Schweiz will aktive Sterbhilfe? "Exit"-Ethiker präsentiert Zahlenspiele
03. September 2010, 23:16
Uhr
Alte, kranke Schweizer sollen das Recht auf Sterbehilfe
haben, sagt eine klare Mehrheit der eidgenössischen Bevölkerung. Nicht aber
psychisch Kranke, Gesunde und Menschen aus dem Ausland. Die gut sieben
Millionen Schweizer bewegen sich also, glaubt man den Ergebnissen einer Studie
des Instituts für Kriminologie an der Universität Zürich, allmählich auf die
Linie der knapp 16 Millionen Niederländer (von den Luxemburger und Belgiern
ganz zu schweigen) zu-denn auch dort dürfen sich nur Einheimische auf Verlangen
Töten lassen, die dafür aber umso mehr.
Was das Ergebnis der im Mai diesen Jahres duchgeführten, am
Freitag veröffentlichten Studie
für die schweizer und die europäische Diskussion für Folgen haben wird,ist schwer
abzusehen. Immerhin wird der gegenwärtig in der Schweiz betriebene Vorstoß für
Einschränkungen des Rechts auf Suizidbeihilfe dadurch sicher nicht befördert
werden.
Zuallererst ist aber zu fragen: glaubt man denn den
Ergebnissen der Züricher Kriminologen? Dass der Leiter der Studie ein österreichischstämmiger
Kriminologieprofessor namens Schwarzenegger ist, soll hier außer Acht gelassen
werden, dass Prof.
Schwarzenegger seit sechs Jahren Mitglied der Ethikkomission der Sterbehilfeorganisation
„Exit" ist verdient dagegen eine Erwähnung, vor allem auch weil es in schweizer
Medien unerwähnt bleibt. Auch „Exit" selbst, das die Studie auf seiner Homepage
ausführlich und lobend erwähnt, lässt dieses Detail dezent außen vor.
Methodisch wirft die Studie Fragen auf, weil sie auf
Telefoninterviews setzt:Beim Thema „Sterbehilfe" schon an sich nicht besonders
überzeugend, weil im Rahmen von Telefoninterviews eher kurze,schnelle
Ja/Nein-Positionen abgefragt werden können, während sich ethisch komplexere
Fragen für diese Befragungsform weniger eignen, bei der schnell reagiert werden
muss, keine Gelegenheit für Reflektion ist und auch die Gefahr besteht, dass
Menschen mit einem gewissen Bildungshintergrund verstärkt ausscheren.
Die Studie selbst vermerkt denn auch:
„Das Thema der Umfrage
stiess zum Teil bei Älteren sowie Personen mit Kranken oder Verstorbenen in
ihrem Umfeld auf Ablehnung."
Um dann aber ohne weitere Erläuterung beruhigt die
Ergebnisse für dennoch valide zu erklären:
„ Insgesamt ist der
Rücklauf aber als gut einzuschätzen und in Bezug auf die Schweizer Bevölkerung
als weitgehend repräsentativ anzusehen."
In den Telefoninterviews werden sechs, nach Auffassung der
Studienautoren lebensnahe, Konstellationen zur Bewertung gestellt (Bewertungen jeweils von ein bis zehn).
Beispielsweise diesen Fall 3:
„Fall 3: Todkranke
Frau (Lungenkrebs), 54 Jahre, mehrere Chemotherapien erfolglos, Schmerzen (ständige
Erstickungsgefühle), nahe dem Tod.
3A: Moralische
Würdigung der indirekten aktiven Sterbehilfe3: Der Arzt spritzt ihr ein
potentiell lebensverkürzendes Medikament, um ihre
Schmerzen zu nehmen.
3B: Rechtliche
Würdigung der ärztlichen Handlung.
3C: Moralische
Würdigung der direkten aktiven Sterbehilfe: Der Arzt spritzt ihr ein potentiell
lebensverkürzendes Medikament, nicht nur
um ihre Schmerzen zu lindern, sondern auch um ihren Wunsch nach einem schnellen
Tod zu erfüllen.
3D: Rechtliche
Würdigung der ärztlichen Handlung.
Da interessiertmich schon, wie ein solches Telefonat
verläuft, das 6 nicht ganz einfache Fälle mit jeweils vier Fragekomplexen rechtlicher
und moralischer Qualität abfragt. Aber auch die schematische Konstellation
selbst erscheint nicht so überzeugend und vor allem nicht freivon suggestiven
Elementen. Die „todkranke" Frau, über die wir nur Alter, ein knappes
Behandlungsergebnis und eine schroffe Diagnose erfahren ist "nahe dem Tod." Die
Gleichsetzung von „Schmerzen" und „Erstickungsgefühlen" ist nicht zwingend. Die
beschriebene ärztliche Vorgehensweise (indirekte Sterbehilfe) ist in der
Palliativmedizin höchst umstritten, weil nicht wenige Palliativmediziner der
Auffassung sind, dass eine lege artis vorgenommene Schmerztherapie gerade nicht
lebensverkürzend ist. Wie hätten sich die Antworten auf die Szenarien aber
verändert, wenn die Befragten mit der Option konfrontiert worden wären: „Der
Arzt behandelt ihre Erstickungsgefühle und Schmerzen palliativ um ihr Leben für
einige Tagen oder Wochen zu verlängern?"
Dadurch dass diese Option nicht eröffnet wird, der Frau aber
im Szenario der Wunsch nach einem schnellen tod unterstellt wird, ist wenig
überraschend, dass die meisten Befragten auch die Erfüllung dieses Wunsches für
legitim halten, zumal er kein anderes Ergebnis zu haben scheint, als die
Vorgehensweise mit „indirekter Sterbehilfe."
Kurz: die Beweiskraft dieser Studie ist bescheiden.Ihr
politischer Effekt wird dadurch allerdings voraussichtlich kaum geringer werden.
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