Cannabis: Joint Venture für Schmerzpatienten ?
19. April 2010, 02:27
Uhr
Es naht der Tag des Eigenheims und gestern war
Weltamateurfunkag. Warum gibt es eigentlich keinen Tag des Schmerzpatienten? Es
müsste gar kein Welt-Tag sein, ein deutscher Schmerzpatienten-Tag könnte
reichen - vorausgesetzt der jeweilige Bundesgesundheitsminister, ein paar
Ärztinnen und Ärzte und vor allem die Funktionäre der Krankenkassen sowie
einige der mit entsprechenden Fragen befasste Gerichte würden an diesem Tag und
sei es auch nur eine Stunde lang konzentriert darüber nachdenken, wie den
Schmerzpatienten zu helfen wäre, deren Schmerzen durch zugelassene Therapeutika nicht ausreichend gelindert werden können.
In der Sterbehilfe-Debatte dienen nicht behandelbare Schmerzen oft als Argument für
die Legalisierung der Patiententötung. Das Argument ist schlicht und
ergreifend: starke Schmerzen zu haben verletzt die Menschenwürde also kann es
für die Patienten besser sein, schnell zu sterben, als noch ein wenig mit
starken Schmerzen weiter zu leben. Eine beliebter juristische Fall, der zur
Illustration des Problems gebildet wird ist: Sie sehen einen Menschen in seinem
Wagen eingeklemmt sitzen und verbrennen, Sie können ihn nicht befreien, haben
aber zufällg einen geladenen Revolver in der Hand - wäre es richtig, diejenige
Person, die jetzt schießen will wegen aktiver Sterbehilfe zu verurteilen? Die
Älteren unter uns werden sich jetzt vielleicht an die nicht weniger suggestive
Frage vor den Gewissensprüfungsausschüssen dür Kriegsdienstverweigerer
erinnern: Sie gehen mit Ihrer Freundin durch den Wald, plötzlich brechen zwei
Männer aus dem Gebüsch und wollen Ihre Freundin vergewaltigen, Sie haben zufälligerweise
einen geladenen Revolver dabei.... Aber um diese Parallele geht es mir gerade
nicht. Ich bin auch der Meinung, dass dringend etwas für Schmerzpatienten getan
werden muss, finde aber den Ruf nach Ausweitung der Möglichkeiten für
Medikamentierungen überzeugender als den nach Abschaffung der Strafbarkeit von
Tötung auf Verlangen.
Eine einfache Möglichkeit wäre, dass Patienten die
Medikamente verschrieben bekommen können, die ihnen helfen, auch wenn diese
Medikamente nicht zugelassen sind. Das
gilt vor allem für Medikamente, die Wirkstoffe aus der Cannabis-Pflanze
enthalten, für Dronabiol zum Beispiel. Weil diese Medikamente nicht zugelassen
sind, zahlen die Krankenkassen sie nicht und die Gerichte geben ihnen darin
fast immer recht. Und zwar unabhängig davon ob die Medikamente von einem Arzt
verschrieben wurden oder nicht; auch ob sie helfen oder nicht spielt keine
Rolle. Ergebnis: die wohlhabenderen unter den Patienten kaufen sich die nicht
zugelassenen, aber zulässigen Medikamente für 200 bis 800 EUR im Monat selber.
Die weniger wohlhabenden besorgen sich auf andere Art und Weise und sehr viel
kostengüstiger Cannabis. Dabei werden sie irgendwann erwischt und vor Gericht
gestellt. Bei einer guten Verteidigung und einer schweren Krankheit fallen die
Strafen meist niedrig aus - aber die Schmerzen bleiben. Und wer sich weiterhin
illegal Cannabis beschafft, hat beim nächsten Auftritt vor dem Strafgericht
schlechte Karten.
Was tun? Das Bundesverwaltungsgericht hat vor fünf Jahren eine
Entscheidung getroffen, die einen Weg ebnen könnte. Der Leitsatz lautete: „Der
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Behandlung
einer Multiple-Sklerose-Erkrankung beim Antragsteller kann nicht nach § 3 Abs 2
BtMG (BtMG 1981) mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Behandlung
liege nicht im öffentlichen Interesse." (BverwG 3 C 17/04). Getan hat sich
seitdem für die betroffenen Patienten wenig. Vor allem wird der kostengünstige
Selbstanbau von Cannabis weiterhin nicht genehmigt, obwohl es im zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchaus gewisse Sympathien für das
Anliegen von Schmerzpatienten gibt. Es fehlt aber offensichtlich an der
Bereitschaft auf der politischen Ebene - dass nun ein Liberaler an der Spitze
des Bundesgesundheitsministeriums steht, hat da offenbar wenig verändert. Dabei
hat schon letztes Jahr der Bundestagsausschuss für Gesundheit anläßlich einer
Expertenanhörung festgestellt, dass hinsichtlich der Möglichkeiten Cannabis
medizinisch zu nutzen in Deutschland schwerwiegende Defizite bestehen.
Ein Land in dem in dieser
Hinsicht besonders viel und besonders effizient Gutes gerade auch für Schmerzpatienten
geschieht ist Kanada, wo Cannabis
unter bestimmten Bedingungen ohne große Restriktionen medizinisch eingesetzt
werden darf. Besonders große Zustimmung hat dort eine Anfang April getroffene Entscheidung
des Obersten Gerichtes von Nova Scotia gefunden, die die Regierung zwingt,
den Cannabis-Bedarf einer cronisch kranken Sozialhilfeempfängerin zu bezahlen.
Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich
nicht anmelden (sollten aber einen Namen haben)