Einmal Ausschuss und zurück: Eindrücke von der Anhörung zur Organspende
30. Juni 2011, 01:29
Uhr
Von einem Ausschuss des Deutschen Bundestages als
Einzelsachverständiger geladen zu werden ist selbstverständlich eine große
Ehre. Es ist auch ein Ehrenamt, denn als Sachverständiger bekommt man nichts - mit
etwas Pech nicht mal eine Gelegenheit sich sachverständig zu äußern. Vor
zweieinhalb Jahren hatten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Anhörung zum
brisanten Thema „Cannabis in der Medizin" durchgesetzt - 24 Sachverständige
mussten ihre Statements in 60 Minuten unterbringen. Da hatte ich Glück eine
Frage zu ergattern, auf die ich zwei Minuten antworten konnte.
Organtransplantation ist dem Deutschen Bundestag gegenwärtig ein wichtigeres
Thema, deswegen wurden diesmal gleich zwei Anhörungen angesetzt: die erste befasste
sich drei Stunden lang mit den technisch-organisatorischen Aspekten, die
zweite, von der ich gerade zurückkomme, gab vier Stunden Zeit, die rechtlichen
und ethischen Aspekte zu erörtern. Etwas unklar blieb allerdings das „Wovon",
denn einen Gesetzentwurf über den wir sachverständig hätten reden können gab es nicht,
stattdessen hatten drei Tage vor der Anhörung Meldungen mit kryptischen Alternativen
wie „Entscheiden oder
Widersprechen" ihren Weg in die Medien gefunden - als ob ein Widerspruch
keine Entscheidung wäre. Ein wenig fragte man sich nach Lektüre der Texte auch, warum eigentlich noch Sachverständige befragt werde sollten, da nun angeblich eine Einigung doch so gut wie erreicht war. Aber gut, wir wollen da nicht kleinlich sein.
Die Medien waren jedenfalls hoch wachsam und
die Gesundheitsausschuss-Sitzung auf der Seite der Politik hochkarätig besetzt:
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder war gekommen und
der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Frank Steinmeier sowieso. Interessant wie unterschiedlich das bewertet wurde: Während die Einen im Gespräch am Rande unterstrichen, dass damit dem Thema große Bedeutung zugemessen würde (das hören Sachverständige natürlich gerne), hoben andere hervor, dass für die Ausschussmitglieder damit auch bei den Fragen Fraktionsdisziplin angesagt war (das traf jedenfalls zu, wenngleich es natürlich auch Zufall sein oder als Ergebnis der eindeutigen moralischen Interessenlage bewertet werden kann, dass CDU/CSU und SPD in ihren Fragen recht eindeutig orientiert schienen).
Eröffnet wurde die Sachverständigen-Anhörung jedenfalls informell mit einem
Politikerstatement: Wärend die Sachverständigen im arena-artigen Ganzrund Platz nahmen, wurden vor der Tür Frank Steinmeier gute drei Dutzend Mikrofone
gereicht und er äußerte sich, wie ich auf der Rückfahrt lesen konnte (so viel
zum Thema: wenn man vor Ort ist bekommt man mehr mit...), engagiert für die Entscheidungslösung.
Grundsätzlich ist es natürlich klug und angemessen, sich zu entscheiden und Leben und Tod nicht einfach so unentschlossen an sich vorbeiziehen zu lassen. Wer sich entscheidet packt etwas an, wirkt reif und handelt verantwortungsvoll. Gerade in bioethischen Debatten
fallen einem allerdings auch Rechte wie das auf Nicht-Wissen und eben das auf
Nicht-Entscheiden ein, die gerade in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen
haben, weil die Erkenntnis reifte, dass angesichts der so vielfältigen und
komplexen, zudem mit Erwartungen überfrachteten Entscheidungsmöglichkeiten
Freiheitsräume auch anders, eben durch das Recht etwas nicht zu tun, gesichert
werden müssen. Es blieb bei der Anhörung allerdings - und auch in den
vorangegangenen und darauffolgenden - Politikerstatements offen, wieso man sich
nun in besonderem Maße und gerade zum Thema Organspende entscheiden soll. Weil
es dabei um Menschenleben, Leiden von Kranken geht und um moralische Pflichten.
