kind eine Zumutung ist, vor der werdende Eltern das Recht haben müssen bewahrt zu werden. Der wohl dramatischste dieser Sätze stammt vom Vater und lautet:

„Das Kind ist eine Zeitbombe. Kein Mensch kann uns sagen, wie wir damit leben sollen."

Tatsächlich beschreibt der Text, wie die Eltern mit der pränatalen Diagnose und ihren Ängsten während der Schwangerschaft und nach der Geburt versorgt, aber doch alleine gelassen werden. Lakotta porträtiert den Leiter der Geburtshilfeabteilung der Münchner Universitäts Frauenklinik als einen Arzt, der vor allem daran interessiert ist, keine Schwangerschaft wegen der Behinderung des Kindes abzubrechen, keinen Fetozid auszuführen:

„Für ihn, Kainer, ist jeder Fetozid eine kleine Katastrophe, er will das nicht tun."

Schreibt Lakotta in ihrem Text, der von ihrem Empfinden geprägt ist, dass die Geburt eines schwerbehinderten Kindes zumindest wenn die Eltern sie nicht wollen, eine große Katastrophe ist. Würde Kainer sich für das „kleinere Übel" einsetzen, wäre er in dieser Geschichte ein tragischer Held, so erscheint er als ein zwar bisweilen nachdenklicher, letztenendes aber doch zynischer Arzt.

„Bei 115.000 Abtreibungen von gesunden Kindern pro Jahr könne man schon fragen, welchen Sinn es habe, ausgerechnet das Leben einiger hundert schwer fehlgebildeter Ungeborener gegen den Willen ihrer Mütter zu schützen"

gibt die Reporterin die Ansicht des Arzte in indirekter Rede wieder - kein  Gedanke daran, dass die Aussage wenig Sinn macht, weil sie ganz unterschiedliche Probleme miteinander vermengt. Unter den 115.000 Abtreibungen pro Jahr sind Kinder mit und ohne Behinderungen, es werden dort nicht gezielt „gesunde Kinder" zur Abtreibung freigegeben, es gibt einfach kein strafbewehrtes Verbot, das den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche verhinderte. In dieser Zeit genießen Föten mit und Föten ohne Behinderung gleichermaßen keinen besonderen Schutz. Nach der 12. Schwangerschaftswoche ändert sich an dieser Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber nichts, nur die Wertungen sind anders: Ab jetzt werden Föten mit und Föten ohne Behinderung gleichermaßen geschützt und nur noch die Gefahr für Leben und Gesundheit der Mutter führt dazu, dass der Abbruch als „nicht rechtswidrig" qualifiziert wird. Eine Mutter, die sich in der 20. Schwangerschaftswoche entscheidet, dass sie ihr nichtbehindertes Kind nicht zur Welt bringen möchte wird mithin genauso gegen ihren Willen gezwungen, die Schwangerschaft fortzuführen, wie die Mutter eines behinderten Kindes, bei der eine Gefahr für ihr Leben und ihre Gesundheit aus ärztlicher Sicht nicht auszumachen ist.

Lakotta stutzt aber nicht wegen des gedanklichen Fehlers des Arztes, sie ist nicht damit einverstanden, dass er nicht zur Tat geschritten ist. Sie zitiert ihn mit einem Satz, dessen Zynismus sofort offenbar ist:

„Es passiert einem nichts, wenn man es nicht macht. Irgendwann fahren die mit dem Kind nach Hause und wir sind das Problem los."

Andere Stimmen, die sich kritisch mit Spätabtreibungen auseinandersetzen gibt es in dieser Reportage nicht. Elternverbände gibt es keine, keine Selbsthilfegruppen (auf dieser Webseite finden Sie Informationen von und Kontakt zu Eltern von „Balkenmangel-Kindern") und auch keine empathische Beobachtung von „der Ludwig", die versuchte, sich mit dessen Wahrnehmungen und seiner Perspektive auseinanderzusetzen. Die unzureichende psychosoziale Beratung, die das Ehepaar Senge in der Schwangerschaft nach der pränatalen Diagnose offensichtlich erfahren hat, wird nicht als unzureichende psychosoziale Beratung beschrieben, sondern als  normal hingenommen. Und auch die Reporterin interessierte sich nicht dafür, was man den Senges hätte sagen, wie man sie hätte unterstützen oder ihnen Mut machen können. Das ist auch nicht unbedingt Aufgabe einer Reportage. Reportagen dürfen einseitig und parteiisch sein, manchmal werden sie dadurch sogar besser. Bei einer Geschichte, die das Leben eines Kindes verhandelt und die der Frage nachgeht, ob man dessen Geburt nicht besser verhindert hätte, wird es allerdings heikel. Das Ende des Textes ist ein Zitat von Herrn Senge, der auf die Feststellung seiner Frau, dass sie sich „

 „immer wieder gegen das Kind entscheiden (würden), wenn wir könnten"

bilanziert:

„Dann wär der Ludwig jetzt nicht da. Es würde immer etwas fehlen. Das wär schon genug Leid. Aber das Kind wär eingeschlafen von der Spritze, davon hätt er wahrscheinlich wenig gemerkt. Es wäre doch eine Erleichterung gewesen."

Eine Erleichterung für die Eltern, für die Familie, zu der „der Ludwig" nach wie vor nicht richtig dazugehört, auch wenn seine Eltern sich für ihn einsetzen und um ihn bemühen. Lakotta beschreibt, wie Familie Senge vom Bezirk Oberbayern, in dem sie lebt, im Stich gelassen wird: Die Eltern bekommen für ihren Sohn keine Kostenübernahme für die Förderung in einer integrativen Kinderkrippe,  die Krankenkasse verweigert die Übernahme von Ergo- und Physiotherapie für das behinderte Kind - Alltag in einem Sozialstaat, in dem die Kosten von Maßnahmen deren Bewilligung längst stärker beeinflussen als der vorhandene Bedarf. Die (rechtswidrige) Rationierung auf Kosten von Menschen mit Behinderung führt Lakotta zu der auf den ersten Blick einleuchtenden, tatsächlich aber fatal falschen Frage:

„Darf man Eltern zwingen zum Leben mit dem behinderten Kind?"

Diese Frage zu stellen, setzt voraus, ein Wahlrecht der Eltern anzunehmen. Eltern müssten einen Anspruch darauf haben, dass ihre Kinder nach ihren Vorstellungen geraten, dass sie pflegeleicht sind, freundlich, intelligent, strebsam - alles wünschenswerte Eigenschaften, aber doch keine Ansprüche. Eltern sind aber, wenn sie sich für Kinder entscheiden, diese so zu nehmen, wie sie sind und werden: Darf man Eltern zwingen zum Leben mit einem aggressiven Kind, zum Leben mit einem Kind mit Aufmerksamkeitsdefiziten, niedriger Intelligenz, zum Leben mit einem Kind, das hässlich ist, drogensüchtig wird, früh andere Süchte entwickelt oder depressiv ist? Darf man Eltern nur zu dem zwingen, was unvermeidlich erscheint?

Anders als Lakotta meint, geht es bei Kindern mit Behinderungen nicht darum, dass dort „die Medizin Entscheidungen gegen den Willen der Eltern trifft" - es gibt eine gesetzliche Regelung, die Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche nur unter bestimmten Bedingungen zulässt. Die eugenische (oder, weniger historisch belastet, embryopathische) Indikation, die sich Lakotta offensichtlich zurückwünscht, die tatsächlich die Behinderung des Kindes zum entscheidenden Kriterium machte, ist nicht mehr in Kraft. Sie besagte, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist, wenn

„dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß das Kind infolge einer Erbanlage oder schädlicher Einflüsse vor der Geburt an einer nicht behebbaren Schädigung seines Gesundheitszustandes leiden würde, die so schwer wiegt, daß von der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht verlangt werden kann"

Unter der Geltung dieser Norm, konnte man die Frage stellen: „Darf man von den Eltern, verlangen mit dem behinderten Kind zu leben."

Heute geht es ausschließlich um Gefahren für Leib und Leben der werdenden Mutter. Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig:

„wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftige Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann."

Es geht also nicht darum, ob die Familie ein Kind mit Behinderung haben möchte oder nicht, auch nicht darum, welche Schwierigkeiten sie absehbar mit dem Kind haben wird oder nicht und nicht darum, ob man von der Familie verlangen kann, mit einem behinderten Kind zusammenzuleben - der Gesetzgeber hat sich entschieden, das zu verlangen und sich für das was die Eltern nach der 12. Schwangerschaftswoche wollen nicht weiter zu interessieren. Es geht ab diesem Zeitpunkt einzig und allein um die Frage, ob der Abbruch erforderlich ist, um die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung des Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden.

Beate Lakotta ging es mit ihrem Text darum, in der Debatte um Spätabtreibungen und die Veränderungen durch die kürzlich beschlossene Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen Akzent gegen die Gesetzesreform zu setzen - so weit wäre dazu wenig zu sagen. Gerade in den kontroversen bioethischen Debatten ist es sinnvoll und hilfreich, wenn jemand eine andere, vielleicht eine überraschende oder auch verstörende Perspektive einnimmt. Lakotta, die sich beim Schreiben ihrer Geschichte möglicherweise als Querdenkerin gefühlt haben mag, formuliert dabei aber leider auf exemplarische Weise ganz im Geist der Zeit. Ihre Empathie für die Eltern geht auf Kosten des behinderten Kindes, das sie, wie so viele, wegen seiner Behinderung als Belastung sieht - und obwohl sie die behindernden Faktoren in der Gesellschaft sieht und beschreibt, prägt doch der Gedanke ihren Text, dass Ursache für das Leid der Eltern das behinderte Kind ist. Beakte Lakotta, mit der ich nicht nur auf manchem Podium über Palliativmedizin und Sterbehilfe diskutiert habe und mit der ich mir einig bin, dass es die Debatte um Sterbebegleitung wenig weiterbringt, wenn man ein verkitschtes Bild des Sterbens zeichnet, in dem Angst, Verzweiflung, Schmerzen und Gestank keinen Platz haben, hat nichts gegen Menschen mit Behinderung. Ihr liegt es mit Sicherheit fern, sie zu diskriminieren und sie wird wohl der Behauptung, ihr Text wirke ausgrenzend, im Gespräch entschlossen entgegentreten. Aber es ist dennoch so. Der Text bestärkt Vorurteile, er ergreift Partei für die Nichtbehinderten, die sich gegen einen Menschen wie Ludwig entscheiden - aus, wie in dem Text deutlich wird, freien Stücken. Heute weiß die Familie Senge, dass Ludwigs Existenz die Gesundheit der Mutter nicht ernstlich gefährdet hat, geschweige denn ihr Leben. Die Ärzte, die die späte Abtreibung nicht vorgenommen haben, haben sich so verhalten, wie es das Gesetz vorsieht. Wäre der Fetus, der später Ludwig wurde, damals durch eine Spritze ins Herz getötet worden, wäre das für die Eltern vielleicht eine Erleichterung gewesen - liest man Berichte von Frauen, die spät abgetrieben haben, ist auch das keineswegs ausgemacht - mehr aber nicht. Dass Beate Lakotta ihre Reportage so komponiert und dramaturgisch entwickelt hat, dass man am Ende die Senges doch ganz sympathisch findet, weil sie „den Ludwig" heute nicht mißhandeln, ins Heim abschieben oder ihn sonstwie vernachlässigen, dass man aber bei unbefangener Lektüre mit ihnen zu der Auffassung gelangt, dass eine späte Abtreibung wegen der Behinderung ganz in Ordnung ist, weil es für die Nichtbehinderten eine Erleichterung bedeutet, ist allerdings nichts anderes als das: diskriminierend. Das Recht eines Menschen auf Leben wird in Frage gestellt, weil er so ganz anderesgeworden ist, als ihn sich seine Familie gewünscht hat....

Dass es übrigens auch ganz anders geht, dass man aus der Perspektive eines nichtbehinderten Menschen über das Leben mit einem behinderten Menschen schreiben kann ohne Probleme, Wut und Verzweiflung, die dabei auch aufkommen können, zu übergehen zeigt das vor kurzem erschienene Buch von Marianne Glaßer, Keine heile Welt - Leben mit einem behinderten Kind, Mabuse-Verlag, 166 Seiten, auf das ich bei Gelegenheit zurückkommen werde.  

Über Anmerkungen und Meinungsäußerungen von Ihnen freue ich mich (Sie brauchen sich nicht anzumelden)

 

 

Kommentare

Aida

28. Juni 2009, 19:38

Danke für diesen Beitrag. Den Artikel im Spiegel hatte ich (Schwester eines Menschen mit Behinderung) begonnen zu lesen, bis mir ob all' dieser so scheinbar selbstverständlich dahin geschriebenen Sätze das Blut in den Adern gefror. Ich sprang zum Schluss des Artikels in der Hoffnung, dort versöhnlich Sätze zu finden, Sätze aus der Perspektive Ludwigs, der zu einer verfügbaren Masse geworden schien. Wo blieb er als Person? Wo sein Recht auf Leben? Denn wenn er keines mehr hat, wie geht es uns dann eines Tages, wenn wir an Alzheimer "verböden", dement und inkontinent werden, und es "halt eine Erleichterung" ist, wenn man uns die letzte Spritze verpasst?

Und hat Familie Senge nicht verpasst, an und mit diesem Kind zu wachsen? Erwachsen zu werden, ja zu sagen zu einem Leben, dass eben kein "Ponyhof" ist? Ist nicht Liebe das, nicht sich selbst zu verwirklichen, sondern auch den anderen und damit das "wir"? Das heißt ja nicht bedingungslose Hingabe, ein sich selbst aufgeben,  sondern im biblischen Sinne den "Nächsten lieben wie sich selbst" - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Vielleicht muss man als Familie dann doch professionell gezeigt bekommen, wie man sich im Alltag von zu hohen Ansprüchen abgrenzen kann, Hilfe dazu holen kann und sich die nötigen Freiräume zu schaffen, damit man das eigene Kind wieder als das sehen kann, was es ist: als eine liebenswerte, wünschenswerte Person.  

ErnstWilhelm

28. Juni 2009, 20:56

http://ernstwilhelm.wordpress.com/

Ob frühe oder späte Abtreibung. Fakt ist, dass die Tötung vorgeburtlichen menschlichen Lebens in Deutschland in vielerlei Hinsicht akzeptiert wird. Nichts lieget mir ferner, als dies moralisch zu beurteilen. Nur hat die Politik mit der der Fristenregelung den Stein ins Rollen gebracht. Wer wundert sich dann, dass Eltern ihre eigenen Verantwortung negieren und nach dem Staat rufen und den Ärzten rufen. Wie es denn gerade passt. Und noch eine Tatsache die nachdenklich macht. Aus der Gegend aus der ich stamme war es nach Bekunden meiner Großmutter, noch vor 80 Jahren üblich und allgemein akzeptiert, offensichtlich schwer behinderte Kinder bei der Geburt mit einem Kissen zu ersticken. Abtreibung als solche war jedoch gleichzeitig ein verabscheuenswürdiges Verbrechen. Wie sich doch die Gewichte verschieben. Und bevor ich es vergesse. Wir leben mit unserer zugegeben nicht zu schwer körperbehinderten Tochter glücklich im Ausland in Baku. Sie ist keine Last, niemals.

weicc001

28. Juni 2009, 21:44

Sehr geehrter Herr Tolmein,

auch Ihnen dürfte nicht entgangen sein, daß sich der Artikel von Frau Lakotta bestens in den Beginn einer bewußt vom Spiegel angesetzten Reihe paßt, die mit einem Interview mit einer Psychaterin beginnt. Bereits dieses Interview gibt die im letzten Jahrzehnt fokusierte des Verlags vor: erzreaktionäre Weltsicht christlicher Prägung gegen säkulär liberales Verständnis. Ob es sich um Evolutionstheorie oder Abtreibungen handelt, opponierende Denkmuster wie sie die USA kennzeichnen, werden eins zu eins übernommen und dann im Namen der Freiheit und der ratio gegen alles vermeintlich überkommene angeschrieben, natürlich in einem die Gegenseite verleumdenden Ton.

Diese Art von Journalismus verdient keinen Respekt.

Oliver Tolmein

28. Juni 2009, 21:58

@weicc001: Das Interview kenne ich. Schon der Vorspann führt leider in die Irre:

In Deutschland ist Abtreibung auch in den letzten Schwangerschaftswochen möglich, wenn der Fötus behindert ist - doch viele Ärzte verweigern einen Abbruch aus moralischen Gründen."

Denn nach § 218a StGB ist die Abtreibung auch in den letzten Schwangerschaftswochen möglich, wenn der Fötus nicht behindert ist - die Behinderung an sich ist kein eigenständiges Kriterium.

Aber trotzdem: Wo sehen Sie die Reihe? Dass eine Redaktion Texte bewußt platziert, wird man ihr kaum vorhalten können, irritierender wäre das Gegenteil. Und zwei Texte einer Autorin zu einem wichtigen Thema halte ich noch nicht für eine Kampagne.... (oder was würden Sie sonst, umgekehrt, aus meinem Blog schließen....?).

Gert Hans Wengel

29. Juni 2009, 09:13

http://gerthans.privat.t-online.de

Sie, Herr Tolmein, setzen sich für ein behindertes Kind ein, dem man sein Lebensrecht abspricht. Ihr Artikel ist parteiisch und einseitig. Wie das Plädoyer eines engagierten Anwalts vor Gericht. Ein Plädoyer, das von Herzen kommt. Solch einen Anwalt würde ich mir wünschen, wenn ich auf Leben und Tod angeklagt wäre. Doch sicher kennen Sie als Jurist auch die Maxime: Audiatur et altera pars! Deshalb möchte ich etwas ansprechen, bei dem mir unbehaglich ist. Sie argumentieren: Die Frage "Darf man Eltern zwingen zum Leben mit dem behinderten Kind?" sei falsch gestellt, die Eltern hätten kein Wahlrecht. Deshalb meine - wie ich zugebe - provokative Frage an Sie als Jurist und Mensch: Aus dem islamischen Kulturkreis und auch aus unserer eigenen Vergangenheit ist die Sitte der Zwangsheirat bekannt. Ein Mädchen wird zum Leben mit einem Mann gezwungen, den sie sich nicht ausgesucht hat und vielleicht ablehnt. Nach dem Motto: Die Liebe kommt schon mit der Zeit! Reden Sie nicht das Wort einer Zwangselternschaft? Kennt unser Rechtssystem etwas in dieser Art?

Oliver Tolmein

29. Juni 2009, 09:49

@Herr Wengel: Nicht alle Problemlagen, die durch das Wort "Zwang" verbunden scheinen, sind gleich zu bewerten. Mir ging es in meiner Kritik des "Spiegel"-Textes vor allem darum, dass bei gegenwärtiger Rechtslage nach der 12. Schwangerschaftswoche die Abtreibung grundsätzlich verboten ist, auch wenn es vernünftigerweise Ausnahmen gibt. Da Eltern die genetische Ausstattung ihres Kindes nicht beeinflussen können - sehen wir mal vom heiklen Fall der Präimplantationsdiagnose ab - sind sie immer auf irgendeine Weise gezwungen, mit den Kindern  zu leben, die sie bekommen (wenn sie sich überhaupt dazu entscheiden) . Das ist der entscheidende Unterschied zur "Zwangsheirat" (die es auch im christlichen Kulturkreis gab): Da bestünde grundsätzlich ein sehr weitgehendes Wahlrecht, das aber aus bestimmten Gründen suspendiert wird.

Überdies geht es bei der Frage "Heirat oder nicht" zwar um ein gehöriges Stück Leben, aber nicht um den Tod: Räumen wir Eltern, wie es bis 1995 war, das Recht ein, sich gegen Kindern mit Behinderungen zu entscheiden, wird die Behinderung zum Merkmal, das über Leben und Tod entscheidet. Das bedeutet eine enorme Diskriminierung einer ganzen Gruppe von Menschen. Deswegen hat sich der Gesetzgeber entschieden, diese Regelung aufzuheben.

Vergleichbare Konstellationen gibt es bei der Zwangsheirat bzw. bei der Ablehnung der Zwangsheirat nicht: Wenn Zwangsheiraten abgeschafft werden, stirbt niemand, es wird keine Gruppe nachhaltig diskriminiert....

Ihre Frage knapp beantwortet: Ich bin dafür, dass sich Menschen entscheiden können, ob sie Eltern werden wollen; ich bin dagegen, dass Sie ein freies Entscheidungsrecht darüber haben, ob der Fetus leben soll, weil er bestimmte Eigenschaften (richtiges Geschlecht, richtige genetische Merkmale) hat oder nicht hat. Ich bin übrigens auch dafür, dass solche Grundsätze in dramatische Einzelfällen Ausnahmen kennen (aber die sieht unsere Rechtsordnung auch vor).

Finefee

29. Juni 2009, 10:45

www.rehakids.de/.../ftopic56440.html.

Guten Morgen Herr Tolmailn,

vielleicht ist diese Diskussion, die durch den artikel entstanden ist, sehr interessant für Sie.

Ruth Knaup

29. Juni 2009, 10:48

Ihr Kommentar ist ein wahrer Segen. Eine Erleichterung, ihn zu lesen. Mir dreht sich bei dieser menschenverachtenden Diskussion um das Existenzrecht "unwerten" Lebens, um den Nazi-Sprachgebrauch hier passend zu zitieren, nämlich der Magen um. Vielen Dank für Ihre kluge und engagierte Analyse dieser zeitgenössischen Variationen der Euthanasie-Argumente.

Gert Hans Wengel

29. Juni 2009, 11:57

http://gerthans.privat.t-online.de

Herr Tolmein, ich habe über Ihre Argumentation intensiv nachgedacht, mit meiner Lebensgefährtin darüber gesprochen und vielleicht ist mir etwas klargeworden:

Bei der leidenschaftlichen Diskussion um Abtreibung und Euthanasie geht es hauptsächlich um Kränkung, also um das menschliche Selbstwertgefühl, um Würde also, wenn man so will.

Westdeutsche Feministinnen, die in den 70ern mit Vehemenz die Freigabe der Abtreibung erstritten haben, begrüßten es sicher als Fortschritt, dass sie auch in Ländern wie China erlaubt ist. Doch diese Einstellung schlug bei vielen ins Gegenteil um, als bekannt wurde, dass viele bäuerlich-konservative Chinesen bevorzugt weibliche Föten abtreiben, weil ihnen ein Sohn lieber ist, als "nur" ein Mädchen. Nun ließe sich einwenden: Einer deutschen Frau kann es doch egal sein, ob in China bevorzugt weibliche Föten getötet werden. Ist es aber nicht, weil diese Praxis eine kränkende Aussage impliziert: Frauen sind weniger wert als Männer. Wäre ich eine Frau, würde es mich auch empören.

So wird es auch verständlich, wenn es einem Behinderten relativ egal ist, wenn Frauen abtreiben, weil sie vergewaltigt wurden oder noch in der Ausbildung sind, nicht aber, weil der Fötus behindert ist. Denn  in letzterem Fall handelt doch die Frau aus der Einstellung heraus: Das Leben eines Behinderten ist nicht lebenswert, ein behindertes Kind kann ich nicht lieben - wäre ich behindert, würde es mich vielleicht auch kränken. Ein kränkendes Menschenbild materialisiert sich zu diskriminierender Praxis.

Oder Frau Schardt, die sich von Kusch zum Suizid helfen ließ, weil sie nicht ins Pflegeheim wollte. Hat sie doch damit bekundet: Ich finde das Leben im Pflegeheim nicht lebenswert - eine schwere Kränkung für alle Pflegebedürftigen! Wie gut, dass diesem Kusch, der uns so kränkt, endlich das Handwerk gelegt ist!

Der Schutz des Selbstwertgefühls vor Kränkung geht in unserer Rechtsordnung offenbar vor Selbstbestimmung.

