Der verurteilte Transplantationschirurg und die Ökonomie des Gesundheitswesens
15. März 2010, 18:43
Uhr
Manchmal sind es die Details, die einen Strafprozess am
markantesten charakterisieren. Das Verfahren gegen den
Essener Transplantationschirurgen Professor Christoph Broelsch, den Medien
gerne auch als „Star-Chirurgen"
bezeichnen, fand vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Essen statt,
die Medien haben sich des Falls überwiegend unter „Vermischtes" angenommen.
Während die Justiz einen Fall der Ökonomisierung von Medizin ins Visier
genommen hatte, in dem wie in Verfahren, die sich auf den Management-Ebenen großer
Konzerne oder kleinerer Unternehmen abspielen,
Steuerhinterziehung, Betrug oder Bestechlichkeit (auch in Tateinheit mit
Nötigung) Gegenstand der Verhandlung sind, wird es in der Öffentlichkeit mehr als bunte Geschichte
wahrgenommen: Wie kann ein hervorragender Arzt so geldgierig sein...?
Nun ist das Gesundheitswesen, wie wir spätestens wissen,
seitdem sich die FDP so vehement und schließlich erfolgreich bemüht hat, den
Gesundheitsminister zu stellen, ein Wirtschaftssektor. Und Ärzte sind schon
lange keine Halbgötter in Weiß mehr, sondern eine Mischung aus übermüdeten Schichtarbeitern, weißbekittelten Krankenhausmanagern und Selbstständigen
mit meist unzureichender Kapitaldecke. Trotzdem geht es an dieser Schnittstelle von Sozialversicherung und Privatversicherung natürlich auch noch um
mehr und ganz anderes: Krankenversorgung (Gesundheit ist vielleicht ein zu
anspruchsvoller Begriff) für alle. Und das, wenigstens dem Anspruch nach, nicht
als Vier-Klassen-Projekt („Es gibt Leute mit Geld, Politiker, Privatpatienten und Kassenpatienten.", wie es Prof. Broelsch einer Patientin
erläutert hat).
Mit dem krankenversorgungs-politischen Kontext hat sich die Wirtschaftsstrafkammer naturgemäß nur am
Rande befasst: Strafverfahren zielen nicht auf Strukturen, sondern richten sich immer gegen Einzelne, die erwischt
worden sind (hier soll es der Zufall in Gestalt einer abgewiesenen
Krebspatientin gewesen sein, die offenbar die verlangten 5000 bis 7000 EUR
nicht „spenden" konnte oder wollte, derer es für einen sofortigen OP-Termin
beim Chefarzt offenbar bedurft hätte), ihre individuelle Schuld soll geklärt
und danach bestraft werden. Die Frage, ob es sich bei der angeklagten Straftat um einen Ausreißer im Gesamtsystem handelt oder nicht, spielt dabei eine geringe Rolle oder gar keine.
Für uns als Patienten in spe und eigentlich auch für die
Gesundheitspolitik sollte das aber eine entscheidende Rolle spielen: Womit haben
wir es in dem Verfahren zu tun? Mit einem besonders geschickten, aber leider etwas geldfixierten Operateur oder mit dem Prototypen eines
Gesundheitsunternehmers, dessen umfassender Geschäftsgeist noch nicht das geeignete
rechtliche Umfeld vorfindet, es vielleicht auch auf absehbare Zeit nicht
vorfinden wird, der aber besser zum Geist der Zeit passt, als es das Urteil des
Landgerichts Essen glauben machen will?
Es gibt Hinweise für die eine, wie für die andere Richtung: Das Urteil selbst
ist ein Indiz dafür, dass es doch mit rechten Dingen zugehen könnte in unserem Rechts- und Gesundheitswesen, schließlich wird, wer Regeln, Sitte und anstand verletzt doch bestraft (wenn die Entscheidung rechtskräftig wird). Aber das Urteil kommt spät, die Nötigung zu Spenden, die es
bestrafen will, erfolgte vielfach und über längere Zeiträume, lange Zeit geschah eben auch nichts. Das Urteil behandelt Broelsch auch als
Einzeltäter: Unabhängig davon wie einzelne Verhaltensweisen strafrechtlich zu würdigen sein könnten, bleibt doch schwer vorstellbar, dass
niemand aus der Klinikleitung wusste was in seiner Klinik wie geschah, auch in
der Klinik selbst wird es Ärzte gegeben haben, die informiert und die an der
Modifikation der Operationspläne beteiligt waren, die auch statt des nunmehr
Verurteilten operierten.
