Patientenverfügung niederländisch: Einwilligungsunfähige Patientin von Arzt getötet
10. November 2011, 02:56
Uhr
Wie erst jetzt bekannt wurde, wurde in den Niederlanden im
März das erste mal ein Mensch vom Arzt im Rahmen des Euthanasie-Gesetzes
getötet, der nicht mehr in die Tötung einwilligen konnte. Die 64 Jahre alte
Frau litt unter einer weit fortgeschrittenen Demenz. Sie war in den Jahren
zuvor eine aktive Verfechterin weitgehender Formen von Tötung auf Verlangen
gewesen und hatte nachdem sie ihre Diagnose kannte, aber einwilligungsfähig
war, eine Patientenverfügung verfasst, die den Arzt aufforderte sie im Rahmen
des Euthanasie-Gesetzes zu töten, wenn ihre Krankheit weit fortgeschritten sein
würde. Das ist im März 2011 geschehen. Die Familie war den niederländischen
Medienberichten zufolge mit dieser Form der Sterbehilfe einverstanden.
Details der Patientenverfügung sind, soweit ich
recherchieren konnte, nicht bekannt. Vor allem erscheint mir ja interessant, ob
bzw. wie in ihr der Todeszeitpunkt bestimmt worden sein soll: es dürfte
schwierig sein, einen genauen Punkt festzustellen, ab dem beispielsweise eine intentionale
Kommunikation gar nicht mehr möglich ist oder aber dem ein „bewusstes Leben"
nicht mehr möglich ist. Denkbar wäre auch, dass die Patientin die Entscheidung
über den Zeitpunkt der Tötung Familie oder Arzt überlassen hat.
Auch über den genauen Zustand der Frau zum Zeitpunkt der
tödlichen Spritze ist nichts bekannt.
Es trifft allerdings nicht zu - wie jetzt in manchen Medien
berichtet - dass das der erste Fall in den Niederlanden von „Euthanasie" an einem dementen Menschen gewesen wäre - die
vorangegangenen Fälle machen allerdings deutlich, wie drastisch die Entwicklung
in diesem Bereich verläuft.
Bereits 1999 hatten Ärzte des „Twents Psychatric Hospital"
einem 71 Jahre alten Mann, der seit vier Jahren unter einer Multi-Infarkt-Demenz
gelitten haben soll, zum Tod verholfen.
Damals war allerdings das Euthanasie-Gesetz in seiner jetzigen Form noch nicht
in Kraft. Die Ärzte der Klinik hatten
ein Protokoll entwickelt, das nach
Anhörung einer unabhängigen Kommission und mehrerer Klinikärzte, sowie eines
externen Psychiaters ermöglichte, dass der Patienten zu Hause von seinem Arzt ein
hoch dosierter Babiturat-Trank gereicht wurde, den er selbst austrank.
Rechtstechnisch gesehen dürfte es sich also eher um einen ärztlich assistierten
Suizid gehandelt haben.
2004 (zu diesem Zeitpunkt war das Euthanasie-Gesetz seit zwei
Jahren in Kraft) wurde dann das erste mal bei einem Patienten, bei dem Alzheimer
diagnostiziert worden war, Tötung auf Verlangen geleistet. Der im Jahresbericht
der Euthanasie-Kommissionen von 2005 veröffentlichte Fall bewegte die Öffentlichkeit. Umstritten
war vor allem, ob der 65jährige Mann tatsächlich, wie es das Gesetz verlangte, „unerträglich
gelitten" habe. Gutachter waren hier zu unterschiedlichen Auffassungen
gekommen.
In den folgenden Jahren
häuften sich die Fälle von an Demenz erkrankten Menschen, die sich durch Ärzte
töten ließen. Im Jahresbericht 2010, der im
August 2011 veröffentlicht wurde, werden 25 Fälle von Euthanasie an dementen
Menschen im Jahre 2009 erwähnt, die nach dem Gesetz durchgeführt wurden (2008
waren es noch „vereinzelte Fälle", 2009 wurden 12 Fälle von Euthanasie bei
Demenz gemeldet).
Einen dieser Fälle
beschreiben die Euthanasiekommissionen in ihrem Jahresbericht 2010 so:
„Bei einem Patienten im Alter von 70 bis 80 Jahren war die Alzheimer-Krankheit
diagnostiziert worden. Wiederholte neurologische und neuropsychologische Untersuchungen hatten
ergeben,dass der
Patient seit 2004 an einem langsam fortschreitenden Demenzsyndrom mit
klinischen Alzheimersymptomen
erkrankt war. Der Patient litt unerträglich unter der Tatsache,dass ihm der
Alltag und sein Leben zu entgleiten begannen, und unter der Aussicht, dass der Verfall nur
weiter fortschreiten würde. Dieser Verfall, das Fehlen einer
Zukunftsperspektive und der
Kontrollverlust waren ihm unerträglich. Viereinhalb Monate vor seinem Tod hatte der Patient
den Arzt zum ersten Mal konkret um Sterbehilfe gebeten. Diese Bitte hatte er danach
vielfach wiederholt. Bereits zuvor, als bei ihm Demenz diagnostiziert worden
war, hatte er mit
dem Arzt über die Möglichkeit der Sterbehilfe gesprochen. Auch mit seiner Frau und seinen
Kindern hatte er häufig über seinen Wunsch nach Sterbehilfe gesprochen; er hatte seit
etwa einem Jahr ernsthaft über diese Möglichkeit nachgedacht. Es lag eine
schriftliche Patientenverfügung
vor. Vor der gesetzlich vorgeschriebenen Hinzuziehung eines unabhängigen Konsiliararztes
hatte sich der Arzt bereits mit Sachverständigen - dem behandelnden Neurologen
sowie einem Psychiater - in Verbindung gesetzt. Als Konsiliararzt zog der behandelnde
Arzt einen unabhängigen Hausarztkollegen, der auch SCEN-Arzt ist, hinzu. Der Psychiater
sah den Patienten erstmals fünf Monate vor dessen Tod. Danach kam es noch zu verschiedenen weiteren
Kontakten."
Der jetzt in die Medien geratene Fall
unterscheidet sich von den bisherigen Demenz-Euthanasie-Fällen dadurch, dass
die getötete Frau zum Zeitpunkt des ärztlichen Handelns nicht mehr
einwilligungsfähig war und der Eingriff mithin auf Grundlage einer zuvor
verfassten schriftlichen Erklärung erfolgte. Eine solche Möglichkeit sieht das
Euthanasie-Gesetz allerdings auch vor. Beruhigend ist die Entwicklung in Sachen
Euthanasie bei Demenz in den Niederlanden angesichts dessen jedenfalls nicht:
zwar findet die Tötung auf Verlangen in diesem Bereich nicht massenhaft statt,
gleichzeitig ist die Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten von Euthanasie
offensichtlich und auch die Zahlen getöteter Patienten steigen deutlich an. Ein
schlechter, aber wichtiger Anlaß, die Entwicklungen im Bereich der Euthanasie
in den Niederlanden insgesamt wieder einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
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