Oliver Tolmein

29. Juni 2009, 14:13

@Herr Wengel: ein interessanter Ansatz. Dem letzten Satz kann ich aber definitiv nicht zustimmen, weil die Alternative unzutreffend ist: Selbstbestimmungsrecht ist ja kein Privileg von nichtbehinderten Menschen oder gar nur von schwangeren Frauen. Menschen mit Behinderungen fordern auch Selbstbestimmungsrecht ein - die Frage ist: Wo findet es seine Grenzen (Grundrechte haben - bis auf das der Menschenwürde - Schranken)? Hier geht es vielleicht um den Konflikt von Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht...  Und noch zwei kurze Anmerkungen: Es gibt ja auch behinderte Frauen - die ein sehr nachdrückliches Interesse an Bevölkerungspolitik haben. Leider werden auch behinderte Frauen vergewaltigt - es ist also Behinderten nicht zwangsläufig "relativ egal", wenn eine Frau abtreibt, weil sie vergewaltigt wurde. Die meisten Menschen haben doch mehrere Identitäten/Zugehörigkeiten.....Deswegen funktionieren unsere sozialen Systeme auch etwas komplexer und lassen sich manchmal schlecht nur nach Betroffenheiten sortieren...

erz

29. Juni 2009, 14:20

http://kontextschmiede.de

Herzlichen Dank für diesen Beitrag. Ich würde diesem Artikel allerdings noch eine Runde Redigierung wünschen. Das Thema ist zu wichtig, um als Schnellschuss abgehandelt zu werden - vielleicht findet sich ja noch etwas Zeit, den Artikel aufzupolieren. Ich wünsche ihm jedenfalls weitere Verbreitung, als er ein bedenkliches Defizit in unserer Gesellschaft ganz deutlich macht:

Behinderte sind in Deutschland Menschen zweiter Klasse. Dabei gibt es gar keine Güterabwägung, ob Eltern mit einem behinderten Kind leben können oder nicht. Es gibt keine Güterabwägung, ob man sich das Leben mit Behinderten "leisten" will und ob Staat und Gesellschaft die Kosten aufbringen wollen, die notwendig sind, um Behinderten die gleiche Lebensqualität zu ermöglichen wie Nichtbehinderten. Es gibt keine Güterabwägung aus einem ganz einfachen Grund: Das höchste Gut unserer Republik ist die Menschenwürde und als solches unantastbar.

Behinderte haben das gleiche Recht auf Menschenwürde wie nichtbehinderte Menschen. Sie haben allerdings nicht die Lobby, die Gesellschaft davon zu überzeugen, dass sie nicht "die Anderen" sind, also ein Fremdkörper, sondern ein Teil der Gesellschaft wie andere auch.

Das Recht der Frauen am eigenen Körper bleibt davon unberührt und sollte die Diskussion nicht fälschlicherweise dominieren. Genau so wenig wie die unbestrittene Notwendigkeit, Eltern, die mit einem behinderten Kind überfordert sind, zu unterstützen.

onli

29. Juni 2009, 14:31

http://www.onli-blogging.de

Also gemäß der Beschreibung des Artikels ist Ludwig kaum in der Lage, irgendein Selbstbestimmungsrecht einzufordern. Daher ist die Argumentation hier mir unverständlich. Der Artikel hat als Fazit hinterlassen, dass entweder Eltern selbst bestimmen können sollten, ob sie mit einem so stark geistig behinderten Kind leben wollen, oder aber bei Verweigerung dieser Entscheidungsmöglichkeit der Staat sie vollständig unterstützen muss. Das erscheint mir in keiner Weise diskriminierend, sondern notwendig.

Ludwig als behindertes Kind scheint mir als Projektionsfläche benutzt werden für die Wünsche anderer Menschen, nicht zweingend behinderter, ohne sich zu fragen, zu welchen Bewusstseinsleistungen Ludwig überhaupt in der Lage ist.

Die Argumentation hier wirft der Autorin des Artikels vor, Ludwigs Recht auf Leben zu verneinen - doch was ist mit dem Recht der Eltern auf ihr Leben?

erz

29. Juni 2009, 14:55

http://kontextschmiede.de

Im Grunde begrüße ich sogar den ursprünglichen Artikel, wenn er doch wenigstens die notwendige Diskussion um die Rolle der Behinderten in der Gesellschaft befeuert. Es gilt eben nicht, "Recht auf Leben" gegeneinander abzuwägen. Die Eltern von Ludwig haben die gleichen Rechte und Pflichten, wie andere Eltern auch. Sie müssen sich noch nicht einmal um das Kind kümmern. Viele Eltern nichtbehinderter Kinder sind dazu nicht in der Lage.

Deswegen ist es richtig zu fordern, dass der Staat unterstützen muss - er muss nichts weiter tun, als seiner ureigensten Pflicht nachkommen, die Menschenwürde seiner Bürger zu schützen. Das wird aber zunächst einmal gesellschaftliches Umdenken erfordern, wie der Diskurs aus beiden Artikeln eindrücklich vorexerziert.

Lutz Barth

29. Juni 2009, 21:20

http://www.iqb-info.de

Ein überaus schwieriges Thema, bei dem keine einfachen Antworten gegeben werden können. Andererseits müssen wir uns von dem Irrglauben verabschieden, dass die „Würde des Menschen“ unantastbar und insofern keiner Abwägung zugänglich sei. O. Tolmein hat zu recht darauf hingewiesen, dass Menschen mit Behinderungen sowie die Eltern ein Selbstbestimmungsrecht haben und diesen selbstverständlich auch der allumfassende Würdeschutz zuteil wird. Die von ihm aufgeworfene Frage, wo ggf. das Selbstbestimmungsrecht der Eltern die Grenzen gezogen werden müssen, ist denn auch m.E. nach hinreichend klar zu beantworten: an der Würde des behinderten Kindes.

Nun haben wir es aber spätestens seit den beiden Entscheidungen des BVerfG mit dem verfassungsrechtlichen Befund zu tun, dass die Würde des Menschen durchaus einer Abwägung zugänglich ist, denn sollte die Würde tatsächlich unantastbar sein, dann gäbe es schlicht und manchmal ergreifend keine Schwangerschaftsabbrüche, mal von dem Fall abgesehen, dass hier Leib und Leben der werdenden Mutter bedroht wäre. Was also bleibt? Vielleicht die weitere Überlegung, ob nicht eine liberale Regelung einer positiven Eugenik gerade in Kenntnis der weit fortgeschrittenen Möglichkeiten einer pränatalen Diagnostik wünschenswert wäre, um ggf. solche Dilemmata von vornherein zu vermeiden. Die andere Alternative wäre im Zweifel in einer passiven Sterbehilfe zu erblicken, in der bei einer Krankheit der Verzicht auf  therapeutisch sinnvolle, aber ggf. dem Wohl des Kindes widersprechende ärztliche Behandlungsmaßnahmen verzichtet wird. In jeder dieser Alternative verbirgt sich freilich ethischer Sprengstoff, den zu zünden kaum möglich, aber nach diesseitiger Auffassung dennoch notwendig erscheint.

Abwägungsprobleme ergeben sich weniger auf der Ebene des Selbstbestimmungsrechts vs. Menschenwürde, sondern vielmehr auf der Ebene einer Menschenwürdekollision. Die Frage also ist, dürfen wir hier den Rubikon überschreiten, der wohl nach der Fallschilderung im Spiegel hätte überschritten werden dürfen, aber eben dieser Schritt aus offenkundig hervorgetretenen Gründen unterblieben ist.

Nun regt sich sicherlich bei vielen LeserInnen der Unmut; aber derartig hoch brisante Entscheidungen sind dem deutschen Justizwesen auch für den Fall einer Lebendgeburt mit Blick auf eine Sterbehilfe nicht fremd.

Das OLG Hamm hatte seinerzeit mit Beschluss v. 24.05.07 – Az. 1 UF 78/07 über die Frage zu entscheiden gehabt, ob die elterliche Sorge in Teilen den Eltern entzogen werden kann, wenn diese insoweit beabsichtigen, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen und die künstliche Ernährung bei ihrem schwerstbehinderten Kind beenden zu wollen. Das OLG Hamm hat diese Frage verneint und dazu u.a. ausgeführt, dass das Zulassen des symptomfreien Sterbens nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

Das hierzu anhängige Verfahren vor dem BVerfG brauchte insoweit nicht entschieden zu werden, weil das Kind während des Beschwerdeverfahrens verstorben war.

Natürlich kommt es hier jeweils auf den berühmten Einzelfall an, so dass generelle Lösungen nicht angeboten werden können. Entscheidend allerdings dürfte die weitere Prognose über die Entwicklung des Gesundheitszustandes des Kindes sein, anhand derer dann die Entscheidungsmöglichkeiten zu diskutieren wären.

Eine wahrlich nicht leichte „Aufgabe“, die aber nicht deswegen „leichter“ wird, in dem wir nach wie vor so tun, als sei die „Menschenwürde“ unantastbar. Hier frönen wir einer Idee, die nicht ganz zu unrecht von Kirchen als Trugschluss mit Blick auf die zig-tausendfachen Schwangerschaftsabbrüche entlarvt worden ist.

Oliver Tolmein

29. Juni 2009, 21:49

@Barth: Eine kurze Anmerkung und eine Korrektur: Sie unterscheiden nicht zwischen Lebensrecht und Menschenwürde. Das Recht auf Leben ist seit eh und je nicht absolut gegeben (Krieg), die Menschenwürde dagegen ist nicht abwägungsfähig und gilt vor allem als einziges Grundrecht schrankenlos - das ist einer der entscheidenden Gründe für das Folterverbot.

Das Bundesverfassungsgericht hat entgegen Ihrer Darstellung den OLG Hamm-Fall durchaus entschieden (1 BvQ 18/07) und hat die Entscheidung des OLG Hamm im Wege der einstweiligen Anordnung aufgehoben - da es keine Hauptsache-Entscheidungen mehr gibt, wird das Kind möglicherweise danach gestorben sein. Das Bundesverfassungsgericht hat die innerhalb von wenigen Tagen getroffene Entscheidung allerdings nur mit einer Folgenabwägung begründet:  "Nach dem vorliegenden Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass die der Antragstellerin drohenden Nachteile insgesamt schwerer wiegen als diejenigen ihrer Eltern."

Marianne Glaßer

30. Juni 2009, 09:38

Ihr Artikel spricht mir aus dem Herzen. Ich finde nicht nur den Artikel von Frau Lakotta, sondern diese ganze neue Eugenik und schon die Möglichkeit einer Pränataldiagnose (nicht zum Zweck der Heilung, sondern zum Zweck der Tötung) erschreckend.

Ich weiß nicht, ob ich mich in einer solchen Situation für das Leben mit meinem behinderten Sohn entschieden hätte. Es ist kaum möglich, sich vorzustellen, was einen erwartet und wie es sich anfühlen wird, Eltern eines behinderten Menschen zu sein. Aber im Nachhinein gesehen würde ich das Leben mit Mathias (heute 15) ganz sicher noch einmal erleben wollen.

Einerseits war er nie ein Fremdkörper für mich, im Gegenteil, er ist eher mein Herzenskind. Ich hatte immer das Gefühl, dass wir uns nahe sind und uns auf einer tieferen Ebene  verstehen, obwohl sein überaktives Verhalten mit zahlreichen Wutanfällen auf die Dauer kaum ertragbar ist und wir ihn nur noch zeitlich begrenzt betreuen können (ansonsten lebt er im Heim). Wenn er nicht da ist, fehlt unserer Familie etwas, auch wenn wir uns sehr gern einmal erholen.

Andererseits hätten wir uns ohne ihn alle interessanten Entwicklungsmöglichkeiten und Denkanstöße genommen. Ich finde es heute nicht mehr so erstrebenswert, stattdessen eine ganz normale Familie mit womöglich zwei Klassenbesten und einigen Kleinproblemen zu haben. Mit Sicherheit wären wir damit nicht glücklicher. Ich hoffe sehr, dass Eltern in der Entscheidungssituation die Sache auch einmal aus dieser Perspektive sehen möchten. Sie berauben sich mit einer Abtreibung eines zwar mühsameren, aber unendlich vielfältigeren Lebens.

Marc B.

30. Juni 2009, 15:29

Der Blogeintrag hier gibt leider einen für das Verständnis des Artikels wesentlichen Aspekt nicht wieder. Die Eltern fühlten sich laut Artikel von den bayerischen Ärzten vor allem deshalb getäuscht, weil in Bayern unter Berufung auf ethische Gründe kein einziger Arzt die Spätabtreibungsregeln überhaupt anwendet aber die Eltern mit Untersuchungen und Beratungsterminen hingehalten wurden, bis die gesetzlichen Fristen überschritten waren und eine Spätabtreibung außerhalb Bayern nicht mehr möglich war.

Denn für werdende Eltern besteht nach dem geltenden Recht eine defacto Wahlmöglichkeit durch die Dokumentation psychischer Notlagen - so wie es vor der Fristenregelung auch bei Abtreibungen vor der zwölften Woche verbreitet war. Das muss man nicht gut finden, es ist eine Umgehung der Intention des Gesetzes aber es ist - außerhalb Bayern - weitgehend etabliert.

Wenn Ärzte jetzt entschlossene werdende Eltern nicht auf diese Möglichkeit hinweisen und die dafür mögliche Frist mit nicht erforderlichen Untersuchungen vertrödeln, ist der Vorwurf der Täuschung vertretbar.

fabiank2

30. Juni 2009, 16:45

Wissen was ich das traurige finde? Das ich nach lesen dieses Artikels tatsächlich glaube das Frau Lakotta Ludwig nur als einen Gegenstand, nur als etwas nicht-lebendes sieht. Und das lässt mir das Blut in den Adern gefrieren.

Ich verweiße hierbei gerne auf die Sendung des oft zu unrecht als "Schlagerfutzi" verschrienen Guildo Horn, der im Fernsehen mit behinderten Gästen aktuelle Themen bespricht. Die Sendung ist alles, rührend, interessant und vorallem nie anders, eher erfrischend normal.

www.stern.de/.../577598.html

Die Ebene der Diskussion die Frau Lakotta einnimmt ist weder notwendig, noch frisch und undogmatisch, sondern zutieftst MENSCHENverachtend und der einzige passende Vergleich wäre es in einer Debatte über Euthanasie sich näher mit der Diskussionsebene des Nationalsozialismus zu beschäftigen!

Alexander Drewes

30. Juni 2009, 16:59

Ich möchte nicht, dass Dritte über mein Lebensrecht hätten entscheiden können!

Ich gehöre zu dem hier in Rede stehenden Personenkreis, als multipel behinderter Mensch in letzter Konsequenz bei der Regelung bis 1995 theoretisch als Fall der eugenischen Embryopathie gegolten zu haben.

Meine Erfahrung aus 41 Jahren Leben mit dem gesellschaftlichen Umfeld ist eher diejenige, dass es weniger die Eltern sind, die nicht willens oder in der Lage wären, ein selbst behindertes Kind zu erziehen, zu versorgen und zu betreuen. Sowohl das gesellschaftliche Umfeld (wo es - mentale und tatsächliche - Barrieren nicht gibt, wo eine Benachteiligung oder Diskriminierung nicht stattfindet, da verbleibt zwar eine körperliche, geistige oder seelische Einschränkung, "behindert" im eigentlichen Sinne wird man dann allerdings nicht mehr, was die Einschränkung allerdings nicht hindert).

Was mich an der Lakotta´schen Argumentationslinie so besonders erstaunt hat, war, dass "der Ludwig" (allein diese Verobjektivierung eines Menschen stellt einen unsäglichen Skandal dar) ad personam in dem Artikel kaum vorkam; es ging eigentlich nur um seine Leidensgeschichte (bzw. diejenige seiner Eltern). Meine Eltern waren anno 1968, meinem Geburtsjahr, auch nicht gerade begeistert, nun ein schwerstbehindertes Kind bekommen zu haben (ich hatte in ihren Augen auch noch das "falsche" Geschlecht, ich hätte ein Mädchen werden sollen), aber sie sind an dieser Aufgabe, dieses Kind zu erziehen, eher gewachsen denn gescheitert, was ihnen, die sie intellektuell und materiell sicherlich nicht "auf Rosen gebettet" sind und waren, bis heute zur Ehre gereicht (allerdings - außer von mir - auch niemals von jemandem gedankt worden ist). Es bedarf einiger Kraft, wenigstens die notwendigsten Hilfsmittel und Therapieformen zu erstreiten, damals wie heute, obwohl wir heute - vergleichsweise - in einem gesetzlichen Schlaraffenland leben, verglichen mit den Rechsansprüchen, die behinderte Menschen und ihre Angehörigen Anfang der 1970er Jahre geltend machen konnten (so gab es ein Schwerbehindertengesetz für Zivilbehinderte erst seit 1974).

Deswegen, weil ich mir mein Lebensrecht von niemandem absprechen lassen will, verneine ich auch die Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik. Wären diese Möglichkeiten in 1967 schon gegeben gewesen, hätte man - immer vorausgesetzt , diese hätten die Möglichkeit dazu auch genutzt - meinen Eltern mit Sicherheit zu einem Abbruch auch über die 22. Schwangerschaftswoche hinausgehend geraten (was solche Spätabbrüche regelmäßig für die betroffenen Frauen bedeuten, darüber gibt es hinreichende Literatur, die dem Ansatz des strikten Feminismus des "mein Bauch gehört mir" Hohn sprechen).

Nur um nicht missverstanden zu werden: Ich bestreite überhaupt nicht, dass es Lebenslagen gibt, die einen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der 12-Wochen-Frist nötig machen können. Ich bestreite nicht, dass es die - dann allerdings wohl seltene, wenn ich mir die diesbezüglichen Statistiken so ansehe - Notwendigkeit gibt, auch späterhin Schwangerschaftsabbrüche zuzulassen, wenn es um das körperliche oder seelische Wohl der potenzielle Kindsmutter geht. Ich bestreite allerdings auch den Eltern das Recht, eine Schwangerschaft über die 12. Schwangerschaftswoche hinausgehend, einzig deswegen abzubrechen, weil die körperlichen oder geistigen Voraussetzungen, die der Fötus mitbringt, nicht genehm sind. Das greift dann nämlich nicht mehr nur in das individuelle Lebensrecht des Ungeborenen aus einem Gesichtspunkt ein, der mit den Eltern wenig, mit dem Ungeborenen aber alles zu tun hat, nämlich dessen Behinderung.

Es würde nun - natürlich - viel zu weit führen, wollte ich konstatieren, ich sei auch noch "stolz" darauf, behindert zu sein (wie das die Krüppelbewegung in den 1980er Jahren getan hat). Allerdings anerkenne ich meine Behinderung als etwas völlig Normales. Annormal wird die Schädigung erst dadurch, dass Dritte nicht wissen, damit umzugehen (und es mir gewisse Umweltfaktoren teilweise unmöglich machen, am gesellschaftlichen Leben "normal" teilzuhaben; das ließe sich aber durch vorausschauende Planung von vornherein verhindern). Wenn wir es halbwegs ernst meinen mit dem Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG), dann muss das auch für einen Fötus gelten, dem die Rechtswissenschaft ja doch wohl spätestens ab der 12. Schwangerschaftswoche (das BGB sogar nach der Nidation) einen Personcharakter zubilligt.

Infolgedessen verstehe ich nicht, weshalb Menschen wie Ludwig Senge oder ich vorgeburtlich eine mindere Stellung einnehmen sollen denn ein nicht behinderter Mensch. Natürlich sind die Aussagen von Hrn. Kainer ein Skandal (wobei sich meine Mutter im Rahmen erbbiologischer Untersuchungen, die im Jahre 1974 an mir vorgenommen worden sind, noch ganz andere Sachen anhören durfte bis hin zu der Aussage: "Ja, warum haben Sie ihn denn nicht wegmachen lassen?"). Aber sein Geschwätz charakterisiert genau die Problemlinie, die ich hier aufzuzeigen versucht habe: Nicht das behinderte Kind ist das Problem, sondern die gesellschaftlichen Umstände in denen es aufwächst, sind es.

Ich maße mir auch überhaupt nicht an, Behinderung als ein schädigendes Ereignis qualifizieren zu wollen (insofern konnte ich z.B. auch mit den jahrzehntelangen lyrischen Ergüssen der "Aktion Sorgenkind" oder der "Lebenshilfe" wenig anfangen, die die Stigmatisierung durch wohlmeinende Phrasen erst noch richtig ins Rampenlicht gezerrt hat). Eine Aussage wie die von Hrn. Senge, ein Kind stelle eine Zeitbombe dar, man wisse ja nicht, was daraus werde, ist - mit Verlaub - eine Unverschämtheit. Die Mutter von Andreas Baader wusste auch nicht, dass sie einen Terroristen großzieht, als Baader noch ein Kind war, Klara Hitler wusste auch nicht, dass sie einem Weltverbrecher das Leben geschenkt hat. Ebenso wenig wussten aber die Eltern von Stephen Hawking, dass sie ein Genie großziehen würden, als ihnen die Behinderung ihres Sohnes gewahr geworden sein muss (leider lassen sich wenige Beispiele sonderlich berühmter behinderter Menschen anführen; es gibt einfach zu wenige, was auch wieder ausschließlich gesellschaftliche Ursachen der systematischen Diskriminierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe hat).

Wie auch immer, im bin im Grunde ganz froh, dass Fr. Lakotta diesen Stein ins Rollen gebracht hat, so hat man wenigstens einmal wieder die Möglichkeit, auch als unmittelbar Betroffener einen geringen Spalt der Tür zu öffnen, die nur allzu häufig die nicht behinderten Menschen - sei es aus Scheu oder aus Vorurteil - von unsereinem trennt. Denn das ist auch eine zentrale Lebenserfahrung, die man als behinderter Mensch regelmäßig macht: Normalität erreichst Du nur dadurch, dass Du sie so konsequent, wie das irgend möglich ist, vorlebst. Nur so wird aus dem vermeintlichen Stigma die - im positiven Wortsinne - gewöhnliche Teilhabe und ein völlig normales Miteinander.

Ken Rotbaum

30. Juni 2009, 17:00

Dieses ist ein Thema, bei dem es nicht die eine Antwort geben kann. Die eine Seite sieht das uneingeschränkte Recht auf Leben und die andere Seite stimmt dem nur mit Einschränkungen zu. Ich persönlich habe durchaus Sympathien für die Einstellung der Familie. Meiner Ansicht nach kann es nicht sein, dass die Rechte von Ungeborenen über die Rechte der Eltern gestellt werden. Diese haben doch ein Anrecht darauf, ihr Leben von einem geistig behinderten Kind zu schützen. Was einen Menschen ausmacht ist der Geist, das Gehirn. Bei Gehirnschäden hört ein Mensch auf, Mensch zu sein. Diese Haltung des Vaters ist für mich eindeutig nachvollziehbar. Leben um jeden Preis ist mir eine zu naive Haltung.

Karin Minkmann

30. Juni 2009, 17:27

Hm, ich denke, in dem Artikel im Spiegel kam aber auch heraus, dass sich die Eltern vom Staat allein gelassen fühlen. Es ist ja hübsch, Lebensrecht für alle zu fordern, aber die Frage ist halt auch, ob die Eltern

a) mit einem solchen behinderten Kind klarkommen

b) was ist, wenn einer, oder beide ihren Job aufgeben, depressiv werden?

Ich habe den Artikel auch so verstanden, dass es einfach zu wenig Betreuungsangebote gibt und sie extrem auch unter der Bittstellerei leiden.

Pius Xaver Kaltspiel

30. Juni 2009, 17:59

@Lutz Barth: Hmm - ich verstehe die Haltung der Kirchen eigentlich eher so, dass die große Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ein auffallendes Indiz dafür ist, dass die "unantastbare Menschenwürde" regelmäßig verletzt wird.

