Drei Jahre Patientenverfügungsgesetz in Österreich: a bisserl bewährt?
30. Dezember 2009, 23:37
Uhr
Bei bioethischen Entscheidungen ist offensichtlich, was,
vielleicht in abgemilderter Form, auch für bildungspolitische Kontroversen oder
Auseinandersetzungen über Innere Sicherheit und Freiheit (werde sie nun am
Hindukusch verteidigt oder sonstwo) gilt: Die Wertvorstellungen der Agierenden
beeinflussen Verlauf und Ergebnis in stärkerem Maße als empirisch fundiertes
Wissen oder sonstwie begründete wissenschaftliche Erkenntnisse. Umso wichtiger
ist es da, wenn die Ergebnisse solcher Entscheidungen - oft genug Gesetze und
Verordnungen - anschließend evaluiert werden. Auch wer eingedenk seiner Werte
entscheidet, will schließlich oft genug ein Ziel erreichen und bisweilen
bedingen sich Werte und Wirklichkeit ja sogar - wer das Leben schwerbehinderter
Menschen schützen will und deswegen eine gesetzliche Regelung favorisiert,
sollte überprüfen können, ob diese das angestrebt Ziel auch erreicht oder
vielleicht sogar kontraproduktiv wirkt (die Abschaffung der eugenischen
Indikation und ihre Ersetzung durch die medizinisch-mütterliche Indikation des Paragraph
218a Abs. 2 StGB könnte so ein Fall sein).
Von der langen Einleitung zum Anlaß: In Österreich ist nunmehr seit drei Jahren ein
Patientenverfügungs-Gesetz
in Kraft, das sich von der bundesdeutschen Regelung in wesentlichen Punkten unterscheidet.
Das österreichische Modell, das am grünen Parlamentstisch entworfen wurde, da
es eine nennenswerte gesellschaftliche Debatte zum Thema gar nicht gab, kennt
Patientenverfügungen erster und zweiter Klasse. Die Erste Klasse
Patientenverfügung bindet Ärzte, erfordert aber neben dem Nachweis einer
ärztlichen Beratung auch einen Gang zum Rechtsanwalt oder Notar, sowie
regelmäßige Bestätigung; die gemeine Patientenverfügung dagegen erfordert das
alles nichts, ist aber auch nur beachtlich, nicht verbindlich - was nicht
unbedingt ein Nachteil sein muss, berücksichtigt man, dass manche Patienten in
spe die Ärzte auch gar nicht binden, sondern nur orientieren wollen. Aber so
ist das mit erster und zweiter Klasse ja manchmal: der Luxus bringt auch Nachteile
mit sich (reichlich Nachteile hat es nach meinen Erfahrungen beispielsweise mittlerweile
privat krankenversichert zu sein, aber darum soll es hier nicht gehen).
Vor kurzem wurde eine erste große Studie abgeschlossen, die
Erkenntnisse darüber bringen soll, ob sich die neue Regelung bewährt hat -
wobei ich schon schwierig finde zu sagen, was denn Kriterien für eine solche
Bewährung sein sollten: Ist es ein Erfolg, wenn viele Patientenverfügungen
erstellt werden - und wenn ja, sind Erste Klasse Patientenverfügungen ein
größerer Erfolg, als Zweite Klasse Patientenverfügungen? Erstellt wurde die Studie vom Wiener
Universitätsinstituts für Ethik und Recht in der Medizin, das Ergebnis der
Präsentation fasst die Die katholische
Presseagentur Österreich, die allerdings auch gewisse Schwierigkeiten hat,
bis drei Jahre zu zählen, so zusammen:
„Zwar haben derzeit
nur rund vier Prozent der Bevölkerung eine Patientenverfügung errichtet, das
Gesetz fördere aber wesentlich die Rechtssicherheit sowie die
"Kommunikationskultur am Lebensende", hieß es am Donnerstag bei einer
Pressekonferenz in Wien. Die Möglichkeit zur Verfügung stärke das
Selbstbestimmungsrecht von Patienten, sagte der Leiter des
Universitätsinstituts, der evangelische Theologe Prof. Ulrich Körtner:
"Das Gesetz ist aber auch ein wesentlicher Beitrag zur Vertrauensbildung
zwischen Ärzten und Patienten in einem modernen und komplexen medizinischen
System"
Da haben wir es: Dass „nur" vier Prozent der Bevölkerung
eine Patientenverfügung errichtet haben, gilt als „zwar", also als Mißerfolg,
der wahre Erfolg wird aber in der Etablierung weicher Werte gesehen: „Rechtssicherheit"
und „Kommunikationskultur" - was immer das in diesem Zusammenhang genau sein
und bedeuten mag. Vor allem wäre doch auch zu klären, warum gerade mal ein
Drittel der 4 Prozent verfügenden Patienten eine verbindliche, also
erstklassige Verfügung errichtet haben: Wollten sie sich nicht beraten lassen
(und wäre das dann Ausdruck der Kommunikationskultur?)? War es Ihnen zu teuer
(und wäre das dann Stärkung des Selbstbestimmungsrechts)? War es ihnen schlicht
zu kompliziert (und was hätte das für eine Bedeutung für die gepriesene
Rechtssicherheit?).
Auch dass das Gesetz das Selbstbestimmungsrecht der
Patienten sichere und ein „wesentlicher Beitrag zur Vertrauensbildung" sei,
wird weder in der Pressemitteilung, noch in dem Aufsatz
des Studien(mit)Autors, des Theologie-Professors Ullrich Körtner plausibel. Was heißt es
denn für die Auswertung der praktischen Erfahrungen, wenn er nach einigem Hin
und Her über mögliche Kritik am Gesetz erläutert:
„Unter Rechtsexperten
stößt das Patientenverfügungsgesetz jedenfalls im Großen und Ganzen auf
deutliche Zustimmung."
Die Studie selbst ist leider noch nicht veröffentlicht. Die
dürftigen Fakten in der Vorabvorstellung lassen aber nichts Gutes ahnen:
Substanzielle Zahlen und Auswertungen sind nicht zu erwarten. Die Frage, die
sich erst nach Lektüre der Studie beantworten lassen wird, ist: Ist das
Ergebnis schlechter empirischer Methodik oder gibt es einfach zu wenig
Erfahrungen, als dass man sie sinnvoll erfassen und auswerten könnte? Und wenn
letzteres der Fall wäre, wäre das gut oder schlecht?
Hier führt der Weg dann wieder zurück von der Empirie zu den
Werten. Was eigentlich schade ist, denn es wäre ja interessant gewesen zu
erfahren, wie anders ein ganz andere Patientenverfügungsmodell als das 2009 in
Deutschland in Kraft getretene, wirkt. Was die Frage aufwirft: Wer evaluiert
eigentlich die Erfahrungen, die in Deutschland in den nöchsten Monaten und
Jahren mit dem neuen Gesetz gemacht werden?
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