Auch Palliativmediziner mögens manchmal paternalistisch
06. September 2010, 22:26
Uhr
Dass auch für ärztliche Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin das Selbstbestimmungsrecht ihrer Patientinnen und
Patienten gelegentlich wenig zählt ist ein wenig erfreuliches Ergebnis der Studie „End-of-life practices
in palliative care: a cross sectional survey of physician members of the German
Society for Palliative Medicine", die von Medizinethikern der Univesität
Bochum durchgeführt und jetzt in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wurde.
780 Todesfälle wurden in die Untersuchung einbezogen, in 47 Fällen, so gaben
die behandelnden Ärzte an, haben sie die Patienten nicht darüber aufgeklärt,
dass die Behandlung ihr Leben möglicherweise verkürzen könnte, obwohl diese 47
Patienten als „einwilligungsfähig" eingestuft worden waren. Die Ärzte
behaupteten, das sei im „besten Interesse" des Patienten gewesen, eine
zumindest aus medizinethischer Sicht antiquierte Sicht des
Arzt-Patient-Verhältnisses, die im übrigen auch in rechtlicher Hinsicht nicht
akzeptabel ist: Wenn über wesentliche
mögliche Folgen einer Behandlung nicht aufgeklärt wird, ist die Einwilligung in
diese Behandlung unwirksam ist, die Behandlung selbst damit rechtswidrig.
Auch dass neun der befragten Ärzte angaben, den Tod „gezielt
durch Substanzen herbeigeführt" zu haben ist bemerkenswert, handelt es sich
hier doch strafrechtlich gesehen wohl um die verbotene „Tötung auf Verlangen", da
der eine Fall, in dem der Patient selbst gezielt durch Substanzen seinen tod
herbeigeführt hat, extra aufgelistet wurde.
Weniger überraschend ist, dass Angaben der Ärzte zufolge, in
69% der Fälle medizinische Maßnahmen begrenzt wurden, wodurch sich die
Lebenszeit möglicherweise verkürzt hat. Solange es hier eine entsprechende
Einwilligung in das Unterlassen bzw.in die Begrenzung der Behandlung gibt, ist
dagegen nichts einzuwenden. Fragen wirft dagegen auf, dass nach den Angaben der
Ärzte in 78 Prozent der 780 ausgewerteten Fälle an, Symptomlinderung mit einer
möglicherweise resultierenden Verkürzung des Lebens durchgeführt wurden. Das
dürften Fälle der sogenannten „indirekten Sterbehilfe" sein, eine
Konstellation, die auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auftaucht
und in der Schweizer Schwarzenegger-Studie. Nach Auffassung mancher
Palliativmediziner gibt es diese Fallgruppe aber gar nicht,weil eine
kunstgerechte Symptomkontrolle nicht lebensverkürzend wirken soll. Da würden
wir uns über fachliche Klärung freuen, es muss ja nicht unbedingt in diesem
Blog selbst sein.
Offenbar gibt es auch Unterschiede im Denken und Handeln von
Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, die selbst über
eine Zusatzbezeichnung als Palliativmediziner verfügen und solchen, die eine
solche Zusatzbezeichnung nicht führen.
Da die Untersuchung aus Bochum mit dem EURELD-Fragebogen
(European End-of-Life-Decisions) durchgeführt wurde, der standardisiert
ist,können die Ergebnisse auch mit denen aus anderen
europäischen Staaten verglichen werden.
Die Deutsche Hospizstiftung
hat rasch auf die Pressemitteilung zur Studie reagiert und vor allem
kritisiert, wie der Patientenwillen bisweilen
ignoriert wird:" Die am heutigen
Montag vorgestellte Studie der Ruhr-Universität Bochum ist in höchstem Maße
alarmierend. Es besteht die Gefahr, dass ein solches Handeln der Ärzte ohne
Zustimmung der Patienten die Argumentation so genannter Todesengel
rechtfertigt. Diese begründen ihre Taten in der Regel damit, das Leiden der
Schwerstkranken eigentlich nur verkürzen zu wollen."
Die Autoren der Studie ziehen, mit Blick auf Positionen der
Bundesärztekammer, eine anders akzentuierte Bilanz: „Die offiziellen
Verlautbarungen zum ärztlichen Standesethos stimmen offenbar nicht mit den
moralischen Bewertungen und Handlungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland überein.Die neuen empirischen Forschungsergebnisse sollten als
Grundlage für eine ehrliche Debatte über zeitgemäße ethische Richtlinien zum
ärztlichen Handeln am Lebensende genutzt werden".
Das wiederum scheint ziemlich fragwürdig: Es klingt zwar
schön,eine „ehrliche Debatte" einzufordern, wer möchte auch schon eine „verlogene
Debatte" haben, aber das was viele oder auch nur manche tun,ist doch deswegen
weder moralisch geboten, noch ethisch zeitgemäß.Wenn Recht gebrochen wird,
sollte in der Regel nicht das Recht geändert werden,sondern nachgedacht werden,
wie seine Einhaltung - gerade in grundlegenden Bereichen wie Körperverletzung
und Tötung - verbessert werden kann.
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