-

@onli: ich sehe beim Argumentationsversuch mit Bewusstseinsleistungen gefährliches Glatteis. Zynisches Analogon: Sollte es ein Selbstjustizrecht gegenüber offenbar bewusstseinsgetrübten, betrügerischen Anlageberatern geben? - vgl. hierzu Artikel und Kommentare in faz-community.faz.net/.../der-eingekellerte-vermoegensverwalter.aspx . Ich befürchte, dass der zivilisatorische Lack manchmal erschreckend dünn ist - die Roststellen belegen das.

-

Zum konkreten Fall: offensichtlich kommt die Familie Ludwigs mit den Lasten aufgrund seiner Behinderung schlecht zurecht - aber es gibt doch Hilfen (trotz der oft davorstehenden, bürokratischen Hürden). Weil es oben erwähnt wurde: Ja, selbst das "ins Heim abschieben" kann eine Hilfe werden, die der Lebensqualität aller Beteiligten dient!

Oliver Tolmein

30. Juni 2009, 22:47

@Minkmann: Dass die Eltern vom Staat (und der Gesetzlichen Krankenversicherung) allein gelassen werden, ist in der Tat ein Problem: in unserer Kanzlei ist das das tägliche Geschäft - dafür zu streiten, dass die Betroffenen erhalten, worauf sie Anspruch haben. Aber der Weg kann ja nicht sein, zu sagen: Wenn die Sozialleistungsträger knappsen, haben die Behinderten halt Pech gehabt, dann finden wir eben die eugenische Indikation doch wieder ganz ok. An dem Punkt setzt das Engagement oder wenigstens Interesse am Teilhabegesetz an, das gerade in der Diskussion ist, oder an den Rechten für Menschen mit Behinderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention.....

Jonas

01. Juli 2009, 00:15

In der Tat ein schwieriges Thema, ich selber bin nicht behindert und habe auch keinen Angehoerigen der Behindert ist, mir fehlt also mit Sicherheit der volle Einblick in das Thema. Was mir an diesem Artikel und den Kommentaren sauer aufstoesst ist die Tatsache, dass einfach nur davon gerdet wird ob das Leben eines Behinderten weniger Wert sei, diese verallgemeinerung ist in meinen Augen aber total unangebracht gerade fuer eine solche Diskussion.

Fuer mich als aussenstehenden beschreibt diese Reportage einfach nur die das Leben einer Familie, ihre Sorgen und Noete die sich aus der Geburt eines behinderten Kindes ergeben. Vielleicht sollte man das auch nur so lesen und nicht ueberall immer versuchen noch tausend andere Sachen reinzuinterpretieren oder einer Reportage eine andere Richtung aufzwaengen wollen. Bei einem Formel 1 Rennen fahren die Fahrer auch wie bloed im Kreis, geht da jemand hin und sagt wenn ihr das mit dem Fahrrad machen wuedet waere es besser fuer die Umwelt und wenn ihr statt im Kreis von A nach B fahrt koennt ihr nebenher noch die Post austragen?

Die Eltern hier stehen dazu, dass sie sagen, dass dieses Kind eine unheimliche Belastung ist. Hunderte andere tun das nicht und geben das Kind entweder direkt ins Heim oder sie und ihre Familien zerbrechen daran. Ist das ein Menschenleben von jemandem der nicht selber entscheiden kann wert? Ich weiss es ehrlich gesagt nicht. Aber es ist als Aussenstehender der sich nicht 24h am Tag mit dem Kind beschaeftigen muss -und dass nicht nur fuer die normale Zeit von <5 Jahren, sondern womoeglich bis zum eigenen Lebensende- numal einfach zu sagen: "behalts doch, so schwer wird das schon nicht werden"  

Lutz Barth

01. Juli 2009, 09:06

http://www.iqb-info.de

@Tolmein: Nun – das Verfahren vor dem BVerfG brauchte in der Hauptsache nicht entschieden zu werden und in Tat wurde der Beschluss des OLG Hamm längstens für die Dauer von sechs Monaten ausgesetzt. Dass diese Entscheidung im Rahmen einer „Einstweiligen“ getroffen wurde, liegt in der Natur der Sache aufgrund der Eilbedürftigkeit, wie die Begründung des BVerfG deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Insofern musste auch die Folgenabwägung zugunsten des Kindes ausfällen, während für die erheblichen Rechtsfragen hieraus indes keine (!) Schlüsse zu ziehen sind. Entscheidend war also bei einer Einstellung der Ernährung und der Flüssigkeitsversorgung die ausgesprochen geringe Lebenserwartung des Kindes. Auf die nähere Prüfung, ob das Oberlandesgericht ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sowie ihre über Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde ausreichend berücksichtigt habe, kam es also nicht (mehr) an.

Entgegen der von O. Tolmein vorgetragenen Anmerkung differenziere ich durchaus zwischen dem „Lebensrecht“ und der „Würde“ des Menschen, zumal meine Hinweise primär auf den Kommentar v. Tolmein in seiner Anmerkung ggü. den Eintrag von Wengel gemünzt waren, da es ihm ganz allgemein wohl um „Würde“ geht.

Auch der Beitrag im SPIEGEL verdeutlicht die Grundrechtskonflikte, in denen offensichtlich die „Würde“ sowohl aus der Sicht der Eltern (mit ihrem Selbstbestimmungsrecht) als auch aus der Perspektive des Kindes (mit seinem Lebensrecht) jeweils eine zentrale Rolle einnehmen kann, ohne dass es zwingend notwendig wäre, die miteinander konfligierende Grundrechte in „absolute“ und beschränkbare Rechte einzuteilen. Die „Würde“ des Menschen strahlt insofern in andere Grundrechte hinein. Im Übrigen kennt die Verfassungsordnung auch neben Art. 1 GG weitere Grundrechte, die zunächst „schrankenlos“ gewährleistet sind (vgl. dazu etwa Art. 4 GG). Und gleichwohl dürfte jedem klar sein, dass diese „schrankenlosen“ Grundrechte nicht eine „beliebige Freiheit“ verbürgen.

@Kaltspiel: Ob die „Würde“ des Menschen „unantastbar“ und damit abwägungsresistent ist, steht durchaus zu bezweifeln an und wie sicherlich bekannt, wird hierüber zumindest insofern gestritten, als dass es eine rechtfertigende Pflichtenkollision gibt, die einer Lösung bedarf! Wie diese Lösung im Einzelfall  dann auszusehen hat, ist m.E. derzeit noch eine offene Frage, zumal die Pflichtenkollision bereits in Art. 1 GG verortet ist (Schutz- und Achtungspflichten) und hier hohe dogmatische und verfassungstheoretische, aber wohl vornehmlich ethisch-moralische Hürden aufgebaut worden sind, die zu überwinden schier unmöglich erscheinen. Das „Würdeargument“ nimmt eine zentrale Rolle in allen brisanten Diskursen ein, in der es vornehmlich um das „Lebensrecht“ geht und dies verwundert nicht, liefert doch Art. 1 GG zugleich (auch) einen bedeutsamen Wertrahmen für die nachfolgenden Grundrechte, der interpretatorisch zu erschließen ist und hierbei auch „Grenzen“ trotz der „Unantastbarkeit“ und der ewigen Bestandsgarantie auszuloten sind. Das im Übrigen die „Pflichtenkollision“ auf der metajuristischen Ebene nicht nur theoretischer, sondern rein praktischer Natur ist, zeigen denn auch mehrere Entscheidungen des BVerfG überdeutlich, nicht zuletzt im Hinblick auch auf die Problematik der Schwangerschaftsabbrüche.

Und da könnte es m.E. nach Sinn machen, über einen existentiell verbürgten „Würdekern“ nachzudenken, bevor eben mit einem vielfach pauschalen Hinweis auf die „Unantastbarkeit der Würde“ eine Schranke aufrechterhalten wird, die tragfähige verfassungsrechtliche Lösungen nahezu verunmöglicht. Hier führt dann das „Würdeargument“ unversehens zur Trivialisierung eines gebotenen Diskurses bei.

Dass dieser Ansatz freilich aus der Sicht der Kirchen vehement abgelehnt wird, ist evident, aber letztlich wohl auch in einem säkularen Verfassungsstaat ohne gravierende Bedeutung. Die moralische und ethische Autorität lässt sich weder über die Kirche noch über die verfasste Ärzteschaft angesichts unserer modernen Grundrechtsordnung vermitteln.

In diesem Sinne kommt hier im BLOG dem Hinweis von Marc B. eine entscheidende Bedeutung zu.

Pius Xaver Kaltspiel

01. Juli 2009, 15:40

@Lutz Barth: Sie schreiben an anderer Stelle, dass die "... beliebige und unreflektierte Inanspruchenahme des Würdearguments" dazu führt, dass es sich mit der Zeit als "sprachsoziologische Leerformel" erwiese und "in der dann die ohnehin bescheidenen Konturen und ein zwischenzeitlich erreichter Minimalkonsens verlustig gehen werden". Ist das aber nicht eine andere Formulierung dafür, dass das "Würdeargument" im Alltag politisch interpretiert wird (jeweils meist mit einem weltanschaulich bedingten Ausgangspunkt) - und dass die politische Diskussion dazu tendiert zu Grabenkämpfen zu verkommen.

-

Schaue ich mir die politische Landschaft an, in der aufmerksamkeitsheischend zugespitzt und damit auch zunehmend grober diskutiert wird, so scheinen mir von Seiten des Wissenschaftsbetriebs nur schwache Impulse möglich. Nichtsdestotrotz sollte die Wissenschaft ihrer Methodik treu bleiben und nachvollziehbare Erklärungen vertreten.

-

Dass Sonntagsredner und andere seriöse und unseriöse Politiktreibende gerade auch breit angelegte Diskurse in engführende politische Entscheidungen verarbeiten ("verwursten" wäre vielleicht zu hart formuliert), ist bedenklich aber - wie vielfach zu sehen - politisches Alltagsgeschäft. Auf der anderen Seite bin ich dennoch optimistisch, dass einige politische Fehler "von der Zeit" auch wieder korrigiert werden.

bummskopp

01. Juli 2009, 16:43

@ A. Drewes:

Zeitbombe ist keine schöne Bezeichnung für ein Kind, aber ich halte den Begriff auf eine Art durchaus für zutreffend. Die Zeitbombe geht mit Sicherheit irgendwann hoch, man kennt nur den genauen Zeitpunkt und die konkreten Folgen noch nicht genau. Und genauso entwickelt sich ein Kind mit Sicherheit irgendwie, nur weiß man im Voraus noch nicht, wie genau.

Eine Behinderung ist eine mögliche Entwicklung, und es ist auch eine Entwicklung, mit der man rechnen muss. Wer sich für ein Kind entscheidet, der nimmt dies in Kauf, er entscheidet sich sozusagen für die Zeitbombe.

@ K. Rotbaum

Sie meinen, Eltern hätten "doch ein Anrecht darauf, ihr Leben von einem geistig behinderten Kind zu schützen". Dieses Argument überzeugt mich überhaupt nicht, da hierzulande niemand verpflichtet ist, ein Kind zu zeugen. Wer die durchaus wahrscheinliche Möglichkeit eines behinderten Kindes ausschließen will, der soll es eben lassen.

Dass Sie geistig Behinderte offenbar nicht als Menschen ansehen, ist Ihre Meinung, die zu haben und zu äußern Ihr gutes Recht ist. Es ist allerdings eine Meinung, die sich mit ganz grundlegenden Wertentscheidungen der Verfassung nicht verträgt, die insoweit auch keine Änderung zulässt.

Alexander Drewes, LL.M.

01. Juli 2009, 22:30

http://sozialrechtundanderes.blogspot.com/

Zunächst: Was – zumindest mir – an der Debatte hier gefällt, ist, dass sie – was bei einem solchen Thema (leider) nicht zu erwarten steht – sich auf einem relativ hohen Niveau bewegt (das mag am Medium liegen, ist aber – ich habe solche Diskussionen mehr als häufig geführt – wirklich nicht die Regel).

Um das Würde-Argument vielleicht einmal ein wenig „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen, mag man sich vor Augen führen, dass rundweg 10% der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland schwerbehindert sind. Als schwerbehindert gilt man dann, wenn man einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 von 100 aufweist. Rechnet man die „lediglich“ behinderten Menschen mit hinzu, kommt man auf einen Quotienten von deutlich über 15%. Wir unterhalten uns also hier über eine Personengruppe, die mindestens ein Zehntel der Gesamtbevölkerung ausmacht.

Gut, ich bin jetzt ein wenig unfair insofern, als dass von Geburt an behinderte Menschen in dieser Zahl von acht Millionen einen geradezu lächerlich vernachlässigbaren Anteil darstellen (was es dem Grunde nach noch unerklärlicher macht, weshalb gerade dieser Personenkreis gesetzlich so viel schlechter gestellt ist als z.B. durch Arbeitsunfälle behindert gewordene Menschen).

Im Gegensatz zu dem Lamento von Einigen hier sehe ich durchaus nicht, dass im Rahmen dieser Diskussion mit dem Anspruch auf Ausschließlichkeit zwischen Lebensrecht (des behinderten Ungeborenen) und Selbstbestimmungsrecht (nämlich dem der Eltern) argumentiert worden wäre. Vielmehr haben z.B. sowohl Hr. Dr. Tolmein als auch ich selber darauf abgehoben, dass der Gesetzgeber (also in letzter Konsequenz der Deutsche Bundestag, ergo, wenn man das Repräsentationssystem in dieser Demokratie halbwegs ernst nimmt: wir alle) in 1995 die jetzige Regelung (nach jahrelanger parteiübergreifender und gesamtgesellschaftlicher Diskussion) zuungunsten der bisherigen embryopathischen Indikation beschlossen hat. Nicht umsonst wurde bei dieser Abstimmung der – sowieso ausgesprochen fragwürdige – Fraktionszwang aufgehoben.

Zum Glück – entgegen z.B. der von Hrn. Rotbaum vertretenen Ansicht – legt unsere Verfassung einen anderen Maßstab daran an, wann das Mensch-Sein beginnt (insofern lohnt es auch nicht, sich mit dem Argument, bei geistiger Behinderung – die insofern selbst Betroffenen sprechen nicht umsonst deutlich lieber von Lernbeeinträchtigungen – gehe das Selbstbestimmungsrecht der Eltern prinzipiell dem Lebensrecht des behinderten Ungeborenen vor, auseinander zu setzen. Das dieses „Argument“ nicht greifen kann, wird jeder nachvollziehen können, der sich mit Fragen der Lernpsychologie in seinem Leben beschäftigt hat, oder anders gesagt: Wenn jeder, den Hr. Rotbaum für blöd hält, nicht hätte geboren werden dürfen, gäbe es auf der Erde mindestens einige hundert Millionen Menschen weniger).

Auch mit den Thesen von Fr. Minkmann lohnt es dem Grunde nicht, sich näher zu beschäftigen. Zum einen ist die Frage, wie Eltern mit einem behinderten Kind klar kommen, an sich schon vertrackt. Jedes Kind macht in jeder Entwicklungsphase Schübe durch, die von den Eltern eher ungern betrachtet werden. Heißt das in der Folge, jedes Kind sei zum nachgeburtlichen „Abschuss“ frei gegeben, weil es den Eltern dann halt gerade nicht mehr passt?

Noch brüchiger ist das Argument mit der Job-Aufgabe, wenn aus derselben eine Depression erfolge. Fr. Minkmann, das können Sie nicht wirklich ernst gemeint haben. Ihr Argument bedeutet letztlich nichts anderes als: Das Kind zählt sowieso nicht, aber was passiert, wenn ich meinen Job verliere.

Um es in aller Brutalität zu sagen: Wer mit seinem eigenen neugeborenen Kind nicht zu Recht kommt (aus welchen Gründen auch immer), kann es immer noch zur Adoption freigeben. Und eh´ das Geschrei jetzt wieder losgeht, ich gehöre der Lebensschützer-Fraktion an (was allenfalls in eng umschränkten Grenzen stimmt), der möge vielleicht doch vorher noch einmal meinen vorherigen Beitrag vom 30.06. lesen.

Natürlich, und auch das habe ich schon geschrieben, stellt einen schier unfassbaren Skandal dar, dass sich unsere Sozialpolitiker in nahezu jeder ihrer Sonntagsreden darin betun, der Sozialstaat greife gerade am besten bei den Schwächsten der Gesellschaft (das ist ein fataler Irrtum: Er greift dort am besten, wo eine optimale Rechtsvertretung gegeben ist, so zumindest meine langjährige Erfahrung als sozialrechtlich tätiger Jurist).

Ich tue mich schwer, über die Eltern Senge zu richten und zu rechten (in keiner Weise tue ich mich hingegen schwer, die ein oder andere Aussage oder Verhaltensweise der Eltern für ausgesprochen kritikwürdig zu halten), aber eines scheint mir doch sonnenklar zu sein (und ich dachte, das war auch eine von Fr. Lakottas Intentionen), nämlich der Frage nachzugehen, ob es die Eltern nicht mit der früheren Indikationenlösung leichter hatten als heute. Das mag schon sein, allerdings wurde eben einem Embryo, das eine ersichtliche Behinderung aufwies, eben ein geringeres Lebensrecht eingeräumt als einem nicht behinderten und mit dieser verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Ungleichheit hat der Gesetzgeber in 1995 „aufgeräumt“.

Soweit ich das sehe, ist Dreier bislang der einzige renommierte Verfassungsrechtler, der bereit ist, dem Würdegehalt des Grundgesetzes zumindest diskutierend seinen Absolutheitsanspruch nehmen zu wollen, ernstlich wird das in der deutschen Staatsrechtslehre – soweit ersichtlich – nirgendwo vertreten. Dabei wäre auch zu fragen, wo Hr. Barth die von ihm ins Spiel gebrachten tragfähigen verfassungsrechtlichen Lösungen sieht. Es gibt – aus meiner Sicht – hierzu nur drei Möglichkeiten:

a. Entweder wir legen an behindertes ungeborenes Leben den gleichen Grundsatz an wie nicht behindertes, legen allerdings den Maßstab insofern bei der Schwangeren als, als wir Gefährdungslagen für dieselbe auch nach der 12-Wochen-Frist zulassen (das ist im Grunde die jetzt bestehende Regelung),

b. wir kehren zur alten embryopathischen Indikation zurück (die nichts anderes als eine eugenische Lösung darstellt) oder

c. wir lassen auch noch präimplantationsdiagnostische Verfahren zu, die zum einen dazu führen werden, dass wir eine nochmalige deutliche Reduzierung von Geburt an behinderter Menschen erreichen werden, zum anderen aber – das ergibt die normative Kraft des Faktischen – dass wir über kurz oder lang „Wunschkinder“ haben werden, sich die Eltern also Geschlecht, Haar- und Augenfarbe und mittelfristig sogar über die körperliche „Ausstattung“ hinausgehende Merkmale wie Intelligenz wünschen können; alles nur eine Frage des Genoms. Ich will das nicht, denn – obwohl durchaus Agnostiker – wird mir angst und bange bei der Vorstellung, demnächst eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen PID-Kindern und solchen, die dieses „Glück“ nicht hatten, zu gewärtigen. Abgesehen davon, dass sich zunehmend deutlicher zeigt, dass es ein ausgesprochen zweischneidiges Schwert zu sein scheint, der Natur hinsichtlich ihres Gen-Pools „ins Handwerk“ zu pfuschen.

Die jetzt gewählte verfassungsrechtliche Lösung ist in Wahrheit die einzig verfassungskonforme (das BVerfG hat sich mit der embryopathischen Indikation wohl – soweit ersichtlich – nie beschäftigt), setzt es behindertes ungeborenes Leben doch nicht weniger absolut als nicht behindertes. Das ist in sich verfassungsrechtlich auch völlig konsequent, hierbei muss man noch nicht einmal auf den Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) zurückgreifen, das geht schon insofern aus dem allgemeinen Gleichheitssatz hervor, aus dem das BVerfG bereits in den 1950er das Substrat entwickelt hat, dass nur wesentlich Ungleiches auch ungleich behandelt werden dürfe. Und, wer wollte heutzutage – Menschen wir Fr. Minkmann oder Hrn. Rotbaum vielleicht ausgenommen – noch bezweifeln, dass auch behinderte Menschen wesentlich gleich zu nichtbehinderten sind? Denn, wenn schon das in größerem Umfang bezweifelt würde, hätten wir uns die gesamte gleichstellungsrechtliche Diskussion der letzten 30 Jahre komplett schenken können und wären in einem Ständestaat angelangt, der in der Bundesrepublik allerdings weder verfassungsrechtlich vorgesehen noch – wenn ich das richtig überblicke – gesamtgesellschaftlich gewollt ist.

Wie gesagt, ich finde diesen gesamten Diskussionsthread ausgesprochen interessant. Natürlich will ich niemanden hier von öffentlichen Äußerungen abhalten (im Gegenteil, je öffentlicher eine solche Diskussion geführt wird, umso besser ist das), aber wenn sich jemand nur privat mir gegenüber äußern möchte, kann er dies gerne unter der E-Mail-Adresse mailto:Drewes.Alexander@web.de tun.

Finefee

02. Juli 2009, 08:23

Weil Ärzte eine Spätabtreibung ablehnten, lebt eine Familie in München mit einem Kind, das sie so nicht haben wollte. Heute ist Ludwig zwei Jahre alt und geistig und körperlich schwer behindert.

Wenn ich Frau Senge etwas mitteilen könnte, würde ich ihr Folgendes sagen wollen.

Ich verstehe ihren Schock  über das ganze Ausmaß der schweren Behinderung ihres Kindes.  Ich kann aber nicht verstehen, dass sie immer noch einen Schuldigen dafür suchen, dass ihr Sohn das Licht der Welt erblickt hat.  Wenn sie  in sich hineinhorchen, werden Sie feststellen, dass es leider keine Möglichkeit gegeben hat, die Behinderung ihres Sohnes in einer früheren Phase der Schwangerschaft festzustellen, und ihnen vielleicht somit die Wahl zu lassen, ob Sie ihr Kind haben wollen oder nicht.  Natürlich gibt es die Möglichkeit der Spätabtreibung. Aber denken sie nicht auch, dass es obwohl eine Spätabtreibung in Sonderfällen bis kurz vor der Geburt geregelt ist, es sich hier um Sterbehilfe für Ihr Kind gehandelt hat? Können Sie nicht begreifen, dass  derjenige, der sie leisten soll mit sich und der Welt kämpft? Vermutlich wissen Sie auch sehr genau, dass das Gesetz hier nicht zweifeslfrei eine Spätabtreibung erlaubt und somit wäre es abgesehen von davon, dass es einfach zu spät war eventuell eine Straftat gewesen wäre. Ich empfinde Ihre Geschichte als sehr schicksalhaft. Aber daran dass Ihr Kind geboren wurde ist niemand schuld.

Ich wünsche Ihnen Liebe, Kraft und Geduld. Viele Fortschritte, für Ludwig. Vielleicht lesen Sie zufällig in diesem Blog.

Viele Grüße von einer Mama, die auch ein behindertes Kind hat.

Finefee

02. Juli 2009, 10:39

Untersuchungen und Beratungsterminen hingehalten wurden, bis die gesetzlichen Fristen überschritten waren und eine Spätabtreibung außerhalb Bayern nicht mehr möglich war.

@ Mark B.

