Home
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Samstag, 11. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Biopolitik

Soll das Grundgesetz "Sexuelle Identität" schützen?

30. April 2010, 09:58 Uhr

Ob der Schutz der „sexuellen Identität" einmal ein Fall fürs Grundgesetz wird, ist noch unklar; eine Herzensangelegenheit deutscher männlicher Juristen ist er jedenfalls nicht. Als der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages letzte Woche rief, reisten neun juristische (warum eigentlich juristische? Spezialisten für Gesetze sind wir ja, aber für „sexuelle Identität"?) Experten und Expertinnen an, sechs Männer und drei Frauen. Während von den Männer aber nur einer - und zwar der einzige, der österreichischer Staatsbürger ist- sich für die Schaffung eines neuen deutschen Grundrechts aussprach, waren sich die geladenen drei Frauen allesamt einig: Sie halten es für eine gute Idee, dem Schutz der „sexuellen Identität" künftig auf Bundesebene Verfassungsrang zu geben (in einigen Landesverfassungen ist das schon so).

Ob mit der Erwähnung der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes, wie es jeweils für sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vorschlagen, viel oder auch nur etwas gewonnen wäre, erwies sich bei der Anhörung als höchst strittig. Auffallend war dabei, dass in eigentümlich verteilten Rollen argumentiert wurde: Gerade die Gegner der Schaffung dieses neuen Grundrechts wiesen darauf hin, dass eine Verfassungsänderung nichts nütze, dass sie allenfalls symbolischen und deklaratorischen Charakter habe und dass sie dem allgemeinen Engagement gegen Diskriminierungen sogar schade, weil sie dazu verleite den Katalog von Diskriminierungsmerkmalen in Artikel 3 GG als abschließend zu betrachten.

Das hätte eingeleuchtet, wenn diese Experten nicht auch noch gleichzeitig vor der Einführung des neuen Grundrechts warnen würden, weil es die Bundesrepublik Sodom und Gomorrha etwas näher brächte: wer die „sexuelle Identität" schütze, bereite damit der Polygamie den Weg, ermutige Pädophile und schwäche die Ehe. Ganz schön viel große Katastrophen durch eine Verfassungsbestimmung, der man gleichzeitig aber nicht einmal zutraut kleine Fortschritte für die Gruppe der „Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen" zu erreichen, die SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen als Zielgruppe der geplanten Grundgesetzänderung im Blick haben.

Die Auseinandersetzung erinnert ein wenig an die mehr als 15 Jahre zurückliegende Kontroverse über die Einführung der schlichten Feststellung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benchteiligt werden" ins Grundgesetz. Auch damals, die Debatte um die Ergänzung der Verfassung war eine späte Folge der Wiedervereinigung, ging es um die Frage, ob diese Erweiterung des Schutzes vor Diskriminierung etwas nütze, ob er nicht in Wirklichkeit zu einer Aufweichung des Gleichheitskonzeptes beitrage. Bemerkenswerterweise war es Bundeskanzler Helmut Kohl, der sich damals überraschenderweise für die Aufnahme des neuen Benachteiligungsverbotes stark machte. Und ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht hat in der Folge dessen Reichweite nachhaltig beschränkt, weil es die Einbeziehung von behinderten Schülerinnen und Schülern an Regelschulen faktisch unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt hat. Mittlerweile sind es in weitaus stärkerem Maße internationale rechtliche Vorschriften, die Behinderten ermöglichen, sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen - die Vorschrift im Grundgesetz möchte aber dennoch niemand missen. Sie signalisiert zumindest, dass hier eine Gefahr besteht, der das Recht begegnen möchte. Und in manchen Verfahren ist sie eine hilfreiche Stütze für die rechtliche Argumentation.

Ob ein Schutz der sexuellen Identität mit Verfassungsrang ähnliche Auswirkungen hätte, weiß niemand. Die Gruppen, die dort geschützt werden sollen sind recht heterogen: Schwule können heute immerhin Oberbürgermeister in deutschen Metropolen werden, intersexuelle Menschen sind rechtlich dagegen überhaupt nicht anerkannt und müssen sich dagegen wehren, dass ihre Identität als behandelbare Krankheit angesehen und nach den Möglichkeiten der Ärzte wegtherapiert wird, transsexuelle Menschen kämpfen verstärkt um Kostenübernahmen für die von ihnen gewünschten Behandlungen und sind seit Jahren mit einem Transsexuellengesetz konfrontiert, das auf überholten Vorstellungen aufbaut und Rechte eher beschneidet, als sie zu stärken. Ob es einem Transexuellen der Polizist werden möchte in einem Verfahren aber hilft, wenn seine „sexuelle Identität" unter dengrundgesetzlichen Diskriminierungsschutz, kann man mit guten Gründen bezweifeln. Dass andererseits auf das Bemühen hier die Ausgrenzung diskriminierter Gruppen  zu verhindern, mit der Unterstellung gekontert wird, dass damit „Pädokriminelle" geschützt würden, zeigt das eher die Notwendigkeit, als den Unsinn einer solchen Regelung.

Wenn das Wortprotokoll der Anhörung im Internet steht, werde ich Sie informieren. Die Debatte steht, schaut man sich an, wie schwer es dem Parlament fällt, eine vergleichsweise einfache Aufgabe, wie die Schaffung eines neuen Transsexuellengesetzes, zu erfüllen, sicher erst am Anfang.

Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich nicht anmelden (einen Namen sollten Sie schon haben).

 

 

Veröffentlicht 30. April 2010, 09:58 von Oliver Tolmein
Kommentare

Erster

30. April 2010, 12:45

Juhu, Politik für Randgruppen.

Ich schlafe gerne auf dem Bauch mit einem Finger in der Nase.

Wann bekomme ich dafür endlich ein eigenes Grundrecht?

Oliver Tolmein

30. April 2010, 13:01

Hm, Erster - ich denke: über Ihren Anspruch sollten wir diskutieren, wenn Sie wegen Ihrer Schlafgewohnheiten den Job verlieren (aber Vorsicht: Wenn Sie beim Büroschlaf mit dem Bauch Ihren Aktendeckel erdrücken - oder umgekehrt! - könnte eine Entlassung ggf. aus Gründen der Arbeitssicherheit gerechtfertigt sein). Gute Nacht....

Wasilios Katsioulis

30. April 2010, 14:10

da homosexuelle Menschen aufgrund ihrer Genetik keine freie Entscheidung zu ihrem Sexualverhalten haben duerften, ist die Antwort fuer mich klar...sie muessen so wie andere Menschen als Benachteiligt betrachtet werden...

Georg W. Falkenhagen

30. April 2010, 18:38

http://homoticker-homorechte.blogspot.com/

Vor 25 Jahren sagte Richard von Weizäcker (90) vor dem Deutschen Bundestag:

Wir gedenken der ermordeten Sinti und Roma, der getöteten Homosexuellen, der umgebrachten Geisteskranken, der Menschen, die um ihrer religiösen oder politischen Überzeugung willen sterben mußten.

Die Behinderten als ehemalige NAZI-Opfer haben es ins GG geschafft, warum verwehrt man dies heute noch den Schwulen? Weil man sie bis 1969 in den Knast schickte??

Ich schäme mich nicht schwul zu sein. Deutscher zu sein ist mir manchmal eher peinlich.

Sascha

30. April 2010, 22:23

Jaja, Schwule können Oberbürgermeister oder Außenminister werden (dürfen ihren Partner aber nicht mitnehmen, ohne dafür angefeindet zu werden, wie es bei keinem heterosexuellen Klüngelmeister jemals der Fall gewesen ist),

aber gleichzeitig sind homosexuelle Jugendliche, durch unzählige nationale wie internationale Studien belegt, nach wie vor einem viermal höheren Suizidrisiko ausgesetzt als ihre heterosexuellen Altersgenossen.

"Schwul" ist das Schimpfwort Nr. 1 auf den Schulhöfen und in den Klassenzimmern, man darf sich weiterhin völlig unbehelligt erlauben, Schwule und Lesben in ihrer Würde anzugreifen, sie zu beleidigen und zu verunglimpfen, ihnen ihre Rechte abzusprechen, wie dies mit keiner anderen gesellschaftlichen Gruppe jemals der Fall wäre, noch dazu mit einer Opfergruppe des Nazi-Terrors.

Wenn allein das nicht Grund genug ist, endlich für einen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz von homosexuellen Menschen zu sorgen, was muss dann eigentlich noch alles passieren, bis es endlich genug ist?

zwischengeschlecht.info

01. Mai 2010, 00:03

http://zwischengeschlecht.info

es ist unsäglich, wie "intersexuelle" für dieses vorhaben dauernd instrumentalisiert  werden. wer "intersexuelle" als 'mitgemeintes' anhängsel für "identitätsfragen" missbraucht, während er gleichzeitig tatenlos zuschaut, wie TÄGLICH zwitterkinder genitalverstümmelt werden, trägt aktiv dazu bei, dass diese verstümmelungen unnötig weiter andauern (z.b. wowereit und beust sind dazu auch noch politisch zumindest mitverantwortlich für all die verstümmelungen, die in ihrem zuständigkeitsbereich begangen werden, und gegen die sie bis heute NIE konkret etwas politisch getan haben).

kommt dazu noch der massive politische schaden, der dadurch angerichtet wird, dass zwitter so in die "sexualitäts-" und "orientierungsecke" gedrängt und faktisch in geiselhaft genommen werden, was die beendigung der genitalverstümmelungen an zwittern realpolitisch um jahre zurückwirft.

zwitter und progressive lgb(t)s kritisieren diese vereinnahmung schon lange, aber die vereinnahmerInnen sind offensichtlich taub oder nicht willens, irgend etwas jenseits ihres eigenen kollektiven bauchnabels überhaupt objektiv wahrzunehmen.

und die krone: aktuell soll im bundestag beraten werden, genitalverstümmelungen an mädchen und frauen mit einem eigenen paragraphen zu ächten. zwitter sind von diesem schutz einmal mehr ausgenommen, und NIEMAND von all denen, die dauernd lauthals "intesexuelle" für ihre eigenen interessen vereinnahmen, haben bisher NICHT EINEN KLEINEN FINGER dafür gerührt und gefordert, dass der schutz der körperlichen integrität auch für zwitter gelten soll, bzw. dass sie in die vorlage unbedingt hineinmüssten. (auch frauen- und menschenrechtsorganisationen schweigen m.w.n. bisher dazu.)

