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Biopolitik

Mitleidstötung, Kusch schon wieder und Schweizer Sorgfaltspflichten

23. Januar 2010, 13:04 Uhr

Wer, wie ich, einen google-alert "Sterbehilfe" hat, wird zur Zeit reichlich mit Meldungen bedacht:  Roger Kusch reitet wieder, ein Mitleidstötungsprozess in England ist mit einem drastischen Urteil zu Ende gegangen, in Köln wird vor dem Landgericht die Strafbarkeit eines Angehörigen nach einer selbstexekutierten Patientenverfügung verhandelt, in der Schweiz geht die gesellschaftliche Debatte über eine Verschärfung der Regeln für die organisierte Suizidbeihilfe weiter (und in Deutschland gibt es keine Meldung, was ja auch eine Nachricht sein kann, darüber, wie die neue schwarz-gelbe Koalition ihr strafbewehrtes Verbot der organisierten Suizidbeihilfe umsetzen will).

Roger Kusch, dem das Verwaltungsgericht Hamburg letztes Jahr attestierte, Suizidbeihilfe, wie er sie leiste, sei „sozial unwertig", hat sich wieder einen Weg ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gesucht und tritt nun mit einem neuen Fanclub, genannt „SterbehilfeDeutschland e.V." zur Praktizierung von Sterbehilfe an(nach seiner Parteigründung „Heimat Hamburg" und dem aus unerfindlichen Grünen anscheinend auch heute noch als gemeinnützig anerkannten Personality-Suizidbeihilfe Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V." ist das nun nach seinem Ausscheiden als Justizsenator die dritte Neugründung, die hoffentlich ebenso erfolglos bleibt, wie die ersten beiden) In der Satzung des Vereins heißt es zu den geplanten Aktivitäten:

„Bei hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung setzt sich der Verein für einen begleiteten Suizid ein. Er unterstützt seine Mitglieder in ihrem Wunsch nach einem selbst bestimmten Lebensende."

Eigentlich auch ein apartes Konzept: Ein Verein, der die Selbstbeseitigung seiner Mitglieder zum zentralen Inhalt hat. Bemerkenswert auch hier wieder das weite Tätigkeitsgebiet, das sich Kusch und seine Mannen vorgenommen haben, insbesondere fragt man sich, was denn eigentlich „unzumutbare Behinderungen" sein sollen und an welchem Maßstab der zu Amtszeiten auch als „lächelnde Guillotine" bezeichnete Vereins-Jurist die Zumutbarkeit denn messen will.

Die Klippen eines Verbots seiner und der Tätigkeit des Vereins will Kusch diesmal dadurch umschiffen, dass Sterbehilfe nur an Mitglieder geleistet und kein Honorar verlangt wird, damit also keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Das Marketingkonzept der neuen Kusch-Truppe ist klar: „Unsere Hilfe orientiert sich an den Sorgfaltskritierien, die sich in der Schweiz bewährt haben". Das ist zum einen unzutreffend, weil in der Schweiz Suizidbeihilfe gerade nicht einen so weiten Personenkreis umfassen soll, wie ihn Kusch (siehe oben) anpeilt. Zudem werden in der Schweiz nun gerade, weil sich die Sorgfaltskriterien in vielfältiger Hinsicht eben nach Auffassung vieler Menschen und Gruppen nicht bewährt haben, Verschärfungen geplant. Außerdem ist, bei sonsti recht ähnlicher Rechtslage, das Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht in Deutschland anders konzipiert als in der Schweiz: wie es gelingen sollte, hier legal einen tödlichen Medikamentencocktail für die Vereinsmitglieder zu erhalten, läßt „SterbehilfeDeutschland" deswegen wohl auch bewußt offen.

A propos Schweiz. Dort läuft derzeit ja gerade eine Vernehmlassung mit dem Ziel die organisierte Suizidbeihilfe zu beschränken. Die Vorschläge reichen von einem völligen Verbot bis zu einer strafrechtlichen Flankierung der bestehenden Regelungen. Jetzt hat sich die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) kritisch mit den Vorschlägen des Bundes auseinandergesetzt und anstelle der strafrechtlichen Lösung und des Totalverbots vorgeschlagen besondere Aufsichtsregelungen zu verabschieden, um die Tätigkeit der entsprechenden Organisationen kontrollieren zu können.  Die Argumente der SAMW gegen die Regierungslösungen sind teilweise recht plausibel, ihre Aufsichtslösung bleibt allerdings vage (dafür gibt es aber eine lesenswerte Stellungnahme der Schweizer Nationalen Ethikkommission von 2005).