Das sind durchaus gewichtige Gründe. Allerdings trifft das alles auch für andere
Themen zu. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der mir bekanntermaßen nicht
sonderlich sympathische Philosoph Peter Singer fordert gegenwärtig mit
großem Ernst und einiger Vehemenz, dass jeder sich entscheiden müsste, einen
gewissen Teil seines Einkommens zur Bekämpfung des Welthungers zu spenden, dennoch hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in dieser Sache bislang keine Entscheidungslösung propagiert und etwa für das Einkommensteuergesetz eine entsprechende Vorschrift formuliert,derzufolge sich jeder einmal im Leben entscheiden müsse, für die Bekämpfung des Welthungers zu spenden.
Zudem ist es mit der Entscheidung allein nicht getan,
tatsächlich wollen die Protagonisten der Entscheidungslösung ja
nachvollziehbarer Weise eine Entscheidung für eine Organspende - würden sich
nunmehr alle entscheiden, aber negativ, wäre dem Projekt nicht geholfen,
weswegen einer der nachdrücklichsten Verfechter eines neuen
Transplantationsgesetzes, der Leber-Chirurg Prof. Dr. Peter
Neuhaus von der Charitè, auch kurz vor Schluss der Anhörung verlangte, dass
man als Zweck die Steigerung der Organspende ins Transplantationsgesetz
schreiben müsste.
Da Anhörungen ja keine Diskurs-Veranstaltungen sind und
schon gar keine Teach-Ins, sondern so organisiert, dass wir zur unsere
gutbürgerliche Erziehung zur Anwendung bringen können, in deren Verlauf wir ja
gelernt haben, nur zu antworten, wenn man gefragt worden ist, konnte ich dazu
leider nicht das sagen, was ich jetzt schreiben kann: Gesetzeszwecke zu
formulieren ist zwar eine zunehmend gebräuchliche Übung (siehe nur § 1 Erneuerbare Energien Gesetz),
in einer so heiklen und den Kern des Persönlichkeitsrechts betreffenden Frage,
wie der Organentnahme, würde der Gesetzgeber, der die Erhöhung der
Spenderzahlen als Ziel ins Gesetz formulierte, der Freiwilligkeit eine
deutliche Grenze setzen. Das wäre angesichts der gegenwärtigen Debatte
möglicherweise transparent und ehrlich, angesichts der Vorgehensweise bei
anderen kritischen bioethischen Fragen aber schwerlich zu akzeptieren. In §
1901a Abs. 4 BGB, dem sogenannten Patientenverfügungsgesetz, wurde zudem, gar
nicht lange ist es her, ausdrücklich formuliert, dass niemand verpflichtet
werden kann überhaupt eine Patientenverfügung zu verfassen; geschweige denn
wäre dort zu regeln gewesen, dass es Ziel des Gesetzes ist, dass die Zahl der Verfügungen
erhöht wird. Nach Auffassung des Sachverständigen Eckhard Nagel, dessen vier
von niemandem in Frage gestellten Doktortitel ihn dazu prädestinierten von
allen Fraktionen befragt zu werden (üblicherweise neigen die Fraktionen
ansonsten dazu, vor allem den von ihnen benannten Sachverständigen Gelegenheit
zur Äußerung zu geben, damit die nach Fraktionen verteilten Fragen-Kontingente optimal
genutzt werden), gibt es zwischen Patientenverfügungen und
Organspende-Entscheidungen allerdings gravierende Unterschiede, vor allem, weil
die Organspende-Entscheidung das Leben Dritter tangiert, so dass deswegen, da
es um Gemeinschaftsinteressen geht, ein erhöhter Anspruch auf Entscheidung
besteht. Das erscheint mir angesichts des besonderen Charakters dieser Pflicht,
die immerhin eine sein soll, über den eigenen Körper und dessen Integrität zu
entscheiden einseitig gedacht, denn auch der zur Entscheidung berufene
potenzielle Spender hat meines Erachtens Anspruch darauf, dass er gerade nicht
in irgendeine Pflicht genommen wird - und sei es nur die, eine Entscheidung
treffen zu müssen, die er nicht treffen möchte. Leider war die Regensburger
Philosophin Weyma Lübbe trotz Einladung nicht zur Anhörung gekommen, die eine
höchst lesenswerte
und kluge Stellungnahme zur Frage der Freiwilligkeit bei einer
Entscheidungslösung formuliert hat und die an diesem Punkt die Debatte
philosophisch hätte mit Substanz versehen können.
