Röslers wahre Worte, Ressortdisziplin und die assistierte Selbsttötung - ein E-Mail-Interview
03. Februar 2010, 23:00
Uhr
Am Telefon ließ es sich nicht klären: Hat der Bundesgesundheitsminister
2005, wie die taz damals unwidersprochen berichtet hatte, „nicht
ausgeschlossen", dass die „assistierte Selbsttötung" in bestimmten
Fällen der „richtige Weg" sei oder hat er etwas ganz anderes gesagt (und
was)? Sein Sprecher Christian Lipicki mochte sich da in einem etwas mühseligen
Gespräch am Dienstagmittag nicht festlegen. Lieber verwies er auf einen Artikel
im „Focus," der zwar auch auf seinen Angaben basierte, der aber nicht die gewünschten harten Fakten enthielt. Dort
stand nämlich nur recht vage: Rösler gehe "nach Angaben eines
Sprechers, gegen die Verwendung seines Fotos und einer ihm zugeschriebenen
Äußerung" vor. Nachfragender Klärungsversuch: Hat die "taz" also falsch berichtete? Umsichtiges Diffus-Halten: Die
Äußerung sei Rösler eben zugeschrieben.... Wahrheitsfindung kann schwierig
sein. Nach längerem Hin und Her mit dem Sprecher am Telefon findet sich dann
die Lösung: Ich soll meinen Fragen in einer E-Mail schriftlich formulieren und
etwas Geduld haben, weil sich das alles nicht so ganz einfach klären lasse....
Gesagt, getan und 25 ½ Stunden später ist die Antwort da (hier der vollständige
Wortlaut mit behutsamen orthografischen Korrekturen bei Fachbegriffen):
"Sehr geehrter Herr Tolmein, anbei
beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:
Frage: Hat Herr Rösler damals eine
entsprechende Äußerung getan oder hat die taz damals unzutreffend berichtet?
Antwort: Stenografisches Wortprotokoll der
Fachtagung: "Einig sind wir uns auch parteiübergreifend, dass wir einen
stärkeren Ausbau der Palliativmedizin, und zwar flächendeckend, in
Niedersachsen brauchen, genauso natürlich auch eine Unterstützung der
Hospizbewegung. Dennoch sagen wir, dass es bei allen Möglichkeiten der modernen
Schmerztherapie, bei allen Therapiemöglichkeiten hinsichtlich der
Sterbebegleitung immer wieder Fälle geben kann, bei denen auch die moderne
Medizin an ihre Grenzen stößt. Wir sagen: Auch wenn wir uns selber solche
Situationen nicht vorstellen können oder wollen, heißt es eben nicht, dass es
solche Situationen nicht doch geben kann. Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen
die Augen vor solchen Situationen nicht verschließen. Wir wollen die Menschen
in ihrer Verzweiflung nicht alleine lassen. Deshalb haben wir uns zu der
Durchführung dieser Veranstaltung entschieden." Dieses Zitat ist bereits
von der taz verzerrt wiedergegeben worden. Herr Kusch hat in der Folge das
Zitat gezielt weiter verändert, so dass der Aussagegehalt gänzlich manipuliert
worden ist.
Frage: Wie steht
Bundesgesundheitsminister Rösler heute zur Möglichkeit des assistierten Suizids
(der ja keine Form der aktiven Sterbehilfe ist)? Befürwortet er ihn als
Möglichkeit? Lehnt er ihn prinzipiell als ärztliche Handlung ab? Lehnt er ihn
als organisierte Handlung ab?
Antwort: Herr Rösler lehnt aktive und
passive Sterbehilfe schon aus ethisch-christlichen Gründen ab. Als Liberaler
wendet er sich gegen ein Verbot von assistiertem Suizid, um negative
Auswirkungen auf die Palliativmedizin / Hospizarbeit zu vermeiden. Herr Rösler
legt großen Wert auf die Feststellung, dass er kein Unterstützer des
assistierten Suizids ist.
Frage: Hat der Bundesgesundheitsminister
aus den Aktivitäten des Herrn Kusch, in die er ja nun unfreiwillig involviert
wurde, Konsequenzen gezogen hinsichtlich des im Koalitionsvertrag festgelegten
Projekts organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen?
