SWR-Tamtam: „Wie Ärzte Patienten reihenweise beim Suizid helfen"
07. Juni 2011, 15:42
Uhr
„Wie deutsche Ärzte Patienten reihenweise beim Suizid helfen"
war schon eine Ankündigung, die befürchten ließ, dass die Reporter von „Report
Mainz" weniger der Wahrheit ans Tageslicht helfen, als reihenweise flotten Schlagzeilen
auf die Sprünge helfen wollten. Dass die Redaktion den
Beitrag voll betroffener Gedankenlosigkeit „Sterben
in der Grauzone" betitelt hatte, ließ die Klischee-Warnanlage noch etwas
dumpfer wummern. Schon die ersten beiden Worte des Moderators passten dazu viel
zu gut:
„Tabuthema
Sterbehilfe."
Oh ja, seit nahezu zwanzig Jahren gibt es nur wenig Themen,
über die so viele Bücher, Feuilletonartikel, Diskussionssendungen
veröffentlicht wurden, die so vielen Talkshows Gäste bescherten und so vielen Meinungsforschungsinstitute
Umfrageaufträge wie dieses. Wenn etwas schon lange keine Tabu mehr ist, sondern
Tamtam, dann „Sterbehilfe"
Zum Einstieg des Beitrags dann eine namenlose
Krebspatientin, die verschwommen gezeigt wird und Sätze sagt, die Fragen
aufwerfen:
„Und diese Aussagen,
man muss sich nicht quälen, man muss keine Schmerzen haben, das stimmt auch nur
bedingt.«
Wieso stimmt es „bedingt"? Sind es ihre persönlichen
Erfahrungen? Oder spricht sie als Expertin? Und was heißt das konkret für Ihr
Leben? Vor allem aber: Wieso spricht hier als eine Art Kronzeugin auf
Patientinnenseite eine anonymisierte Frau? Für sie ist Suizid keinesfalls
strafbar, ihr droht nichts. Es gibt hier auch keinen besonderen
Persönlichkeitsschutz, der gewahrt werden muss. Wer sich in einer solchen
gesellschaftlichen Debatte zu Wort meldet, sollte das identifizierbar und
überprüfbar tun.
Der Beitrag kommentiert, was die Betroffene nicht sagt - und
fährt mit einer Unterstellung fort:
„Sie leidet - trotz
Schmerztherapie. Doch von solchen Erfahrungen Schwerstkranker lässt sich die
organisierte deutsche Ärzteschaft wenig beeindrucken."
Möglicherweise und gar nicht unwahrscheinlicherweise leidet
die Patientin zumindest auch an einer schlechten Schmerztherapie - die schmerztherapeutische
Ausbildung deutscher Mediziner läßt zu wünschen übrig. Aber damit befasst sich
der Beitrag nicht, der ein klares Feindbild hat: die organisierte deutsche
Ärzteschaft und vor allem den neuen Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank
Ulrich Montgomery, über den der Beitrag weiß:
„Er setzt das Verbot
des ärztlich assistierten Suizides durch."
Nun befand sich Montgomery eine Zeitlang im Fokus der
Kritik, weil er auch den anfangs von den Befürwortern des ärztlich assistierten
Suizids heftig begrüßten, von vielen Ärzten scharf kritisierten Abschied von
der Formulierung der ärztlich assistierte Suizid widerspreche dem "ärztlichen
Ethos" mitgetragen hatte. Es war auf dem Ärztetag auch gar nicht nötig, dass ein
Streiter allein das Verbot des ärztlich assistierten Suizids hätte durchsetzen
müssen - die ganz überwiegende Mehrheit der Delegierten war entschieden dafür.
Es folgen in dem knapp sieben Minuten langen Beitrag O-Ton Schnitte der anonymen Krebspatientin gegen
den namhaften Ärztefunktionär. Während die Patientin aber Bezug auf Montgomerys
Äußerungen nehmen kann, die sie offenbar kannte, wusste Montgomery
offensichtlich nicht, wogegen seine Worte geschnitten werden sollten. Sein daher
notwendigerweise allgemein gehaltenes Statement wirkt damit weniger empathisch als schematisch.