würden von den vereinnahmerInnen und zuschauerInnen nur schon ein paar mal selber etwas genitalverstümmelt, wie dies zwittern seit generationen SYSTEMATISCH angetan wird, hätten sie ziemlich schnell andere parolen, wetten?!

blog.zwischengeschlecht.info/.../Heute-im-Bundestag%3A-Zwitter-als-Kanonenfutter-f%C3%BCr-%22sexuelle-Identit%C3%A4t%22

auzinger

01. Mai 2010, 00:10

Vor 30 Jahren versprachen die Kreuzzügler der Homosexualität in den USA hoch und heilig, dass sie an Ehe, Adoption, etc., nicht mal dächten; es ginge ihnen nur um Nicht-Diskriminierung. Natürlich roch jeder normale Mensch die Lüge und die konservativen Christen wiesen auch darauf hin.

Mit viel Geld und organisierten Medienattacken erreichten sie schliesslich ihr Ziel, eine de facto Privilegierung ihrer sexuellen Perversion (liebe FAZ-Begriffspolizisten, dies ist ein technischer Begriff - keine Beleidigung). Jetzt kommen die Schwulen schon in die Kindergärten, um ihr Evangelium zu predigen, und die "Normalen" zu denunzieren.

Wenn die „sexuelle Identität" idenditätsstiftend und schützenswert ist, dann darf man auch kein moralisches Urteil ("böse") darüber abgeben und die Religion, welche das fordert, könnte verboten werden. Die moralische Ächtung der Homosexualität durch viele unabhängige Kirchen scheint übrigens ein gewichtiger Grund dafür zu sein, dass jene in den Medien - nicht nur den linken - immer verteufelt werden.

Die Schwulen fürchten die offene moralische Debatte, da sie arm an Argumenten und reich an schlechten Beispielen sind (Aids und andere Krankheiten, Promiskuität, Pädophilie). Moralische Gebote kann man nicht einfach mit Gerede, meistens Geschrei,  von "Fortschritt" und "Diskriminierung" aufheben. Es geht um das Wichtigste im Leben, um das Ideal der Liebe. Wenn das pervertiert ist, dann fallen alle anderen Ideale und die entsprechenden Menschenrechte quasi von selbst.

Oliver Tolmein

01. Mai 2010, 08:22

@Auzinger: "Sexuelle Perversion" ist ein klinischer, kein "technischer" Begriff, aber darauf kommt es wohl nicht in erster Linie an. Die Gefahr in der Sie sich wähnen- dass Sie Ihre schlichten moralischen Urteile ("böse") nicht mehr äußern dürften, wenn "sexuelle Identität" durch die Verfassung geschützt würde - ist, da kann ich Sie trösten, überschaubar: Sie können sich so oder so auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen (das von FAZ-Begriffspolizisten zur Not mit der Grammatik in der Hand geschützt wird) und auch die Religionsfreiheit wird Ihnen weiterhin allerlei Glaubenssachen ermöglichen. Sie und der Rest der Deutschen bewegen sich dann auf dem recht gut erforschten Feld kollidierender Grundrechte...Heikel wird es erst, wenn Sie Ihr Ressentiment in die Tat umsetzen wollen und Schwule benachteiligen, indem sie keine Verträge mit Ihnen schließen oder sie sonstwie ausgrenzen. Aber das ist schon heute rechtswidrig. Über Ihr - mir recht selektiv und eng erscheinendes - Konzept von "Liebe" streiten wir dann gerne ein andermal.

Besucher

01. Mai 2010, 08:37

@Oliver Tolmein: prima Antwort an "auzinger", danke!

Georg W. Falkenhagen

01. Mai 2010, 12:15

http://homorechte-galerie.npage.de/video_44506699.html

@auzinger:

schönen Dank für Ihren geradezu klassisch homophoben Beitrag. Er zeigt, wie nötig die Verfassungsänderung ist. Nicht um Ihnen zu verbieten, so "christlich" zu denken, sondern um klar zu machen, dass der Staat jedenfalls nicht (mehr) gedenkt, solchen Auswüchsen "christlich-abendländischer" Kultur nachzuhängen. Ihre Burka hänge ich mir nicht um!

Luecke

01. Mai 2010, 16:16

Natürlich darf man über Homosexualität kein moralisches Urteil abgeben, da man sich die Sexualität nicht aussucht. Es ist genau so verwerflich, wie wenn man über die Moral einer Minderheit mit unterschiedlicher Hautfarbe diskutiert.

Moralisch kann nur etwas sein, wenn man sich irgendwie frei für oder gegen etwas entscheiden kann.

Die sexuelle Identität muss daher geschützt werden und jede Diskriminierung gesellschaftlicher Minderheiten, die ihr Schicksal nicht selbst gewählt haben, muss anzeigbar sein und verurteilt werden. Religiöser Fundamentalismus kann man im Gegensatz zu Sexualität jederzeit ablegen!