Die Behinderung des Kindes wurde in der 35. Woche festgestellt. Die Geburt war in der 37. Woche. Also zwei Wochen sind vergangen, in der die Eltern beraten , bzw. die Mutter mehrfach untersucht wurde. Ich würde hier nicht von Hinhaltetaktik sprechen. Denn es geht hier nicht darum, dass die Frist zur Spätabtreibung überschritten war. Nach der 22. Schwangerschaftswoche, bis Ende der Schwangerschaft, gilt ein Abbruch lt. Gesetz als Spätabtreibung. Meiner Ansicht nach ist der Grund, dass der Abbruch nicht gemacht wurde, der, dass die Schwangerschaft schon so weit fortgeschritten war.  Ich glaube dass sich Ärzte sich in ganz Deutschland sehr schwer damit getan hätten, die Schwangerschaft so spät abzubrechen. Also nur ganz wenige. Wäre die Schwangerschaft nicht wirklich kurz vor der Geburt gewesen, kann man vermuten, dass sich eher ein Arzt gefunden hätte. Aber gerade diese Tatsache ist es, die eher das Gegenteil vermuten lässt. Ob nun in Bayern oder sonst wo.

Viele Grüße Finefee

Oliver Tolmein

02. Juli 2009, 10:57

@Finefee (und damit auch@Mark B.): Danke für den Hinweis, dass es sich um eine Schwangerschaft in der 35. Woche handelt....Das ist ein Zeitpunkt, an dem bei Feten die Lungenreife bereits entwickelt ist, es wohl auch Schmerzempfinden gibt und ein Gewicht deutlich über 1000 Gramm - würde ein Kind in der 35. SSW entbunden werden, hätte es als Frühgeburt sehr gute Überlebenschancen. Dass sich Ärzte und Ärztinnen hier mit einem Abbruch bzw. einer Tötung im Uterus schwer tun, ist recht nachvollziehbar. Korrigieren muss ich allerdings die Aussage zur gesetzlichen Regelung: Den Begriff "Spätabtreibung" gibt es im Gesetz gar nicht. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob es um einen Fetus in der 14. SSW oder in der 37. SSW geht. Die Indikation des § 218a Abs. 2 StGB erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch vollkommen unabhängig davon, in welchem Stadium die Schwangerschaft ist - das entspricht auch dem Normzweck, weil die Gesundheit und das Leben der Schwangeren nie durch das Kind gefährdet werden soll, auch nicht, wenn die Geburt kurz bevorsteht. Gerade weil die Regelung in zeitlicher Hinsicht aber so radikal ist, muss meines Erachtens die Anforderung an die Gefährdung eher hoch angesetzt werden.

Der einzige zeitliche Rahmen, den der § 218a StGB kennt sind die ersten 12 Schwangerschaftswochen, in denen nach § 218a StGB jede Schwangerschaft nach Konfliktberatung abgebrochen werden kann.

Die 22. Schwangerschaftswoche als Grenze für die "Spätabtreibung" ist ein Begriff aus der politischen und medizinischen Diskussion - nicht aus der rechtlichen Debatte.

Finefee

02. Juli 2009, 11:14

Sehr geehrter Tolmein,

danke für die Erklärung. Es ist also so, dass ab der 22 Woche einfach die Tatsache besteht, dass ein Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist. ( obwohl mittlerweile auch schon Babies aus früheren Schwangerschaftswochen überleben.Also deshalb hier die Grenze von Politikern und Medizinern gezogen wird und deshalb ein Schwangerschaftsabbruch nach der 22. Woche als Spätabtreibung gilt.  Sorry , leicht kompliziert.

Viele Grüße Finefee

Lutz Barth

02. Juli 2009, 12:33

http://www.iqb-info.de

Der Diskussionsthread ist in der Tat interessant, wenngleich auch aus ihm selbst heraus die Grenzen einer wissenschaftlichen Annäherung an das Thema bestimmt werden. Dies gilt insbesondere für eine Exegese der einschlägigen Grundrechte innerhalb unserer „objektiven Wertordnung“ des Grundgesetzes.

@Kaltspiel: Die „Würde des Menschen“ ist in erster Linie ein normativer Verfassungsbegriff, auch wenn die Konturen längst nicht so klar zu sein scheinen, wie uns u.a. nicht selten Politiker, aber wohl vornehmlich konservative Kräfte bestimmter Professionen und/oder Glaubensgemeinschaften „Glauben schenken“ wollen. Die „Würde“ ist nach wie vor eine „nicht interpretierte These“ (Heuß) und exakt dieser Befund zeigt, dass wir angehalten sind, den Begriff von der Würde Menschen vor dem Hintergrund einer neuen Epoche zu entfalten. Insofern reicht es nicht zu, sich „pauschal“ auf Art. 1 GG als die Staatsfundamentalnorm schlechthin zu berufen und dies gilt in erster Linie auch für die Politiker, die gelegentlich mit gewichtigen Verfassungsfragen überfordert sind. Insofern obliegt es am Wissenschaftsbetrieb, hier ein stückweit im Rahmen eines Diskussionsprozesses zur Orientierung gerade auch der politisch Verantwortlichen beizutragen.

@Drewes: Und gerade dieser dringend anzumahnende Diskussionsprozess setzt zunächst eine Bestandsaufnahme voraus und da darf denn auch daran erinnert werden, dass neben Horst Dreier auch andere Verfassungsrechtler sich der Frage annehmen, wie im Zweifel eine „rechtfertigende Würdekollision“ zu lösen wäre. Hier sei u.a. an Brugger und Mathias Herdegen zu erinnern, die Art. 1 GG näher auszudifferenzieren beabsichtigen. Dabei ist es wenig hilfreich, plakativ in den einschlägigen Feuillitons feststellen zu wollen: „Die Menschenwürde war unantastbar“ (Böckenförde), mal von den unsäglichen naturrechtlichen Implikationen abgesehen.

Eine „tragfähige“ verfassungsrechtliche Lösung wird sich – so zumindest meine Hoffnung – aus einem wissenschaftlichen Diskurs heraus ergeben und solange dies nicht der Fall ist, werden üblicherweise Thesen formuliert, bei denen selbstverständlich keine Denk- und Sprachverbote gelten. Kommt es von ungefähr, dass O. Tolmein in einem seiner Kommentare hier im BLOG das Stichwort „Folter“ eingeführt hat, um so vielleicht auf einen absoluten Würdeschutz hinweisen zu können? Ein diesbezüglicher Kommentar von mir wurde nicht veröffentlicht und im Nachhinein habe ich Verständnis dafür, würde doch eine Diskussion hierzu den BLOG gleichsam „sprengen“.

Und fortschrittlichen Denkern obliegt hier freilich die Last der Argumentation, zumal ohnehin gebetsmühlenartig das „Dammbruchargument“ und damit zugleich auch die pervertierte ureigene deutsche Vergangenheit in den Debatten eingeführt wird, auch wenn diese Argumente für sich genommen gemessen an der fortgeschrittenen Verfassungsrealität eine zunächst untergeordnete Rolle spielen. Es mag sicherlich nicht dem Mainstream entsprechen, aber die Wissenschaft ist nicht gehalten, irgendein „Erbe“ anzutreten oder auf ewig im Sinne einer „Erbschuld“ verpflichtet zu sein, aufgrund derer eine offensichtlich gebotene Neujustierung der „Würde des Menschen“ von vornherein ausgeschlossen wird.

Zunächst erblicke ich in der Präimplantationsdiagnostik nicht einen „Fluch“, sondern durchaus auch einen „Segen“ und ob hierdurch ein Weg in die Eugenik beschritten wird, ist keineswegs ausgemacht (vgl. dazu im instruktiv Habermas, Die Zukunft der menschlichen Natur – Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik?), ist doch die Verfassungsinterpretation nicht (!) mit Philosophie gleichzusetzen.

Im Übrigen – dies allerdings sei nur am Rande angemerkt – sind trotz unseres parlamentarisch-repräsentativen Systems durchaus Funktionsdefizite der Demokratie feststellbar, mal ganz abgesehen davon, dass auch Gesetze unseres demokratisch legitimierten Gesetzgebers beileibe nicht immer ein Garant dafür sind, dass unser aller Grundrechte geschützt werden (Stichwort: Abschuss eines Passagierflugzeuges).

Finefee

02. Juli 2009, 18:35

Sehr geehrter Herr Tolmein, nielleicht können Sie mir noch eine Frage beantworten.

(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.

Es wäre schön, wenn Sie erklären könnten, wie dies im Bezug nach der 22SSw zu verstehen ist.

Vielen Dank .

Viele Grüße Finefee

Jakob

02. Juli 2009, 20:57

Danke für Ihren Beitrag, Herr Tolmein. Die Spiegelreportage hatte mich einerseits gefesselt, andererseits erschreckt, da in selbstverständlicher Manier das Lebensrecht Behinderter abgestuft wird.

Den Beitrag von Lakotta habe ich als äußerst diskriminierend, aber dreist ehrlich, empfunden. Die Mehrheit der Menschen denkt genauso materialistisch. Doch wird dieser Fakt gern verschleiert, weswegen die Motive einer Abtreibung im Regelfall verschwiegen oder beschönigt werden. Natürlich kann ein Kind eine ungeheure Belastung sein, trotzdessen berechtigt das nicht, über das Leben eines anderen - des Kindes - zu entscheiden. Im Klartext: Ich kann nicht verstehen und nachvollziehen, mit welchem Recht Frauen (und Männer) ihr werdendes Kind töten lassen (können).

Wenn ich mit meiner Freundin schlafe, muss ich einkalkulieren, dass sie schwanger wird - trotz Verhütung. Gerade deshalb ist Sex so etwas besonderes. Auch muss ich darauf gefasst sein, dass unser Kind eine Behinderung hat. Wenn ich das nicht ertragen kann, sollte ich kein Kind zeugen. Ansonsten verhalte ich mich verantwortungslos und fahrlässig. Jetzt ließe sich natürlich einwenden, dass ein Fötus kein Mensch sei, oder wenn, erst ab der 12. Schwangerschaftswoche. Jeder klar denkende, aufgeklärte Mensch müsste schnell einsehen, dass die Fristenreglung willkürlich ist. Jetzt sind wir also bei der Frage, wann der Mensch ein Mensch ist. Für jeden denkenden Menschen müsste auch das erscihtlich sein: Mit der Befruchtung von Ei- und Samenzelle. Wer Menschsein über das Vorhandensein physischer oder kognitiver Eigenschaften definiert, kommt schnell in Erklärungsnöte. Wir sind Menschen aufgrund unserer Abstammung und werden nicht ZU Menschen, sondern entwickeln uns ALS Menschen. Wer nun sagt, das Menschenrecht sei unantastbar, muss Abtreibung verneinen. Ansonsten ist das Pseudohumanismus und das Gerede eine Farce. Ein Peter Singer oder eine Familie Senge sind mir da durchaus sympatischer.

Natürlich gibt es Ausnahmefälle (Vergewaltigung, extreme gesundheitliche Schäden), jedoch sollten diese nicht der Regel zu Grunde liegen.

Mich würde interessieren, wie sie Herr Tolmein, eine Abtreibung rechtfertigen könnnen.

Oliver Tolmein

02. Juli 2009, 22:33

@Finefee: Paragraph 218a Abs. 4 StGB spielt in der Praxis nahezu keine Rolle. Satz 1 dieser Vorschrift ist ein so genannter "persönlicher Strafausschließungsgrund" zugunsten der Schwangeren: Wenn sie  nach Beratung zwischen der 12. und 22. Schwangerschaftswoche abtreibt ohne dass sie gesundheitlich gefährdet ist (oder vergewaltigt wurde o.ä.), handelt sie zwar rechtswidrig und lädt auch Schuld im strafrechtlichen Sinne auf sich, wird aber nicht verurteilt. In der Praxis spielt das keine große Rolle, weil der Arzt oder die Ärztin, die die Abtreibung vornehmen, durch diese Vorschrift nicht geschützt werden - sie machen sich also strafbar. Bedeutung erlangen könnte die Vorschrift also vor allem, wenn es um Abtreibungen im Ausland geht.

Satz 2 kommt zum Tragen, wenn Satz 1 nicht greift, weil die Schwangere sich nicht hat beraten lassen oder wenn der Abbruch nicht von einem Arzt vorgenommen worden ist oder wenn er nach der 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt wurde. Satz regelt, dass das Gericht dann im Fall besonderer Bedrängnis von Strafe absehen kann - anders als bei den in Satz 1 geregelten Fällen, hat das Gericht hier einen Entscheidungsspielraum. An die "besondere Bedrängnis" sollen hohe Anforderungen gestellt werden, meinen die meisten Kommentatoren.

Wichtig ist: Bei diesen Fällen ist, anders als bei den an sich in diesem Blog diskutierten Fällen, in denen die Schwangere abtreibt, um einer Gesundheitsgefahr zu begegnen, der Straftatbestand voll verwirklicht, es wird nur keine Strafe gegen die Schwangere verhängt. Wohl aber können andere Beteiligte, insbesondere der abbrechende Arzt belangt werden.

Lutz Barth

03. Juli 2009, 08:49

http://www.iqb-info.de

@Jakob: Exakt das ist die Frage! Wann ist der Mensch ein Mensch? Und dass hier seit Jahrzehnten zwei unversöhnliche Lager „gegenüberstehen“ und ein jeder meint, bei seiner Position sich auf die Verfassung berufen zu können, zeigt denn auch das Dilemma von der „Würde“, der „Selbstbestimmung“ und freilich auch des „Lebensrechtes“. Den Interpretationskünsten der Normexegeten sind keine (!) Grenzen gesetzt und da nimmt es nicht wunder, dass die „Würde“ des Menschen gewissermaßen auch ein wenig in die „Beliebigkeit“ der Interpreten gestellt wird. Wollen wir also die „Würde“ nicht zur kleinen Münze schlagen (so ein berühmter Verfassungsjurist), dann müssen wir mit der Würde im Diskurs sehr behutsam umgehen, denn ansonsten droht die „Würde“ tatsächlich zur moderaten „Floskel“ von Sonntagsredner zu werden – ein Umstand, der zutiefst Sorge bereiten muss, dient doch das „Würdeargument“ derzeit in Debatten dazu, von vornherein eine Diskussion verhindern zu wollen.

Und Sie haben recht mit Ihrer Einschätzung: Auch wenn man/frau nicht die Position eines Singers oder die der betroffenen Familie beizutreten vermag, ist es immerhin sympathisch, dass diese eine deutliche Position vertreten. Entscheidend ist letztlich immer die Qualität der Argumente und m.E. nicht die „Verklärung“ eines Arguments von der „Würde“ eines Menschen, dass nach wie vor – bis auf einen Minimalkonsens – in nebulöse Schemen verhaftet ist. In diesem Sinne kommt den Verfassungsjuristen ein großer Verdienst zu, auf Probleme aufmerksam gemacht zu haben, die einer Lösung bedürfen, die im Übrigen im Laufe der Jahrhunderte eine höchst unterschiedliche „Behandlung“ erfahren haben. Hierzu vielleicht ein Literaturtipp: Lebensschutz und Lebensbeginn. Kulturgeschichte des Abtreibungsverbots (1993), v. G. Jerouschek.

Das Thema bedarf insgesamt einer „Ent-Emotionalisierung“ und da könnte es hilfreich sein, wenn wertkonservative Denker – auch und gerade aus der Rechtswissenschaft kommend – sich von der vermeintlichen Leitmaxime verabschieden, dass das „Recht“ in erster Linie zur Erhaltung und Stabilisierung einer „moralischen Werthaltung“ in einem Verfassungsstaat dient. Die Idee von der „Moral“ als Zielvorgabe des Rechts erweist sich dann als probates Herrschaftsinstrument nicht nur der politisch Verantwortlichen, sondern wohl auch der wertkonservativen und nicht selten von der „Naturrechtsidee“ begeisterten Apologeten einer schönen Welt, in der es gilt, die Grundsteine für eine besondere Gattungsethik zu legen.

Jana B

03. Juli 2009, 16:51

@Herrn Wengel: "Reden Sie nicht das Wort einer Zwangselternschaft? Kennt unser Rechtssystem etwas in dieser Art?" Von Zwangselternschaft kann nicht die Rede sein. Die Eltern haben sich doch sicherlich bewusst für ein Kind entschieden. Zumindest wissen Erwachsene, dass, wenn man Sex hat, ein Kind entstehen kann. Immerhin hatten sie schon eins. Es gibt nun mal keine Versicherung und kein Anrecht auf ein gesundes Kind.

Daniela

03. Juli 2009, 23:07

Vielen Dank für Ihren Beitrag!

Ich bin froh, dass es auf dieser Welt auch noch klar denkende Menschen gibt.

Gerade bei solchen Artikeln wie diesem im Spiegel fragt man sich doch ernsthaft, in welche Richtung sich die Menschheit bewegt. 70 Jahre zurück, wie mir scheint.

Alexander Drewes

04. Juli 2009, 18:11

http://sozialrechtundanderes.blogspot.com/

Die Diskussion verengt sich aus meiner Sicht zunehmend und viel zu sehr auf den Begriff der Menschenwürde. Worauf ich zumindest damit hinaus wollte war, dass es verfassungsrechtlich keinen Unterschied machen kann, ob ein Fötus behindert ist oder nicht. Das kann es nicht im Hinblick auf die Menschenwürde (sonst hätten wir nämlich wirklich eine Differenzierung danach, ob behindertes Leben – gerade vorgeburtlich – einen geringeren Würdegehalt aufwiese als nichtbehindertes), sondern aus dem Gleichheitsgrundsatz her. Nun wird hier – wie auch ansonsten in der Diskussion – ja regelmäßig darauf abgehoben, dass das allgemeine Selbstbestimmungsrecht, das aus Art. 2 GG resultiert, nicht denjenigen Rechten des ungeborenen behinderten Lebens vorzugehen habe oder ob es sich hierbei nicht zumindest um eine Grundrechtskollision handele. Zu fragen wäre weiterhin, ob im Regelfall nicht das allgemeine Selbstbestimmungsrecht des Fötus (so man denn ein solches konstruieren will) mit demjenigen seiner Eltern kollidieren kann, womit man die Diskussion hinsichtlich des Würdegehaltes nur noch subsidiär führen müsste. Auch erstaunt mich, dass sich gerade die Befürworter einer differenzierten Lösung hinsichtlich des Umfangs personaler Würde mit dem Gleichheitsargument, das einem hier ja förmlich ins Auge springt (aber von den Befürwortern der Differenzierungslösung natürlich nicht gesehen werden will, weil es ihr Argumentationstableau noch weiter schwächen würde) nicht auseinandersetzen. Das liest sich dann teilweise wie bewusste Betriebsblindheit auf dem Gleichheitsauge.

Ich konstatiere noch einmal: Ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist es, dass wesentlich Gleiches grundsätzlich nicht ungleich behandelt werden darf. Wenn Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG allerdings ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot ggü. behinderten Menschen konstatiert, würde wesentlich Gleiches ungleich behandelt (und dabei geht es dann durchaus wieder um das Lebensrecht des Ungeborenen), wenn man Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche nur deshalb zuließe, weil der Fötus behindert ist. Das ist eugenische Selektion auf kaltem Wege, und genau das war eine der wesentlichen Implaktionen für den Gesetzgeber, die bis dahin bestehende Regelung der embryopathischen Indikation durch die Reform in 1995 zu ändern.

Ich kann die oben diskutierte Kollision, gerade in Anbetracht der Regelungen, die seit 1995 gelten, bei der Unterscheidung danach, ob nun behindertes Leben nach der 12. Schwangerschaftwoche allein aufgrund der Behinderung abgetrieben werden darf (und nichts anderes meint Familie Senge und mit ihr Fr. Lakotta in letzter Konsequenz ja doch wohl) ernstlich nicht sehen.

Entweder sagen wir, wir behandeln das Embryo und späterhin den Fötus in den ersten 12 Wochen gleich, dann muss es sich – natürlich – ein behinderter wie auch ein nichtbehinderter Fötus gefallen lassen, nach ordnungsgemäß stattgehabter Beratung abgetrieben zu werden, wenn das Kind denn nicht gewollt ist.

Dazu muss man des besseren Laienverständnisses halber vielleicht noch einmal wiederholen, dass der Gesetzgeber die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruch als solchen – völlig gleichgültig, wann er erfolgt – für strafbar hält, also für strafbares vorsätzliches Unrecht. Er stellt den Schwangerschaftsabbruch nur in mehrerlei Hinsicht straflos und hält sie im Falle der Unzumutbarkeit, das Kind auszutragen, das Instrument bereit, die Tatbestandsverwirklichung für rechtmäßig zu erklären. Allerdings, so einfach, wie es sich manche hier machen, sieht der Gesetzgeber die Rolle der Schwangeren durchaus nicht, wenn er in § 219 Abs. 1 Sätze 3 und 4 StGB formuliert: „Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.“ Das heißt, auch behindertem Leben ggü. hat die Schwangere eine deutliche Verpflichtung, das ungeborene Leben zu schützen.

Für Fälle, in denen eine Lebensgefahr oder die schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Gesundheit droht (§ 218a Abs. 2 StGB) bzw. nach einem sexuellen Missbrauch oder einer Vergewaltigung (§ 218a Abs. 3 StGB), erklärt der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch generell für rechtmäßig, schränkt das in Abs. 2 allerdings wieder dahingehend ein, dass ein Abwenden der Lebensgefahr oder der schwerwiegenden Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Gesundheit unzumutbar ist. Das legt die Schranke für einen nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgenden Abbruch doch erstaunlich viel höher, als so manche/r hier zu meinen scheint.

Nur weil mit Herdegen und Brugger jetzt zwei weitere Öffentlich-Rechtler aus dem Hut gezaubert werden, die sich in gleicher oder ähnlicher Hinsicht wie Dreier „aus dem Fenster gelehnt hätten“ (für einen Blinden wie mich ist die verfassungsrechtliche Diskussion insofern teilweise ein wenig kompliziert nachzuvollziehen) überzeugt mich das trotzdem nicht. Ein Argument (oder ein ganzer Strang) wird ja nicht dadurch palsubler, dass zwei weitere dasjenige nachplappern, was schon beim ersten derartiger Unsinn war, dass ich mich vor einigen Monaten königlich amüsiert habe, wie Hr. Dreier bei einer Diskussionssendung auf BRalpha seine eigene Ansicht klein geredet hat („[…] kam ja nur in einer Fußnote vor“ und ähnliches mehr).

Mir ist natürlich bewusst, gerade Dreier war ja von der SPD ursprünglich für die Nachfolge Papiers vorgesehen, dass diese – bislang ausgesprochen vorsichtig formulierte – Aufweichungstendenz gerade aus einem „Lager“ kommt, das jemandem wie mir politisch eher nahestehen sollte. Es gibt seit jeher eine bestimmte Richtung innerhalb auch der Sozialdemokratie, die einem Fortschrittsglauben huldigt, der einem halbwegs wertbeständigen (ich schreibe absichtlich nicht wertkonservativen, der Begriff ist mir politisch zu sehr determiniert) Menschen eigentlich nur frösteln machen kann. Als der prominente (politische) Vertreter in dieser Richtung darf wohl der vormalige Bundeskanzler Schröder gelten. Dass die Konservativen Moral seit jeher mit bestimmten Verfassungsgrundsätzen verbinden, mag sich ein wenig altmodisch lesen (und ist mit dem verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebot natürlich eher schwer bis gar nicht vereinbar), aber im Zusammenhang mit meiner eigenen Existenz ist mir ein Wertkonservativer, der das mir nicht wirklich konvenierende Lebensschutzargument bringt, lieber als die vielen allzu Fortschrittsgläubigen, die in ihrem Modernisierungsdrang auch sinnvoll gewachsene verfassungsrechtliche Strukturen meinen nur deshalb planieren zu müssen, weil sie nicht mehr in ihr modernistisches Weltbild passen.