Dass selbst mit guten und angemessen strengen Regelungen aber in manchen Fällen wenig gewonnen ist, zeigt der Tod von tom Inglis, den seine Mutter Frances umgebracht hat, weil er eine „unzumutbare Behinderung" hat (Maßstab: Ihre Meinung). Die Mutter hat ihren schwerbehinderten Sohn Tom in England mit einer Überdosis Morphium aus, wie sie sagt, Mitleid umgebracht (nachdem sie es vor einem halben Jahr schon einmal erfolglos versucht hatte) und ist jetzt dafür - wie mir nach den bekannten Fakten scheint prinzipiell, wenn auch nicht unbedingt in der Höhe der Strafe  zu Recht - zu lebenslanger Haft verurteilt worden mit der Möglichkeit einer Entlassung nach neun Jahren (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Der Fall bewegt die britischen Medien (,weitere Berichte - alle auf Englisch - im Guardian, im Telegraph ): Während manche der Auffassung sind, die Strafe könnte nichts bewirken und sei auch unangemessen, beharren andere auf der Gültigkeit des Rechts gerade auch in besonderen Fällen. Mir ist bei Lektüre der Texte aufgefallen, dass die mögliche Sichtweise des Opfers und dessen Situation vergleichsweise wenig Beachtung findet, der schematische Hinweis auf eine schwere Hirnschädigung reicht hier offenbar für die Meinungsbildung aus. (Dass die Mutter die Behinderung ihres Sohnes nicht akzeptieren konnte geht aus den Medienberichten auch hervor, auffällig für die besondere und durchaus problematische Bindung ihrer Kinder an sich finde ich auch, dass sie alle drei Söhne zuHause selbst in allen Fächern unterrichtet hat und nicht an eine öffentliche Schule ließ).

Tom hatte keine Patientenverfügung verfasst, es gab auch sonst offenbar keine konkreten Anhaltspunkte, dass er selbst in so einer Lage habe sterben wollen.  Bemerkenswert erscheint das Argument der Mutter, die Tötung durch Heroin (im deutschen Recht wäre das Totschlag oder im für die Täterin günstigsten Fall Tötung auf Verlangen, die auch unter Strafe gestellt ist) wäre menschlicher, als der sonst vorstellbare (und im englischen Recht, anders als im deutschen Recht, unter Umständen auch ohne Patientenverfügung und einen entsprechenden mutmaßlichen Willen legale) Abbruch der künstlichen Ernährung, der sich dahingezogen hätte - allerdings war von einem solchen Abbruch der künstlichen Ernährung konkret keine Rede und die medizinische Lage von Tom Inglis hatte sich wohl seit dem Unfall, wenn auch geringfügig, verbessert.

Auch in dem gegenwärtig vor dem Kölner Landgericht verhandelten Fall, in dem ein 44jähriger Maurer die Beatmungsgeräte seiner kurz zuvor auf der Intensivstation eingelieferten Schwiegermutter abgestellt hatte, weil er meinte, das entspreche der Patientenverfügung der 82 Jahre alten Frau und er müsse sie umsetzen,  geht es um rechtlich nicht akzeptable Selbsthilfe. In dem Verfahren wird auch deutlich, dass Patientenverfügungen und deren Inhalt offenbar auch von Angehörigen bisweilen weder voll erfasst noch verstanden werden: Der Angeklagte intervenierte hier in den akuten Versuch einer Lebensrettung. Die Patientenverfügung besagte zudem, dass gar nicht er, sondern seine Frau in Absprache mit den Ärzten Behandlungsentscheidungen treffen sollten, die ihr ein Sterben in Würde und Frieden ermöglichen sollten. Tatsächlich war die Frau, wie die Obduktion ergab, allerdings nicht an der kurzzeitigen Abschaltung der Beatmung gestorben (die nach einem Handgemenge von Behandlungspersonal mit dem Angeklagten wieder aufgenommen werden konnte), sondern an der Grundkrankheit, einer Lungenentzündung, so dass hier nur versuchter Totschlag verhandelt wird. Mehr dazu demnächst.