Magnus

01. Mai 2010, 16:46

Vielleicht sollte man darauf hinweisen, dass viele der Gegner einer entsprechenden Ergänzung des Grundgesetzes ("Bringt doch nichts!", "Bloße Absichtserklärung!", "Das Grundgesetz ist nicht der richtige Ort für gut gemeinte Symbolpolitik!") gleichzeitig vehement dafür eintreten, in eben dieses Grundgesetz einen Satz wie "Die Sprache in der der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch" aufzunehmen. Dass sie eine solche Ergänzung für effektiver und sogar für wichtiger und dringlicher halten als eine Aufnahme der sexuellen Orientierung als schützenswertes Persönlichkeitsmerkmal, lässt einen doch ins Grübeln kommen...

auzinger

01. Mai 2010, 16:59

Herr Tolmein

wie sie halte ich es für sehr wichtig, dass sich Sache und Begriff decken. "Klinisch" meinte ich nicht - eher "einen Zustand beschreibend/betreffend", aber auch das trifft es nicht ganz; ich hatte gehofft, dass das "technisch" ungefäht verstanden würde, aber man kann ja nicht alles haben. Vielleicht fiele mir das Definieren mit 10 Jahren Anwaltspraxis leichter. Im Grunde wollte ich damit die FAZ nur schön bitten, den Kommentar zu veröffentlichen, da das bei homo-kritischen Beiträgen nicht selbstverständlich ist.

Ausgrenzung/Diskriminierung: Wurde ihre Wohnung schon mal verwüstet; ihnen ein Eimer Urin ins Gesicht geschüttet; haben sie keinen Job oder Wohnung gekriegt; wurden über sie Lügen verbreitet und Freunde und Familie gegen sie aufgehetzt; schaute die Polizei zu wie auf sie eingeschlagen wurde; lernen die Kinder in der Schule, dass sie böse seien und man mit ihnen keinen Umgang haben soll? Willkommen in der Wirklichkeit der Religionsfreiheit, die wahrlich nicht unbeeinflusst ist von schwulen Hetzern, Herr Tolmein und Gesinnungsgenossen. Da kommt einem ihr Jammern über die Ausgrenzung Homosexueller fast tussihaft vor.

Wie kann man überhaupt über "Ausgrenzung", etc. klagen, wenn die schwulen Aktivisten an jedem Meinungsmegaphon sitzen?

Die Schwulen wollen die Gesetze auf ihre egoistischen Interessen zubiegen, koste es was es wolle, und das führt zum Kulturkampf. Leider müssen wohl erst Millionen von (meist jungen) Leben zerstört werden, bis die Leute davon genug haben und wieder vernünftig werden.

Es geht übrigens nicht um ein "Konzept" der Liebe, sondern tatsächlich um das "Ideal", aber das ist eben leider der Knackpunkt für die Hedonisten.

Cleemns wallner

01. Mai 2010, 17:20

http://info@noctemwear.com

Man hat keinen Einfluß darauf, wo man geboren wird, wie alt man ist, ob man eine Behinderung hat und mit welcher sexuellen Prägung ein Mensch geboren wird.

Allerdings für seinle Weltanschauung und ob und welcher Religion man angehören will, dafür ist man dann sehr wohl selbst verantwortlich.

Die sexuelle Prägung gehört eindeutig in das Grundgesetz, Religion und Weltanschauung aber gestrichen.

Oliver Tolmein

01. Mai 2010, 17:47

@Wallner: Der Gedanke, den Sie (und andere hier und anderswo) vertreten, dass nur geschützt werden soll, was unabänderlich scheint und determiniert sein soll, befremdet mich: wollen Sie damit sagen, dass beispielsweise die Verfolgung der Bibelforscher im Nationalsozialismus weniger dramatisch war, weil die sich ja hätten anpassen können? Und wie ziehen Sie die Linie zwischen dem, wofür man verantwortlich ist und wofür nicht? Wieso Menschen die eine oder andere sexuelle Orientierung haben, ist durchaus umstritten. Das "Schwulen"-Gen, das Sie anscheinend vermuten, gibt es in dieser Form wohl eher nicht. Und von Menschen mit pädophilen Vorlieben erwartet die Gesellschaft zu Recht, dass sie sich dennoch gesetzestreu verhalten und Kinder nicht mißbrauchen. Wir gehen also davon aus, dass bestimmte Verhaltensweisen möglich und nötig sind, egal, warum sie manchen Menschen äußerst schwer fallen. Und wie begegnen Sie mit Ihren Unterscheidungen Antisemitismus? Oder dem Merkmal Geschlecht (das zumindest in Teilen veränderbar ist)? Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen, weil sie einer Gruppe angehören, erscheint mir prinzipiell falsch - die Gründe, warum bestimmte Gruppen besonders geschützt werden, hat woh lweniger mit diesen selbst zu tun, als damit wie massiv sie verfolgt wurden und werden und wie gefährdet sie sind.

Georg W. Falkenhagen

01. Mai 2010, 20:36

http://homoticker-homorechte.blogspot.com/

@clemens wallner:

Das geht mir zu weit! Sollen die "au"zingers (nomen est omen) doch weiter ihren schrillen Glaubensinhalt propagieren dürfen. Manchmal sind mir solche Diskutanten die liebsten. Sie entlarven sich nämlich selbst. Man beachte nur deren verschwörungstheoretisches Weltbild. Die armen, verfolgten Christen, ich lach' mich glatt kaputt.