Ich gehe mit Hrn. Barth durchaus in der Meinung konform, dass wir – dringend – eine abgewogene Diskussion darüber brauchen, ob wir am Menschenwürdebegriff des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee festhalten wollen oder ob wir ihm – wohl eher mittel- bis langfristig – einen deutlich „moderneren“ Anstrich zu geben bereit sind (ich bin das nicht, um das in aller Deutlichkeit zu schreiben). Dabei schätze ich den Barth´schen intellektuellen Ansatz durchaus als nicht geringwertig ein, ganz im Gegenteil: Gerade die Hochwertigkeit seiner Argumentation macht erst augenscheinlich, dass zumindest die staatsrechtliche Wissenschaft in den vergangenen Jahren einfach zu feige war, diese notwendige Debatte endlich einmal zu führen. Hr. Barth, wenn sie den Jerouschek in einer digitalisierten Form hätten (und ich fürchte, Sie werden ihn in einer solchen nicht haben), wäre ich Ihnen außerordentlich verbunden, wenn sie mir das Werk zugänglich machen könnten. Ich habe – zumindest „auf die Schnelle“ antiquarisch nichts gefunden, was ich scannen könnte.

Gert Hans Wengel

05. Juli 2009, 08:31

http://gerthans.privat.t-online.de

@Jana B

Auf den ersten Blick stellt sich der Konflikt um einen unerwünschten Fötus als Kollision zweier Parteien dar: Die Mutter (oder Eltern) mit ihrem Recht auf Selbstbestimmung auf der einen Seite und das Ungeborene mit seinem Recht auf Leben und Würde auf der anderen Seite.

Aber wenn wir ehrlich sind, ist ja noch eine dritte Partei im Spiel: Im Streit um den § 218 in den 70er Jahren zahlreiche konservative Deutsche, die Angst hatten, ihr Volk stirbt aus, wenn die Abtreibung freigegeben wird. Und wenn der Fötus behindert ist, zahlreiche Behinderte, die sich diskriminiert fühlen, wenn ein Ungeborenes wegen seiner Behinderung abgetrieben wird. In beiden Fällen ist diese dritte Partei emotional intensiv engagiert und stellt eine starke Wählergruppe dar, so dass Politiker ihre Interessen beachten. Wäre ich nun Vater oder Mutter eines Kindes wie Ludwig und zur Zwangselternschaft verpflichtet, hätte ich den Eindruck, dass die Interessen zahlreicher Behinderter auf meinem Rücken ausgetragen werden, dass ich ein gutes Stück meiner Selbstbestimmung und Lebensqualität auf dem Altar ihrer Interessen zu opfern gezwungen bin. Worin besteht nun dieses Interesse? Es hat mit dem Selbstwertgefühl zu tun, das bei vielen Menschen - Behinderten wie Nichtbehinderten - auf wackeligen Füßen steht und bei Behinderten noch zusätzlich durch ihre Behinderung und die Reaktion ihrer Umwelt darauf belastet ist. Durch Abtreibungen von Föten wegen ihrer Behinderung wird dieses Selbstwertgefühl noch mehr gekränkt. Ist die Abtreibung wegen Behinderung gesetzlich beschränkt, wird es ein weniger gekränkt. Wäre ich als Mutter gezwungen, ein Kind wie Ludwig auszutragen und zu akzeptieren, hätte ich den Eindruck, dass die Selbstwertproblematik Behinderter (aber auch von Nichtbehinderten, die aber aus welchen Gründen auch immer von ihren Eltern abgelehnt wurden) auf meine Kosten verbessert wird. Das soll nicht unter den Tisch fallen, audiatur et altera pars!

Oliver Tolmein

05. Juli 2009, 11:57

@Wengel: In erster Linie geht es nicht um "die Behinderten", sondern um das eine, eigene Kind, Ludwig. Dass dessen Interessen "auf dem Rücken der Mutter" ausgetragen werden, ist insoweit wenig ungewöhnlich: Kinder zu haben und groß zu ziehen bringt es mit sich, dass sich das eigene Leben verändert und Rücksicht auf die Kinder genommen wird, diese versorgt und umsorgt werden. Wie groß das Maß der Rücksichtnahme, Fürsorge und Sorge ist, hängt von den eigenen Ansprüchen ab und von den Anforderungen, die die Kinder stellen. Ludwig hat hier sicher einen höheren Bedarf, als viele anderen Kinder - aber er gibt auch etwas anderes. Und es wird Kinder geben, die früher oder später einen weitaus höheren Bedarf hätten (Stichwort: das süchtige Kind).

Im Übrigen finde ich die Wahrnehmung, dass es hier um den Schutz des Selbstwertgefühls von Behinderten vor Kränkungen gehe, irritierend: Es geht um Gleichbehandlung und das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Leben. Dafür können auch behinderte Menschen eintreten, die zu Recht ein gut ausgeprägtes, stabiles Selbstwertgefühl haben (und bei vielen Nicht-Behinderten wieder um fehlt das. Man könnte auch sagen: Nichtbehinderte wollen vielleicht keine Menschen mit Behinderungen in ihrer Nähe, weil ihr eigenes Selbstwertgefühl dem nicht standhält, weil die klassischen Werte und Normen Nichtbehinderter dadurch in Frage gestellt werden. Denken Sie an den Sturm der Entrüstung, als ein lesbisches, gehörloses Paar einen Samenspender suchte, der auch gehörlos war, damit sie ein gehörloses Kinder zeugen könnten.)

Cassandra

05. Juli 2009, 14:31

Sehr geehrter Herr Tolmein,

der guten Ordnung halbe sei festestellt, dass es auch bei sogenannten "Behinderten" Menschen gibt, die "zu Recht ein gut ausgeprägters, stabiles Selbstwertgefühl haben", die für das Recht auf Leben von "ihresgleichen" eintreten.

Das in die Diskussion eingeflossene "Kränkungsgefühl" stellt meines Erachtens wiederum eine heftige Diskriminierung dar, da es die politische Einstellung sog. "Behinderter" auf die Gefühls- und Psychoebene reduziert. Folgte man dieser Meinung, so bräuchte es lediglich gute Psychotherapeuten, um den solcherart Defizitären ihre Meinung "abzuerziehen" - und die Nicht"behinderten" wären wieder prima unter sich, so wie üblich, ganz ohne störende "Behinderte", die eben nur "Betroffene" und nicht Meinungs- und Überzeugungsäußernde wären.

Dass Selbstwertgefühl bei "vielen Behinderten" fehlt, liegt imho daran, dass sie in AusSONDERungsverhältnissen groß werden, in denen Zwangsbetüddelung vorherrscht, die gerade die Ausbildung eines Selbstwertgefühls systematisch verhindert.

Dies aber nur am Rande und, wie gesagt, der Vollständigkeit halber. Ansonsten: Chapeau. Es ist Ihr Verdienst, dass Lebensrecht, Würde und das immer wieder praktisch zu verteidigende/herzustellende Recht sogenannter "Behinderter" auf GleichbeRECHTigung auch außerhalb von "Behinderten"-Zusammenhängen immer wieder unüberhör- und lesbar auf die Tagsordnung zu setzen. Dafür meine Hochachtung.

Charlexa

05. Juli 2009, 14:45

Sehr geehrter Herr Tolmein,

danke für den interessanten Eintrag. Sie haben den Artikel von Lakotta offenbar anders gelesen als ich. Die Frage, die sich mir nach der Lektüre nämlich stellte, war: Dürfen wir Menschen zwingen, ein Kind zu bekommen, das WIR nicht haben wollen? Dürfen wir, um dies zu erreichen, sie hinhalten und anlügen? Ich meine nein. Ich meine, wir müssen zuerst als Gesellschaft kinderfreundlicher werden, ehe wir dieselbe . Alles andere is Heuchelei, ebenso wie die Ärzte und "Berater" die betroffene Familie angelogen haben, indem sie ihr vorspiegelten, sie hätte in Bayern eine Chance auf eine Abtreibung. WIR wollen doch dieses Kind gar nicht, sonst würden wir es der Familie nicht so schwer machen, es auszutragen und aufzuziehen oder zur Adoption freizugeben. Wir wollen nur unser reines Gewissen, dass das Kind nicht tot ist. Die Situation mag zwar heute etwas besser sein als früher, aber sie ist noch immer weit davon entfernt, auch nur UN-Standards zu entsprechen. Stattdessen schieben wir geistig und körperlich behinderte Menschen gleichermaßen auf Sonderschulen ab, anschließend in die Werkstätten. Wenn wir so deutlich zeigen, dass wir sie nicht in unserem Leben haben wollen, wie können wir dann von einzelnen Eltern verlangen, dass sie das aushalten?

Was das Recht eines Ungeborenen auf Leben angeht, möchte ich  anmerken: Erstens sind auch die Ansichten des BVerfG nicht in Stein gemeißelt. Ein Urteil ist kein Denkverbot. Und zweitens: Hätten meine Eltern mich damals abgetrieben, dann gabe es mich jetzt nicht. Ja und? Wenn sie das mit sich hätten vereinbaren können? *Mich* würde es wohl eher nicht stören, nicht wahr?

Oliver Tolmein

05. Juli 2009, 16:52

@Cassandra - vielen Dank für Ihre kritische Anmerkung, die mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass im Eifer des Geschreibes zwei Worte in meiner Stellungnahme verlorengegangen sind "behinderte" und "-nicht". Jetzt steht es da, wie es gemeint war und wie es ja auch Ihren Überlegungen entspricht - viele Behinderte haben ein gut ausgeprägtes, starkes Selbstwertgefühl....

@Charlexa: Hm! Ihr WIR lässt mich etwas zweifelnd zurück: Sie meinen das "Wir" der Nichtbehinderten und es ist sicher sinnvoll, auf Gemeinsamkeiten hier hinzuweisen - auf der anderen Seite ist es unzutreffend vereinnahmend, denn ich gehöre nicht zu einem (nichtbehinderten) WIR, das Ludwig nicht haben wollte... ich möchte auch nicht meines reinen Gewissens wegen, dass Ludwig lebt, sondern weil er ein Recht darauf hat und ich eine Gesellschaft, in der Menschen wegen der Behinderung das Recht zu leben abgesprochen wird, nicht akzeptieren mag, weil sie den Wert von Unterschiedlichkeit nicht anerkennt. Das ändert gar nichts daran, dass wir dringend für eine inklusive Gesellschaft streiten müssen, damit Menschen mit und ohne Behinderungen bessere Lebensverhältnisse vorfinden.

Dass Richtersprüche des BVerfG nicht in Stein gemeißelt sind sehe ich wie Sie. Zumal das BVerfG gerade in Sachen Integration von behinderten Menschen keine sonderlich innovative Rechtsprechung pflegt. Die Entscheidungen bilden aber einen gewissen rechtlichen Grundstock unserer Gesellschaft - und es ist wichtig, zu sehen, warum man wie von Ihnen abweichen will.  

Charlexa

05. Juli 2009, 18:13

@Oliver Tolmein: Danke für Ihre Antwort - sogar am Sonntag!

Mit "wir" meine ich uns als Staatsvolk und damit als Teil eines Staates, der in seinen Gesetzen die Segregation in Behinderte und Nichtbehinderte festgeschrieben hat und zwar Geld für Konzerne in Not hat, aber Eltern für jede Hilfe für ihr Kind extra kämpfen lässt. Ich meine, dass der Gesetzgeber, die Politik sich mit den Gesetzen zum Schwangerschaftsabbruch feige aus der Affaire gezogen haben. Schärfere Regelungen haben meines Wissens einen sehr geringen Einfluss auf die Quote der Schwangerschaftsabbrüche. Wollte der Staat (in diesem Fall in Gestalt des Bundesgesetzgebers) sich tatsächlich für den Schutz ungeborenen Lebens stark machen, würde es eine viel breitere Front geben, die ungewollt Schwangere in ihrer Schwangerschaft unterstützt und erträgliche Alternativen zum eigenen Aufziehen eines Kindes anbietet. Politiker würden sich äußern gegen Leute, die über ein Kind mit nur einer Hand sagen: "Sowas muss doch heute nicht mehr sein." Stattdessen zieht man sich darauf zurück, den Eltern das Leben schwer zu machen. Als würden reihenweise Eltern sich leichtfertig für Abbrüche entscheiden.

diana

05. Juli 2009, 21:05

Die Reportage wurde meines Erachtens aus einem falschen Blickwinkel diskutiert. Ich versuche es aus Sicht des nun behinderten Ludwig zu betrachten. Er kann definitiv kein selbstbestimmtes Leben führen. Weder jetzt noch (sehr wahrscheinlich) auch in 20 Jahren nicht. Was aber macht ein "Leben" aus?

Dass das auch eine psychische Belastung für die Eltern und auch für den älteren Bruder darstellt steht wohl außer Frage.

Aber hauptsächlich geht es um das Kind. In der Schwangerschaft, während der Geburt und auch danach.

Ein "Dahinvegetieren" halte ich für menschenunwürdig.

Alexander Drewes, LL.M.

06. Juli 2009, 00:28

http://sozialrechtundanderes.blogspot.com/

Ich habe mir eben einige Zeit lang überlegt, wie auf die Beiträge von Hrn. Wengel und des Bloggers Charlexa (also vermutlich das Ananym für Axel Rach) zu reagieren sei. Mein erster Gedanke: Dem kann man nur noch polemisch begegnen. Denn, ja, mittlerweile gestatte ich mir, emotioniert zu sein.

Zunächst: Ich diskutiere hier gerne weiterhin darüber, ob es verfassungs- oder strafrechtlich geboten scheint, ungeborenes behindertes Leben anders zu behandeln als nicht behindertes. Für den jetzt von mir angegangenen Ansatz, behindertes Leben alleine deswegen in Frage zu stellen, weil es nicht in die persönliche Lebensplanung oder das gesamtgesellschaftliche Wohlfühlimago passt, bin ich nunmehr auch gerne bereit, die hohe Schule des Wissenschaftsdiskurses zu verlassen und – zugegeben ziemlich gnadenlos – „zu holzen“. Mir ist schon klar, dass ich damit mein ursprüngliches Lob von gestern, die hier stattfindende Diskussion finde auf einem erstaunlich hohen Niveau statt, selbst ein Stück weit konterkariere, aber: Was willst Du mit _solchen_ Leuten diskutieren, das macht ja – ersichtlich – überhaupt keinen Sinn!

Um also meiner zwischen Wut und Fassungslosigkeit changierenden Gemütslage hier einmal Ausdruck zu verleihen, hier die folgende Polemik:

a. Ich empfinde es als Frechheit und es kotzt mich an, mir von einem Kaiser-Franz-Joseph-Bartträger (ich habe mir das Foto auf der Website beschreiben lassen) aus der „Stadt der Reichsparteitage“ stammend sagen lassen zu müssen, meine Ansichten dazu, weshalb ich eine späterhin als in der 12. Schwangerschaftswoche stattfindende Abtreibung, die ausschließlich darin begründet liegt, dass das Kind behindert ist, für einen verfassungsrechtlichen Gleichheitsverstoß halte, rührten daher, dass ich ein minderes Selbstbewusstsein hätte als ein offensichtlich komplett in sich ruhender (was dann wohl auch das Gehirn betrifft) Unterfranke dies meint, nötig zu haben. Dass an dem Wengel´schen Beitrag daneben praktisch alles falsch ist, was falsch sein kann, sei hier nur kurz aufgelistet:

aa. Die seit dem Jahr 1995 geltende Regelung hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruches stellt nun gerade keinen konservativen roll-back dar, wie es Hr. Wengel in einer wirklich unnachahmlichen Art darstellt. Vielmehr sind die Regelungen den Schwangerschaftsabbruch betreffend massiv dahingehend erleichtert worden, dass wir heute in den ersten 12 Schwangerschaftswochen eine Fristenlösung mit Beratungszwang haben, also – abgesehen vom Beratungszwang – exakt die Lösung, die der Feminismus in den 1970er Jahren gefordert hat (von der Möglichkeit, die Schwangerschaft auch nach der 12. Woche ohne jede Indikation abtreiben zu können, hat doch wohl nicht einmal ernstlich Fr. Schwarzer gesprochen). „Mein Bauch gehört mir!“ meinte doch insoweit wohl in den allermeisten Fällen, nur die ersten 12 Schwangerschaftswochen betreffend.

bb. Ich kann Hrn. Wengels Ansicht dahingehend, dass er kein behindertes Kind haben möchte, durchaus nachvollziehen; gegen die Animosität behinderten Menschen gegenüber ist leider kein Kraut gewachsen und seine Aussagen bewegen sich ja – noch – diesseits der Strafbarkeit hinsichtlich des Tatbestandes der Volksverhetzung.

cc. Schallend gelacht habe ich bei der Aussage, behinderte Menschen stellten eine ernst zu nehmende Wählergruppe dar, deren Interessen die Politik weitgehend verfolge. Wenn dem tatsächlich so wäre, würden wir eine jahrzehntelange Diskussion alleine darum, inwiefern eine rechtliche Gleichstellung behinderter Menschen einer gesetzlichen Grundlage bedarf (und für den Bereich des Schwangerschaftsabbruches nach der 12. Schwangerschaftswoche bedurfte), hier nicht führen. Gerade umgekehrt wird ein Schuh daraus: Jede einzelne Rechtsposition, die in den letzten Jahren für behinderte Menschen geschaffen worden ist, hat sich die Behindertenselbsthilfe beinhart und in aller Regel gegen die Widerstände des politischen Establishments erstritten (ob das Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, das BGG oder selbst das in sich lächerlich schwache AGG ist). Politisch „geschenkt“ worden ist uns noch nie etwas! Deshalb ist eine Aussage, die Politik nähme uns ernst, im Großen und Ganzen von einer geradezu fabelhaften Unkenntnis gesegnet.

dd. Hr. Wengel gewichtet behindertes Leben als geringwertiger denn nicht behindertes. Diese Ansicht kann er natürlich vertreten, allerdings sagt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – zum Glück – etwas anderes. Ich für mich nehme einfach einmal in Anspruch, genau die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten zu haben wie ein Hr. Wengel. Dass mir zivilrechtlich teilweise nicht die gleichen Rechte zugestanden werden ist ärgerlich, wird sich aber hoffentlich in den nächsten Jahren auch noch ändern.

ee. Mit welcher unverfrorenen Egozentrik Hr. Wengel hier argumentiert, wird darin deutlich, dass er sich durch behindertes Leben in seiner Selbstverwirklichung und seiner Lebensqualität beeinträchtigt sieht. Aber sonst geht´s noch?

Wenn er das Risiko, ein behindertes Kind zu bekommen, nicht riskieren will, wäre es wohl angezeigt, dem Geschlechtsverkehr künftig einfach zu entsagen, dann hat er die Möglichkeit des Auftretens dieses Problems nicht mehr. Nein, einmal im Ernst, was ist denn das für eine hanebüchene Ansicht? Nach meinem Selbstbestimmungsrecht und meiner Lebensqualität fragt Hr. Wengel wohlweislich ja auch nicht, zum einen, weil es ihn mit Sicherheit nicht interessiert, zum anderen, weil er sich dann – vermutlich zum ersten Mal in seinem Leben – damit auseinandersetzen müsste, dass man auch mit schwersten Behinderungen verdammt gut leben kann.

Ich stelle überhaupt nicht in Abrede, dass das Leben als behinderter Mensch einen erheblich fundamentaleren Lebenskampf darstellt als dasjenige eines nicht behinderten (manche Gesellschaften machen es unsereinem da durchaus einfacher als die bundesrepublikanische, erinnert sei an Schweden oder die Vereinigten Staaten von Amerika). Deswegen muss ich mir aber doch nicht von einem offensichtlich diesbezüglich Inkompetenten mein Lebensrecht negieren lassen!

ff. Geradezu abstrus werden die Aussagen von Hrn. Wengel, wenn es darum geht, dass das Selbstwertgefühl (bereits geborener) behinderter Menschen noch verstärkt dadurch leide, dass Abtreibungen behinderten Lebens einfacher möglich seien als diejenigen nicht behinderten Lebens (was, das einfachere Abtreiben, – zum Glück – rein rechtlich seit 1995 gerade nicht mehr der Fall ist). Ich leide folglich unter einem Minderwertigkeitskomplex deswegen, weil ich mich dafür einsetze, dass behindertes Leben die gleiche Lebensberichtigung hat wie nicht behindertes? Wie verbohrt, starrsinnig und abhold jedes mitmenschlichen Gedankens muss man eigentlich sein, um einen solchen Blödsinn vertreten zu können?

gg. Wenn Hr. Wengel der Ansicht ist, seine Meinung betreffe den prozessrechtlichen Grundsatz, auch die andere Seite sei zu hören, so darf konstatiert werden, dass die von ihm geäußerte Ansicht Verfassungsrecht widerspricht, Strafrecht widerspricht, in der von ihm geäußerten Manier – so – bislang hier noch von niemandem vertreten worden ist, von meiner persönlichen Ansicht, dass das mindestens nahe an der Volksverhetzung ist, einmal ganz abgesehen.

Zuletzt erlaube ich mir noch die Gehässigkeit darauf hinzuweisen, dass ich mir schließlich auch nicht anmaße, mir für Hrn. Wengel gewünscht zu haben, er sei abgetrieben worden, nur weil mir seine Gesichtsphysiognomie als furchtbar beschrieben worden ist. Nun ja, das kriegen wir dann vermutlich ja in wenigen Jahren auch durch präimplantationsdiagnostische Verfahren hin (zugegeben, das mit dem Bart nicht, aber: Über Geschmack ließ sich bekanntlich auch noch nie streiten).

b. Dem Schreiber Charlexa ist zu entgegnen, dass – zum Glück – nicht er darüber befindet, ob es neuerdings schon ein Kriterium für das Geboren-Werden-Dürfen darstellt, ob und wie kinderfreundlich eine Gesellschaft ist (was hat das – nebenbei – mit der hier in Rede stehenden verlangten Möglichkeit der Spätabtreibung aufgrund einer Schädigung zu tun?). Sie reklamieren – völlig zu Recht – dass es um die Inklusion behinderter Menschen in Deutschland allenfalls mäßig bestellt ist. Ich kann Ihnen Hoffnung machen: Der Deutsche Bundestag hat kürzlich die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, in der all Ihre Forderungen aufgenommen sind. Engagieren Sie sich dafür, dass diese Konvention zügig und vollumfänglich in deutsches Recht transformiert wird anstatt hier zu lamentieren, wie schlecht wir behinderten Menschen es doch in Deutschland haben. Durch Lamentieren hat sich nämlich noch nie etwas geändert!

Ihre Argumentation bzgl. Ihrer eigenen potenziellen Abtreibung verstehe ich nicht. Sie ist auch nicht logisch, aber das soll sie wohl auch gar nicht sein. Aber vielleicht mögen Sie uns, den geneigten Lesern, ja einmal verraten, worauf Sie mit dieser Implikation hinaus wollten?

Auch ist Ihnen darin zu widersprechen, dass der Schwangerschaftsabbruch in 1995 erschwert worden ist, das Gegenteil ist der Fall (lies hierzu meine Ausführungen ggü. Hrn. Wengel in diesem Beitrag).

In eine völlig falsche Richtung intendieren Sie, wenn Sie behaupten, es würde den Eltern bewusst schwer gemacht. Das ist doch gar nicht nötig, man schafft einfach nicht die hinreichenden Möglichkeiten, barrierefrei zu planen und benachteiligungsfrei zu gestalten, schon kann man treulich behaupten, es würde eine Menge für behinderte Menschen getan (was im segregativen Bereich nach wie vor stimmt) und muss sich nicht damit auseinandersetzen, dass diese Gesellschaft eine völlig andere Herangehensweise an den Begriff Humanität benötigt, um die elenden Denkblockaden abzutragen, deren Überwindung jedermann das Leben erleichtern würde.

Daneben zeigt sich der Knackpunkt Ihrer ein wenig merkwürdigen philo-behinderten „Denke“ darin, dass Sie zwar durchaus anzuerkennen bereit sind, dass es die Eltern behinderter Kinder recht schwer haben, dass Sie aber – abgesehen von der Platitüde hinsichtlich der Sonderbeschulung und den unsäglichen Werkstätten für behinderte Menschen – über die doch angeblich gesellschaftlich so Abgeschiedenen (womit Sie ja in Teilbereichen durchaus Recht haben, aber Ihre Bilder sind eben völlig „schief“) kaum ein Wort verlieren. Das ist auch durchaus verständlich, würde Ihnen doch anderenfalls gewahr, wie völlig verfehlt Ihr gesamter Argumentationsstrang ist, der in seiner Konsequenz doch zu lauten scheint: Bringen wir sie halt vorgeburtlich um, dann haben Ihre Eltern wenigstens kein schweres Schicksal!