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Kommentare

Gita Neumann

23. Januar 2010, 20:46

http://www.patientenverfuegung.de

Nur zwei kleine sachliche Korrekturen zum "Kölner Fall": 1. Der Schwiegersohn kam gar nicht soweit, die künstliche Beatmung abzuschalten, sondern nur (einige Minuten lang) die Infusionsgeräte (was folglich keinen ursächlichen Schaden verursachen konnte). Denn er wurde vorher überwältigt.

2.) Es wird hier nicht "versuchter Totschlag" verhandelt - das wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar. Verhandelt  wird vielmehr versuchte "Tötung auf Verlangen" - bei einer PV, die ja gar nicht greifen soll. Das zeigt die Rechtsunsicherheit im Bereich "Sterbehilfe" - auch bei den Strafgerichten. Bedenklich!

Mit freundlichen Grüßen

Gita Neumann

Oliver Tolmein

24. Januar 2010, 08:25

@Gita Neumann: besten Dank für den Hinweis. Versuchte "Tötung auf Verlangen" ist natürlich ein ganz und gar unsinniger Vorwurf, weil das Verlangen ja in der Tat nur durch die Patientenverfügung ausgedrückt worden sein könnte. Es erscheint schon sehr zweifelhaft, ob eine Patientenverfügung überhaupt als "Verlangen" im Sinne des Paragraphen 216 StGB zu deuten sein könnte, die hier wohl verwendete "Christliche Patientenverfügung" stellt sicher kein Tötungsverlangen dar. Zudem hat der Angeklagte die Patientenverfügung, wie sich am ersten Prozesstag ergab, noch nicht einmal richtig gelesen... Die Überlegung der Staatsanwaltschaft, in dem Verfahren ginge es um Probleme, die durch das neue Patientenverfügungsgesetz evt. thematisiert würden, geht völlig fehl. Mehr demnächst...

Gert Hans Wengel

24. Januar 2010, 10:18

http://gerthans.privat.t-online.de

"Roger Kusch reitet wieder" - Kusch als Dr. Tod zu Pferde

www.die-scheibenwelt.de/tod.html

als Schreckbild, das den Menschen Angst einflößen soll - das atmet christlichen, mittelalterlichen Geist. Wie anders sah den Tod die Antike. Für die Alten gehörte der Tod zum Leben dazu. Er war etwas Natürliches, so zum Beispiel bei Homer, der uns sterbliche Menschen mit Blättern vergleicht:

"Gleich wie die Blätter im Walde, so sind die Geschlechter der Menschen,

einige streuet der Wind auf die Erd’ hin, andere wieder

treibt der knospende Wald, erzeugt in des Frühlings Wärme,

so der Menschen Geschlecht, dies wächst, und jenes verschwindet."

(Homer, Ilias, Sechster Gesang, Vers 146-149

nach der Übersetzung von Johann Heinrich Voß)

Den Tod dämonisieren und selbst auf Kosten der Menschenwürde so weit wie möglich hinausschieben - diese Haltung der Sterbehilfegegner atmet chistlich-mittelalterlichen Geist, der sie in ein Bündnis mit finsteren klerikalen Kräften, zum Beispiel Bibel-Fundamentalisten in den USA, führt. Wie anders der Geist von Aufklärung und Renaissance, wofür ein Zitat aus Lessings "Wie die Alten den Tod gebildet haben", stehen möge:

"Von dieser Seite wäre es also zwar vermutlich unsere Religion, welche das alte heitere Bild des Todes aus den Grenzen der Kunst verdrungen hätte! Da jedoch eben dieselbe Religion uns nicht jene schreckliche Wahrheit zu unserer Verzweiflung offenbaren wollen; da auch sie uns versichert, daß der Tod der Frommen nicht anders als sanft und erquickend sein könne: so sehe ich nicht, was unsere Künstler abhalten sollte, das scheußliche Gerippe wiederum aufzugeben, und sich wiederum in den Besitz jenes bessern Bildes zu setzen. Die Schrift redet selbst von einem Engel des Todes: und welcher Künstler sollte nicht lieber einen Engel, als ein Gerippe bilden wollen?"