Aber so zu denken, dass möchte ich niemanden verbieten. Heiße doch nich Orwell.

Im übrigen kommt mir Ihre "Argumentation" merkwürdig bekannt vor, irgendwie zu glatt...

ErnstWilhelm

02. Mai 2010, 07:16

http://ernstwilhelm.wordpress.com/

Oh je. Auch hier kommt es wieder hoch. Letztendlich geht es wieder nur um die, eigenen, Partikularinteressen. Der eine lacht sich eben über die Christen kaputt. Der andere findet Homosexualität moralisch verwerflich. Und alle wollen sich vom Gesetz schützen lassen. Nein, so kommen wir nicht weiter. Grundgesetzänderungen sind heute leider fast ausschließlich politisch motiviert. Mit anderen Worten es geht um Wählerstimmen. Deshalb hat wohl auch Kohl dem oben genannten entsprechenden Paragraphen  zugestimmt. Wer hat schon etwas gegen Behinderte. Weder die Kirche noch die Homosexuellenlobby. Und macht euch nichts vor, liebe Schwule, Transsexuelle oder fundamentalistische Christen. Wenn jemand meint, mit Euch Wahlen gewinnen zu können, werdet ihr etwas von dem bekommen, was ihr wollt. Nicht früher und nicht später. Und dies macht die ganze Armseligkeit des Diskurses deutlich. Schwule, Transsexuelle und konservative Christen können in Deutschland gut leben. Wenn es Probleme gibt, gehen Sie bitte an die Öffentlichkeit. Dies reicht als Korrektiv. Wer permanent den Gesetzgeber mit Partikularinteressen belästigt, untergräbt die Grundlagen der Verfasstheit der deutschen Gesellschaft. Und er gibt dem Staat Rechtfertigungen in Bereiche einzudringen, die wahrscheinlich eine Mehrheit aller hier im Netz anwesenden, vor einer weiteren Regulierung durch den Staat schützen wollen.

Ahnungslos

02. Mai 2010, 10:18

Zunächst mal eine Richtigstellung: Die Aufnahme der Kategorie Sexuelle Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes bedeutet nicht, das von jetzt an der Staat die sexuelle Identität "schützt", sondern nur, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf.

.

Um beurteilen zu können, ob das sinnvoll oder notwendig ist, fehlt mir hier eine detaillierte Analyse: was bringt diese Änderung des Grundgesetzes konkret? Beispiel: Die oben beklagte Beschimpfung von Schwulen und Lesben auf Schulhöfen und in Klassenzimmern, so schlimm sie ist, ist ja kein Diskriminierungstatbestand, und Artikel 3 würde hier gar nicht greifen. [Dafür haben wir ja schon Artikel 1 - "Die Würde des Menschen ist unantastbar..." - , sowie ein Strafgesetzbuch, die hier aber offensichtlich nicht durchgesetzt werden.]

.

Also:

(a) Welche Fälle von Diskriminierung wegen sexueller Identität würde die Änderung von Art. 3 GG verhindern?

(b) Warum kann man dieses Problem nicht auf einer Rechtsebene unterhalb des Grundgesetzes lösen?

Diese beiden Fragen hätte ich gern näher diskutiert, bevor ich anfangen kann, mir eine Meinung zu bilden.

Nachsatz: Oder hoffen die Befürworter dieser Änderung, dass durch Erwähnung im Grundgesetz die sexuellen Minderheiten (Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transsexuelle, usw.) quasi "gesellschaftsfähig" werden? Die gesellschaftliche Anerkennung ist m.E. ein wichtiges Anliegen, aber ob das Grundgesetz - ein Gesetz, und nicht einfach eine Sammlung guter Absichten - dafür der richtige Ort ist?

Sacher

02. Mai 2010, 15:04

http://www.vielbesser.eu

Es ist schick und klingt gut, sich für die Interessen der Homosexuellen starkt zu machen. Auch ich bin der Meinung, dass man sie nicht diskriminieren sollte, ebensowenig wie solche Menschen, die praktizieren Homosexueller Neigungen ablehnen und als abwegig, abnormal ansehen. Jeder sollte seine Meinung sagen dürfen ohne angepöbelt zu werden, denn genau das wollen wir ja für die Homosexuellen auch. Neben dieser Personentoleranz gibt es auch Sachtoleranz, d.h. Ehrlichkeit und Wahrheitsliebe, eben dass man Fakten akzeptiert. Ein Factum ist nach allen empirischen Erhebungen, dass Homosexualität nicht angeboren und nicht veranlagunsbedingt ist, sondern "erlernt" wird. Oft ist ein gestörtes Verhältnis zur Mutter oder zum Vater eine Ursache, manchmal ein Kindesmißbrauch bei dem Knaben "Lust" zum Gleichgeschlechtlichen entwickeln. Tatsache ist auch (ich kennen solche Lebensläufe), dass Homosexualität keine Sackgasse ist - Gott sei Dank nicht!, d.h., dass viele Homos ihr Verhalten zu überwinden gelernt haben, weil sie es so wollten. Sie leben heute in einer normalen Ehe heterosexuell. Wir tun gut daran, Homosexuellen diese Hoffnung, diesen Ausweg, nicht zu verbieten durch die Behauptung, das wäre unmöglich, H. wäre angeboren. Es gibt in der Tat kein Homo-Gen, wie Herr Tolmein selbst bestätigte.

