Pflegeheime nicht K.O., Noten nicht ok...
25. April 2010, 07:44
Uhr
Bild-Hamburg war es immerhin die Aufmacherschlagzeile am Freitag wert:
Die Pflegenoten der Heime in der Hansestadt liegen im Notendurchschnitt 0,7 unter dem
Bundesdurchschnitt, bekommen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen aber doch
noch ein „befriedigend". Ein bisschen empörend, aber so recht wusste nicht einmal "Bild" was das jetzt heißt: ist trotzdem alles pok, weil befriedigend? Oder muss Skandal gerufen werden, weil andere besser sind? Wie ratlos lässt das Ergebnis dann erst die potenziellen Kundinnen und Kunden der
Heime zurück? Was machen sie nun angesichts der Noten? Alle auf zum Klassenbesten, der mit 1,1, auch
bundesweit gut abschneidet? Oder doch nur die gelassene Einsicht „Noten werden
allgemein überschätzt"?
Sofern die Menschen, die Heimplätze suchen mit dem
Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in
der Vergangenheit selbst Bekanntschaft gemacht haben, dürfte die notenkritische Gelassenheit ihre
Haltung prägen: Warum sollte der MDK, der oft genug bemüht ist, die Pflegestufe
niedrig zu halten, der routiniert und, wie es scheint, oft eher am billigen, als am guten Ergebnis interessiert, die Verschreibung von Heil- und Hilfsmitteln
begrenzt und der in Sachen „Off-Label"-Use von Medikamenten eher selten ein
patientenfreundliches Gutachten formuliert, bei der Benotung der Heime
plötzlich die Kompetenz und Neutralität an den Tag legen, die man sonst oft an
ihm vermisst? Andere werden sich vielleicht an ihre Schulnoten erinnern, die
auch oftmals ein eher unulängliches Bild des Leistungsstands einer Klasse
gegeben haben. So ging es möglicherweise den Richtern des Sozialgerichts
Münster, die in einem Eilverfahren
entschieden haben, dass die
Veröffentlichung von Noten im Internet das Grundrecht der Heimbetreiber aus Artikel 12 Grundgesetz
verletzt. Die Argumentation des Sozialgerichts ist klar und überzeugend: Die
Qualitätsprüfung kann aufgrund der
Kriterien, anhand derer sie erfolgt, nicht wirklich die Qualität der Pflege
und ihrer Ergebnisse, sondern nur die Qualität der Pflegedokumentation erfassen:
„Solange jedoch
"valide Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualität" überhaupt nicht
vorliegen, kann es nach Ansicht der Kammer auch keine Prüfberichte geben, die
der gesetzlichen Anforderung des § 115 Abs. 1 a Satz 1 SGB XI genügen können,
nach der die erbrachten Leistungen der Pflegeeinrichtungen ausdrücklich
insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität zu beurteilen sind."
(SG Münster, S 6 P 202/09 ER)
Andere Sozialgerichte, beispielsweise das Sächsische Landessozialgericht
sehen das etwas bürokratischer und meinen, dass das Gesetz schließlich die
Veröffentlichung vorsehe und zweitens die Veröffentlichung der Noten im
Zweifelsfall wenig schade, auch wenn sich die Note vielleicht selbst einmal als
falsch herausstelle. Besonders gut gefallen hat mir ein Satz, der abgewandelt
auch von meinem Latein-Lehrer hätte stammen können.
„Je schlechter die Benotungen sind, desto
höheren Stellenwert hat das Interesse der Pflegebedürftigen, davon Kenntnis zu
erlangen."(Sächsisches LSG, L 1 P 1/10 B ER)
Allerdings war im Latein-Unterricht die Gefahr, dass eine
gelungene Ovid-Übersetzung der Menschheit wegen der unverdient schlechten Note,
die man dafür bekommen hat, der Welt verloren geht, vergleichsweise gering.
Wenn dagegen Pflegeheime, die Versorgungsmodelle jenseits der (schlechten) Standards
entwickeln, dafür schlechte Noten erhalten, weil die Dokumentation
systembedingt nicht umfassend ist, besteht durchaus die Gefahr, dass Menschen
bei der Auswahl der Pflegeheime Fehlentscheidungen treffen, weil der MDK mit
seinen Noten suggeriert in dem einen Heim gehe es viel besser zu, als in dem
anderen. Ein Beispiel dafür sind modellhafte Demenz-Wohnprojekte, die durch die
Qualität des Zusammenlebens der Bewohner und Begleiter bestechen und die schlechte
Pflegenoten erhalten, weil nicht dokumentiert wird, warum ein Bewohner auch mal
bis elf Uhr schläft, statt um sieben Uhr zu frühstücken.
Auf der anderen Seite
kritisieren Patientenschutzorganisationen wie die Deutsche Hospizstiftung,
die das Benotungssystem an sich gut, weil überschaubar findet, auch
überzeugend, dass der „Pflege-TÜV" nicht einmal seinen eigenen Ansprüchen
genügt:
„So wie der Pflege-TÜV
allerdings momentan ausgestaltet ist, wird er seinen eigenen Ansprüchen nicht
gerecht. Dank zahlreicher Kuschelkriterien produziert er Traumnoten am
Fließband. Es darf nicht sein, dass eklatante Pflegemängel dadurch ausgeglichen
werden können, dass zu Ostern etwa ein Strauch hübsch geschmückt wird. Es
müssen K.o.-Kriterien her: Wenn etwa in einem Pflegeheim keine
Maßnahmen zum Schutz vor schmerzhaften Druckgeschwüren ergriffen werden, dann
darf das Heim keine gute Gesamtnote mehr erzielen können."
Da könnte die Lösung für dieses Problem liegen: K.O.
Kriterien, die eine Mindesqualität an Pflege garantieren, die überall und unter
allen Umständen gewährleistet sein muss und eine Begutachtung (für die dann
vielleicht auch gar nicht der MDK die geeignete Institution ist), die die Besonderheiten
der Einrichtung beschreiben und auf Noten verzichten (vor dem Lateinunterreicht
steht die weniger notenfixierte als entwicklungsorientierte Grundschule....).
Das eigentliche Problem sind aber, davon darf diese
Diskussion nicht ablenken, nicht die Streitereien über Noten und deren
Veröffentlichung wo auch immer; im Zentrum der Debatte müsste die Frage stehen,
wie die Qualität der Pflege für alte
Menschen zu verbessern ist. Das setzt natürlich Voraus, das man besser
weiß, was eigentlich eine gute Pflege ausmacht. Deswegen muss dieser Bereich
innovativer werden. Das verlangt im Übrigen auch den Einsatz von Geld. Es ist
ja hübsch, wenn in Zeiten allgemeiner Verschuldung ausgerechnet die Pflegeversicherung
Überschüsse in Milliardenhöhe macht, gerade hier wäre es doch aber noch
schöner, das Geld würde sinnvoll in die Qualitätsverbesserung der Pflege
investiert (die langfristrig auch andere Absicherungen erfordert, als die
Pflegeversicherung sie bieten kann).
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