US-Gerichte verhandeln Medizinversuche an nigerianischen Kindern
30. Juni 2010, 23:35
Uhr
Für den Pharmakonzern
Pfizer ist es „eine beispiellose Ausweitung internationalen Rechts", für
die 88 klagenden nigerianischen Familien öffnet die am 29. Juni 2010 ergangene Entscheidung des us-amerikanischen
Obersten Gerichtshofes eine Tür, angemessene Entschädigungen für ein, so ihre
Darstellung, schweres Medizinverbrechen zu erhalten.
Anlass des Rechtsstreits sind 1996 durchgeführte klinische
Tests mit Trovan, einem Antibiotikum, an mehr als 200 Kinder in Nigeria. Die
Versuche wurden während einer Meningitis-Epidemie durchgeführt in deren Verlauf
12.000 Kinder starben. Während Pfizer die Testreihen an Kindern deswegen als
eine Art humanitäre Hilfe darstellt,
lassen die Opfer anklingen, dass Pfizer die verzweifelte Suche nach wirksamen
Mitteln während der Epidemie als günstige Gelegenheit für einen großen Feldversuch
ausgenutzt zu haben. Denn bis dahin hatte es keinerlei Tests mit Trovan an
Kindern gegeben und Tierversuchen hatten bereits ergeben, dass Trovan
lebensbedrohliche Nebenwirkungen hatte. Von den Kindern, die mit Trovan
behandelt wurden starben elf, die meisten anderen erlitten erhebliche und
dauerhafte Schädigungen. Insgesamt prozessieren derzeit Angehörige von 192
Kindern gegen den Pharmakonzern.
Die Angehörigen der gestorbenen Kinder attackieren Pfizer,
weil der Konzern sie weder ausreichend über die Risiken von Trovan informiert habe,
noch über die Möglichkeit einer konventionellen Alternativ-Therapie, die „Ärzte
ohne Grenzen" in diesem Zeitraum anbot, außerdem hätten sie als Eltern keine
Einwilligung in die experimentelle Arzneimitteltherapie gegeben. Pfizer
bestreitet das und behauptet, die Eltern hätten mündlich eingewilligt - ein irritierendes
Vorbringen, denn eine mündliche Einwilligung ist gerade in einem so sensiblen
Bereich wie Arzneimittelstudien an Kindern nicht akzeptabel und zudem kaum
beweisbar.
Pfizer hat in Nigeria selbst, im Bundesstaat Kano, letztes
Jahr eine außergerichtliche Einigung erzielt, die weitere Zivil- und
Strafprozesse vor nigerianischen Gerichten verhindern soll. Pfizer hat sich
dafür verpflichtet, 75 Millionen Dollar zu zahlen von denen 35 Millionen direkt
an die Familien der verletzten Kinder gehen sollen. Um festzustellen, wer
anspruchsberechtigt ist, hat Pfizer aber offenbar darauf bestanden, dass an den
Kindern Gentests durchgeführt werden sollen. Dagegen haben die Eltern scharf
protestiert. Sie haben versucht, vor us-amerikanische Gerichte ziehen zu
können. Dagegen hat Pfizer, wie sich nun zeigt: erfolglos, opponiert.
Rechtsgrundlage für die Sammelklage ist der Alien
Tort Claims Act von 1789, der bei schweren Verstößen gegen internationales
und US-Recht die us-amerikanische Jurisdiktion weltweit ausdehnt. Während ein
US-Bezirksgericht erstinstanzlich keine Möglichkeit sah, den Alien Tort Claims
Act anzuwenden, weil es keine verbindlichen und konkreten internationalen
Rechtsnormen gäbe, gegen die Pfizer verstoßen haben könnte, hat der United
States Court of Appeals for the Second Circuit das in
einer 2:1 Entscheidung anders gesehen. Unter Verweis auf den Nürnberger
Ärztekodex, die Erklärung von Helsinki und das Übereinkommen des Europarates
über Menschenrechte und Biomedizin, sowie die Erklärung der UNESCO von 2005
über Menschenrechte und Biomedizin wird die freiwillige Einwilligung auf Basis
einer umfassenden Information über Krankheit und Behandlungsmöglichkeiten als
zwingendes und allgemein anerkanntes internationales Recht bewertet. Ein
Verstoß dagegen stellt demnach einen Verstoß gegen Völkergewohnheitsrecht dar,
der unter dem Alien Tort Claims Act vor us-amerikanischen Gerichten verhandelt
werden kann.
Gegen diese Entscheidung hat Pfizer vor dem Supreme Court der
Vereinigten Staaten Beschwerde eingelegt, die jetzt, nachdem auch die
Generalstaatsanwaltschaft sich ablehnend geäußert hat, nicht zur Entscheidung
angenommen worden ist.
Für Pfizer kann der sich nun anschließende Prozess nicht nur
ausgesprochen teuer, sondern auch höchst imageschädigend werden. Mindestens
genauso wichtig ist allerdings, dass mit Blick auf diese Rechtsprechung, die
grundlegende Standards des Nürnberger Ärztekodex und andere medizinethische
Grundsätze als geltendes Völkergewohnheitsrecht anerkennt, auch Verfahren gegen
andere Pharmaunternehmen, die klinische Versuche in afrikanischen und
lateinamerikanischen oder asiatischen Ländern durchführen, in denen sie sich
niedrigere Kontrollstandards erhoffen, ermöglicht. Die Globalisierung des
US-Haftungs- und Entschädigungsrechts könnte so die Folgen der ökonomischen
Globalisierung zumindest etwas abfedern.
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