Die Homosexuellen-Propaganda schießt meiner Meinung nach leider über das Ziel hinaus, indem sie die Ursachen für Diskriminierung verzerrt. Schuld sind nicht die Gesetze, sondern es ist das schlechte Verhalten von Menschen, die nicht viel Liebe aufbringen, um jeden Menschen freundlich zu behandeln. Das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz ist in Wirklichkeit eine Gleichmacherei, die nur neue Diskriminierungen schafft. Und zwar dann, wenn Homosexuelle ihre Rechte mißbrauchen, was ebensooft vorkommt, da auch sie nur Menschen sind.

Lucie Veith

03. Mai 2010, 08:06

http://intersex.schattenbericht.org

Die  sexuelle Identität ist ein Teil der  menschlichen Identität, die  es zu schützen gilt. Wer das  Privateste, Imtimste und  Menschlichste nicht  schützen mag, der ist auch nicht bereit Andersartigkeit zu schützen. Dies kann man festmachen  am Umgang  mit intersexuell geborenen Menschen. Bis  zum heutigen Tage  kämpfen  diese Menschen um die  Annerkennung  ihres Seins. Dabei geht es nicht um eine modische Anpassung des  Körpers, sondern um ihre  körperliche und  seelische Existenz und  um die  eigene Identität als Mensch. Auch  die  sexuelle Identität  wird  mit staatlicher Duldung bis zum heutigen Tage  vernichtet, in dem  dieses Gesellschaft zuläßt, dass gesunde Genitale und  Gonaden(Hoden und Eierstöcke) mit dem Skalpell und mittels Chemie ohne  informierte Einwilligung zerstört wird.  Wenn mit einem Schutz der sexuellen Identität auch  der  Schutz intersexueller  Menschen erreicht wird, dann lohnt sich auch dieser Kampf.

Wer Menschenrechte einfordert, sollte seine  Rechte jedoch nicht über die anderer stellen. An einer  Hexenjagd auf  meine schwulen und  lesbischen Freunde und andere Menschen, die  eine  Identität haben, würde ich mich nicht beteiligen wollen. Wenn hier Menschenrecht gefordert wird, dann bitte für alle Menschen.

Ihr  Artikel irritiert mich nicht unerheblich. Wie   ist  Ihre Rechtsauffassung  mit dem Recht sogen. Behinderter und der UN -Behindertebkonvention vereinbar. Ich  freue  mich schon heute auf Ihre  Haltung, wenn es  um die   rechte , u.a. um das  Recht  sexueller Identität sogenannter Behinderter geht.

Wo  sind  die  Gedanken zum Personenstand ( und  dabei  handelt es sich unzweifelhaft  lediglich um eine  willkürliche  Einteilung von Menschen) und dem Unsinn der sich daraus ergibt?! Diskriminierung weg.einer  sexuellen Identität ist ein Unrecht, das auf Geschlechtssteriotypen, die  es  abzubauen gilt, fusst.  Solange  wir willkürlich Menschen einteilen, in das, was wir meinen zu sehen, und  diese  Menschen nicht Fragen was sie  wollen, solange  gilt für  mich das, was  das bundesverfassungsgesetzt vor 2(?) Jahren festgestellt hat:  Das  Geschlecht  wird  von innen, nicht von außen  bestimmt. Niemand  wird  leugnen, das  die  sexuelle und  geschlechtliche Identität  vom Geschlecht abgeleitet ist, und  da dies vom Menschen selbst bestimmt wird, als  Teil seiner Individualität ist, ist es auch schützenswert.  

Oliver Tolmein

03. Mai 2010, 10:35

@Lucie Veith: Danke für Ihre Anmerkungen. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Selbstverständlich ist "sexuelle Identität" rechtlich schützenswert. Die Frage ist, ob es Sinn macht bzw. wieviel davon (und für wen) zu erwarten ist, wenn das in Form einer Ergänzung des Grundgesetzes geschieht - im Fall der Ergänzung des Artikels 3 zugunsten von Menschen mit Behinderungen 1994 waren die Effekte sehr begrenzt. Die Diskriminierung intersexueller Menschen, die wir erleben und die ich in meinem Blog hier kurz und in anderen Einträgen ausführlicher beschrieben habe, würde durch die Schaffung eines Benachteiligungsverbots auf Grund von "sexueller Identität" aller Voraussicht nach nicht beseitigt. Dafür benötigen wir speziellere gesetzliche Regelungen und einen gesellschaftlichen Bewußtseinswandel, der sich durch eine Änderung des Grundgesetzes aber immerhin vielleicht beschleunigen ließe.... Kurz: eine Grundgesetzänderung hat so oder so nur eine sehr begrenzte Reichweite, wichtig wäre die Änderung spezieller rechtlicher Regelungen und, im Fall intersexueller Menschen, vielleicht ein Entschädigunsfonds, der anerkennt, dass die Normierung sexueller Identität, die hier vorangetrieben wurde, ein Fehler der Gesellschaft war (und ist).

