Biopolitik 2011 und Gesundheitsminister Röslers Glamourfaktor
31. Dezember 2010, 11:38
Uhr
„Warum wurde Verteidigungsminister zu Guttenberg im Jahr
2010 Medienstar und Gesundheitsinister Rösler nicht?" Fragt strenggenommen weder sich
noch uns Hans Leyendecker in der „Süddeutschen." Die Antwort, die mit dem Privatvermögen
der Guttenbergs zu tun hat und dem Pflichtbewußtsein des ausn Vietnam
stammenden Gesundheitsministers, fällt denn auch nicht wirklich erhellend aus.
Was sowieso schade ist, weil Erhellendes - gerade jetzt in diesen trüben Tagen - immer gut tut. Es ist
aber auch bedauerlich, weil die Gelegenheit vertan wurde sich über den
Zusammenhang von Ressortverantwortlichkeit und Glamourfaktor Gedanken zu machen und darüber: Wäre
zu Guttenberg als Gesundheitsminister eine ähnlich strahlende Lichtgestalt?
Hätten er und seine von „Bild" gehypte Frau Stephanie zu Guttenberg auch einen
ambulanten Pflegedienst auf dem platten Land mit Kerner im Troß besuchen können,
die geriatrische Station eines Kreiskrankenhauses mit anschließendem Talk in
einer psychiatrischen Klinik über die Nöte der nach den Pychisch Kranken
Gesetzen untergebrachten Patienten (wo sich vielleicht sogar der eine oder
andere Soldat finden könnte, dessen Posttraumatische Belastungsstörung nach einem
Kriegseinsatz bedrohliche Ausmaße angenommen hat) ? Die Fragen stellen, heißt
auf Ihre Beantwortung verzichten zu können - aber vielleicht greift das Thema
2011 ja nochmal jemand auf: Wieso kann man alsMilitärpolitiker besser strahlen,
als als Gesundheitspolitiker (und bitte sage niemand, es liege an dem
Lobbyismus, der in der Krankenversorgung die politischen Rahmenbedingungen so
ausgesprochen eng erscheinen läßt: die Rüstungsindustrie dürfte da der Pharmaindustrie
in nichts nachstehen) ?
Auch wenn 2011 auf diese Frage keine Antwort liefern wird,
steht doch biopolitisch einiges an Themen auf der Tagesordnung: Neben der
bereits recht kontrovers diskutierten Frage nach der Zulässigkeit der
Präimplantationsdiagnostik (PID), die durch ein Gesetz beantwortet werden wird,
wird auch die Auseinandersetzung um eine Neuregelung der Organspende aller
Voraussicht nach das Parlament beschäftigen. Durchaus Gewicht könnte dabei der
Vorstoß des konservativen maltesischen EU-Gesundheitskommissar John
Dalli haben, der Anfang Dezember Änderungen in der deutschen Gesetzgebung
gefordert und die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung vorgeschlagen
(in der Union hatte er damit allerdings teilweise Empörung provoziert, weil die
Äußerung als Einmischung in die - im wahren Sinn des Wortes - inneren Angelegenheiten
empfunden wurde).
Im außerparlamentarischen Raum werden die (Dauer-)Bemühungen,
die Spenderzahlen zu erhöhen schon seit geraumer Zeit intensiviert, unter
anderem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die in den Kinos
zwar lieber gegen Alkoholmißbrauch von Jugendlichen zu Felde zieht, im Internet
aber mit der Kampagne „Organpaten" versucht
das Organspende stärker als „Mitmachthema" zu etablieren.
Weniger im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen die vom
Patientenbeauftragten der Bundesregierung Zöller für 2011 geplanten Eckpunkte
für ein Patientenrechtsgesetz - auch das ist kein ganz neues Projekt. Bislang
konnten die Ärztekammern entsprechende Vorstöße abblocken, dabei könnte die
auch sonst so viel beschworene Rechtssicherheit doch auch den Behandlern von
Nutzen sein. Ob die Idee, einen Entschädigungsfonds in das Rechtesystem zu
integriere so schlau ist, kann man dagegen bezweifeln: in den zahlreichen
Arzthaftungsverfahren, die es gibt liegt die Hürde meist nicht bei der
Bemessung des Schadensersatzes, sondern in der Frage, ob überhaupt eine Haftung
besteht und zu welchen Folgen ein eventueller Fehler geführt hat. Warum, wenn
das gekkört ist, nicht der konkrete Schädiger bzw. dessen Versicherung zahlen
soll, sondern ein übergreifender Fomds erschließt sich mir nicht. Interessant
erscheint mir dagegen ein zweiter Vorschlag von Herrn Zöller, der sich zu
recht, offenbar über das Bewilligungsverhalten vieler Krankenkassen ärgert: Wenn
die Krankenkasse nicht innerhalb von vier Wochen über einen Hilfsmittelantrag
oder den Antrag auf Durchführung einer bestimmten Behandlung entscheidet, gilt der
Antrag automatisch als bewilligt. Da kann man nur empfehlen: Anträge stellen.
Bundesärztekammer Präsident Hoppe hat ja für 2011 schon
einen Positionswechsel der Ärzteschaft zur ärztlichen Suizidbegleitung
angekündigt. Kommt es dazu wirklich, könnte auch eine Reform des
Betäubungsmittelrechts ins Haus stehen, denn wenn der Arzt kunstgerecht zum
Sterben verhelfen will, wird er auch Wert darauf legen, die entsprechenden Medikamente
verschreiben zu können. Ob Fehler in diesem Bereich dann auch vom großen
Entschädigungsfonds finanziert werden, ist eine Frage, die ich nicht nur in
rechtlicher Hinsicht interessant finde. Und was wäre der Behandlungsfehler?
Analog wie bei den „Kind als Schaden"-Prozessen, die Kosten, die ich aufbringen
muss, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren? Dieses Blog bleibt am Thema
dran.
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