„»Der Ärztetag hat ja
sehr klar in seinen Diskussionen gezeigt, dass das verzweifelte Menschen sind,
denen man mit Palliativmedizin und Schmerztherapie mehr hilft als mit Tötungsspritzen
oder Giftcocktails.«
Als ginge es darum, diesen Eindruck noch zu verstärken
widerspricht ihm im nächsten Gegenschnitt der in der Debatte seit längerem einschlägig
bekannte Arzt Michael de Ridder, Internist und Chefarzt einer Rettungsstelle,
der sich schon im Vorfeld des Ärztetages mit starken Worten für eine Freigabe
des ärztlich assistierten Suizids hervorgetan hat.
„»Die Ärzteschaft hat
diesen Patienten, denen mit palliativmedizinischen Mitteln nicht mehr geholfen
werden kann, sie hat die Arme zu öffnen für sie. Sie darf sie nicht alleine
lassen. Und das genau tut sie mit diesem Beschluss.«
Auch hier wären Fragen angebracht gewesen: Was für Patienten
meint de Ridder, denen Palliativmediziner nicht mehr helfen können? Hält er die
palliative terminale Sedierung für ein palliativmedizinisches Mittel oder
nicht? Wieso werden Patienten alleine gelassen, nur weil Ärzte ihnen nicht helfen,
den Suizid in einem medizinischen Setting zu vollziehen? Nichts davon fragen
die Autoren, die stattdessen noch einen zweiten Arzt auftreten lassen, Uwe
Christian Arnold. Der Text sagt über ihn:
„Die Folge:
Sterbewillige Patienten suchen einen Ausweg bei Ärzten in der Grauzone. Bei
Ärzten wie ihm: Uwe-Christian Arnold, er macht etwas, was es eigentlich in
Deutschland nicht geben soll. Er ist Sterbehelfer, zeigt uns ein dafür notwendiges
Medikament."
Arnold ist kein Arzt in der Grauzone. Er war, was der
Beitrag verschweigt, jahrelang zweiter
Vorsitzender von Dignitas Deutschland. Er ist Urologe. Und er ist weder Meister der gesprochenen deutschen Sprache, noch hat er ein besonders genaues Erinnerungsvermögen. In SWR fragt ihn der
Interviewer:
„Frage: Wie vielen
Menschen haben Sie bislang geholfen in der Art?
O-Ton, Uwe-Christian Arnold, Arzt und Sterbehelfer: »Na ja, mit denen ich
Kontakt hatte, vielleicht 150 bis 200.«
Bis zu 200 Menschen
hat er beim Suizid geholfen. Ohne jede Kontrolle, nur nach eigenem Ermessen. So
offen zugegeben hat das noch nie ein Arzt."
Das ist wohl das „reihenweise". Nur: Ob das stimmt, was Arnold
hier behauptet, hat der SWR nicht überprüft (zumindest nicht erkenbar). Es
mutet schon recht merkwürdig an, dass der angebliche Sterbehelfer nicht mal die
Zahl seiner Sterbehilfen genau beziffern kann. Und was heißt „Kontakt hatte"?
Was heißt überhaupt hier „ärztlich assistierter Suizid"? Arnold gibt im
Interview an, er beschaffe die Medikamente nicht, er sorge nur dafür, dass sie
in deren Besitz kämen. Wie hat man sich das vorzustellen? Arnold, der sich
selbst hier vielfacher Verstöße gegen die Berufsordnung, die es ja auch schon
vor diesem Ärztetag gab, suggeriert er
andererseits er müsste sich vor Nachforschungen
schützen. Warum? Und wieso „beschafft" er die Medikamente nicht gleich?
