Ist die Würde des Tieres unantastbar?
21. November 2010, 12:45
Uhr
Was die Menschenwürde ist, was sie ausschließt und was
nicht, gehört zu den zunehmend umstrittenen Fragen im Recht und zwischen Recht
und Politik in Deutschland (die Auseinandersetzungen
um den SPD-Kandidaten fürs Bundesverfassungsgericht Horst Dreier, der das
Folterverbot relativiert hatte, waren dafür ein beredtes Beispiel). Aber gibt
es, wenn es eine Menschenwürde gibt,
auch eine Tierwürde? Und eine Pflanzenwürde? Und wie weit reichen diese?
In Deutschland ist das allenfalls einThema am Rande. Das Verwaltungsgericht
Frankfurt hat vor ein paar Jahren den Dikussionsstand in einem Leitsatz knapp
zusammengefasst: „Die Garantie der Menschenwürde in Art 1 der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union und in Art 1 Abs 1
GG schützt allein die Würde des Menschen, nicht der Tiere. Ein
Recht auf ethischen Tierschutz kann aus der Garantie der Menschenwürde nicht
hergeleitet werden."(VG Frankfurt,NJW 2001, 1295, Az.: 1 G 429/01 (V)).
In der Schweiz sieht das ganz anders aus. Dort schreibt die
Bundesverfassung fest, dass der „Würde der Kreatur" Rechnung zu tragen sei. Das
2008 überarbeitete schweizerische Tierschutzgesetz formuliert als
Gesetzeszweck, dass „die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen" sei.
Was das heißt, inwieweit sich die Würde des Tieres von der des Menschen
unterscheidet und warum, ist offenbar auch bei den Eidgenossen umstritten. Insbesondere
haben die gesetzlichen Regelungen zur Tierwürde in der Schweiz offenbar Folgen
für die Möglichkeit Tierversuche durchzuführen, weswegen sich die jetzt die
Schweizerische Akademie der Wissenschaften (SAMW) zu Wort gemeldet hat und in einer Stellungnahme das
Verhältnis von Tierwürde, Möglichkeiten der Güterabwägung und Tierversuchen
reflektiert. Die Tierethiker sind dabei besonders bemüht herauszuarbeiten, dass
die tierwürde bereits gewahrt ist, wenn in einer umfassenden Güterabwägung
ermittelt worden ist, ob ein Tierversuch eingedenk der Schmerzen und Ängste,
die er bei dem Tier auslösen kann, gerechtfertigt ist. Dagegen steht die
Position, dass neben Schmerzen und Ängsten die Würde des Tieres ein eigener
Prüfungspunkt bei der Güterabwägung ist: das mag akademisch klingen, ist aber
praktisch von enormer Bedeutung. Die Ethiker der SAMW vertreten:
„Die Achtung der Würde des Tieres ist aber nicht an
bestimmte Merkmale oder Handlungen gebunden, sondern sie gebietet einen ethisch
verantwortungsvollen Umgang mit ihm, das heisst, eine sorgfältige Güterabwägung und die Orientierung
am Resultat."
Geht man dagegen davon aus, dass Würde mehr und vielleicht
sogar etwas anderes verlangt als nurdie Berücksichtigung von Schmerzen,
Ängsten, Leiden oder Schäden, dann wird die in Tierversuchen zumeist
erforderliche „Orientierung am Resultat" schwer zu begründen sein.
Mich interessiert dabei auch die Frage, welche Auswirkungen
diese Debatte über Tierwürde mit Blick auf die Menschenwürde hat: Einerseits
ließe sich vertreten, dass ein sehr pragmatisch orientierter Umgang mit der
Tierwürde auch die Diskussion um Menschenwürde auf lange Sicht negativ
beeinflusst, weil er dafür steht, dass Würde an sich ein relativierbares
Konzept ist. Auf der anderen Seite macht das Argument auch andersherum Sinn:
Gerade dadurch, dass man deutlich macht, dass die Würde des Tieres einem
anderen Konzept folgt, als die Würde des Menschen unterstreicht man den
besonderen, singulären Charakter der Menschenwürde. Dafür wird einem heute
gerne „Speziesismus" vorgeworfen - damit kann ich leben. Allerdings finde ich
etliche der Tierversuche, die heute durchgeführt werden (sollen), und denen in
der Schweiz erstmals durch die Einführung des Konzepts der Tierwürde begegnet
werden konnte, auch höchst bedenklich, beispielsweise die Versuche an
Makaken-Affen, die durchzufhren das Bundesgericht in Lausanne der
Eidgenössichen Technischen Hochschule in Zürich untersagte
(ein Urteil, das wohl auch den Anlaß für die hier erwähnte Stellungnahme der SAMW lieferte). Am Institut für
Neuroinformatik war folgender Versuch bewilligt (und erst später gegen den
Protest der Wissenschaftler verboten) worden:
„Die Forscher sehen vor, vier Rhesusaffen - eine Primatenart aus der
Gattung der Makaken - in zwei unter Narkose durchgeführten Operationen je eine
Kopfhalterung auf dem Schädelknochen zu montieren und eine Ableitungskammer,
durch welche die Messelektroden eingeführt werden, unter dem Schädeldach
einzusetzen. In einer Trainingsphase von 3 bis 12 Monaten sollen die Affen an
den Primatenstuhl und das Lösen visueller Aufgaben gewöhnt werden. Hierauf
folgt die eigentliche Versuchsphase von einem Jahr. Die einzelnen
Versuchssitzungen dauern - sofern das Versuchstier die Mitarbeit nicht
verweigert - zweieinhalb bis drei, höchstens vier Stunden. Während der Sitzung
müssen die Tiere, die am Kopf im Primatenstuhl so fixiert sind, dass sie diesen
nicht mehr bewegen können, Aufgaben zur Bestimmung der sogenannten
Vernier-Sehschärfe lösen: Zu diesem Zweck werden auf einem Bildschirm jeweils
zwei vertikale Linien dargestellt, von denen die untere seitlich etwas
verschoben ist. Die Affen können durch Ziehen eines vor dem Stuhl angebrachten
Hebels angeben, ob die Linie nach links oder rechts verschoben ist. Für eine
richtige Antwort erhalten sie einige Tropfen verdünnten Fruchtsaft. An den
Tagen der Versuchssitzungen wird den Tieren der freie Zugang zum Wasser
entzogen, um sie zur Mitarbeit zu motivieren. Kann ein Versuchstier seinen
Flüssigkeitsbedarf bei den Tests nicht decken, wird ihm einige Stunden später
zusätzliche Flüssigkeit verabreicht. Ein Tier wird etwa eineinhalb bis zwei
Jahre in dieser Versuchsanordnung eingesetzt, bis es für eine genauere
anatomische Lokalisation der vorgenommenen Ableitungen eingeschläfert wird."
Allerdings frage ich mich, ob derartige Experimente nicht
auch ohne das meines Erachtens eher Verwirrung stiftende Konzept der Tierwürde
untersagt werden können.
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