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Biopolitik

Ohne Wille keine Zwang? Sterilisation bei Betreuten

30. Juni 2010, 01:10 Uhr

Auch Bioethik hat ihre antizyklischen Seiten: Bei so viel Debatte über Selbstbestimmung und Menschenwürde wie gerade hat das Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der RWTH Aachen für dieses Wochenende ein Symposion über „Medizin Zwang Gesellschaft"´angesetzt.  Gerne hätte´ich jetzt geschrieben: Mal eine Tagung auf der das Wort „Patientenverfügung" nicht vorkommt, aber das stimmt leider nicht. Der letrzte Vortrag am Samstag befasst sich mit der Frage „Patientenverfügungen als konkrete Teillösung eines Dilemmas?" Nein,  ich kann auch nicht sagen, was ich mir darunter vorstelle, aber das Fragezeichen scheint mir hier aussagekräftiger als das Wort „konkrete".

Mein Vortrag über "Das Problem der Sterilisation bei Nichteinwilligungsfähigen" wird sich mit den innovativen Lösungen im bioethischen Kontext auseinander setzen: Weil Ende der 1980er Jahre schwer vorstellbar war, dass Zwangssterilisation bei Menschen mit geistigen Behinderungen in Deutschland erlaubt werden könnte, erfand die Politik in Paragraph 1905 BGB einen dritten Weg. Freiwillige Sterilisationen mussten nicht, Zwangssterilisationen konnten nicht gesondert geregelt werden, aber die Sterilisation, die „dem Willen der Betreuten nicht widerspricht" klang anscheinend ganz annehmbar. Etwas was nicht mit dem Willen von jemandem geschieht, aber auch nicht gegen den Willen, würde also wohl „ohne Willen" geschehen - praktisch fällt es mir schwer eine Sterilisation vorzustellen, die "ohne Willen" der bzw. des Betreffenden (und damit eben auch nicht gegen dessen Willen) geschähe.

Eine der wenigen veröffentlichten Entscheidungen, die eine solche Sterilisation erlaubten, befasst sich mit einer knapp zwanzigjährigen Frau, die eine erhebliche Hirnschädigung hat, mit Anfällen lebt,  in Pflegestufe 2 eingestuft wurde und in einer stationären Einrichtung wohnt. Das Landgericht Ravensburg attestiert ihr unter Berufung auf ein psychiatrisches Gutachten, dass sie

niemals in der Lage sein (wird), die Hintergründe, Probleme und Zusammenhänge von Empfängnisfähigkeit, Geschlechtsverkehr, Schwangerschaft und Mutterschaft bezogen auf ihre spezielle Situation und unter Berücksichtigung langfristiger Perspektiven zu erfassen, abzuwägen und darauf aufbauend eine eigene Entscheidung zu treffen.

Gleichwohl habe sie aber einen Freund gehabt, weswegen eine Schwangerschaft möglich, wenn nicht geradezu wahrscheinlich  erscheine. Die Folgen einer solchen Schwangerschaft wären für die „hochsensible Frau" verheerend, weil ihr das Kind weggenommen werden müsste, was sie vermutlich kaum verkraften würde. Verhütung zum Beispiel mit der Spirale wäre nicht möglich, weil sie bei der Frau, die nach Ansicht der Experten noch nie Geschlechtsverkehrt hatte, nur unter Risiken eingelegt werden könnte.   

Eine bemerkenswerte Konstruktion, die nicht nur die Logik strapaziert, sondern auch deutlich macht, wie eine Diskriminierung zwingend, aber im Ergebnis nicht gerade zwanglos, die nächste nach sich zieht. Dass Menschen mit geistigen Behinderungen keine Kinder groß ziehen können, trifft jedenfalls nicht zu. Nicht nur die skandinavischen Länder zeigen, dass es anders geht, auch in Deutschland exisiteren mittlerweile Projekte „unterstützter Elternschaft".

Die Zahlen, die vom Bundesjustizministerium zusammengestellt werden, liessen dagegen etwas anderes vermuten, denn die Zahl der Sterilisationen nimmt nicht ab, sondern zu:1992 vermeldt die Statistik 65 genehmigte Sterilisationen, sieben Ablehnungen und 14 Fälle „sonstiger Erledigung" (was immer das in diesem Kontext auch heißen mag). 1997 waren es 113 Sterilisationen, 21 Ablehnungen und 19 Fälle sonstiger Erledigung, 2009 wurden 137 Sterilisationen registriert und nur 13 Ablehnungen. Die Entwicklung der Zahlen erfolgt nicht linear (1996 und 2005 gab es Spitzen mit über 200 Sterilisationen), aber die Tendenz ist deutlich. Angesichts des in anderem Zusammenhang gerade im Betreuungsrecht viel zitierten Selbstbestimmungsrechtes erscheint das als wenig akzeptable Situation.