Herr Kusch als Gerippe zu Pferde oder Herr Kusch als Todesengel - so unterscheiden sich Mittelalter und Aufklärung!

Oliver Tolmein

24. Januar 2010, 12:04

@gh wengel: "johnny reitet wieder" ist ein Lied der Schmetterlinge aus den 1970er Jahre (auf der Platte "Lieder fürs Leben") - jenseits von Mittelalter und Aufklärung: ein Text der (zugegebenermaßen linksromantisierenden) Moderne....

Gert Hans Wengel

24. Januar 2010, 13:16

http://gerthans.privat.t-online.de

Eins zu Null für Sie, Herr Tolmein! Ich dachte schon, Sie wollten Kusch dämonisieren, in eine düstere Ecke schieben. Ob es an dem Winterwetter liegt, dass ich so finstere Assoziationen hatte, die mich auf diese falsche Fährte lockten? Apokalyptische Reiter! Huh, wie tierisch ernst...

Oliver Tolmein

24. Januar 2010, 15:49

Bei mir, Herr Wengel, löst der Winter, wenn er denn mal endlich auch im Norden angekommen ist, ja eher freundliche Assoziationen aus; passen Sie aber vor allem bloß auf, dass Sie keinen Ärger mit den Reitervereinen bekommen, wenn Ihnen bei Roß und Reiter nicht gleich Neckermann und die Dressur-Equipe einfällt, sondern  Gerippe und Sensenmann ... schönes Wochenende noch zu Fuß!

Karl-Heinz Volck

24. Januar 2010, 16:32

http://www.volcksinfo.de

Der Weg  der Menschheit, aus der Herrschaft von Kirche und Kapital, ist mühsam und langwierig. So lange ist es garnicht her wo zur Ehre Gottes Scheiterhaufen brannten und zum Wohle des Kapitals Menschen als Sklaven gehalten wurden.

Die seitdem gemachten Fortschritte der Menschheit, auf dem Weg der Selbstbestimmung, sollten wir nicht unterschätzen. Aber Tatsache bleibt, dass die alten Mächte noch existieren und im Mantel der Nächstenliebe, Menschen den freien Willen nehmen. Sie wollen ihren Alleinvertretungsanspruch auf Tötung behalten. Sie allein bestimmen über Leben und Tod indem sie unsere Jungs zu humanitären Einsätzen in aller Welt schicken. Sie wollen die Oberhoheit über das Töten haben und bestimmen wie lange ein Mensch zum Wohle des Kapitals verwertet werden kann.  Zur bleibenden Erinnerung und Dank an diese "Kämpfer für das Leben", sollte man von den Menschen, die sich vor Züge geworfen haben, von hohen Gebäuden stürzten oder ins Wasser gingen, möglichst detailgetreuwe Fotos  machen und als Bild in goldenem Rahmen an die "Menschenfreunde" verschenken. Als Zeugnisse Ihrer "Menschenliebe" können sie sich diese Bilder über ihren Schreibtisch hängen. Ich denke da an Herrn Boßbach, Frau Katrin Göring Eckardt und Frau Käßmann.

Vor falschen Hoffnungen muß aber gewarnt werden, die Kirchenaustritte und die zunehmende Kritik am Kapitalismus werden sie dadurch nicht stoppen sondern eher erhöhen. Die bisherigen Versuche, Gottes Herde durch Zwangstaufen zu vergrößern und die Kapitalverwertung durch den "Zwang zum Leben" sicherzustellen, wird ihnen auch nichts mehr nutzen. Wer sich an Wehrlosen vergreift zeigt, dass er auf dem letzten Loch pfeift. Vielleicht ist das eine realistische Hoffnung auf Selbstbestimmung und Würde des Menschen.

Ich schreibe als Betroffener und bin, im Gegensatz zu manchem religiösen und und kapitalistischen Eiferer, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.

Karl-Heinz Volck

Lutz Barth

24. Januar 2010, 18:53

http://www.iqb-info.de

Für die "Risiken Ihres Vereinsbeitritts fragen Sie Ihren Arzt, Ethiker &. Theologen" - und vertrauen Sie auf den Fürsorgeanspruch so mancher Patientenschutzorganisationen und begeben Sie sich tunlichst Ihres Selbstbestimmungsrechts".