Michel Reiter

03. Mai 2010, 16:27

http://www.nord-com.net/michel.reiter/index.html

Ich teile die Ansicht, dass ein Benachteiligungsverbot nach GG weder Ärzte noch Eltern schreckt, ihr Kind verstümmeln zu lassen oder wie seit Jahren üblich, bereits pränatal behandeln zu lassen.

Speziellere Regelungen würden Passagen wie diese aufgreifen: „1972 wurde in der BRD eine Aufstellung medizinischer Indikationen zum therapeutischen Schwangerschaftsabbruch im Auftrag des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer veröffentlicht, die auch auf das XX-chromosomale AGS einging: Wenn bei einer Schwangeren ein AGS und starke Virilisierung vorliege und das Geschlecht der Frucht weiblich ist, sei eine Abtreibung absolut angezeigt, da das Kind der Gefahr intersexueller Missbildungen ausgesetzt sei.“ (Ulrike Klöppel XXY0XY ungelöst, 2010) Es geht also um die Frage, was ein Mensch ist, und zwar seit mindestens 14 Jahren der Öffentlichkeitsarbeit.

Interessant finde ich, dass Volkswagen meine Webseite und die vom verordneten Geschlecht entdeckt hat und gut möglich über die Roland Berger Stiftung eine Marketingstrategie in Bremen in entwickelt hat. Menschenrechte zu achten, kann Gewinn bringen. Sie zu missachten, kostet. Vergleichsweisen Geringverdienern wie Ärzten leuchtet das nicht ein, der Horizont ist zu begrenzt und die Macht über Leben und Tod zu gross.

Georg W. Falkenhagen

03. Mai 2010, 19:12

http://homoticker-homorechte.blogspot.com/

@Ahnungslos:

" ... dass durch Erwähnung im Grundgesetz die sexuellen Minderheiten (Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transsexuelle, usw.) quasi "gesellschaftsfähig" werden? Die gesellschaftliche Anerkennung ist m.E. ein wichtiges Anliegen, aber ob das Grundgesetz - ein Gesetz, und nicht einfach eine Sammlung guter Absichten - dafür der richtige Ort ist?"

Der einzig richtige. Denn nur so wird der Staat in allen seinen Erscheinungsformen (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung) an die Grundrechte gebunden. Zu betonen ist die Bindung auch der Gesetzgebung. Früher (noch währed Weimar) galten die Grundrechte nur nach Maßgabe der Gesetze; heute gelten die Gesetze nur nach Maßgabe der Grundrechte.

Das Grundgesetz - unsere Verfassung - ist also weit mehr als eine Sammlung guter Absichten.

Ob dies was bringt? Sagen wir mal so: Es würde dem Bundesverfassungsgericht zumindest viel Arbeit ersparen (siehe  - 1 BvR 1164/07 -).

@Sacher:

" Ein Factum ist nach allen empirischen Erhebungen, dass Homosexualität nicht angeboren und nicht veranlagunsbedingt ist, sondern "erlernt" wird." Sagen Sie! Die Betroffenenen sehen das mehrheitlich anders. Und zunehmend sogar die ganz normalen Leute, ob Ihnen das nun passt oder nicht.

"... wenn Homosexuelle ihre Rechte mißbrauchen, was ebensooft vorkommt ..."

Oh, da hätte ich jetzt gerne mal ein Beispiel. Einen Beleg, Sie dürfen es aber auch "Factum" heißen...

Eine Torte haben Sie aber dennoch verdient, Sacher: Sie haben wenigstens das Schicksal der Homosexuellen pp. nicht dazu missbraucht, ihnen ein "Selbst schuld!" vorzuwerfen. Ihre Wortwahl ("Propaganda") hingegen sollten Sie mal etwas überarbeiten...

colorcraze

11. Mai 2010, 22:52

Sexuelle Identität, nun ja, wieviele wollen wir denn annehmen? Reicht "sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zwitter" noch aus, oder müssen noch alle Möglichkeiten der Orientierung (hetero, homo, bi) mitberücksichtigt werden - und was ist mit den Transsexuellen, die sich im falschen Körper fühlen? Und überhaupt: muß man das regeln? Ist es nicht viel wichtiger, daß die alle Bürgerrechte haben und aufgeschlossene Leute finden, die sie verstehen und sie nicht in ein Geschlechterkorsett zwängen?

Sabrina Schwanczar

25. Mai 2010, 00:53

Ich möcht mal etwas zur angeblichen "Transsexualität" sagen.

Gibt man in die Suchmaske einer Internet-Suchmaschine folgendes ein:

"AWMF online - Leitlinie Störungen der Geschlechtsentwicklung"

Gelangt man auf diese Leitlinie unter der Adresse

www.uni-duesseldorf.de/.../027-022.htm

Diese Leitlinie enthält unter "Therapie" eine Tabelle, die Ursachen von Zwittrigkeit (Intersexualität) auflistet und dazu Angaben, inwieweit welche Geschlechtsidentität (Gefühlswelt, nicht "Rollen") bei der jeweiligen Ursache auftritt.

Eine sexuelle Identität ist körperlich festgelegt. Die vermeintlich "Transsexuellen" sind Zwitter, wobei die sexuelle Identität nur ein Merkmal der Zwittrigkeit ist.

Das ist spätestens seit den 60er Jahren bekannt.

