Für Schmerzpatienten auch weiterhin kein "Kiffen auf Rezept"
18. August 2010, 10:01
Uhr
Wenn der Postmann zweimal klingelt ist
ein Film, an dessen Titel ich mich öfters erinnere, dessen Inhalt mir aber nicht
sonderlich präsent ist. Mit dem Bundesgesundheitsministerium ist es genau
umgekehrt... Oder etwas anders akzentuiert: Es geht um zwei Mitteilungen, die
mich,wenngleich ohne Klingeln, fast gleichzeitig per Post erreicht haben: Am
Montag lag in meinem Postfach in der
Kanzlei ein Widerspruchsbescheid des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte: Der Selbstanbau
von Cannabis wird meinem schwerkranken Mandanten, einem Schmerzpatienten, dem
Medikamente nicht helfen, dadurch auch weiterhin verwehrt. Aus den Akten weiß
ich: die Direktive für die harte Haltung der Behörde kommt aus dem
Bundesgesundheitsministerium, das in unserem Verfahren einen Musterprozess
sieht und offenbar auf keinen Fall den
Selbstanbau von Cannabis genehmigen möchte. Sie werden sich dahder vorstellen
können, wie sehr mich die Pressemitteilung
der FDP Politikerin Ulrike Flach begeistert hat, die tags darauf, am
Dienstag, in meinem E-Mail-Postfach lag und aus der in schönem Einklang „Bild"und
„taz" die Erkenntnis gewonnen haben, dass künftig „Kiffen auf Rezept"erlaubt
(und von den Krankenkassen bezahlt) werden könnte.
„Zur
geplanten Änderung des Betäubungsmittelrechts erklärte die Stellv.
Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach: Die Koalitionsfraktionen haben über eine
Änderung des Betäubungsmittelrechts beraten. Um cannabishaltige
Fertigarzneimittel zulassen und für Patienten verschreiben zu können, soll nach
einer Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums eine Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes erfolgen. Diese soll dafür Sorge tragen, dass in
Deutschland cannabishaltige Arzneimittel hergestellt und als Therapieoption
verschrieben werden können. Die Änderungen bringen auch eine bessere Versorgung
schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit Schmerzmitteln.
Zukünftig sollen Heime, Hospize und Palliativ-Care-Teams Notfallvorräte für nicht
mehr benötigte, patientenindividuell verschriebene Betäubungsmittel anlegen
dürfen. Damit stehen schwerstkranken Menschen jederzeit
schmerzlindernde Mittel zur Verfügung. Die Änderung ermöglicht auch eine
freiere Entscheidung zwischen einer Pflege zu Hause, in einem Hospiz oder einer
stationären Versorgung im Krankenhaus."
Daran ist insbesondere eines richtig: Wenn
überhaupt profitieren von den geplanten Änderungen Schmerzpatienten in der
letzten Lebensphase, denen mit cannbinoid-haltigen Medikamenten geholfen werden
kann.Diese Gruppe von Patienten hat allerdings schon heute zumindest passable Chancen,
sich die Verschreibung und Kostenerstattung für entsprechende Medikamente auf Basis
der sogenannten „Nikolaus"-Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 6.Dezember 2005 zu erstreiten (allerdings
müssen diese Patienten auch oftdarum streiten -und Menschen, die bald sterben
werden, haben oft nur wenig Energie auch noch gerichtlich gegen Krankenkassen
vorzugehen).
Für die Schmerzpatienten, die noch eine
lange Lebensphase vor sich haben, deren Erkrankung zwar schwer ist und das
Leben erheblich beeinträchtigt, die aber nicht akut lebensbedrohlich ist, sieht
das voraussichtlich anders aus. Das gilt vorallem für die auch nicht so kleine
Gruppe von Patienten, bei denen auch Medikamente mit Auszügen der
Cannabis-Pflanze deutlich schlechter helfen, als diePflanze selbst, bei denen
also tatsächlich „Kiffen auf Rezept"geboten ist und nicht die Einnahme von Tropfen,
die aus der Hanfpflanze gewonnen werden.
Dass Cannabis als Medizin zudem
erheblich preisgünstiger ist, als die entsprechenden Medikamente, könnte in der
sonst stets um Kostenfragen kreisenden gesundheitspolitischen Debatte auch eine
gewisse Rolle spielen. Tut es aber nicht. Stattdessen argumentiert das
Bundesamt für Arzneimittel gegen den Selbstanbau von Cannabis durch
schwerkranke Patienten mit Sicherheitsbedenken und mit Verweis auf
internationale Verträge, die entsprechende Genehmigungen unmöglich machten,
zumindest so lange es keine für die Kontrolle dieses Anbaus zuständige
Bundes-Cannabis-Agentur gibt. Nun streiten sich die Gelehrten,ob das wirklich
erforderlich ist, aber selbst wenn: Iim Bundesamt für Arzneimittel gibt es bereits
eine Bundesopiumstelle, warum sollte also nicht zur Not auch eine
Cannabis-Agentur eingerichtet werden können, die hier in Deutschland ähnlich
liberale und fürPatienten hilfreiche Arbeit leistet, wie entsprechende
Stellen zumBeispiel in Kanada.
Die wissenschaftlich orientierte Arbeitsgemeinschaft
Cannabis als Medizin hat übrigens auch Kritik an der Erklärung der
Bundesregierung:
Die
Mitteilung der FDP ist irreführend, denn für Patienten, die von einer
Therapie mit Cannabisprodukten profitieren ändert sich zunächst nichts.
Das Bundeskabinett will keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes,
sondern hat lediglich beschlossen, dass Medikamente auf Cannabisbasis
arzneimittelrechtlich zugelassen werden dürfen, wenn ein
pharmazeutischer Unternehmer einen solchen Antrag stellt. Die Schaffung
einer solchen Möglichkeit sollte eigentlich eine
Selbstverständlichkeit für die Zulassungsbehörden sein. Ein
Zulassungsantrag wurde nach Angaben des britischen Unternehmens GW
Pharmaceuticals für seinen Cannabisextrakt Sativex in verschiedenen europäischen
Ländern für die Behandlung der Spastik bei multipler Sklerose gestellt.
Das Unternehmen rechnet mit einer Zulassung für diese Indikation in
Deutschland im Jahr 2011. Patienten mit anderen Erkrankungen, wie
chronische Schmerzen oder Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebs
haben auch dann keinen Zugang zu entsprechenden Medikamenten.
So, die Post ist abgearbeitet. Über weitere Klingeltönedann
bei Gelegenheit mehr in diesem Blog.
Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich
nicht anmelden.