Antwort: Hier gilt das Ressortprinzip. Die
Zuständigkeit für diese Frage liegt beim Bundesjustizministerium."
Das Ergebnis der Recherche verblüfft politisch ein wenig: Ein Verbot des
assistierten Suizids an sich, das in Deutschland ernsthaft bislang niemand
vorgeschlagen hat, wird vom Bundesgesundheitsminister als Liberaler aus recht
pragmatischen Gründen abgelehnt, „um negative Auswirkungen auf die
Palliativmedizin/Hospizarbeit zu vermeiden" (wo der Zusammenhang liegt,
bleibt mir etwas unklar, aber sei es drum). Hinsichtlich des im
Koalitionsvertrages in Zeile 4986 festgelegten Vorhabens bestimmten Formen der
Sterbehilfe den Riegel vorzuschieben, zieht sich der Liberale als
Bundesgesundheitsminister zumindest nach außen hin meinungsfrei und
mustergültig kollegial aufs Ressortprinzip zurück und überlässt seiner, in
dieser Hinsicht eher
sehr zurückhaltenden, Parteifreundin Leutheusser-Schnarrenberger (die in der Vergangenheit auch
schon für nicht näher bestimmte "aktive
Sterbehilfe" eine Lanze gebrochen hat, zuletzt im Dezember 2009 im "stern" aber erklärte "nicht pauschal" für aktive Sterbehilfe zu sein und jetzt darüber keine Debatte anstoßen zu wollen) das Feld. Anders gesagt: Der Bundesgesundheitsminister will in dieser Frage wohl kein besonderes Engagement entfalten - angesichts des allgemeinen Schweigens der Bundespolitik zum Thema "Verbot organisierter Suizidbeihilfe" in den letzten Tagen erscheint die Prognose nicht sehr gewagt, dass dieses Thema offenbar ausgesessen werden soll.
Wie es jetzt mit dem Streit zwischen „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V."
und dem Bundesgesundheitsminister weiter geht, wird möglicherweise auch interessant. Die
Unterlassungserklärung, die die Sozietät Sellner, Dahs, Widmaier dem
Sterbehilfe-Verein im Auftrag des Gesundheitsministers Philipp Röslers
zugestellt hat, hat der Vereinsvorstand nicht unterzeichnet und will es auch
nicht tun, da die Homepage ja nur auf einen taz-Artikel verweise und das im
Übrigen bereits seit Oktober 2009.

(Umstrittene Unterlassungsverpflichtungserklärung, nicht unterzeichnet)
Darauf wird es allerdings, sollte die Angelegenheit vor Gericht gebracht
werden, kaum ankommen: schließlich verbreitet der Verein die Äußerung ja (und sei es nur durch Verbreitung des taz-Artikels) und
offenbar kann der Gesundheitsminister durch das Stenografische Wortprotokoll
der Fachtagung von 2005 nachweisen, dass der taz-Artikel, auf den sich der Verein stützt, tatsächlich etwas
Unzutreffendes behauptet. Nachweislich falsche Behauptungen darf man aber nicht
verbreiten. Eine Gegendarstellung könnte der Minister dagegen wohl nicht mehr
erwirken, weil hier die entsprechenden Fristen längst überschritten wären -
aber das versucht er ja auch nicht.
PS.: (4. Februar, 8:32 Uhr) Am Morgen nach der Veröffentlichung dieses Blogs hat der Verein "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V." seine Dokumentation der "Meinungsvielfalt des Dr. Philipp Rösler" verändert. Neben einem Link auf dieses Blog verweist er weiter auf den oben erwähnten "taz"-Artikel aus dem Jahr 2005, jetzt aber mit dem Hinweis "...und fühlt sich von der taz falsch zitiert." Für ein eventuelles Gerichtsverfahren wirft das die interessante Rechtsfrage auf, ob bzw. unter welchen Umständen es sich ein Politiker gefallen lassen muss, dass ein Bericht in dem auch eine möglicherweise nicht zutreffende, bis dahin von ihm aber nie korrigierte Äußerung enthalten ist, die nicht zutrifft, zugänglich gemacht wird (insbesondere, wenn an gleicher Stelle in gleicher Weise auf das Dementi des Politiker verlinkt und so der Leserschaft ermöglicht wird, sich ein eigenes Bild zu machen).
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