PID-Debatte einfach mal so kunterbunt: CDU im Auto, Teil 2
17. November 2010, 00:57
Uhr
Wie ernsthaft, groß, gelungen oder wichtig die Debatte über
Präimplantationsdiagnostik auf dem CDU-Parteitag am Dienstag war weiß ich nicht: ich war ja mit dem Auto
unterwegs. Die einzige Rednerin, die ich tatsächlich gehört habe war Dr. Saskia
Ludwig, die Landesvorsitzende der CDU in Brandenburg - und die sprach im Deutschlandfunk.
„Der
Schutz des ungeborenen Lebens, das ist ja die spannende Frage dabei: wo beginnt
es und wo ist dann auch eine Wertung. Und wir haben hier eine Diskussion über
eine Diagnostik, wo im Vorfeld eben geklärt werden kann, ob tatsächlich so
schwere Schäden an dem Embryo vorhanden sind, dass es dann danach eben auch
nicht zur Geburt des Kindes selber kommt, und da stellt sich schon die Frage,
ob im Vorfeld in der Petrischale selbst man das untersuchen darf, oder dann
tatsächlich erst im Körper der Mutter, um dann festzustellen, es sind so
schwere Schäden dort vorhanden, eine Spätabtreibung ist erlaubt. Das ist eine
Diskussion, die für meine Begriffe da sehr unterschiedlich läuft."
Schon nach der ersten Antwort lag die Frage nahe, nach
welchen Kriterien der Deutschlandfunk seine Gesprächspartnerin ausgesucht hatte,
die jedenfalls nicht in der Lage war, das kunterbunte Begriffsdurcheinander,
das die Debatte über die Präimplantationsdiagnostik durchzieht, auch nur
ansatzweise zu ordnen. Aber vielleicht wollte der Sender ja gerade das
anschaulich machen: dass selbst Spitzenpolitikerinnen die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht kennen
und es mit den Voraussetzungen unter denen eine
Spätabtreibung nur erlaubt ist nicht ganz so genau nehmen wollen.
„Wenn
wir über Präimplantationsdiagnostik diskutieren und sagen, wir wollen es
verbieten, dann müsste man Spätabtreibung verbieten und man müsste
grundsätzlich künstliche Befruchtung verbieten. Das ist doch die Frage dabei.
Wenn es von der Natur her nicht vorgesehen ist, dass ein Elternpaar Kinder
bekommen kann, die aber ausdrücklich diesen Wunsch haben, was ja
nachzuvollziehen ist, und dann diesen wahnsinnig schweren Weg gehen, das ist
die spannende Frage, an welchem Punkt man dort eben eine Grenze zieht."
Wieso ein Verbot der
Präimplantationsdiagnostik, das die Selektion von Embryonen nach - auf längere Sicht
nahezu beliebigen Kriterien - verhindern soll, auch ein Verbot der
Spätabtreibung, die Leib und Leben der werdenden Mutter schützt, erzwingen soll
und sogar ein Verbot der künstlichen Befruchtung an und für sich, die ja
erstmal nichts mit Selektion zu tun hat, wäre auch mal eine „spannende Frage",
die aber gerade keiner gestellt hat. Genausowenigwie die Frage danach,wie wir
es eigentlich in den letzten zwanzig Jahren, in denen herrschende Meinung war, dass
die PID in Deutschland verboten sei (und auch danach gehandelt bzw.unterlassen
wurde), geschafft haben, ein humaner und sozialer Rechtsstaat zu sein. Dagegen
ist die Feststellung, dass ein Elternpaar erst zu einem wird, wenn es Kinder
hat, geradezu kleinlich und wird deswegen auch nicht weiter vertieft. Wichtig
aber ist- und das formt die Debatte über Präimplantationsdiagnostik - dass hier
konsequent das Besondere dieser Technik ausgeblendet wird: Sie ermöglicht
anders als die pränatale Diagnostik (und erst recht natürlich anders als eine
Spätabtreibung, die ja nichts Diagnostisches ist, sondern eine
Notstandsähnliche Maßnahme) eine Auswahl unter mehreren Möglichkeiten - und zwar
nach positiven und negativen Kriterien. Das Kriterium kann sein „alle außer dem
Embryo mit einer bestimmten Behinderung", es kann aber auch sein „nur der mit
bestimmten Gewebeeigenschaften." Bei der Pränataldiagnose bleibt der Schwangeren
am Ende die Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft, bei der
Präimplantationsdiagnose ist es eine Entscheidung für einen bestimmten Embryo
(und gegen bestimmte andere). So zu tun, als ging es nur darum zu vermeiden, dass
ein ohnehin nicht lebensfähiger Embryo ausgetragen wird, ist unlauter oder
Ausdruck von Ahnungslosigkeit.
„Ich
befürworte das, wenn ein Elternpaar sich entscheidet und wirklich die Sehnsucht
nach einem Kind hat, was für jeden nachzuvollziehen ist, dann natürlich auch
ein gesundes Kind haben möchte und nicht diesen Leidensweg durchschreitet zu
sagen, wir haben schwere Genvorschäden und wir wissen, dass es problematisch
wird mit 80, 90 Prozent, wenn wir jetzt eine nicht untersuchte Eizelle
einpflanzen, dann eben dieses Kind nicht gebären zu können."
Was denn nun: „Das Recht auf
ein gesundes Kind"? Oder doch nur das Recht, eine Schwangerschaft zu
verhindern, die nicht mit der Geburt eines lebenden Kindes enden kann? So klar
kann oder möchte es Frau Ludwig nicht sagen und so klar fragt die Moderatorin
nicht nach. Tja. Letztenendes ist auch die CDU-Vorsitzende von Brandenburg in
erster Linie eine empfindsame Betroffene, die großen persönlichen Einsatz
zeigt:
„Ich bin
auch gerade Mutter geworden und glauben Sie mir, einige Dinge ändern sich auch,
auch von der Ansicht her und von der Wertung her. Jede Abtreibung, die
stattfindet, die schmerzt mich da wahnsinnig."
In der Abstimmung hat sich die
CDU schließlich auf die Seite der Befürworterinnen und Befürworter eines
Verbots der PID gestellt. Was aber heißt das nun? Ein politisches Signal gegen
die PID geht von der Abstimmung wohl nicht aus, dafür ist sie auch zu knapp
ausgefallen. Und wo liegt überhaupt in Zeiten von Gruppenanträgen und Betonung
der Gewissensfreiheit der einzelnen Abgeordneten der Sinn eines
Parteitagsbeschlusses zu einer bioethischen Frage? Die Frage ist gar nicht
rhetorisch gemeint, sondern neugierig gestellt.
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