Sicher, das Thema ist nicht brandaktuell und es hat auch, anders als das Thema „Spätabtreibung", keine starke Lobby - aber es ist auch ein Indikator dafür, wie weit wir von einer Gesellschaft entfernt sind, in der Diskriminierung Behinderter eine Erinnerung an schlechte alte Zeiten wäre....

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Veröffentlicht 30. Juni 2010, 01:10 von Oliver Tolmein
Kommentare

Marc B.

30. Juni 2010, 10:24

Wurden in den Gutachten reversible, langfristige Verhütungs-Methoden der Sterilisation gegenüber gestellt? Implanon? drei-Monats-Spritze?

Hansjakob Fries

30. Juni 2010, 15:18

schließe mich Marc B. an, mit der weiteren Frage: Wurden Östrogen/Progesteron-Derivate ("Pille") in Betracht gezogen? Angesichts der Lebenssituation der Frau (betreutes Wohnen) und da sie eventuell eh Medikamente gegen das Anfallsleiden bekommt, erscheint mir das nicht sonderlich unpraktikabel? Und ethisch wesentlich unkomplizierter.

Oliver Tolmein

30. Juni 2010, 15:54

@Marc B., Fries: Nein, in dem Verfahren, das 2005 beendet wurde, ging es nur um die Alternative Sterilisation / Spirale.....

Marc B

30. Juni 2010, 19:04

Dann möchte ich bitte geprüft haben, ob der Richter sich nicht der mittelbaren schweren Körperverletzung schuldig gemacht hat. Mit dem behandelnden Arzt als dolosem Werkzeug.

Marc B.

30. Juni 2010, 19:18

@ Hansjakob Fries: Ich kann verstehen, dass die "normale" Pille nicht in Erwägung gezogen wurde. Die Frage der Compliance könnte unter den Bedingungen des betreuten Wohnens evtl noch in den Griff zu bekommen sein, aber die orale Gabe birgt Risiken, die bei intramuskulären Depotspritzen oder Implantaten zu vermeiden sind.

OF

01. Juli 2010, 06:12

@ Marc B: Eine kühner Prüfungsansatz (Körperverletzung durch den Richter).

Zu beachten gilt:

1) Richter wir auf Antrag tätig,

2) Richter handelt im Rahmen der Eingriffsermächtigung,

3) Richter weist nicht einem Arzt zu,

4) Arzt kann Eingriff verweigern.

Da würde noch eher der Richter als doloses Werkzeug des Antragstellers durchgehen, was nachtürlich auch nciht haltbar ist.

Jerchel

01. Juli 2010, 09:29

@Hansjakob Fries: Vielfach kommt hormonelle Kontrazeptiva gar nicht in Betracht bei medikamentös zu behandelnden Anfallsleiden. Die meisten Präparate sind bei gleichzeitiger Einnahme von Antiepileptika wirkungslos. Natürlich wären Ausnahmen zu prüfen gewesen.

Marc B.

03. Juli 2010, 22:46

@OF: Wir sind im Familienrecht, da hat nach §26 FamFG der Richter eine Ermittlungs- und Aufklärungspflicht. Anders als nach der ZPO ist er also nicht auf den Antrag und das Parteienvorbringen beschränkt. Er hätte reversible Verhütungsmittel in die Abwägung einbeziehen müssen.

rene talbot

20. Juli 2010, 23:18

http://www.zwangspsychiatrie.de

Der von Oliver Tolmein eher bestrittene Zusammenhang von Verbot der Zwangs-Sterilisation und Patientenverfügungsgesetz ist im Gegenteil ganz eng:

Es ist an sich ein Rechtgrundsatz, dass man für die Aufhebung einer Willenserklärung die gleichen Fähigkeiten braucht, wie für die Willenserklärung selbst. Das heißt z.B., wenn jemand ein Testament macht und widerruft es, muß diese Person in beiden Fällen testierfähig sein, sonst geht das nicht.

Der Wille eines nicht mehr Einsichtsfähigen ist im Betreuungsrecht schon in einer Vorschrift geschützt - bei der Sterilisation. Dort heißt es: Eine Sterilisation gegen den Willen ist unzulässig. Gegen den Willen, das ist eindeutig jeder Wille, auch wenn er nicht von einer Einsichtsfähigkeit getragen ist, ist hinreichend für die Illegalität dieses Eingriffs. Genau entsprechend hat der Gesetzgeber im Patientenverfügungsgesetz formuliert und damit müssen jetzt alle psychiatrische Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen so gesehen werden: Sie sind unzulässig, wenn sie nicht ausdrücklich durch eine positive psychiatrische Vorausverfügung (siehe z.B. im Internet:  www.psychiatrie-erfahren.de/positivestestament.htm ) legitimiert wurden (und selbst die könnte dann ja noch als widerrufen gesehen werden :-)