Und ab hier wird es dann wieder ganz überwiegend versachlichend:

Schon der „Vorspann“ des Lakotta´schen Artikels ist, wie Hr. Dr. Tolmein schon in seinem ursprünglichen Beitrag geschrieben hat, schlicht und einfach falsch, wenn dort konstatiert wird, behindertes Leben könne auch – allein aufgrund der Behinderung – nach der 12. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden. Dem ist nämlich gerade nicht so, wie man auch in meinem letzten Beitrag noch einmal nachvollziehen kann. Auch soweit beispielsweise in dem dem Artikel zugehörigen Interview mit Prof. Anke Rohde (auf SPIEGEL online) von einer „Indikation“ die Rede ist, ist das zumindest ungenau. Die Lebensgefahr bzw. die massive körperliche oder seelische Gefährdung der Schwangeren stellt ja keine im Kind liegende „Indikation“ dar, soweit man bei Schwangerschaftsabbrüchen überhaupt von dem in dieser Hinsicht ja wohl hergeholten medizinischen Terminus der „Heilanzeige“ ausgehen sollte.

Fr, Prof. Rohde sagt in diesem Interview allerdings auch etwas sehr Wichtiges und Richtiges, das – zumindest in der Diskussion hier – noch überhaupt nicht zur Sprache gekommen ist, nämlich: Es gibt keine Verpflichtung eines Mediziners, einen Schwangerschaftsabbruch überhaupt vorzunehmen (also auch nicht in den ersten 12 Schwangerschaftswochen).

Einsichtig erscheint mir – sowohl im eigentlichen Beitrag von Lakotta als auch im Interview mit Fr. Prof. Rohde – die Kritik daran, dass es überhaupt keinen einheitlichen Maßstab dafür gibt, wann ich eine Lebensgefahr bzw. eine deutliche Gefährdungslage für Körper oder Seele der Schwangeren denn nun befürworte. Das dürfte – neben dem Umstand, dass auch im Interview unentwegt davon ausgegangen wird, es gäbe die embryopathische Indikation noch – deswegen schwierig sein, weil es zwar – auch juristische – Kriterien dafür gibt, wann eine Lebensgefahr bzw. eine erhebliche Gefahr für Leib oder Seele eines Menschen vorliegt (bei der psychischen Gefährdung sind Juristen meistens sehr vorsichtig und verlassen sich lieber auf gutachtliche Stellungnahmen). Allein der Strafrahmen z.B. für Lebensgefährdungsdelikte in der Bundesrepublik ist aber zum einen ein recht weiter. Dieser Rahmen – um nur zwei Beispiele innerhalb eines einzelnen Bundeslandes zu nennen – wird durch das Landgericht Frankfurt am Main aber völlig anders gehandhabt als durch das Landgericht Kassel (letzteres urteilt wesentlich strenger). Die Idee von Fr. Prof. Rohde, Zentren in jedem Bundesland zu schaffen, in denen Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche nach einheitlichen Kriterien vorgenommen werden, hat insofern durchaus einiges für sich. Allerdings bekämen wir dann – durch die fundamentalistischen Lebensschützer, die es garantiert auch in der Bundesrepublik in einer nicht völlig zu unterschätzenden Zahl gibt – die gleichen Probleme, mit denen sich US-amerikanische Abtreibungskliniken seit Jahren herumärgern.

Wenn ich den Lakotta´schen Artikel allerdings richtig verstanden habe (in dem es, wie es in solchen „emotional sheets“ nicht anders zu erwarten steht, eigentlich nur um die Eltern, verblüffender Weise jedoch praktisch überhaupt nicht um Ludwig Senge geht), lag bei Fr. Senge nun gerade keine Lebensgefahr oder eine erhebliche Gefährdung von Körper oder Seele vor und eine künftige wird auch nur behauptet, aber nicht näher dargetan). Insofern, so abscheulich sich Hr. Kainer da auch ausgedrückt haben mag: Wie viel Unrechtsbewusstsein hätte den Bayern denn abhanden kommen müssen, um hier einen Spätabbruch vorzunehmen?

Auch der Artikel spricht mehrfach von einer „medizinischen Indikation“, die es nach der 12. Schwangerschaftswoche noch gebe. Das verblüfft deshalb, weil dem SPIEGEL-Archiv – wohl zu Recht – nachgesagt wird, es sei das beste Zeitschriftenarchiv in Deutschland, ein solcher Lapsus, gerade bei Artikeln mit einem medizinischen Einschlag, sonst selten bis nie passiert. Insofern darf traulich unterstellt werden, dass DER SPIEGEL mit diesem Artikel eine ganz bestimmte Intention verfolgt, nämlich diejenige, behinderte Föten dürften nach der 12. Schwangerschaftswoche in Bayern nicht mehr abgetrieben werden, folglich sei Bayern bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht nur rückständig, sondern verletze Bundesrecht. Das ist, liest man sich den Artikel von Beate Lakotta genau durch, schlicht und ergreifend falsch! Auch scheint der Vergleich zwischen Trisomie-21 und dem hier beschriebenen Schädigungsbild insofern unzulässig, als schon der Artikel beschreibt, dass es auch bei getrennter Hirnschranke zu völlig unterschiedlichen Beeinträchtigungsfolgen kommen kann.

Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu schreiben: Hr. Kainer und sein Stab hätten Ludwig in der 34. Lebenswoche, also voll lebensfähig, entbunden (abgetrieben wird ein Fötus in diesem Alter faktisch nicht mehr), zu einem Fetozid war Hr. Kainer nicht bereit (was ich gut nachvollziehen kann). Man hätte Ludwig folglich verhungern oder verdursten lassen müssen (aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, „abspritzen“ nach der Geburt wäre folglich nicht möglich gewesen, ob das mit dem Verhungern oder Verdursten rechtlich so ohne Weiteres möglich gewesen wäre, ist höchst problematisch, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aber auch zu negieren. Mir ist zumindest kein solcher Fall im deutschen Strafrecht bekannt). Will man so etwas wirklich? Wäre es in einem solchen Fall nicht sinnvoller gewesen, Fr. Senge hätte sich zu einer Adoptionsfreigabe entschlossen, anstatt Ludwig bei lebendigem Leibe verhungern zu lassen?

Auch die Leichtfertigkeit, mit der Fr. Lakotta behauptet, ein Fetozid in der 34. Schwangerschaftswoche bei ungeklärter Gesundheitsprognose der Schwangeren sei „juristisch […] kein Problem“, erstaunt den Juristen dann doch nicht unbeträchtlich.

Mit welcher Perfidie der ganze Artikel argumentiert, wird darin deutlich, dass die in den letzten Jahren zunehmend deutlich verminderten Fetozide der Politik „zur Last“ gelegt werden: Auch in Berlin, Bonn oder Hamburg würde ein solcher Eingriff nicht mehr vorgenommen worden sein, so Fr. Lakotta.

Natürlich kann man die Senges bedauern, aber Fr. Senge sagt in dem Artikel ja selber, worauf es in solchen Fällen – wir sprechen von der 34. Schwangerschaftswoche und später – regelmäßig (zu den Ausnahmen wurde hier vielfach Stellung genommen) nur noch ankommen kann: „Es geht denen nur noch um die Ethik und um das Kind“.

Zu einem dermaßen späten Zeitpunkt ist das auch völlig richtig so!

Auch die Argumentation, man wisse ja nicht, ob das Kind adoptiert würde, wenn es denn geboren und zur Adoption freigegeben worden wäre, ist von einer solchen Scheinheiligkeit, dass einem schier der Atem stockt. Umbringen ist in Ordnung, aber Die Möglichkeit einer nicht stattgefundenen Adoption ist noch schlimmer? Das ist im Grunde in der Denkrichtung ja noch schlimmer als es der Nationalsozialismus getrieben hat: derselbe wollte wenigstens nur die „unnützen Fresser“ beseitigt wissen.

Letztlich, und das hat mich dann doch wenigstens halbwegs beruhigt, ist ja doch mittlerweile alles nicht mehr so schlimm wie vorher vorgestellt. Auch Ludwig Senge wird mittlerweile von seinen Eltern angenommen.

Um das Ganze abzurunden, eine kurze Polemik zum Schluss:

Es war folglich nicht nötig, ihn – wie in Sparta teilweise die ungewünschten Neugeborenen (also hauptsächlich Mädchen) – in einem Weidenkörbchen am Fluss auszusetzen.

Das ist jetzt sarkastisch? Das hoffe ich aber sehr!

Oliver Tolmein

06. Juli 2009, 00:34

@Diana: Eine starke Meinungsäußerung, deren Implikationen tiefgreifend sind: Im Ergebnis sind Sie ja der Auffassung, dass Ludwig um seiner selbst willen getötet werden müsste. Dass Sie weder erläutern, wieso Ludwig nicht selbstbestimmt leben kann, noch warum Sie sein Leben als "Dahinvegetieren" disqualifizieren und wo Sie eigentlich die Fakten hernehmen, die Ihnen erlaubten, die Situation "aus Sicht des nun behinderten Ludwig" zu betrachten, hat meines Erachtens System: Das Ressentiment gegen Behinderte speist sich zuallererst aus Unkenntnis, die aber meint kundig zu sein. Im Gegensatz zu Ihnen ist die Familie Senge, trotz aller Vorbehalte gegenüber ihrem Kind Ludwig, keineswegs der Meinung, dass er "dahinvegetiert": Sie freuen sich, weil sie hoffen, dass er gehen lernen wird, dass er die Bedeutung von "nein" versteht etc.pp... Übrigens auch wichtige Elemente für die Fähigkeit zur Selbstbestimmung, die ja keine besonders großen intelektuellen Kompetenzen verlangt, sondern in erster Linie eine Wahrnehmung seiner selbst.

Alexander Drewes, LL.M.

06. Juli 2009, 00:40

http://sozialrechtundanderes.blogspot.com/

Noch ein Nachspruch an Diana (ich bin gerade so schön im Schwung, "passt scho´", wie der Bayer so sagt):

Ihr Blickwinkel ist dann - natürlich - der richtige? Ich habe grundsätzlich ein riesiges Faible dafür, wenn mir nicht behinderte Menschen sagen, wie ich als behinderter Mensch eine Debatte zu führen habe, für die jemand ich kompetent ist, Sie hingegen ganz augenscheinlich nich

Und ich bin jedes Mal wieder amüsiert, wenn nichtbehinderte Menschen meinen darüber entscheiden zu können, ab welchem Umfang intellektueller Fähigkeiten ein selbstbestimmtes Leben anfängt. Auf Mitleidsphraseologie, die letzten Endes doch nichts anderes als persönliches Desinteresse ausdrückt und in ihrem Nihilismus sich genau so schauerlich liest, wie sie ja wohl auch gemeint ist, können die betroffenen behinderten Menschen in aller Regel durchaus verzichten!

Um es einmal in Ihrer Stereotypie zu dramatisieren, allerdings dann durchaus von Ludwig Senges Seite aus: Wer hätte eigentlich ihn gefragt, wenn man ihn denn fragen könnte? Mich hat als Schwerstbehinderten auch niemand gefragt, ob ich gern auf diese Welt möchte, insofern empfinde ich es als unsäglich, mir diese Denkthese dahingehend von Dritten vorschreiben lassen zu sollen, es sei ja mutmaßlich - insbesondere für mich selber - besser gewesen, ich wäre ungeboren geblieben.

Gert Hans Wengel

06. Juli 2009, 10:24

http://gerthans.privat.t-online.de

@Alexander Drewes

Der Verfassungsrichter Ernst Benda, für die 68er Bürgerrechtsbewegung und den Feminismus eine Verkörperung deutschen Obrigkeitsstaates, für Sie wahrscheinlich ein Vorbild, hat einmal in einem Interview über konservative Politik (dem Sinn nach) gesagt:

"Wir müssen zu Kompromissen fähig sein. Wer überspannte Forderungen durchsetzen will, wird alles verlieren!"

Und er hat sich in seinem Urteil 1975, das die Liberalisierung des § 218 einschränkte, daran gehalten. Als Zugeständnis, als Kompromiss erlaubte er die Abtreibung bei Vergewaltigung, wenn die Schwangere noch in der Ausbildung ist, und bei der von Ihnen als Nazirecht verteufelten embryopathischen Indikation. Durch diese Kompromisse vermied er wahrscheinlich eine Verfassungskrise, vielleicht sogar bürgerkriegsähnliche Zustände (die Bereitschaft zur Radikalisierung war in den 70ern bei den fortschrittlichen Kräften enorm, was Ihnen Herr Tolmein als Experte dafür bestätigen wird). Diese Fähigkeit zu Kompromissen, die zu den Erfolgsrezepten der CDU gehört, vermisse ich bei Ihnen, Alexander Drewes, sehr und bei Herrn Tolmein in einem gewissen Maße. Ihre Forderung nach Zwangselternschaft ist ein Schlag ins Gesicht der Aktivisten der 68er Bürgerrechtsbewegung und des Feminismus. Ihre Forderung nach Zwangsaustragung versklavt den Köper der Frau. Beides macht böses Blut und schafft Ihrem moralisch legitimen Einsatz für mehr Inklusion Behinderter Feinde, nicht Freunde.

Aus Köln, der alten Römerstadt

Lutz Barth

06. Juli 2009, 13:03

http://www.iqb-info.de

Wie nicht anders zu erwarten – hat nunmehr der BLOG „Fahrt aufgenommen“ und diametrale Interessengegegensätze und Meinungen werden offenbar, die man/frau versucht, seit Jahrzehnten zu befrieden – allerdings mit mäßigen Erfolg. Es wird „nur“ eine Frage der Zeit sein, bis wir hier alle an die kleine Schrift von Binding und Hoche erinnert werden, so dass mit diesem Hinweis die Diskussion um die Kategorie „Würde“ für beendet erklärt werden kann.

Mit Blick auf das Statement von Diana hat O. Tolmein scharfsinnig angemerkt: „Eine starke Meinungsäußerung, deren Implikationen tiefgreifend sind“ – nur, mit Verlaub: Diana hat aber die ihr nunmehr von Tolmein unterstellten Implikationen, nämlich das „Ludwig um seiner selbst willen getötet werden müsse“, gegenwärtig so nicht verlautbaren lassen und da ist es denn auch müßig, sich in weitere Spekulationen zu vertiefen.

Entscheidend ist, dass Ludwig geboren ist und damit eine „Tötung“ in der Gänze nicht in Betracht kommt. Ungeachtet des strikten Tötungsverbots allerdings ist damit das Problem der (aktiven) Sterbehilfe keineswegs gelöst und hier liegt das eigentliche Problem (immer gedacht für den Fall der Lebensgeburt), dass zumindest die Eltern das „Wohl“ ihres Kindes zu „bestimmen“ und „zu wahren“ haben. Insofern wird die „Innenperspektive“ des kleinen Ludwig aus der „Außenperspektive“ der Eltern betrachtet, wobei der Rechtsbegriff „Wohl“ der konkrete Maßstab ist, an dem sich dann die Entscheidung für oder gegen eine „Sterbehilfe“ zu orientieren hat. In diesem frühen Stadium nehmen also auch die Eltern (im Zweifel die Gerichte) treuhänderisch das Selbstbestimmungsrecht des kleinen Ludwig wahr und dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass je nach Interpretation der konkreten Selbstbestimmung eben diese Entscheidung (aus der Innenperspektive des Ludwig) durch die (eigentlich fremdbestimmte) Interpretation seines „Wohls“ durch die Eltern überlagert wird.

Nehmen wir also das „Wohl“ des kleinen Ludwig (mit all seinen Implikationen – also gleichberechtigter Lebens- und Teilhabeschutz!) in den Blickwinkel unserer Betrachtungen, so sind hier weitere gewichtige Verfassungsfragen ausgeworfen: Der Grundrechtsschutz des kleinen Ludwig gegenüber auch seinen Eltern! Dieser Konflikt ist in Art. 6 GG verortet und – nur in Parenthese erwähnt – vom OLG Hamm in der bereits o.a. Entscheidung nicht in seiner vollen Tragweite erfasst worden.

Art. 6 II 1 Grundgesetz ist im Lichte der Verfassung auszulegen und das „Wohl“ des Kindes impliziert zugleich einen zu gewährenden effektiven Grundrechtsschutz des Kindes durch die Eltern, dass im Zweifel mit der „elterlichen Wertewelt“ kollidieren kann! Entgegen der Auffassung des OLG Hamm in seinem Beschluss v. 24.05.07 findet Art. 6 II 1 GG nicht nur (!) seine Grenzen im objektiven Wohl des Kindes, sondern vielmehr auch durch die Grundrechtsstellung des Kindes, so dass die „elterliche Wertewelt“ und damit insgesamt die Werteordnung der Familie in einem stetigen Anpassungsprozess ausgesetzt ist bis hin zur äußersten Grenze, wo eben die „Wertewelt“ der Familie durch die „Wertewelt“ des sich selbst bestimmenden Kindes resp. Heranwachsenden abgelöst und ersetzt wird. Wenn auch der „Lebensschutz“ nicht den zentralen Wert unserer Verfassungsordnung auszumachen scheint, sondern vielmehr das Selbstbestimmungsrecht mit der Last der hohen Eigenverantwortung, so folgt hieraus freilich nicht, dass dem nicht zur Selbstbestimmung fähigen Kinde kein Lebensschutz zuteil wird und es der „familiären Wertekultur“ überstellt wird. So wie seinerzeit in der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch „der Bauch“ der werdenden Mutter „nur“ physisch gehörte, nicht aber das in ihm keimende und heranwachsende Leben, so wenig eröffnet die elterliche Wertekultur ein verfassungsrechtliches Vakuum, in dem das Leben des Kindes mit Hinweis auf das objektive (?) Wohl zur Disposition eben der Eltern gestellt wird.

@Drewes: Im verfassungsrechtlichen Diskurs sind die Stimmen von Herdegen u. Brugger durchaus von gewichtiger Natur, auch wenn wir insoweit nicht vor „Ehrfurcht“ erstarren müssen. Entscheidend ist die Qualität der Argumente und es wird sich zeigen, ob die Argumente „Unsinn seien“, wie Drewes mutmaßt. In absehbarer Zeit stehen sicherlich Neukommentierungen der einschlägigen Grundgesetzkommentare an und wir können dann mit Interesse nachlesen, ob es den Verfassungsjuristen gelungen ist, ihr dogmatische Haltung weiter auszudifferenzieren und argumentativ zu unterlegen.

Ich persönlich mache allerdings in meinen Beiträgen keinen Hehl daraus, dass die „Würde des Menschen“ insoweit verfassungsrechtlicher Konturen bedarf, die zugleich auch Maßstäbe für die Unantastbarkeit gerieren, aus denen dann Kollisionsproblematik sachgerecht gelöst werden kann. Von daher erscheint es mir wenig hilfreich, an einer „Menschenwürde“ festhalten zu wollen, die ihrer „Idee“ nach unantastbar sein soll und so eigentlich dazu führt, dass eine geforderte lebendige und sich gelegentlich auch mit einer Streitkultur auszuzeichnende Verfassungsrechtswissenschaft dauerhaft auf den Erkenntnisstand von über 60 Jahren zementiert wird. Der Konflikt ist in Art. 1 GG selbst angelegt und nötigt ein stückweit den Staatsbürgerinnen und Bürgern in konflikträchtigen Situationen ein Höchstmaß an „Opferbereitschaft“ ab, „nur“ weil wir uns einem zeitgemäßen Programm der „Würdeklausel“ als ethisch-moralische Superrechtsschranke verschließen (müssen). Diese „Tragik“ gilt es m.E. zu überwinden, so dass zwar Art. 1 GG ein generalisierendes ehernes Ziel als Magna Charta der menschlichen Gattung umschreibt, dass aber der Ausdifferenzierung bedarf.

Und mit Verlaub: Vielleicht ist es eine Ironie des „Schicksals“, dass wir – mal von dem uns schwer erträglichen, weil martialischen Sprachduktus der Herren Bindung und Hoche abgesehen – exakt vermehrt den Problemen stellen müssen, die seinerzeit in der Schrift diskutiert wurden und dabei die Prognose abgegeben wurde, dass „diese Themen“ vielleicht erst in 100 Jahren einer weiteren Debatte zugeführt werden. Und in der Tat: Einige Gedankenansätze der seinerzeitigen Autoren finden sich heute unausgesprochen in besonders brisanten Themen unserer Zeit wieder (z.B. Priorisierung, Sterbehilfe im Sinne der aktiven Euthanasie) und wir würden uns alle etwas entspannter auf den Diskurs einlassen können, wenn dies auch so deutlich in der Öffentlichkeit propagiert werden würde, zumal diese Themen beileibe nicht nur „typisch deutsche“ Themen sind, wie uns ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt. Wir stehen ohne Frage in einer besonderen Verantwortung, wenngleich doch in Teilen die „Würde des Menschen“ als ein normativer (Verfassungs-)Begriff einer inhaltlichen Präzisierung bedarf, die nicht nur deshalb entbehrlich ist, weil unsere Verfassungsmütter und –Väter eine mit ewiger Bestandsgarantie ausgestattete „nicht interpretierte These“ als scheinbar unüberwindbare Hürde auf den Weg gebracht haben. Unserer Generation und freilich auch den nachkommenden ist es überantwortet, die „nicht interpretierte These“ zu interpretieren!

Und selbstredend ist es daher zu akzeptieren, wenn etwa Herr Drewes hier im BlOG zu erkennen gibt, dass er am Menschenwürdebegriff des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee festhalten will. Aber genau hierin besteht der eigentliche Tabubruch, den ich zu gehen bereit bin: Art. 1 GG bedarf eines „Programms“, dass zumindest sich einer Interpretation öffnet, die es uns ermöglicht, die Probleme der Gegenwart, aber auch der Zukunft nicht nur vielleicht einer Lösung zuzuführen, sondern überhaupt erst einmal diskutieren zu können, ohne sich gleich dem Vorwurf aussetzen zu müssen, einen „Dammbruch“ zu begehen. Über Jahre hinweg – eigentlich seit den Tagen meines Studiums – beschleicht mich ein Gefühl des Unbehagens, auf „Gedeih und Verderb“ in dieser Frage den Verfassungsvätern „ausgeliefert“ zu sein, obgleich doch von Anbeginn an dieser bedeutsame Konflikt grammatikalisch angelegt wurde und nun zum Tragen kommt, uns es aber scheinbar verwehrt ist, hier „neue Wege zu denken“. Wollen wir die „Würde des Menschen“ nicht als Metapher enttarnen, sondern an ihr festhalten, müssen wir m.E. die Würde (einschl. des Lebensrechtes im Sinne eines weitreichenden physischen und psychischen Integritätsschutzes) interpretatorisch erschließen und da kann es dann durchaus sein, dass bisher für undenkbar gehaltene „Verstöße“ als legitimierbar erscheinen (Stichwort Folter oder die aktive Sterbehilfe). In diesem Sinne erscheint es mir denn auch nicht förderlich, dass es dem Mainstream entspricht, allzu häufig das Argument von der Würde in einer Art und Weise einzuführen, die mehr als nur einen unkritischen Gebrauch nahe legen. Manchmal offenbart sich in dieser Ingebrauchnahme eine Unkenntnis, die schwer erträglich ist und sie wird nicht dadurch erträglicher, in dem diese wissenschaftliche Unsitte gleichsam zur „Tugend“ geworden ist.

