"Nein zum Sterbetourismus!": Erfolg vor Schweizer Bundesgericht
31. Juli 2010, 19:35
Uhr
Angesichts der gegenwärtigen Begeisterung für
Volksentscheide in der Bundesrepublik lohnt gelegentlich ein Blick in die
Schweiz - zumal wenn es auch noch um das Thema „Beihilfe zum ´Suizid" geht,
muss man doch in der Bundesrepublik bei kaum einem Thema eine so starke
Diskrepanz zwischen Tätigkeiten des Gesetzgebers und Ergebnissen von
Meinungsumfragen feststellen, wie beim Thema „Sterbehilfe" (auch wenn der Unterschied
zwischen den Ergebnissen von Meinungsumfragen und tatsächlichen Abstimmungsergebnissen
sicher nicht zu vernachlässigen ist).
In der Schweiz ist gerade ein Versuch von
Sterbehilfebefürwortern vor dem Bundesgericht
gescheitert, den Volksentscheid „Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!"
zu verhindern. Die umstrittene
Initiative hat den knappen Wortlaut:
"Der Kanton Zürich
erlässt rechtliche Bestimmungen, welche jegliche Beihilfe zum Selbstmord an
Personen ohne mindestens einjährigen Wohnsitz im Kanton Zürich
(Sterbetourismus) nicht gestatten und unter Strafe stellen."
Kritisiert wird, dass eine entsprechende kantonale Regelung- wenn
sie denn von den Stimmberechtigten beschlossen werden würde (was allerdings
nicht ausgeschlossen scheint) - gegen
schweizerisches Bundesrecht verstoßen würde, das in Paragraph 115 Strafgesetzbuch
das Thema „Suizidbeihilfe" abschließend regele.
Die Details der schweizer bundesgerichtlichen Entscheidung und die
rechtlichen Probleme des 2009 in die Wege geleiteten Volksentscheids sind juristisch
kompliziert und überwiegend verfahrensrechtlicher Natur, die hier im Blog nicht
aufgearbeitet werden können uns müssen. Bemerkenswert ist immerhin, dass die
Direktion der Justiz und des Inneren des Kantons davon ausgeht, dass die
Volksinitiative trotz der Entscheidung des Bundesgerichts inhaltlich unzulässig
sei und eine Abstimmung verhindert werden könnte. Das wird sich zeigen.
In diesem Zusammenhang könnte von Bedeutung sein, wie eine
Initiative der Schweizer Bundesregierung, das Recht der Suizidbeihilfe
überhaupt zu ändern (= zu verschärfen) , weiter geführt wird: An der
Initiative, für die im Frühjahr das Anhörungsverfahren (mit dem schönen Titel "Vernehmlassung") zu Ende gegangen ist, hatte es viel Kritik, aber auch einige Zustimmung
gegeben. Seitdem hat sich auf der politischen Ebene hier nichts Neues
entwickelt. Da das schweizer Bundesgericht aber vor kurzem auch eine
Vereinbarung zwischen der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der
Sterbehilfeorganisation „Exit" für unzulässig erklärt hat, die die Details der
Suizidbehilfe regelte, besteht offensichtlicher Handlungsbedarf. Für die
deutsche Diskussion ist daran auf jeden Fall interessant, dass die Schweizer
Regelung offensichtlich gerade kein einfach konsensfähiges Modell für
Suizidbeihilfe gefunden hat, auch wenn sich die in diesem Zusammenhang
entwickelte Praxis vor allem derSterbehilfeorganisation „Dignitas" in
einschlägigen Kreisen von Sterbehilfebefürwortern außerhalb der Schweiz großer
Zustimmung erfreut.
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