Ich möchte den BLOG nicht weiter strapazieren und den "Genervten" wieder auf den Plan rufen, der da meint, auch ich sei ein Sendbote - nach diesseitigem Verständnis ein Verfechter des Selbstbestimmungsrechts -, der andere von seinen "Weisheiten" zu überzeugen versucht.

Aber mal ganz ehrlich: Die "Debatte" ist schlicht zu ernst, als dass wir sie nur an einer Person festmachen sollten und da fällt doch insgesamt auf, dass der Diskurs sich mehr und mehr durch eine Trivialität "auszeichnet", die kaum noch zu ertragen ist.

Die Ethiker haben ihre Argumente vorgetragen und nun liegt es wohl an den Juristen, einen nennenswerten Beitrag zur Befriedung eines Streits beizutragen, deren Lösung sich wohl einzig aus der Verfassung heraus ergeben dürfte und zwar ungeachtet der bemerkenswerten Bemühungen, auf unterverfassungsrechtlicher Ebene im Strafrecht Alternativentwürfe zur Diskussion gestellt zu haben.

Allen voran die Ärztekammern sind nunmehr gefordert, ihren ethischen Widerstand gegen eine Liberalisierung ihrer standesethischen und vermeintlich standesrechtlichen "Obliegenheiten" aufzugeben, damit wir uns auf das Wesentliche konzentrieren können. Das Arztethos bedarf eines zeitgemässen Programms, das längst überfällig ist. Wir können nicht darauf zuwarten, dass der Präsident der BÄK und ein Geschäftsführer einer namhaften Patientenschutzorganisation zu verfassungsrechtlich bedeutsamen Einsichten gelangen, ohne deren Kenntnis es nun einmal aber nicht geht! Der Blick in die Glaskugel sollte durch einen solchen ins Gesetz ersetzt werden und da hege ich persönlich denn auch die Hoffnung, dass sich dadurch gewissermaßen Lerneffekte einstellen werden.

Jacqueline Jencquel-Paris

24. Januar 2010, 19:55

http://jacquelinejencquel.com

Ich bewundere den Mut von Roger Kusch , der immer wieder versucht, seinen Landsleuten beibringen will, selbständig zu denken .

An seiner Stelle wäre ich ausgewandert.

Das kleine Land Schweiz könnte uns allen ein Beispiel sein. Die Fundamentalisten,die dort wieder an der Macht sind,  werden die Bevölkerung nicht zwingen können, auf das Selbbestimmungsrecht zu verzichten. Es wird eine Volksabstimmung geben und in der Schweiz hört man auf das Volk, anders als in Deutschland.

Andreas schulz

25. Januar 2010, 03:22

http://andi0068@hotmail.de

leider sind die meisten Deutschen noch nicht so weit sich mit den Thema richtig auseinander zu setzen - Wer einmal persöhnlich  über eine lange Zeit  täglich den Tot in irgendeiner Weise vor Augen hatte- sieht das mit Sicherheit mit anderem  Auge. Es geht nicht darum schwer kranken Menschen den Gar Aus zu machen - sonder nur darum das  jeder Mensch die Möglichkeut haben sollte auf Grund von schwindender oder nicht mehr vorhandener Lebensqualität  einen Weg zu gehen  wo er das Ende selber bestimmen kann, selbst oder mit Hilfe von aussen

Oliver Tolmein

25. Januar 2010, 08:14

@Lutz Barth: nun schaue ja auch ich Tag für Tag in die Gesetze und lese darin meist etwas ganz anderes als Sie. Vor allem ist mir ganz unklar, warum es verfassungsrechtlich geboten und zeitgeistmäßig geradezu verpflichtend sein soll, organisierte Suizidbeihelfer unkontrolliert schalten und walten zu lassen.

@Jacqueline Jencquel-Paris: Bemerkenswert an Roger Kusch scheint mir mehr sein Marketing-Kalkül und dass er ausgerechnet die Boulevardmedien als Schulungsorgane für "selbstständiges Denken" nutzt, hat wohl wenig mit Mut zu tun. Im kleinen Land Schweiz hat das bemerkenswerte Instrument des Volksentscheids zuletzt den Bau von Minaretten verboten.... ob da nun so viel zu lernen ist....