Und in diesem Sinne, lieber Herr Drewes, mag es den Verfassungsrechtlern nachgesehen werden, dass diese versuchen, behutsam eine Diskussion anzustoßen, die eben nicht mit einer  „Alltagsphilosophie auf vielleicht hohem Stammtischniveau“ zu verwechseln ist, sondern einen Wettbewerb um das bessere Argument einzuläuten in der Lage ist, bei dem das Ergebnis allerdings noch offen ist und – auch wenn es Ihnen ein wenig unbehagt – natürlich auch „politisch“ entschieden wird. Das „wertkonservative Lager“ ist hierbei groß und die Interessen werden hierbei nicht selten in „Ethikkartellen“ gebündelt, der es in erster Linie auch um die „Absicherung“ beileibe keiner herrschaftsfreien Interessen geht. Die immer wieder gelobte „Wertepluralität“ in unserer Verfassungsordnung bleibt m.E. nach nur solange Makulatur, wie eben nicht die individuellen Werte hinreichend gesichert sind und unter dem Vorbehalt eines Wertekonsens zwar nicht der Gesellschaft, aber einer politische Kaste gestellt sind, die zeitweilig ihre Inspiration für ihre „Leitkultur“ nicht vom Souverän, sondern von externen, nicht selten der Transzendenz verpflichteten Herrschaftsorganisationen, namentlich die der Kirchen, beziehen.

Vielleicht ist es an der Zeit, dass wir den Diskurs von allen „Botschaften“ entfrachten, die zwar gesendet werden können, aber nun wahrlich nicht ihre Quelle in der Verfassung finden. Der kategorische Imperativ, die Grundsätze eines Hippokrates, die Geschichten der Bibel und einiges mehr bedürfen der Revision dergestalt, als dass es zumindest erlaubt sein muss, „neu“ zu denken, auch wenn dieser Prozess der Reflektion unangenehme Ergebnisse zutage fördert.

Diana

06. Juli 2009, 13:46

@Oliver Tomlein

Sie haben Recht. Ich kann es nicht wissen wie es in Ludwig drinne aussieht. Ich kann es nur erahnen und versuchen mich hineinzuversetzen.

Die Eltern hoffen, dass er Gehen lernt und einfache Fragen mit ja und nein beantworten kann. Bisher kann er es noch nicht. Ich wünsche es dem Ludwig. Ob es allerdings ausreicht, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen?

Ich für mich, könnte mir ein solches Leben nicht vorstellen. Klar, Ludwig kennt es nicht anders. Er wurde so geboren.

Monika

07. Juli 2009, 08:45

http://gedankentraeger.de/?page_id=204

Ich denke, dass Menschen ohne Behinderung der Frage nach dem "selbstbestimmten Leben" oft zu viel Gewicht verleihen. Vielleicht hat es damit zu tun, dass sich viele Menschen ohne Behinderung einfach nicht vorstellen können, dass das Leben sehr schön sein kann, auch wenn man ständig auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

Ich habe einen Sohn mit sehr schwerem Autismus (und Epilepsie), und er wird wohl niemals selbstbestimmt leben können, aber weder empfinde ich das als Kriterium gegen sein Leben, noch ist seine eigene Lebenslust in irgendeiner erkennbaren Weise gebrochen. Im Gegenteil, er ist so lebensbejahend wie manche gesunde und "normale" Menschen es nicht sind. Mit welchem Recht könnte man ihm diese Lebenskraft absprechen?

Vielleicht wird er irgendwann nicht mehr Zuhause leben können, wie Frau Glaßers Sohn, da bin ich sogar ziemlich sicher. Aber auch dann gibt es Alternativen, gute Wohneinrichtungen. Bisher haben wir noch immer sehr liebevolle und kompetente Menschen gefunden, die uns in der Pflege und Betreuung unterstützen. Gerade weil unser Sohn nicht selbstbestimmt leben kann, erfährt er Zuneigung von verschiedensten Bezugspersonen - und fühlt sich damit ganz offensichtlich wohl.

Zum Glück leben wir in Deutschland (noch) in einem Sozialstaat, der genügend Hilfen und Leistungen bietet, um auch ohne ein großes Maß an Selbstbestimmtheit gut leben zu können. Natürlich ist es schön, wenn Menschen möglichst selbstbestimmt leben können, und dies soll ihnen in jedem Fall ermöglicht werden. Mit dem Persönlichen Budget u.ä. wird dies ja auch zu Recht gefördert. Dennoch darf diese Frage nicht umgekehrt zu einem Kriterium der Lebensbewertung werden, denn diejenigen, die nicht so weit kommen können, dass sie selbstbestimmt leben, haben darum noch immer das gleiche Recht auf Leben. Wenn wir uns vom versorgenden Staat lösen wollen, um mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, dürfen dabei nicht die am schwersten Beeinträchtigten auf der Strecke bleiben.

Im Übrigen wundere ich mich ein bisschen darüber, wie das Argument geführt wird, Eltern mit behinderten Kindern würden mit ihren Problemen alleine gelassen. Wir haben anfangs in den USA gelebt, und dort wurden wir tatsächlich alleine gelassen. Aber hier in Deutschland gibt es Pflegegeld, Verhinderungspflege, jetzt auch noch die zusätzlichen Betreuungsleistungen, es gibt Einzelfallhilfen, familienentlastende Dienste, Vereine, Selbsthilfegruppen, eine umfangreiche ärztliche Versorgung, von den Krankenkassen gibt es Heil- und Hilfsmittel - im Vergleich zu den wahnsinnigen Eigenkosten, die man in den USA mit einem chronisch kranken und behinderten Kind hat, empfinde ich die Versorgung hier als absolut hervorragend. Damit meine ich allerdings die grundsätzliche Versorgung, nicht die Akzeptanz in der Gesellschaft, denn die Inklusion und Akzeptanz ist in den USA größer als hier. Wenn wir also davon sprechen, dass man Eltern mit behinderten Kindern besser unterstützen müsste, um die empfundene "Notwendigkeit" einer Abtreibung zu reduzieren, so ist das weniger eine finanzielle Frage als vielmehr eine ideelle, gesellschaftliche.

Oliver Tolmein

07. Juli 2009, 09:30

@Wengel: Nun ja, ob Benda mit der von ihm mitverantworteten Entscheidung zum § 218 StGB einen Bürger(innen)krieg verhindert hat, wage ich doch zu bezweifeln - zumal das Selbstbestimmungsrecht der Frau in den 1970ern zwar ein wichtiger feministischer Topos war, aber keine der doch zentralen Forderungen, der doch stark männlich geprägten Linken... Wichtiger finde ich zu überlegen, wieso 1975 die embryopathische, also eugenische Indikation auch in konservativen Kreisen Zustimmung gefunden hat. Meines Erachtens hat das viel mit dem damaligen Behindertenbild zu tun und dem noch fast vollständigen Fehlen einer emanzipatorischen Behindertenbewegung. Dass bei der großen Reform des 218 StGB der diskriminierende Charakter der eugenischen Indikation erkannt und diese deshalb gestrichen wurde, erscheint mir als großer Fortschritt - genauso übrigens wie die Zurückdrängung des Strafrechts in diesem Bereich durch Einführung der 12-Wochen-Frist. Insofern kann ich die Kritik, es würde der Wert des Kompromisses nicht erkannt nicht nachvollziehen. Dass auch nachhaltige Kompromissbereitschaft aber irgendwann und irgendwo ihre Grenze findet, sollte Ihnen zumindest vorstellbar sein - Herr Drewes hat recht anschaulich erläutert, warum er auf Dauer wenig Bereitschaft verspürt, mal ebenso nebenher über das Lebensrecht von Menschen wegen ihrer Behinderung zu plaudern und zu chatten....Da können Sie und ich als Teil des gesellschaftlichen mainstreams, der Normen setzt ohne sie ausbaden zu müssen naturgemäß etwas gelassener tun. Im Übrigen stärkt die müde Polemik gegen das angebliche Plädoyer für "Zwangselternschaft" zumindest die intelektuelle Durchschlagskraft Ihrer Position nicht gerade - da empfehle ich dringend: Lesen Sie zurück zum 29. Juni 9:49 Uhr, ziehen Sie keine 4000 EUR ein und überhaupt. Außerdem bin ich zwar großer Anhänger des Shotokan-Karate, aber gar kein Freund davon irgendjemandem ins Gesicht zu schlagen, geschweige denn jemanden zu versklaven.... Ich empfehle in diesem Zusammenhang dringend die Lektüre des Übereinkommen über die Sklaverei, einfach damit wir wissen, worüber wir so schreiben....

Alexander Drewes, LL.M.

07. Juli 2009, 21:29

http://sozialrechtundanderes.blogspot.com/

Zunächst: Es mag den einen oder anderen hier überraschen, dass ein behinderter Intellektueller weder kontrafaktisch zu (Karl) Binding und (Alfred) Hoche argumentieren (ich komme allerdings auch gerne auf dieses „Machwerk“ von 1920 zurück, wenn denn gewünscht) noch sich Ernst Benda als Vorbild hernehmen muss. Wenn ich das bei Benda täte, dann eher im Rahmen seiner Diskussionsbeiträge im Deutschen Bundestag zur Abschaffung der Verjährung für den Tatbestandes des Mordes; daneben gibt es durchaus (links-)liberale Juristen wie Ernst-Wolfgang Böckenförde, die mir weitaus näher stehen. Wobei ich mir a. meine Vorbilder dann schon ganz gerne selber aussuche und dieselben b. – wer hätte das gedacht – wohl eher selten unter Juristen zu finden sind. Ich bin durchaus willens und sogar in der Lage, ein eigenes Meinungsbild zu kreieren und dasselbe sogar mit eigenen Denkansätzen zu unterfüttern. Das mögen manche hier für erstaunlich halten, ist aber – meine Rede allenthalben auch hier – normal!

Hrn. Wengel ist zunächst zu entgegnen, dass Benda das Urteil ja durchaus nicht alleine verantwortet hat, er war m.W. nicht einmal Berichterstatter (das macht der Vorsitzende einer der beiden Senate eigentlich selten bis nie, weil er – oder sie – hinreichend mit anderen Aufgaben betraut ist). Sodann verblüfft Ihre Argumentation dahingehend, dass sie ernstlich davon auszugehen scheinen, es hätte in Deutschland Mitte der 1970er Jahre zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen können, wäre die – im übrigen ausgesprochen konservative – Entscheidung anders ausgefallen. Sie dürfen mich auch gerne in eine konservative Ecke stellen. Da gehöre ich zwar ersichtlich nicht hin, aber wenn es Ihrer Gemütsverfassung hernach ein klein wenig besser geht, machen Sie es sich ruhig weiterhin so einfach wie bislang noch in jedem einzelnen Ihrer Beiträge hier in diesem Thread.

Die Vorstellung, dass sich der Linksradikalismus in Westdeutschland in den 1970er Jahren nun gerade für den Feminismus exponiert hätte (und das hat er – ersichtlich – nicht), amüsiert mich eher. Das was an Gleichstellung zwischen den Geschlechtern geschaffen worden ist, haben die Frauen schon ganz alleine vollbracht. Das Widerstandspotenzial der Linken war auch in den 1970er Jahren in seiner großen Gesamtheit nie so gewalttätig, dass es zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen hätte kommen können (so eine Situation hatten wir – wenige Tage lang – einmal kurzzeitig nach dem Mordanschlag auf Dutschke bei den sog. Osterunruhen). Da ich u.a. auch Geschichte studiert habe, bin ich durchaus auch wissenschaftlich in der Lage, aus den zeitgeschichtlichen Vorgängen Ende der 1960er und während der 1970er Jahre eigenständige Schlussfolgerungen zu ziehen (schon unglaublich, unter welchen Rechtfertigungsdruck man sich von solchen „Schwätzern“ wie Ihnen bringen lässt).

Soweit Sie des Weiteren mit dem Benda´schen Zitat: „Wer überspannte Forderungen durchsetzen will, wird alles verlieren!“ argumentieren, zeigten drei Finger auf Sie selber zurück, wenn Sie meinen, diesbezüglich mit einem Finger auf mich zeigen zu müssen (ein ein wenig verfremdetes Zitat von Heinemann, und der wäre nun ein Vorbild). Weshalb dieses? Sie werden es mir nachsehen, dass ich Ihrer hedonistischen Forderung, jede Frau solle doch bitte so lange abtreiben dürfen, wie sie lustig sei (oder habe ich das wirklich falsch verstanden?) überhaupt nichts abgewinnen kann. Wenn wir das in vollem Umfang zulassen,

- müssen wir uns künftighin nicht mehr darüber unterhalten, wann denn nun der Beginn und das Ende des menschlichen Lebens stattfinden soll; das wäre nach der Wengel´schen Definition künftig allein und nur noch nach Machbarkeitskriterien zu bewerkstelligen;

haben wir demnächst bei der Sterbehilfedebatte einen vollständigen Dammbruch dahingehend, dass wir Sterbehilfe – wie ja bereits von Ihnen hinsichtlich des Lebensbeginns vorgenommen – eine Nützlichkeitsdebatte führen werden. Ich bin ein großer „Star Trek“-Fan, es gibt da eine Folge, in der sich bei einem Volk die Menschen nach Beendigung des – soweit ich mich erinnere – 60. Lebensjahres töten, weil sie den anderen hernach nicht mehr zur Last fallen wollen.

Man kann über so etwas diskutieren, genau wie man die von Ihnen in die Debatte eingebrachte Frage, ob behindertes ungeborenes Leben einen geringeren Stellenwert hat als nicht behindertes ja durchaus diskutieren kann (wenn man die verfassungsrechtlichen und die ethischen Fragestellungen einmal völlig beiseite lässt). Die Frage, die sich mir dann nur stellt, ist: Wollen wir das wirklich? Wollen wir das als gesamte Gesellschaft? Denn, bei behinderten Menschen wird diese Thanatos-Debatte nicht stehenbleiben. Sie wird sich – über kurz oder lang – verselbständigen, wie sich auch die Terminologie von Binding und Hache in den 1930er und 1940er Jahren hin zur Massentötung eben auch behinderten Lebens verselbständigt hat.

Weiterhin unterstellen Sie mir fälschlich, ich hätte die embryophathische Indikation als Nazi-Recht bezeichnet. Wo? Wann? Wem gegenüber? In welchem Beitrag? Ich wäre bei Ihnen ja mittlerweile schon dankbar, wenn Sie meine Beiträge so läsen, wie ich sie geschrieben habe.

Wir halten also bei Ihnen zuletzt fest: Was ein Kompromiss ist, definieren Sie? Wer nicht in Ihr – reichlich merkwürdiges – Raster für Kompromissfähigkeit passt, ist kompromisslos?

Da könnten Sie, wenn ich Ihr krudes Argumentationstableau so hernehme, durchaus Recht haben. Ich empfinde die jetzige Abtreibungsregelung als einen gewaltigen Fortschritt ggü. der Indikationslösung, weil die Schwangere in den ersten zwölf Wochen nicht mehr begründen muss, weshalb sie einen Abbruch wünscht (sie muss sich nur noch beraten lassen). War das nicht genau das, was die Feministinnen des „Mein Bauch gehört mir!“ immer gewollt haben?

Wie Sie spätestens an dieser E-Mail gemerkt haben werden, mache ich mir Sie betreffend mittlerweile nicht mehr sonderliche Mühe, tiefschürfend diskutierend zu gründeln.

Das hat bei Ihnen a. ersichtlich keinen Sinn und b. wollen Sie augenscheinlich die staats- und strafrechtlichen Gegebenheiten und die breitest geführte Diskussion auch im Deutschen Bundestag vor 14 Jahren nicht einmal zur Kenntnis nehmen.

Ja, was soll ich mit so jemandem denn noch diskutieren?

Zudem, und das beruhigt mich dann ungemein, habe ich durch Sie jetzt gelernt, woher aggressive Tendenzen bei mir herrühren können, wenn ich Ihre Beiträge lese. Als Bürgerrechtsaktivist schlage ich mir ja offensichtlich unentwegt selber ins Gesicht. Nun ja, es schmerzt zum Glück gar nicht.

Ergo, machen Sie sich doch einfach weiterhin lächerlich!

Wes Geistes Kind Sie sind, zeigt ja auch Ihr letzter Satz. Danach hat die Behindertenbewegung ja offenkundig lediglich ein moralisches Recht auf Inklusion. Sehen Sie, da exakt ist die Wasserscheide zwischen Ihnen und mir: Wo Sie Moral sehen, sehe ich das Recht!

Last but not least: Ätsch, ich komme aus einer Stadt, die die Römer noch deutlich vor Köln errichtet haben. ;-)

Lieber Herr Barth, ich für meinen Teil hätte den Binding/Hache vermutlich hier gar nicht zur Sprache gebracht (das Werk war ja nur der verschriftlichte Auslöser einer schon vorher stattgehabten – sehr unterschwelligen – Diskussion; im Wilhelminismus hätte man sich – eigentlich erstaunlich – an so ein Thema in der von den beiden vorgebrachten Art und Weise vermutlich überhaupt nicht „herangetraut“).

Ein wenig enttäuscht bin ich, dass Sie sich nunmehr offensichtlich – mindestens teilweise – der Methode der Rabulistik begeben. Wenn Hr. Dr. Tolmein festhält, Dianas Ansicht könne auf nichts anderes hinauslaufen als darauf, dass der Junge um seiner selbst hätte getötet werden müssen. Wie anders kann man denn den Satz von Diana „Ein „Dahinvegetieren“ halte ich für menschenunwürdig“ in der von ihr gemeinten Weise interpretieren, da sie doch davon ausgeht, Ludwig Senge vegetiere nur dahin?

Dass Herdegen wie auch Brugger staatsrechtlich nicht die letzten „Leuchten“ sind, weiß ich auch (dem wäre entgegenzuhalten: Sie wissen schon, wie viele Mitglieder allein die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat? Aber damit begebe ich mich wieder des quantitativen Argumentes, wobei mich weder die – von ihm ja auch weitgehend zurückgezogene – Ansicht von Herdegen noch diejenige von Brugger sonderlich überzeugt. Beide sind verfassungsrechtlich auch eher schwach, sonst würden sie wesentlich intensiver in der deutschen Staatsrechtslehre diskutiert, als es z.B. bei dem „Strohfeuer“ der Fall war, die die Kommentierung von Herdegen im Maunz/Dürig ausgelöst hat. So lese ich hierzu weder bei Sachs noch bei v. Münch/Kunig oder gar im BK irgendetwas, was meine Ansicht nicht stützen würde).

Es steht Ihnen wie auch den genannten Autoren frei, eine deutlich konturierte Lösung des Menschenwürdegebotes zu favorisieren. Die Mehrheit der Staatsrechtslehre wie auch das BVerfG sehen das offensichtlich ja dann doch anders (was ich für durchaus diskutabel halte, weil ich auch finde, es würde Sinn machen, dem Menschenwürdegebot ein deutlicheres Gepräge zu geben; nur sieht mein Gepräge eben völlig anders aus als das Ihre, wenn ich Sie da richtig verstanden habe).

Weshalb wir uns bei um die 2100 Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr bei einer wohl seit Jahren nahezu konstant gleichen Zahl, die nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgen (und darum geht es doch nach wie vor in diesem Thread), eine verstärkte Problematik haben sollen, erschließt sich mir zunächst nicht. Insbesondere die Debatte um die aktive Sterbehilfe wird doch hauptsächlich von denjenigen lanciert, die sie eingeführt sehen wollen. Ich bin da sehr viel skeptischer und unendlich viel vorsichtiger als die Befürworter, schon alleine, weil ich von denjenigen glaube noch nie etwas Sinnhaftes zur sinnvollen Schmerztherapie und zur Hospizbewegung gelesen zu haben.

Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie darauf abheben, dass das sämtlich keine ausschließlich deutschen Themen sind, über die wir debattieren. Sie werden aber auch gemerkt haben, dass sich die Argumentationslinien heutzutage kaum mehr auf die spezifisch deutschen historischen Gegebenheiten beziehen (obwohl sie das durchaus auch noch könnten, die deutsche Eugenik hatte nicht umsonst bis in die 1980er Jahre hinein u.a. auch deswegen einen miserablen Ruf, weil sie thematisch wie personell noch vielfach den Auguren des Dritten Reiches gefolgt ist).

Aber gerade weil die Deutschen eine entsetzliche Geschichte im Hinblick auf ihre Minderheiten haben (um jetzt diesen historischen Topos doch einmal aufzugreifen) maße ich mir als Vertreter einer dieser Minderheiten durchaus an, den Ewigkeitsgehalt aus Art. 1 GG dauerhaft manifestiert sehen zu wollen. Denn: Ich bin derjenige, der – auch heute, auch hier – in der latenten Angst leben muss, es könne ja durchaus auch einmal wieder anders kommen. Das erklärt vielleicht in Teilen die vielleicht ein wenig gnadenlos anmutende Schärfe, mit der ich hier jedem Wischiwaschi-Argument begegne (wobei Einige hier ja nicht einmal anständig begründen können, was wiederum die Debatte mit Ihnen so angenehm macht: Sie können es!). Wissen Sie, ich habe es sowohl beim Foltergebot als auch bei der aktiven Sterbehilfe halt auch furchtbar einfach, da ich beides schlechthin ablehne. Für beides gibt es aus meiner Sicht sehr gut herleitbare verfassungsrechtliche Grundsätze, die aber – zumindest im Moment – wohl hier nicht das Thema sein sollen. Deshalb verstehe ich das Menschenwürdegebot auch überhaupt nicht als Metapher, sondern als täglich zu lebende Richtschnur der staatlichen Gewalt wie – im günstigen Fall – auch jedes Individuums. Die Frage allerdings, die sich im Verfassungsrecht doch stellt, ist, was ist mit Wertepluralität gemeint? Gemeint sein kann damit aus meiner Sicht, dass wir unterschiedliche Formen des (Zusammen-)Lebens, unterschiedliche Ansichten (soweit sie sich auf dem Boden der Verfassung bewegen) und unterschiedliche Herangehensweisen (z.B. im Bereich des Wirtschaftslebens) akzeptieren und nicht per se diskriminieren. Ich sehe allerdings nicht, und das ist es, was mir ein solches Unbehagen bereitet, inwiefern wir eine Wertigkeit von Leben im Hinblick auf bestimmte Eigenschaften postulieren dürften. Dazu gibt es die Verfassung ersichtlich überhaupt kein Recht (weswegen ich ja auch, wie in einem der letzten Beiträge schon geschrieben, die embryopathische Indikation schon zurzeit ihres Bestehens für verfassungswidrig gehalten habe).

Zuletzt muss hier wohl ein wenig mit dem hier deutlich schwammig verwendeten Begriff der selbstbestimmten Lebensführung „aufgeräumt“ werden.

Unter selbstbestimmten Leben hat die Behindertenrechtsbewegung niemals gemeint, dass behinderte Menschen für ihre Lebensführung keiner Assistenz bedürften, sofern dieselbe denn nötig ist. Ob und wie weit die individuelle Assistenznotwendigkeit reicht, liegt beim einzelnen Menschen und dessen aus den Schädigungen resultierenden Beeinträchtigungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft behindern (und insofern ist dann auch der moderne Behinderungsbegriff in seiner Trias zu verstehen). Behinderung ist danach nicht mehr individuelles Schicksal, sondern die Verhinderung gesellschaftlicher Teilhabemöglichkeit (das ist jetzt alles ein wenig gerafft, weil so allgemeinverständlich wie möglich beschrieben).