Auch dass in den Berichten unter „Vermischtes" jetzt kein Zusammenhang
hergestellt wird (wohl aber in einem sorgfältig recherchierten Zeit-Dossier
von Martina Keller, das zu Beginn des Prozesses erschien), zwischen den
Fachgebieten auf denen Broelsch tätig war und seinen angeklagten Handlungen,
ist zumindest irrtierend: Krebs-Chirurgie hat oft genug mit verzweifelten
Patienten zu tun, die bereit sind alles zu geben, was sie können, um am Leben
zu bleiben. Das gilt auch für die Transplantationsmedizin, die zudem eine
Medizin der knappen Ressourcen ist, Organe, die transplantiert werden, fehlen
überall auf der Welt. Knappe Ressourcen führen zu Verteilungsüberlegungen und
dazu Anreize zu schaffen, um der Knappheit zu begegnen, im Fall der
Transplantationsmedizin: um die „Spendenbereitschaft" zu erhöhen, ein Gebiet
auf dem sich Professor Broelsch schon seit längerem mit klaren Ideen in der
Öffentlichkeit hervorgetan hat: 10.000 EUR für die Angehörigen eines Organspenders
bezeichnete er als einen „vernünftigen Einstieg", Lebendorganspendern sollten
seiner Meinung nach „5000 bis 10000 EUR" gezahlt werden, damit sie eine
Zusatzversicherung abschließen und einen Monat Urlaub machen könnten, in einem Interview mit dem „Spiegel"
2002 führte er aus:
„Was würden Sie denn
machen, wenn Sie selber in der Situation wären, ein Organ zu brauchen? Man
könnte es ja auch so sehen: Einerseits wäre die Investition von 50 000 Dollar
an einen Fremdspender für unsere Krankenkassen gut angelegt. Andererseits hätte
der spendende Mensch in Moldawien, Ägypten oder sonstwo mit diesen 50 000
Dollar die einmalige Chance im Leben, aus seiner Misere herauszukommen. Er
könnte sich ein Fahrrad kaufen, ein Geschäft gründen. Ein junger Student kann
vielleicht seine Ausbildung bezahlen. Was ist daran falsch? Wir leben auf diesem
Globus nicht in sozialer Gleichheit. Manche deutsche Firmen nutzen die
Billigarbeitskräfte in der Dritten Welt aus, um ihre Preiskämpfe hier zu
bestreiten. Und ob ich jemandem die Zeit raube, indem ich ihn schlecht bezahle,
oder ob ich ihm seine Niere bezahle oder einen Teil seiner Leber, das ist für
mich kein Unterschied. Zeit ist für mich sogar noch wichtiger als ein Teil
meiner Leber, der nachwächst."
Weder Äußerungen dieser Art, noch Erkenntnisse darüber, dass
er mindestens eine Organtransplantation vorgenommen hatte, bei denen der Lebendspender Geld von
der Familie des Organempfängers bekommen
hatte zeitigten berufliche oder gar
strafrechtliche Folgen. Die Ideen von Professor Broelsch konnten sich
(bislang?) zwar auch nicht durchsetzen. Es hat sich daran aber auch keine Debatte
darüber entwickelt, welche Gefahren die Ökonomisierung der Medizin mit sich
bringen kann und wie eng Hochleistungsmedizin und Ökonomisierung miteinander
verkoppelt sein können.
Geld ist dabei ein Problem, aber, wie Martina Keller in
ihrem Dossier beschreibt, bei weitem nicht das einzige: sie arbeitet heraus,
wie der Ruf besonderer medizinischer Kapazität sich mit besonders entschiedenem
Vorgehen, mit der Bereitschaft auch noch in „hoffnungslosen Fällen" zu
operieren verbindet, eine Entschlossenheit, die möglicherweise manches Leben
retten konnte, in etlichen Fällen wohl aber auch quälende Folgen hatte - möglicherweise akzeptabel, wenn es eine entsprechende Aufklärung gegeben hat, aber wie frei entscheiden
verzweifelte Patienten, wenn ihnen Ärzte Hoffnungen machen? Das
ist kein straf- oder haftungsrechtliches Problem, sicher aber ein ethisches -
und letztenendes ein gesellschaftliches.
Das Urteil gegen Professor Christoph Broelsch, der seit 2007
suspendiert ist, ist nicht rechtskräftig. Seine Anwälte, einer der
versiertesten Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen und ein äußerst erfahrener
Medizinrechtler werden Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof
einlegen. Wie der Bundesgerichtshof hier entscheiden wird ist spannend, noch
spannender ist aber eigentlich, ob der Fall Broelsch Impulse für Diskussionen
über die Entwicklung der Krankenversorgung jenseits des Strafrechts gibt.
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