Ärztlich begleiteter Suizid: Qualen nach Zahlen
30. April 2011, 23:49
Uhr
In der Debatte um den ärztlich assistierten Suizid, die
gerade die bundesdeutsche Öffentlichkeit und Ärzteschaft bewegt, richtet sich
die Aufmerksamkeit überwiegend auf die Schweiz - dort allerdings stehen
im Vordergrund Laienorganisationen wie „Dignitas" oder „Exit", die zwar jeweils mit
Ärzten zusammenarbeiten, die Ärzte bestimmen aber das Suizidgeschehen nicht. Was dagegen geschieht, wenn Ärzte als professionelle Suizidbeihelfer aktiv werden dürfen,
ist eher den Berichten der Gesundheitsbehörde des US-Bundesstaates Orgeon zu
entnehmen:dort ist der assistierte Suizid seit 1998 legalisiert und sein Ausmaß
wird statistisch recht präzise überwacht. Der Bericht für 2010 hist mittlerweile
im Internet veröffentlicht.
Bemerkenswert ist schon,dass die Oregoner Statistiker nur in
den ersten Jahren Todesfälle nach assistiertem Suizid erfasst haben.
Mittlerweilespricht die Statistik vornehmer von „DWDA-patients", Patienten,die
den „Death with Dignity-Act (DWDA)" in Anspruch genommen haben. Dass solches
Schönsprech genutzt wird, läßt hinsichtlich der Ergebnisse wenig Gutes
erwarten. Tatsächlich können die vorgelegten Daten aber einige Befürchtungen entkräften.
Wenig spricht dafür, dass hier Menschen in den Suizid gedrängt werden, die an
sich unterprivilegiert sind oder sich ihre Gesundheitsversorgung nicht leisten
können (was anfangs befürchtet worden war): 100 Prozent der 2010 mithilfe
ärztlicher Verschreibungen in den Tod gegangenen Menschen sind Weiße, Menschen
asiatischer, afro-amerikanischer oder hispanischer Herkunft haben diesen Weg
auch in den zehn Jahren zuvor fast nie gewählt. Das Gros der Suizid-Patienten
(42 Prozent) hat zudem mindest einen Bachelor,Menschen ohne High-School-Abschluss
machen dagegen nur 6 Prozent der Todesfälle aus. Auffallend ist auch, dass 78,5
Prozent der Patienten Krebserkrankungen hatten, dagegen niemand mehr an AIDS
erkrankt war,was wohl den deutlich besseren Behandlungsmöglichkeiten
zuzurechnen ist. 50 Prozent der Suizidkandidaten waren verheiratet,jeweils 21,5Prozent
geschieden oder verwitwet, dauerhaft alleinstehend dagegen nur 6 Prozent. Das
wirft die Frage auf,welche Rolle die Familie für Suzidentscheidungen, die dann
mit Hilfe von Ärzten umgesetzt werden spielt. Das wirdvon den Statistikern von
Oregon nicht ausdrücklich erfasst. Bemerkenswert ist immerhin, dass über ein
Viertel der Patienten angaben, sie wollten durch ihren Suizid vermeiden, eine
Last für die Familie und ihre Freunde zu sein. In den Jahren zuvor traf das
sogar für mehjr als ein Drittel der Suizidkanidaten zu.Dagegen spielen nicht
behandelbare Schmerzen nur für 15 Prozent der Suizid-Patienten eine
entscheidungserhebliche Rolle. Jeweils 93 Prozent der erfassten Patienten gaben
an,dass der Verlust von Autonomie und die Unfähigkeit sich an Aktivitäten zu
beteiligen, die das Leben erfreulich machen ursächlich für den
Suizid-Entschluss war, knapp 80 Prozent benennen den Würdeverlust als
entscheidend. Das ist bemerkenswert, weil es in scharfem Kontrast zu den
Gründen steht, die in den 1990er Jahren die Motivation für das Gesetz
lieferten: Damals hieß es, es sei unmenschlich Patienten keine Hilfe anzubieten,die
enormen Schmerzen hilflos ausgeliefert wären.
Auffallend ist auch,dass die Zahl der Suizidpatienten pro
Jahr steigt: Waren es 1998 noch 16 Suizidtote nach diesem Gesetz,waren es 2006
bereits 46, 2010 sind es 61. Der Anteil der durch ärztliche Beihilfe zum Suizid
gestorbenen Menschen in Oregon betrug 1998 5 auf 10.000, 2006 waren es bereits 14,7
auf 10.000 Tote. Diese Zahlen bedeuten keinen Erdrutsch, sie zeigen aber eine
stetige Steigung. Bemerkenswert ist auch, dass in 2/3 aller Fällevon ärztlich
unterstützem Suizid nach Angaben von „Compassion in Dying", einer
Pro-Sterbehilfe-Organisation in Oregon, diese in irgendeiner Form involviert
ist.
Was bedeuten diese Zahlen fürdie Situation in der
Bundesrepublik?
Hier wird ja (noch) nicht darüber diskutiert, den ärztlich begleiteten Suizid per Gesetz zuzulassen, sondern ihn standesrechtlich nicht mehr grundsätzlich zu verbieten. Das führt aber, insbesondere angesichts der öffentlichen Diskussion, dazu, dass Ärzte verstärkt als Suizidexperten in Anspruch genommen werden.Die Vorstellung, dass hier eine Dienstleistung erbracht werden könnte, wird umsich greifen. Dass es trotz Palliativmedizin und Hospizpflege einen entsprechenden Bedarf gibt zeigen nicht zuletzt die Zahlen aus Oregon. Die dokumentieren auch, dass die Möglichkeit Nachfrage schafft und dass die Motive der Nachfragenden zumindest problematisch sein können: Wenn der Suizid als Möglichkeit gesehen wird, Familie und Freunde zu entlasten, liegt dem eine gesellschaftliche Fehlentwicklung zugrunde. Gleichzeitig zeigen die Zahlen aus Oregon, was auch die Erfahrungen aus der Schweiz nahelegen: eine zentrale Rolles als Nachfrageverstärker spielen offenbar Sterbehilfeorganisationen, die mehr Handlungsmöglichkeiten haben, wenn Restriktionen gegen ärztlich assistierten Suizid aufgehoben sind. Auch wenn gegenwärtig in der Ärzteschaft nicht erwogen wird, den ärztlich begleiteten Suizid grundsätzlich zuuzulassen,dürfte doch auch eine faktische Aufhebung des berufsrechtlichen Verbots Konsequenzen in diese Richtung haben.
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