Auf diese Wirkung des neuen Gesetzes habe ich in diesem Blog schon mal mit den "Hinweisen für Richter, Betreuer und Psychiater":

www.patverfue.de/hinweise.html  gezeigt.

rene talbot

anonym

11. Oktober 2010, 19:31

Hallo,

ich habe eine geistigbehinderte Tochter.Sie ist 23 Jahre und lebt in einem Wohnheim.Als sie eingezogen ist, haben wir mit "Verhütung" begonnen.Die erste Methode war duie 3-Monatsspritze.Es fielen die Haare aus und sie hat stark zugenommen.So haben wir zur Pille gewechselt.Die Haare sind darauf nicht mehr ausgefallen ,aber sie hat starke Kramfadern bekommen und die erste Venen-OP steht jetztan.Die zweite ist auch schon geplant!2Vollnarkosen!Operationen gegen ihren. Willen,aber lebensnotwendig wegen Thrombosegefahr.5 Jahre schon nimmt meine Tochter nun schon Hormone,bestimmt kein Segen für ihre GesundheitWeitere viele Jahre werden noch folgen.Was machen wir bloß mit den Körpern unserer Angehörigen...es steht fest ,daß meine Tochter immer Hilfe in ihrem Leben angewiesen sein wird .Sie ist inkontinent und trägt auch nachts noch große Einlagen.Sie kann nicht rechnen und lesen und braucht auch in vielen anderen Lebensbereichen Unterstüzung und Hilfe.Wie soll sie dann ein Kind verantwortungsbewußt großziehen?Würden Sie als Eltern und Betreuer einer Tötung(Abtreibung)ungeborenen Lebens zustimmen?Ich niemals!!Dies ist aus ehtischen und menschlichen und religiösen Gründen einfach nicht vertretbar!Würden Sie zuschauen ,wenndas gebohrene Kind Ihrer Tochter weggenommen wird und in eine Pflegefamilie gebracht wird?Ich würde mich als Großmutter immer auch für dieses Kind verantwortlich fühlen und es inder Liebe und Fürsorge ,,seiner Familie,,aufwachsen lassen wollen.Vor all`diesen Gewissensbelastungen sowie ethischen Verantwortungen und gesundheitlilichen Risiken durch jahrelange Hormongaben wäre eine Sterilisation die einfachste und beste Lösung für alle Beteiligten.Meiner Tochter würde die Situation der Geburt,die Pflegschaft ihres Kindes in einer fremden Familie,und viele weitere Situationen erspart.Sie könnte eine auch sexuel erfüllte Partnerschaft haben ohne gesundheitliche Risiken,die bei allen anderen Methoden der Verhütung viele Jahre da sind..............ich komme mir immer vor,ich wäre mit meinen Gedanken nationalsozialistisch...................... was für für eine verkehrte Welt.....

mamate@freenet.de

07. Februar 2011, 05:18

Mein Sohn soll weil das Jugendamt in einem Jahr die "Pflegefamilie" auflösen will in ein Heim für Menschen mit geistigen Behinderungen gesperrt werden. Ich bin angeblich auch "geistig behindert", war auf mehrere Jahre verteilt in der Psychatrie weil ich weichgeklopft werden sollte, um meine eigene Zwangssterilisation zu unterschreiben. 1996/1997, 1998 und 1999. Ich konnte mich schützen, aber die anderen Insassen nicht, die wurden zwangssterilisiert. Einer Frau wurde kurz vor der Geburt eine Zwangsabtreibung gemacht---diese konnte Muster stricken nach einer Strickanleitung, so doof konnte die nicht sein.

