Leihmutter zur Abtreibung genötigt
26. November 2010, 14:14
Uhr
Ein wesentliches Argument für die Freigabe der
Präimplantationsdiagnose ist, dass man dagegen eh nichts machen könnte, weil
Deutschland mit seinen strengen rechtlichen Regelungen alleine da stünde.Ein
weiteres Argument ist: Die Präimplantationsdiagnose ermuntere Paare dazu Kinder
zu bekommen, „PID heißt Ja zum Kind". Das klingt alles hübsch, hat mit der
Wirklichkeit der Reporduktionsmedizin allerdings wenig zu tun, wie sich am
Beispiel der Leihmutterschaft zeigen läßt,auf die beide Argumente so gut oder
so schlecht zutreffen, wie auf die PID.Auch für Paare, die Leihmutterschaften
in Auftrag geben ist das oft die einzigeMöglichkeit ein Kind zu bekommen und
auch in dieser Frage gibt es viele Staaten mit freizügigeren Gesetzen als
Deutschland, das die Leihmutterschaft (noch) verbietet.
In Kanada beispielsweise ist die Leihmutterschaft so
erlaubt, dass es hier professionelle Vermittlungsagenturen gibt und - wie immer
wenn etwas erlaubt ist - auch Rechtsstreitigkeiten, die allerdings oft nicht zu
Gericht gehen. Der
Fall, der im Oktober die Öffentlichkeit von British Columbia bewegte
beispielsweise wurde ohne Richter entschieden: gegen Leihmutter und Kind,
sozusagen im Sinne der genetischen Familienplanung.
Ein Paar, das sich entschieden hatte ein Kind mithilfe einer
Leihmutter zu bekommen, erfuhr, dass das Kind voraussichtlich mit
Down-Syndrom, also eine Behinderung, geboren werden würde. Das Paar forderte die Leihmutter auf, die Schwangerschaft
abzubrechen. Als sich die Frau, selbst Mutter zweier eigener Kinder weigerte,
setzte das Paar sie mithilfe der Anwälte unter Druck und kündigte an,für das
Kind nach seiner Geburt keinerlei Unterstützung zu leisten, geschweige denn es
anzunehmen. Die Leihmutter ging davon aus, dass diese Position durchsetzbar
sein würde - und entschied sich die Schwangerschaft gegen ihren eigenen Willen
abzubrechen, weil sie sich außerstande sah selbst für das kind zu sorgen.
Der Fall, der auf einer Tagung von Reproduktionsmedizinern
öffentlich gemacht wurde, führte zu einer rechtlich und ethisch äußerst kontroversen Diskussion,
die aber deutlich machte, dass solche Fälle, die mit Zunahme der
Leihmutterschaften auch mehr werden, gegenwärtig rechtlich nicht befriedigend zu
lösen sind: Gibt man dem Selbstbestimmungs- und Selbstverwirklichungsrecht der
Paare einen so hohen Rang, dass man Leihmutterschaften zuläßt, ist schwer zu
begründen,warum die Auftraggeber nicht auch einfluß auf die Qualität des Kindes
haben sollen. Aus Sicht der Leihmutter wird damit aber der Auftrag, den sie
erhält erweitert, denn sie muss nicht nur bereit sein,eine Schwangerschaft
auszutragen, sondern dies auf Aufforderung auch zu unterlassen und einen
Abbruch hinzunehmen, der einen erheblichen Eingriff in ihre Integrität
darstellt.
Eine restriktive Gesetzgebung kann da,weil sie auch dem
Entstehen solcher ethischen Dilemmata vorbeugt, ihre Vorzüge haben.
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