Spätestens seit den 60er Jahren ist auch bekannt, dass sich hinter einer sogenannten "Homosexualität" ebenfalls nichts anderes verbirgt, als eine Ausprägung von Zwittrigkeit, nur dass es hier die Bereiche des Gehirns betrifft, in denen festgelegt ist, ob man sich in Männer oder Frauen verliebt. Auch bei diesen Personen beschränkt sich die Zwittrigkeit nicht darauf, in welches Geschlecht sie sich verlieben.

Und - um das Thema mal umfassend darzustellen, in der wissenschaftlichen Literatur wird behauptet, dass die Fähigkeit, sich in Männer oder in Frauen zu verlieben, in unterschiedlichen Bereichen des Hypothalamus festgelegt ist. Sind beide Bereiche des Gehirns entwickelt, dann liegt Bisexualität vor.

@auzinger

und nicht Polygamie.

Zu "Transsexuellen" werden Menschen erklärt, um Ihnen das grundlegende Menschenrecht, ihrer sexuellen Identität entsprechend zu leben, zu verwehren.

Mit der als Diagnose getarnten Verleumdung als "transsexuell" wird die sexuelle Identität umdefiniert zu etwas nicht Wirklichem, zu einem sozialen Lernprodukt, was man umlernen, und den Vorstellungen eines krinminellen therapeutischen Staates, wie ihn Ärzte rechtswidrig nach wie vor praktizieren, entsprechend passend machen kann.

Diese Übergriffe werden von Medizin-Kriminellen als "Psychotherapie" etikettiert.

Verbunden ist das mit vorsätzlicher Körperverletzung. So wurde mir über 1,5 Jahre eine weibliche Hormontherapie, die ich selbst bezahlen konnte, unter Ausnutzung der Rezeptpflicht verweigert. Damit stand ich über 1,5 Jahre weiter unter einem der sexuellen Identität entgegengesetzten männlichen Hormonhaushalt, was zu entsprechenden irreversiblen Entstellungen geführt hat, die mir ein Auftreten als Frau, also als das was ich bin, unmöglich machen.

Diese kriminellen Praktiken sind sogar als sogenannte "Standards" veröffentlicht worden:

"Standards der Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen"

www.bernhard-breuer.de/.../StandardsTS.pdf

Diese Standards sind auch von Laien als kriminell und volksverhetzend zu erkennen. Zitat:

"...Maßnahmen:

...

• eine klinisch-psychiatrische/psychologische Diagnostik, da viele Patienten

mit Störungen der Geschlechtsidentität erhebliche psychopathologische

Auffälligkeiten aufweisen. Diese können der Geschlechtsidentitätsstörung

vorausgegangen oder reaktiv sein oder gleichzeitig bestehen.

Die klinisch-psychiatrische/psychologische Diagnostik soll breit angelegt sein. Untersucht und beurteilt werden sollen:

• das Strukturniveau der Persönlichkeit und deren Defizite;

• das psychosoziale Funktionsniveau;

• neurotische Dispositionen bzw. Konflikte;

• Abhängigkeiten / Süchte;

• suizidale Tendenzen und selbstbeschädigendes Verhalten;

• Paraphilien/Perversionen;

• psychotische Erkrankungen;

• hirnorganische Störungen;

• Minderbegabungen."

Verantwortlich dafür sind drei rechtsextreme Organisationen, die unter dem Etikett der Wissenschaftlichkeit ihren braunen Dreck breit treten:

- Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung,

- Akademie für Sexualmedizin

- Gesellschaft für Sexualwissenschaft

In einem Rechtsstaat wird so etwas strafverfolgt, in Deutschland sind die Juristen daür ausgebildet, Medizinkriminalität als "fachlich" zu akzeptieren.

Übrigens -

theoretisch ist das Grundgesetz unmittelbar geltendes Recht, welches "Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung" bindet (Art. 1 Abs. 3 GG).

Interessiert nur kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft, jedenfalls nicht, wenn Zwitter Opfer von Medizinkriminalität werden

MfG

Trackbacks

Ihr Kommentar

 
Hinzufügen
Aktuelle Twitterbeiträge
Bahr: DLF hat in Sachen Pflege-WGs nachgehakt, aber besser werden die Erklärungen nicht http://t.co/Irg17eWH
Vor 2 Tage
Assauer-Dokumentation heute im ZDF - geht alle an, gesendet wird aber erst 23:15 Uhr ....http://bit.ly/w5WkDW
Vor 4 Tage
Null Toleranz bei Genitalverstümmelung verlangt das Bahr-Ministerium - OPs an Intersexuellen interessieren aber nicht http://t.co/i9atugkj
Vor 4 Tage
Inge Jens (zu recht) empört über Behördenumgang mit Demenz. Außerdem: Pflegeheim taugen nicht für Demezpatienten. http://t.co/NMcgGcn4
Vor 5 Tage
Ein lohnender Blick in die Archive: Assauer und der Vorwurf Alkoholiker zu sein aus 2005, Anfangsphase von Alzheimer http://t.co/Jn9V5Cwr
Vor 6 Tage
Was hat Assauer mit der Behindertenrechtskonvention zu tun? http://t.co/IebGfvVe
Vor 8 Tage
Blogsuche
in
Blog abonnieren
per Email an folgende Adresse
Themenfinder
A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z