Ähnlich eigentümlich seine Antwort auf die Frage, ob er beim
Sterben nach der Suizidhandlung dabei sei:
»Möchte ich nicht
beantworten die Frage, das ist, glaube ich, zu gefährlich. Aber Sie sehen schon
an der Art und Weise, wie ich ausweiche, dass ich das in Einzelfällen schon mache.«
Ärztlich Suizidbeihilfe durch einen Arzt, der die
Medikamente nicht beschafft und hinterher zumindest nicht immer dabei ist - was
soll das sein? Und warum hier so zögerlich mit Informationen? Wenn hier etwas
gefährlich sein sollte, dann nicht aus berufsrechtlichen Gründen. Die Beihilfe
zum Suizid hat der Arzt ja eingeräumt. Unklar bleiben kann dann nur noch, ob es
nicht doch auch um ein strafbares Verhalten geht: Hatten die 150 bis 200
angeblichen Suizidpatienten von Herrn Arnold wirklich die Tatherrschaft? Oder
bewegte sich Arnold auch auf der Grenze zur Tötung auf Verlangen? Gab es
Umstände in den Fällen, die eine Hilfeleistungspflicht des Arztes ausgelöst
haben könnten? Keine Fragen von „Report", dort kam es mehr auf die Gesinnung
an, weswegen als juristischer Experte der ebenfalls einschlägig bekannte
Wolfgang Putz (und nur er), Rechtsanwalt aus München und überzeugter
Sterbehelfer den Reigen vervollständigte.
„»Das Problem ist,
dass wir sehr viele Patienten nicht nur zu dubiosen Organisationen, sondern
auch in die Heimlichkeit treiben werden. Und dass damit die Kontrolle, ob sich
nicht doch sehr viele Menschen das Leben nehmen, denen man hätte helfen müssen,
dass diese Kontrolle eben verschenkt wird, und das ist die Traurigkeit dieses
Beschlusses.«
Die Traurigkeit des Beitrages ist, dass keiner der Autoren
nachgefragt hat, wen denn ausgerechnet Putz, der gerne auch die Deutsche
Gesellschaft für Humanes Sterben berät und von dem man auch kein böses Wort
über Dignitas gehört hat, für „dubiose Organisationen" hält oder, noch
interessanter, wie denn er sich „Kontrolle" vorstellt, der doch für eine ganz
weitgehende Deregulierung der rechtlichen das Leben schützenden Normen
eintritt.
Aber „Report" wollte mit diesem Beitrag auch nicht
informieren oder gar Hintergründe aufzeigen, sondern einfach moralisieren.
Besonders eindrucksvoll führt das der Schluss vor Augen. Frage eines der
Autoren an Montgomery:
Frage: Glauben Sie,
dass Ärzte als Sterbehelfer unterwegs sind? O-Ton, Dr. Frank Ulrich Montgomery,
Präsident Bundesärztekammer: »Mir ist nicht bekannt, dass Ärzte als Sterbehelfer
unterwegs sind, und ich kenne keine Fälle.«
Anschlusstext der Autoren:
„Von solchen
Aktivitäten will der neue Ärztepräsident also nichts wissen."
Er weiß es nicht. Nicht mehr und nicht weniger hat
Montgomery gesagt. Alles andere ist, es sei denn man wiese ihm nach, dass er
etwas anderes wüßte, eine Unterstellung. Die Autoren wissen es übrigens auch
nicht. Sie haben als Beleg für ihre These „Wie
deutsche Ärzte Patienten reihenweise beim Suizid helfen" einen einzigen
Arzt vorgeführt, der sich zu seinen angeblichen Taten wenig konkret und
detailreich bekennt, sowie eine anonymisierte Ärztin, die behauptet, zehn
Patienten beim Suizid geholfen zu haben. Eine besonders tragfähige Basis für so
eine Aussage ist das nicht. Und schon gar kein starkes Argument gegen den
Beschluss des Ärztetages: Selbst wenn Ärzte beim Suizid assistieren, sagt das
doch nichts darüber aus, ob es richtig ist, sie gewähren zu lassen. Es gibt
schließlich, wie wir aus Prozessen wissen, auch Krankenpfleger,
Krankenschwester und Ärztinnen, die aus Mitleid Todesspritzen setzen, meist
ohne Einwilligung der betroffenen Patienten, deren Leben gleichwohl als
Leidensprozess beschrieben undv verstanden wird. Nur weil etwas getan und mit
dem Wunsch Gutes tun zu wollen begründet wird, ist es ja nicht gleich
hinzunehmen.
Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich
dafür nicht anmelden.