Gert Hans Wengel

08. Juli 2009, 10:03

http://gerthans.privat.t-online.de

@Tolmein, @A. Drewes

Der Schlag von Benda und Co. gegen die Entschärfung des § 218 hat in den 70er Jahren helle Empörung ausgelöst und war geeignet, radikal gesinnte Menschen auf die Barrikaden zu treiben. Das bezeugt ein Zitat aus der Begründung der Bewegung 2. Juni, warum sie Peter Lorenz entführte (in dieser Gruppe waren übrigens viele Frauen aktiv):

"sein chauffeur und leibwächter war mit einer schußwaffe ausgerüstet. Peter Lorenz ist gefangener der BEWEGUNG 2. JUNI. als solcher wird er nicht gefoltert oder unmenschlich behandelt; im gegensatz zu den über 60 000 gefangenen in den zuchthäusern der BRD und berlin. als unser gefangener wird es ihm besser gehen als den häftlingen in den staatsknästen, allerdings wird ihm auch nicht der komfort seiner zehlendorfer villa zugute kommen. Peter Lorenz wird verhört werden. er wird über seine verbindungen zur wirtschaft, zu den bossen und zu faschistischen regierungen erzählen müssen. Lorenz ist von uns entführt worden, weil er als vertreter der reaktionäre und bonzen verantwortlich ist für akkordhetze und bespitzelung am arbeitsplatz, für den aufbau von werkschutz und antiguerillagruppen, für berufsverbote, dem neuen demonstrationsrecht, verteidigereinschränkung und für die aufrechterhaltung des diskriminierenden § 218. als cdu-chef hat er sich zum propagandisten des zionismus, der aggressiven eroberungspolitik des staates israel in palästina gemacht, und nimmt durch besuche in israel und geldspenden an der verfolgung und unterdrückung des palästinensischen volkes teil. genauso hat er blutigen anteil am militärputsch durch pinochet und konsorten in chile. seine partei ist es, die die junta durch geldspenden die repression ausführen läßt, die jede freiheitliche gesinnung erbarmungslos verfolgt und blutig niederschlägt, tausende von chilenen in kz's foltert und ihre macht durch tägliche blutbäder aufrechterhält."

Lorenz wurde übrigens am 27. Februar 1975 entführt, nur zwei Tage nach der Verkündung der §-218-Entscheidung von Benda und Co am 25.2. Die Aktion war also auch Antwort auf diese Skandal-Entscheidung und ist auch so bei der Bevölkerung angekommen.

@Tolmein:

Mein Vergleich der Zwangsschwangerschaft, des Zwangsgebärens und der Zwangsmutterschaft mit Sklaverei war nicht streng sozial-, rechts- oder geschichtswissenschaftlich, sondern polemisch - Ihre Einstellung, die Frauen sollen sich nicht so anstellen, die seien eben zu "hedonistisch" (Wortwahl von A. Drewes) kann einen ja in Rage bringen - machmal reagiere auch ich emotional...

@A. Drewes:

Sie fragen: "Weiterhin unterstellen Sie mir fälschlich, ich hätte die embryophathische Indikation als Nazi-Recht bezeichnet. Wo? Wann? Wem gegenüber? In welchem Beitrag?"

Oh, Ihr dezenter Hinweis auf meine Herkunft aus Nürnberg, der Nazi-Hochburg und Stadt der Reichsparteitage, ist durchaus angekommen. Ich habe es gewagt, die Partei der betroffenen Eltern zu ergreifen, verbunden mit einer Analyse, und  werde von Ihnen in die Nazi-Ecke geschoben. Aber das war ja zu erwarten.

PS

Ich habe in meinen Unterlagen gekramt und das Benda-Zitat gefunden, das ich oben nur aus dem Gedächtnis, nur sinngemäß wiedergeben konnte. Die Quelle ist eine Folge der Reihe "Wortwechsel, Zeitzeugen" vom 23.10.1994 (SDR). Benda wurde von Ernst Elitz interviewt und äußert sich zum Wesen seines Konservatismus:

" ... wenn man elementare, wichtige Dinge bewahren will, kann man dies nur, indem man sich ständig der Veränderung stellt. Wer alles so lassen will, wie es nun einmal ist, wird alles verlieren, so dass also konservativ zugleich bedeutet die Notwendigkeit einer beständigen Reform."

Oliver Tolmein

08. Juli 2009, 16:34

@Wengel: Erstens ist es etwas seltsam, meine angebliche Einstellung mit einem Verweis auf ein Zitat von Herrn Drewes zu belegen - ich denke, dass Sie schwerlich einen Text von mir finden werden, in dem ich schwangeren Frauen, die überlegen, ob sie einen Fötus mit Behinderungen austragen sollen, mitteile, Sie sollten sich nicht so anstellen! Ihre aus der Rage geborene Polemik ist also nicht nur wenig weiterführend, sie hat auch allenfalls einen imaginierten, nicht aber real-existierenden Anlaß...

Zweitens schreibt auch Herr Drewes nicht, was Sie behaupten, was er geschrieben hätte. Herr Drewes hält nicht die Frauen, die ihre Schwangerschaft wegen der Behinderung eines Fötus abbrechen für "hedonistisch" (zumindest schreibt er das nicht), sondern Sie mit Ihrer Forderung, Frauen sollten solange abtreiben können, wie sie wollten....

Kurz und gut: Sie sollten wenigstens den Dreischritt nochmal üben: Erst richtig lesen, dann bei gutem Anlass von mir aus in Rage geraten und immer noch in Rage polemisch schreiben. Wenn schon das Lesen nicht so gut klappt, scheitern Rage und Polemik zwangsläufig....

Lutz Barth

08. Juli 2009, 19:50

http://www.iqb-info.de

Vorab: Herrn Tolmein ist hier ausdrücklich zu danken, dass er uns die Möglichkeit eröffnet hat, auch über das eigentliche Thema hinaus einige Gedanken skizzieren zu können, die es gilt, ggf. anderenorts vertiefend weiter zu behandeln.

In der Sache selbst möchte ich aber noch Folgendes ausführen:

@Drewes: Nun – ob einige Staatsrechtler zu den mehr oder weniger „großen Leuchten“ zählen, vermag ich nicht beurteilen zu wollen, da insoweit für mich ganz überwiegend der Diskurs durch die Qualität der Argumente bestimmt wird und da fällt doch auf, dass das Argument von der „Würde“ tatsächlich ein wenig zur Floskel von Sonntagsredner „verkommen“ ist und so zur Marginalisierung eben dieser Würde beitragen. Diese Art von Sonntagsreden kann nun allerdings weder Brugger noch Herdegen unterstellt werden, mögen auch die verfassungsrechtlichen Ansätze diskussionswürdig erscheinen. Nur in Parenthese sei erwähnt, dass es da wohl auch Sinn aus der Sicht des Verlages gemacht hat, Art. 1 in der altehrwürdigen Kommentierung in einem Sonderdruck zu veröffentlichen, weil vielleicht ansonsten die Gefahr drohte, dass im Rahmen der Loseblatt-Sammlung die „aussortierten Seiten“ verlustig gehen könnten und damit aus meiner Sicht in Teilen auch eine wertkonservative Verfassungslehre, die allerdings nach wie vor der Diskussion zugänglich ist. Dass gelegentlich den Staatsrechtlern auch „vorzuhalten“ ist, nicht gebührend auf anderslautende Meinungen einzugehen (mal von gelegentlicher Erwähnung in Fußnoten abgesehen), spricht eben dafür, dass das Gespenst von der „herrschenden Lehre“ aufrechterhalten werden soll und es nicht gerade opportun zu sein scheint, kritische Stimmen ausreichend zu würdigen. Auch „Altmeister“ der Verfassungsrechtlehre müssen sich schon daran gewöhnen, dass der „reine Lehrbetrieb“ etwas anderes darstellt, als ein Diskussionsprozess auf Augenhöhe mit ihren Kollegen.

In der Sache selbst meine ich nicht, mich irgendeiner Methode begeben zu haben, da ich nur darauf hinweisen wollte, dass Diana für sich selbst die Kategorie des „Dahinvegetierens“ und damit – in diesem Sinne war zugleich auch mein Hinweis auf Binding/Hoche gedacht – durchaus auch für „lebensunwert“ erachten kann, ohne dass hiermit allerdings zum Ausdruck gebracht ist, dass eine solche Sichtweise zu einem allgemeinen moralischen Gebot erhoben werden könnte. Und in der Tat haben Sie es, lieber Herr Drewes, ein wenig leichter – insofern, als dass Sie aus einer komfortablen, verfassungsdogmatisch überlieferten und ohne Frage fundierten Situation heraus sich den brennenden Fragen der Gegenwart stellen und sicherlich auch beantworten können. Mir ist schon bewusst, dass z.B. mir persönlich die hohe Last der Argumentation aufgebürdet ist, zumal ich eher dazu neige, die aktive Sterbehilfe als auch die Folter (in bestimmten Situationen!) für rechtlich zulässig zu erachten. Dies hier zu entfalten, würde allerdings den Rahmen sprengen, wenngleich ich bereits in einigen Vorabpublikationen auf meinen Webseiten den Grundstock für eine Argumentation gelegt habe. Kurzum: die „Würde“ des Menschen als ein Verfassungsbegriff bedarf einer Diskussion, um neben der aufgeworfenen Frage nach einer rechtfertigenden Pflichtenkollision (Dreier) zugleich auch das Verhältnis zum „Selbstbestimmungsrecht“ ausloten zu können und zwar jenseits einschlägiger Argumentationsmuster (etwa im Sinne der objektiven Wertordnungslehre und den sog. verfassungsimmanenten Schranken).

Und freilich haben Sie recht mit Ihrer Frage, welchen Stellenwert wir einer wie auch immer gearteten „Wertepluralität“ verfassungsrechtlich beimessen wollen. Klar muss sein – und da bin ich völlig einer Meinung mit Ihnen – dass hiermit nicht gemeint sein kann, dass der „Wert des Lebens“ in die Beliebigkeit einzelner oder der Gesellschaft im Rahmen eines „Konsens“ gestellt werden darf. Maßgeblich ist für mich stets eine individualgrundrechtlich anbefohlene Sichtsweise aus der Innenperspektive eines Grundrechtsträgers, zu dem auch ein Fetus und natürlich auch ein erwachsener Behinderter gehört, dem ein Anspruch auf volle Teilhabe zu ermöglichen ist. Hier obliegen dem Staat Schutz- und freilich auch Leistungspflichten, die aber mit einer selbstbestimmten Entscheidung eines subjektiven Grundrechtsträgers kollidieren können. Dies gilt auch in zunehmendem Maße für die Würde, wie wir etwa aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur „Peep-Show“ ablesen können und da ich in der Autonomie den höchsten Wert unserer Verfassung verbürgt sehe, ließen sich nunmehr Lösungen diskutieren, die allerdings mit einigen Tabus brechen würden. Es mag Sie vielleicht (oder doch nicht?) verwundern, dass ich mit Blick auf den Schwangerschaftsabbruch eher eine konservative Haltung einnehme und die These der 68er nach dem Motto, „der Bauch gehört mir“ völlig undiskutabel war und ist. Aber wenn wir alle mal ehrlich sind: wer will den Stab über eine Familie brechen, die vielleicht in einem schwerstbehinderten Kind einen derart großen Schicksalsschlag erblickt und sich insgeheim wünschen, es möge friedvoll sterben? Ob Embryo, Fetus, ein Apalliker oder auch wir als mögliche künftige Demenzpatienten sind auf „Vertreter“ angewiesen, die unser „Wohl“ wahrzunehmen in der Lage sind und da gilt es, zwischen der Außenperspektive und der Innenperspektive zu differenzieren. Wenig hilfreich erscheint mir hierbei der Hang zur „Verklärung“ zu sein, denn auch bei meiner religionskritischen Einstellung halte ich den Hinweis „wer frei von Sünde, der werfet den ersten Stein“ insofern für zielführend, weil wir zumindest zunächst im theoretischen Diskurs versuchen müssen, Antworten auf Fragen zu geben. Insofern verfängt m.E. nicht der Hinweis auf die Palliativmedizin und den Hospizgedanken z.B. in der Sterbehilfedebatte, weil diesbezüglich der Patient eine andere autonome Entscheidung treffen kann oder nach diesseitigem Verständnis besser sollte, gleichwohl aber natürlich der Staat aufgerufen bleibt, hier weiter zu investieren!

Ich bin mir fast sicher, dass die Priorisierungsdebatte in einigen Jahrzehnten an einen Punkt anbelangt, der eben von Hoche prognostiziert wurde und da könnte es sein, dass ein „würdevolles Leben“ bei bestimmten medizinischen Indikationen nur noch gewährleistet ist, wenn und soweit hierfür der Patient selber die finanziellen Mittel bereitstellt. Mit anderen Worten: was will sich unsere Gesellschaft personell und wirtschaftlich zumuten, wenn wir tatsächlich mit der Unantastbarkeit der „Würde“ ernst machen? Die „Wartesäle auf den natürlichen Tod“ würden unendlich groß werden und es ist nicht ausgeschlossen, dass nicht nur der Weg in eine liberale Eugenik (im Sinne einer pränatalen Diagnostik), sondern eben auch in einer Kosten-Nutzen-Relation des menschlichen Lebens schlechthin beschritten wird, auch und gerade wenn wir uns der Problematik der Gattungsethik des Menschen zuwenden, nach der sich letztlich die Menschheit um ihrer Gattung willen selbst erhalten soll. Schwierigste Fragen, vor denen wir allerdings nicht kapitulieren dürfen und insofern plädiere ich zumindest für eine offene Debatte, in denen keine Sprach- oder Denkverbote erteilt werden. Nicht selten wird im „Recht“ die These angenommen, dass das „Recht“ ein ethisches Minimum verbürge und da drängt es sich auf, diese These auch und gerade im Verfassungsrecht intensiver als bisher zu diskutieren: entspricht es gerade noch so dem ethischen Minimum der nicht interpretierten These von der Würde des Menschen, wenn dem Patienten noch mit 70 ein Hüftgelenk zuteil wird, aber mit 71 ihm ein solches versagt bleibt (vorbehaltlich der Eigenfinanzierung)? Ist es ethisch vertretbar, dass der Wachkomapatient lediglich einen Anspruch auf eine Maximaltherapie bis zum Ablauf des 10ten Jahres seines Komas hat, während demgegenüber nach dieser Frist seine Maximaltherapie nicht mehr von der Solidargemeinschaft zu finanzieren ist? Ist es ethisch und moralisch verwerflich, unter Anwendung physischer und psychischer Gewalt den Versuch zu unternehmen, die vitale Basis der Würde Menschen eines jungen „Lebens“ (!) zu retten oder ist es ein individueller Schicksalsschlag, den hinzunehmen dass mit gleicher Würde ausgestattete Opfer vor dem Hintergrund einer „nicht interpretierte These“ verpflichtet ist, obgleich wir doch alle unter dem Primat (ich bin fast geneigt, von einem Dogma zu sprechen) der Unantastbarkeit unser Würde stehen?

Zugegeben: Im Diskurs müssen wir hier natürlich Differenzierungen vornehmen, aber es wird stets der Nachweis gelingen, dass die „Würde“ des Menschen schon immer „interpretiert“ wurde und dort, wo es heikel wurde, sich einige Exegeten der Grundrechtstheorie und den Interpretationslehren erinnerten, um so einige „Fallbeispiele“ aus dem Anwendungsbereich der „Würde“ ausklammern zu können, anderenfalls eine Insolvenzerklärung allerersten Ranges droht (beredtes Beispiel hierfür ist die Todesstrafe, die einzuführen verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen sein dürfte).

Sie sehen, lieber Herr Drewes: es bleibt noch sehr viel zu diskutieren, zu theoretisieren und bei all den Themen muss der Dialog gesucht werden, den ich allerdings nicht in monolog gehaltenen Sprüchen etwa namhafter Funktionäre von Ärztekammern erblicke, bei denen in verfassungsrechtlichen Fragen vielfach schon das Nichtvorhandensein von Grundlagenwissen zu beklagen ist und so zwangsläufig der Eindruck entstehen muss, dass „PISA“ aller Orten zu beklagen ist – ohne Frage, herbe Kritik, die ich da übe, aber es ist schlicht unverschämt, wenn irgendjemand glaubt, unter dem ethischen Tarnmäntelchen eines Hippokrates Diskussionen anzustiften, bei denen fundamentale Grundrechte zur Disposition gestellt werden, die im Zweifel unterverfassungsrechtlich ausgestaltet werden müssen – sei es nun aus Gründen der Transparenz, der Rechtssicherheit oder weil die Verfassungsnorm eines Gesetzesvorbehalt angeordnet hat.

Spitzbübisch als ein durchweg „politisch streitbarer Zeitgenosse“ möchte ich denn auch abschließend resümieren: Unsere „Würde“ hängt in unserer Demokratie an einem seidenen Faden, zumal wir uns in einer globalisierten Welt verpflichtet fühlen, an verschiedenen Orten unsere Freiheit zu verteidigen, obgleich hierzulande eine Rationalisierungsdebatte nachhaltig geführt wird, die in einer Priorisierung nicht nur medizinisch notwendiger Leistungen münden wird, weil schlicht – aber diesmal wahrlich ergreifend – kein „Geld“ mehr da ist und Politiker wohl nicht in der Lage sind, über Jahrzehnte hinweg etwa aus dem „Schwarzbuch“ der Steuerzahler entsprechende Lehren zu ziehen.

So gesehen werden der Würde des Menschen entsprechende Zustände ein wahrer Luxus und da dürfte die Gefahr besonders groß sein, bei den Schutzbedürftigsten der Gattung Mensch zu „sparen“. Man mag die neue Sozialenzyklika des Papstes lesen (und insbesondere hierzu auch die Fußnoten!), aber werden hieraus Lehren gezogen? Ich befürchte nein, aber wenn ich eher ein Verfechter des säkularen Verfassungsstaates bin und die Enzyklika als Denkanstoß gewertet wissen möchte, die in Teilen auch zum nachhaltigen Widerspruch führen muss (so der unverrückbare Glaube an das Naturrecht mit all seinen Implikationen).

Oliver Tolmein

08. Juli 2009, 22:36

@Barth, Wengel, Drewes,andere: Da ich jetzt noch die eine oder andere Stellungnahme in der Kommentarschleife habe, deren argumentativer Gehalt sich umgekehrt proportional zu ihrem sehr persönlich abwertenden Impetus verhält, erlaube ich mir die Debatte an dem Punkt abzubiegen, zumal sich auch der Kreis der Beteiligten zusehends verengt. Das soll nicht heißen, dass ich gar nichts mehr zum Thema veröffentliche, aber es sollte doch wieder einen gewissen Sprung in Sachen "weiterführende Argumentation" und "Sachlichkeit" geben...

Cassandra

09. Juli 2009, 00:02

Ich bin nachgerade entsetzt, mit welcher Nonchalance hier über das Lebensrecht, die Würde und die Integrität auch hier Mitlesender (wir sitzen nämlich nicht alle in "unseren" AusSONDERungsinstitutionen und werden rundumdieuhrbespaßt) verhandelt wird.

Auch ich bin eine derjenigen, die von Priorisierung (kinderlos, arbeitslos und sichtbar "behindert"), dem Gesehenwerden als "Schicksalsschlag" wahlweise für meine Herkunftsfamilie oder meinen Ehemann oder aber dem Absprechen von Intelligenz und Würde ("die empfinden das nicht so", "auf welcher Sonderschule warst du (sic) denn") "betroffen" ist.

Offensichtlich sind erschreckend wenige in der Lage, mich und "meinesgleichen" als gleich-wertige MENSCHEN und Personen zu sehen - ohne Ansehen von kognitiven, psychischen oder physischen Anders-Artigkeiten.

T.Schoeps

02. August 2009, 19:54

http://www.petitspoints.de

Ich bin Mutter.

Noch in der Schwangerschaft erfuhr ich von dem schweren Herzfehler meiner Tochter in einer Routineuntersuchung. Niemals hatte ich Gedanken mein im Mutterleib lebendes Kind töten zu lassen und dann auf normalem Weg zu gebären. Denn so sieht der Weg einer Spätabtreibung aus. Meine Umwelt konnte diesen Gedanken nicht nachvollziehen. Heute, fast 5 Jahre später, nach vielem Leid, Tränen, Trauer und Angst, lebe ich damit, dass meine ältere Tochter mir vorwirft, ihre behinderte Schwester geboren zu haben. Die Anfeindungen der Gesellschaft und Außenwelt ist enorm belastend mit einem behinderten Kind. Unsere Ehe gleicht einem Schiff auf hoher See, von Welllen überschlagen, zum Kentern verurteilt. Aber trotzdem und dennoch haben wir alle die Kraft und die LIEBE, ganz viel Freude und Stolz an unserer kranken, behinderten Tochter und jeder Tag ist zwar ein kleiner Abschied, weil wir nicht wissen, ob es nicht ihr letzter Tag sein wird. Und so feiern wir jeden Tag, wenn wir auch manchmal nicht mehr wissen, woher wir die Kraft dafür nehmen. Wir haben uns als Paar entschlossen, ein Kind in die Welt zu setzen. Wir können als aufgeklärte und erwachsene, vernünftige Menschen wissen, dass das Wunder, einen Mensch zu zeugen, von vielen Risiken und Faktoren beeinflusst wird. Wir können wissen, dass unser gezeugtes Kind vielleicht krank sein könnte. Wir denken nur alle nicht daran. Nicht umsonst sagte man früher immer zu Schwangeren: Sie sind in freudiger Hoffnung. Und diese Hoffnung ist es, die immer das Kind einer Mutter sein wird.

Gabi H.

24. August 2009, 15:52

http://www.rattenschwarz.de

Mich hat bei der Lektüre des Originalartikels sehr traurig gemacht, dass die Eltern vollkommen allein gelassen wurden. Sie wurden von den Ärzten in eine Zwangslage manövriert aus der es kein Entkommen gab. Sie wurden beschimpft und dann im Stich gelassen.

Der Gesetzgeber hat sich entschieden - dann muss er auch dafür gerade stehen. Mutter und Vater berichten ja, dass das Kind insbesondere für die Mutter eine Belastung ist. Man hat ihnen das "Recht" auf Abtreibung verwehrt, gibt aber keine anderen Lösungsvorschläge. Nicht mal weggeben können sie es, was das "gute Recht" von Eltern nicht behinderter Kinder ist. Mich wundert es daher nicht, dass Ludwig ein Fremdkörper in der Familie geblieben ist, schliesslich wurden seine Eltern mit ihm und ihren Problemen völlig allein gelassen und hatten keine Chance das aufzuarbeiten und ihr Schicksal anzunehmen.

Ein Armutzeugnis ...

Trackbacks

Dirks Logbuch

30. Juni 2009, 14:10

Flohbude

11. Juli 2009, 11:47

christian renz // bassist

13. Juli 2009, 10:08

Ihr Kommentar

 
Hinzufügen
Aktuelle Twitterbeiträge
Auch ein Beitrag zu Mindestlöhnen in der Pflege: Streiks gegen Dumpinglöhne in der Diakonie http://bit.ly/B7ZgD
Vor 62 Tage
Mindestlohn in der Pflege ist umstritten, die Qualität der Pflege dürftig, aber die Pflegeversicherung ist im Plus: http://bit.ly/4trsAo
Vor 62 Tage
Portrait des englischen Chefanklägers Keir Starmer, der neue Richtlinien für unterstützten Suizid erarbeitet : http://bit.ly/fgA28
Vor 62 Tage
Human Rights Watch kritisiert Untätigkeit der Behörden angesichts von hassmotivierten Schwulenmorden im Irak http://bit.ly/KeJL0
Vor 84 Tage
Die CDU zieht nach: Wahlprogramm in leichter Sprache - zwar nur zusammengefasst, aber immerhin - außerdem in DGS etc. http://bit.ly/aGAGx
Vor 88 Tage
RT Miles_Paul Heute vor 1 Jahr starb Elke Bartz, die wie keine andere f die Assistenz behinderter Menschen kämpfte http://tinyurl.com/lmgevb
Vor 89 Tage
Blogsuche
in
Blog abonnieren
per Email an folgende Adresse