Alle Insassen werden aus praktischen Gründen einfach so sterilisiert. Wenn jemand in der Sonderschule war, ist es ganz leicht für die Heime. Ich kenne Heime auch von innen,  niemand wird da wohnen wollen! Die "Familienplanung" wurde vom Staat nach der dritten Geburt begonnen aber ich konnte trotzdem acht Kinder bekommen. Das siebte Kinder wurde einer Spätabtreibung unterzogen, ich konnte mich befreien, den Abtreiber überwältigen und das Kind kam lebend zur Welt. Seitdem gelte ich als "Gefährlich" das war Notwehr für Peter. VErmutlich habe ich nur ein bisschen Asperger.  Zuerst war ich auch auf der Sonderschule und jetzt bin ich kurz vor Diplomprüfung einer Naturwissenschaft.  formeln, statistik kein Problem aber der Schreibteil der Protokolle....Tja , und die ältesten Kinder studieren auch, die ersten beiden sind überwiegend bei uns aufgezogen. Die Kinder die überwiegend vom Jugendamt aufgezogen wurden, denen gehts schlechter. Ich bin wegen Nervenverletzung bei Kaiserschnitt und durch  Epilepsie auch inkontinent, die Epillepsie kommt von den Nebenwirkung der Zwangsmedikation damit ich die Sterilisationspapiere unterschreibe.Ich zeriss die Papiere , alles. Meistens sind Kinder von Behinderten gesund. Naturvölker können auch nicht lesen und schreiben und ziehen ihre Kinder groß---ich würde raten, der Tochter nur einem Mann zu geben, der sie auch heiratet. Warum sind Heime nicht nach Geschlechtern getrennt, warum sind die Heime so schlecht, daß Missbrauch nicht bemerkt wird oder dem Personal egal ist? Und AIDS lässt sich nicht durch Sterilisation "verhüten"! Jetzt bin ich dankbar acht Kinder bekommen zu haben, denn ich bin unfruchtbar durch lebensrettende Unterleibs-OP geworden.  Ich finde Kinder sind der Sinn der Sexualität. Und ich kannte auch Frauen, die weniger intelligent waren als ich, aber besser und schneller Wäsche legen konnten, die Kinder geboren hatten nach heimlicher Schwangerschaft, und die Kinder sind es nicht anders gewöhnt, dass ihre Mutter nicht rechnen kann, versuchen oft der Mutter zu zeigen, wie gut sie in der Schule rechnen gelernt haben. Manche lernen es dann durch ihre Kinder. Auch schreiben.  Na und? Ich kann rechnen, aber ich kriege kein Oberhemd gescheit gebügelt. Und wenn ich Enkelkinder kriege, werde ich mich über jedes freuen. Die Krankheiten haben meist ganz andere Ursachen als die Gene. Außer Gene auf X Chromosom wie Bluter. Rot-Grün-schwach ist keine richrige Krankheit. Vielen habe ich in den Jahren im Psychoknast Lesen Schreiben Rechnen und vor allem sich durch Worte wehren beigebracht. Behinderte Menschen sind keine Haustiere, über die der "Besitzer" nach Belieben verfügen kann! Schön, dass mal eine Frau schreibt, wie "Segensreich" die Pille ist. Ich habe davon auch Krampfadern bekommen und bin fett geworden--und das alles nur weil mir weisgemacht wurde, dass ich erst einen regelmäßgien Zyklus brauche um schwanger zu werden. Ich wurde auch ohne Menses schwanger und die nächste Blutung war die nach der Geburt. Ein Kind kann jemand nie ganz alleine grossziehen. Schule Freunde, es braucht ein ganzes Dorf. Einmal hatte ich mein Neugeborenes mit in der Psychatrie und musste 60 Stunden die Woche "Arbeitstherapie" machen. Besenborsten mit Heisskleber, Oster und Weihnachtskram basteln , miniSchachteln für Elektronikverpackung basteln. Mein Baby gab ich einer Frau mit Downsydrom--sonst hätte ich die Arbeitstherapie nicht geschafft und hätte Ärger bekommen. Vorher erklärte ich alle , mit Wickeln und der Flasche mit der Muttermilch. Nach und nach hatten dann alle Frauen, die nicht zur Arbeitstherapie eingeteilt waren (weil angeblich zu dumm dafür) mein Kind betreut.  Die waren alle zwangssterilisiert. obwohl alle mit Downsyndrom sowieso unfruchtbar sind. Wenn ich mein Kind der "Krankenschwester" gab, die hats nicht gewickelt, nicht gefüttert, hats brüllen lassen----ich hätte das Kind verhüten müssen, dann würde es auch nicht brüllen--nettes Personal in den Seelen-KZs. Ich "verdanke" der Psychatrie die Epilepsie von der Wirkung von Neuroleptika, die nicht nehmen wollte , heimlich kohle nahm um die Wirkung zu boykottieren, sonst hätte ich Depotneuroleptika gespritzt bekommen. Bei Ratten stirbt auch Gehirn ab wenn de Neuroleptika bekommen. Tierversuche mit Neuroleptika sind extra strng  geregelt--weil es den Ratten nicht zuzumuten ist. Aber Menschen ist das Zeug zuzumuten. Und bitte keine Beleidigungen emailen, beleidigt werde ich schon genug, wegen der verwaschenen sprache, auch Folge der Neuroleptika, und es bleibt!

sandra

08. Februar 2011, 21:54

wie ist es wenn man zwar schriftlich einwilligt aber drei std vor der ob der hebamme bescheid sagt keine sterilisation durch zu führen

Oliver Tolmein

10. Februar 2011, 12:18

@Sandra: Sie haben immer, auch kurz vor der Operation, die Möglichkeit, sich gegen eine Sterilisation auszusprechen. Das muss die Hebamme beachten. Das muss der Arzt beachten. Wenn sie das nicht tun, können Sie sich dagegen wehren.

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