Ein Schlaglicht auf einen Grund, warum Menschen vielleicht
zögern könnten, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, warf überraschenderweise von Professor Angstwurm, der sich damit befasste der
versammelten Laienschar der Abgeordneten und der nicht intensiv
transplantationsmedizinisch gebildeten Sachverständigen zu erläutern, dass es
keinerlei neue Erkenntnisse darüber gäbe, dass der Hirntod vielleicht doch
nicht der wirkliche Tod wäre. Der in diesem Zusammenhang viel zitierte Bericht
der „Presidents Commission" stelle keine neuen, sondern eher alte Kritiken
zusammen. Und dass in anderen Ländern bei der Organentnahme Schmerzmittel
gegeben würden, hinge eben nicht damit zusammen, dass es noch
Schmerzempfindungen geben könnte, sondern damit, dass das Rückenmark das vegetative
System noch in Betrieb halte, so dass es eben bei einem Eingriff einen Anstieg
des Blutdrucks und der Herzfrequenz geben oder zu Reflexen kommen könnte. Und
dann folgte der schöne Satz:
„Für das Rückenmark ist der Hirntod nur so etwas
wie eine extrem hohe Querschnittlähmung."
Eigentlich gab es aber einen stillschweigenden Konsens der
medizinischen Experten, die Hirntoddebatte, die schon die Verabschiedung des
Transplantationsgesetzes 1997 nicht gerade leicht gemacht hatte, nicht erneut
aufkommen zu lassen, so dass die Medizinsoziologin Alexandra Manzai hier mit
ihren kritischen Anmerkungen, die mit ihren Ausführungen zur „Unanschaulichkeit
des Hirntodes" an die 1997er Debatte anknüpften, weitgehend allein blieb (dass sie
als Alternative zu Organspenden nun ausgerechnet den Ausbau u.a. der
Stammzellforschung vorschlug blieb ebenfalls unerörtert).
Allmählich kehrten allerdings auch Ermüdungen und
Wiederholungen in die Debatte ein. Und da der Bundestag (anders als wir es in
der gutbürgerlichen Erziehung gelernt haben) nicht gastfreundlich, sondern sparsam
war es weder
eine Kaffeepause gab, noch wenigstens etwas Wasser für die Redenden, sondern
man sich von den Saaldienern nur 0,2 Liter Wasser für 1,55 EUR kaufen konnte („das bietet die Gewähr für größtmögliche Unabhängigkeit" erläuterte mir mein parlamentserfahrener Sachverständigen-Tischnachbar freundlich),
verlagerten sich Gespräche nach draußen vor der Tür, die Abgeordneten- und
Mitarbeiterreihen waren auch schon gelichtet, so dass dann fast 45 Minuten vor Mikrofonschluss keiner mehr Fragen an uns
formulierte und die Sachverständigenanhörung zu Ende war. Wen wundert es, dass
die Deutsche Bundesbahn diesen Zeitgewinn dann ganz locker wieder verspielte und
ich trotzdem später als geplant in Hamburg ankam....
PS.: Meine Stellungnahme finden
Sie hier.
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