Organspende-Pläne im Parlament: Freiwillig schlingern, sanktionierend platzen
21. Oktober 2011, 18:39
Uhr
Auch dpa weiß nicht alles und manchmal dafür mehr als
wirklich ist: „Die Verhandlungen zwischen Koalition und Opposition über eine
gemeinsame Organspende-Reform sind offenbar gescheitert" läuft über den Ticker
und die Ärztezeitung setzt das online unter die dramatische Überschrift „Organspende:
Kauder-Steinmeier-Plan geplatzt", was ein bisschen nach
Verschwörungstheorie und ein bisschen nach groß angelegten Manövern klingt.
Dann auch ein idyllisierendes „Eine Sternstunde des Parlaments hätte es werden
können" und man muss schon fast schwer enttäuscht sein.
Kurz darauf aberhöre ich (nach beharrlichem Fragen) aus der SPD, aus ihrer Sicht
sei nichts geplatzt, nur ein Stillstand und eine schwierige Situation in den
Fachgesprächen. Im FDP geführten Bundesgesundheitsministerium, dessen
politischer Vorschlag einer „fragen soll man, aber nicht auf Anwort drängen"-Regelung in der Debatte gegenwäretig hoch im Kurs steht, weiß man von nichts: wenn die Regierungsparteien,
wird mir mitgeteilt, sich an uns wenden, stehen wir bereit. Aber bislang soll
ein solcher Vorstoß nicht erfolgt sein. Kein Wunder, ist doch aus der CDU
einerseits zu hören, dass es schon sehr grundlegende Probleme gibt, andererseits
aber auch, dass Fraktionschef Volker Kauder bemüht sei, mit Frank Steinmeier
doch noch kurzfristig einen Ausweg zu finden. Der zuständige Gesundheitspolitiker
der CDU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, teilt mit: "Wir setzen auf
Freiwilligkeit, ein Zwang zur Entscheidung oder gar Sanktionen wird es mit uns
nicht geben. Das wäre ein massiver Eingriff in Persönlichkeitsrechte und würde
die Menschen auch eher abschrecken. Wenn die SPD-Fraktion sich auf
Freiwilligkeit einlassen sollte, können wir gerne weiter miteinander
reden."
Ein Streit um „Freiwilligkeit" und „Zwang" - so will es die
SPD-Seite nicht zugespitzt sehen. „Wir wollen aber eine substanzielle Änderung
erreichen und nicht, dass am Ende nur ein paar Organspendeausweise mehr mit der
Post verschickt werden." Bei den Koalitionsparteien meint man im Verlauf des
letzten Gesprächs auf Fachebene am Mittwoch eine sehr schnelle „das geht eh
nicht"-Haltung ausgemacht zu haben. Datenschutzrechtliche Möglichkeiten würden
gar nicht erst richtig ausgelotet.
Eine der strittigen Fragen ist das Thema „Rückmeldesystem":
soll irgendwo erfasst werden, wer sich auf die Aufforderung, sich für oder
gegen eine Organspende zu entscheiden, erklärt hat oder soll das nicht
geschehen. Für die SPD droht das Projekt einer Entscheidungslösung ohne eine
solche Möglichkeit zur Überwachung von Entscheidungen leer zu laufen. In
Kreisen der CDU wird eine solche Erfassung von Rückmeldungen dagegen als zu
weitgehend angesehen, man wolle auch kein Organspender-Zentralregister - Ziel sei, die Menschen zu einer freiwillign
Entscheidung zu motivieren, nicht sie zu bedrängen. Es müsste auch die
Möglichkeit geben, sich nicht zu entscheiden oder eine Entscheidung
aufzuschieben.
Der Gang der Debatte ist für ein solches Projekt ohnedies
ungewöhnlich: üblicherweise gibt es in bioethischen Fragen konkurrierende Vorschläge
aus den Reihen des Parlaments, die dann von fraktionsübergreifenden Gruppen
getragen werden. In Sachen Transplantationsgesetz sind derzeit dagegen nur SPD,
CDU/CSU und FDP im Gespräch, während Bündnis 90/Die Grünen und die Linke in
diese Gespräche nicht einbezogen sind. Offenbar war die Hoffnung, hier schnell
eine gemeinsame Lösung zu finden, die dann schnell umgesetzt werden könnte.
Offenbar passiert nun aber genau das Gegenteil: je konkreter ein Gesetzestext
formuliert werden soll, desto schmaler erscheint die ursprünglich für tragfähig
gehaltene gemeinsame Basis. Für die SPD ist das vermutlich deswegen besonders
problematisch, weil nun aus den bi- und trilateralen Fraktionsverhandlungen kein
Weg mehr in den Weg der offenen Gruppenanträge führt. Erschwerend kommt hinzu,
dass es ja bereits einen Gesetzesentwurf für die Änderung des
Transplantationsgesetzes im parlamentarischen Verfahren gibt, der sich
allerdings im Wesentlichen mit organisatorischen Fragen befasst.
Für das Thema „Organspende" ist das sich abzeichnende
Scheitern des deutschen Sonderweges der Entscheidungspflicht allerdings kein
Verlust. Statt Zwänge zu schaffen, sollte eine offene Diskussion über das Thema
ermöglicht werden, die die vielfältigen organisatorischen, ethischen und
gesundheitsökonomischen Fragen einbezieht.
Jetzt ist erstmal Wochenende. Pause jedenfalls für die
Pressestellen.
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