Lutz Barth

25. Januar 2010, 11:28

http://www.iqb-info.de

@ O. Tolmein:

Verehrter Herr Tolmein, es steht nicht in Frage, dass auch Sie tagtäglich in die Gesetze schauen, wenngleich ich mir doch wünschen würde, dass hier der Blick etwas geschärft werden würde. Uns sollte doch klar sein, dass es nicht darum geht, „organisierte Sterbehelfer“ unkontrolliert walten zu lassen, sondern zunächst um die bedeutsame Frage, ob die Assistenz beim Suizid über die strafrechtliche Regelung hinaus ggf. auch weitergehende verfassungsrechtlichen Implikationen nach sich zieht, die bisher nur mäßig diskutiert worden sind und zwar gerade in Kenntnis verschiedener grundrechtstheoretischer Ansätze. Die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates reicht m.E. weiter, als bisher in der Debatte angenommen und dies gilt insbesondere im Hinblick auf die ethischen Instrumentalisierungsversuche u.a. der BÄK. Entscheidend dürfte sein, dass einige Vertreter der Palliativmedizin selbst davon ausgehen, dass in ca. 3-5% der Fälle auch die palliativmedizinische Betreuung an ihre Grenzen stößt und da darf denn nachgefragt werden, ob und wie unsere Rechtsordnung hierauf zu reagieren gedenkt. Die grundrechtliche Schutzpflichten wirken in mehrfacher Hinsicht, so dass es im Ergebnis eine Fremdbestimmung des Patienten über die Ärzteschaft ausscheidet und da wäre es doch überlegenswert, auf die individuelle Gewissensentscheidung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte zu setzen (nach hiesigem Verständnis ohnehin der verfassungsnormativ vorgegebene Rahmen und zwar ungeachtet einer Standesethik!). Halten wir es mit den Schweizer Kollegen und suchen – nachdem die ethischen Dilemmata hinreichend beschrieben worden sind – nach einer verfassungskonformen Lösung, die dann – und das darf nicht verwundern – zugleich auch die Grenzen der kommerziellen Sterbehilfe abzustecken in der Lage ist. Entgegen dem Wunschdenken mancher Ärztefunktionäre und mit Verlaub – einiger Oberethiker in unserem Lande – ist in der ärztlichen Assistenz beim Suizid ein gangbarer Weg vorgezeichnet, der nun allerdings mit ganz unsäglichen Argumenten verhindert werden soll. Wo also liegt der Kompromiss? Nun – in dem Bekenntnis zum Bedeutungsgehalt der Grundrechte als individuelle Grundrechte, zumal objektivrechtliche Elemente den subjektiven Grundrechtsgehalt auch nach der Rspr. des BVerfG prinzipiell nur zu verstärken vermögen, auch wenn sich gelegentlich die Lehre von den verfassungsimmanenten Schranken in so manche Ohren von der Zunft der Ethiker geschlichen haben dürfte.

Aber letztlich wissen wir doch beide, dass unsere Verfassung „wertoffen“ ist und uns nicht auf ein bestimmtes „Menschenbild“ oder gar eine „Moral“ oder „Ethik“ verpflichtet und schon gar nicht auf ein berufsständisches „Arztethos“, dass als Schatten über eine zeitgemässe Grundrechtsinterpretation und damit –wahrnehmung zu liegen scheint.

Und freilich ist die Sterbehilfe zu „organisieren“: Es müssen Regelungen her, aufgrund derer der Ärzteschaft die Möglichkeit zur Assistenz beim Suizid eröffnet wird, ohne dass es zu (ohnehin fragwürdigen) berufsrechtlichen Sanktionen kommt und natürlich muss diese äußerst anspruchsvolle Aufgabe auch entsprechend vergütet werden und zwar in Form einer Kassenleistung!

Das „Gesetz“, in das wir hineinschauen, ist vielfach geduldig und muss mit „Leben“ gefüllt werden und da könnte es eben auch hilfreich sein, auf einen gewaltigen Fundus der bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur und der Verfassungsrechtswissenschaft zu blicken.

Und in diesem Sinne, verehrter Herr Tolmein, habe ich keinen Zweifel daran, dass der „Streit“ sich schnell in Wohlgefallen auflösen wird. Nun weiß ich freilich nicht, in welchem Gesetz Sie etwas anderes lesen und da wäre ich doch um einen Hinweis sehr dankbar.

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