Kinder, Kyrokonservierung und die Kosten: Streit über geplanten Bundeszuschuss zu In-vitro-Fertilisation
30. November 2011, 23:53
Uhr
Familienministerin Schröder will künftig, genauer: ab April 2012, mit Steuergeldern bezahlen, was die Gesetzlichen Krankenversicherungen aus ihrem Etat zu erheblichen Teilen eingespart haben: Die Kosten von künstlichen Befruchtungen oder, wie so manches Blatt phantasieanregend titelte, „Retortenbabies.“ Damit zielt Ministerin Schröder in dieselbe Richtung wie das von einer großen Koalition regierte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, das im Spätsommer einen Entwurf mit dem idyllisierenden Namen „Kinderwunschförderungs-Gesetz“ (KiwunschG) in den Bundesrat eingebracht hat, der bewirken soll, dass „der Bund die Kinderwunschbehandlung zukünftig zu 25 Prozent mitfinanziert und damit die bisherige Kostenbeteiligung der Paare von 50 auf 25 Prozent sinkt.“ (nicht etwa, dass der Kinderwunsch gefördert werde). In der Union hat der Vorstoß von Frau Schröder für erhebliches Grummeln gesorgt; ein lautstarker öffentlicher Streit hat sich aus dem kürzlich so medienwirksam wie inhaltsarm angekündigten Vorhaben aber (noch) nicht entwickelt - dabei birgt die Frage, wer warum wieviel Geld in reporduktionsmedizinische Behandlungen steckt ja einiges an Konfliktpotenzial und auch die Frage, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen kann und soll ist nicht gerade ein Thema, das für hohe Konsenswerte gut ist.
Um es vorweg festzustellen: Mir behagt der Schrödersche Vorstoß nicht. Die Gründe dafür, dass ich dagegen bin, sind allerdings recht andere als die der familienpolitischen Sprecherin der Unionsfraktion Dorothee Bär oder der Vorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr.
Frau Bär (deren Website geradezu augenbetäubend grell-lila ist) ist, kurzgesagt, der Auffassung, dass „ungewollt Kinderlose“ (es gibt in dieser Debatte nur gräßliche Wortschöpfungen) in erster Linie „viel umfassender beraten“ werden müssten, das gelte auch für die Fälle, in denen sich "der Kinderwunsch nicht erfüllt". Bär regt in diesem Zusammenhang eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an, "in der deutlich wird, dass künstliche Befruchtung kein 'Allheilmittel' für betroffene Paare ist". Hm. Das läßt einen selbst dann etwas irritiert zurück, wenn man, wie ich, grundsätzlich ein Verfechter von viel und guter Beratung ist. Dass „IVF“ ein „Allheilmittel“ wäre, behauptet meines Wissens niemand und wieso soll „umfassende Beratung“ über IVF eine Alternative zur finanziellen Unterstützung der Behandlung selber sein? Auch Frau Löhr (drei Frauen aus CDU/CSU streiten – dabei ist das Thema „Zeugungsunfähigkeit“ durchaus alles andere als ein reines Frauenthema) ist der Auffassung, dass mehr aufgeklärt und geforscht werden sollte. Nur: Was hilft es Paaren, wenn Sie wissen, dass der Mann wegen eines frühkindlichen Hodenhochstandes und die Frau wegen erhöhten Kontakts mit Umweltgiften wie Blei oder Cadmium auf Maßnahmen der assistierten Reproduktion angewiesen sind? Frau Löhr verweist dann auch noch darauf, dass IVF-Behandlungen nicht gefördert werden sollten, weil „die IVF ( für die Frau) eine extrem belastende und keineswegs ungefährliche Behandlung (ist), da sie sich auf eine über viele Monate, manchmal über Jahre laufende hormonelle Hyperstimulation einlassen muss, die sogar schon häufiger nachweislich zum Tod der Frauen geführt hat. Dafür sollte also staatlicherseits - auch wegen der hohen Risiken und Belastungen - tunlichst nicht geworben werden.“
Nun ist die Gefahr der Überstimulation ein Thema, das auf kaum einer „Kinderwunschseite“ fehlt, und medizinischen Behandlungen wohnt nahezu immer ein erhebliches Risiko inne – würde der Staat deswegen verfügen, dass entsprechende Behandlungsmaßnahmen nicht mehr von der GKV finanziert werden dürfen, würde das die gesundheitliche Lage kaum verbessern. Bleibt die Forderung, dass der Staat, wenn er Abtreibungen nicht verhindert, auch keine IVF bezahlen soll, oder – etwas anders gewendet: Wenn man die zehn Millionen Euro in Kampagnen gegen Abtreibung oder Programme für die Förderung von ungewollt schwangeren Frauen, die bereit sind, ihr Kind dennoch auszutragen, investieren würde, wäre die Kinderbilanz insgesamt besser. Das mag für strenggläubige Utilitaristen ein überzeugender Ansatz sein, ich finde es eine aus zwei Gründen wenig gelungene Argumentation: Die wenigen tausend Euro, die pro Paar in die reproduktionsmedizinische Behandlung investiert werden würden, helfen einer Frau, die sich beispielsweise mit einem Kind auch finanziell völlig überfordert sieht, auf mittlerer Sicht wenig weiter; vor allem aber sind die Konfliktlagen so unterschiedlich, dass es schon recht pikant ist, diese beiden Gruppen gegeneinander ausspielen zu wollen.
Im sozialen Rechtsstaat Deutschland sollte meines Erachtens beides gut möglich sein: Die Förderung von wirtschaftlich schlecht gestellten schwangeren Frauen, so dass die sich wenigstens nicht aus finanziellen Gründen in einen Abbruch gedrängt sehen und die Übernahme der Kosten der Behandlung, so dass Paare, die Kinder haben wollen, nicht schon durch die Behandlung, die dorthin führen könnte, ausgeblutet werden. Das gilt übrigens auch für das Forschungs- und Beratungsargument: natürlich soll mehr über Einschränkungen der Zeugungsfähigkeit geforscht werden und auf jeden Fall müssen Paare darüber aufgeklärt werden, wie schwerwiegend sich z.B. eine erfolglose IVF-Behandlung psychisch auswirken kann.
Mein Einwand gegen den Schröder-Vorschlag ist, dass mir bedenklich erscheint, wie hier eine medizinische Behandlung aus dem Behandlungskatalog der GKV teilweise herausgenommen wird – nur damit sie dann später als steuerfinanzierte Maßnahme teilweise wieder angeboten werden soll. Zum einen erscheint es mir aus sozialrechtlicher und sozialpolitischer Sicht systemwidrig: da es sich um eine medizinische Leistung bei einem recht klar definierten Symptombild handelt, sollte auch die GKV die Behandlungskosten tragen (und zwar voll) – und nicht der Staat. Denn so wandelt sich der Charakter der Behandlung unter der Hand: Aus einer medizinischen Maßnahme wird ein Geburtenförderungsprogramm. Der Staat nimmt damit auch bedenkliche Wertungen vor: wieso werden beispielsweise die Kosten für die Behandlung von Schmerzpatienten, deren Behandlung mit Off-Label-Use Medikamenten von den Kassen auch oft nicht übernommen werden, nicht vom Steuerzahler übernommen, wohl aber Behandlungskosten bei IVF-Maßnahmen?
Kurz: Wer – mit meines Erachtens guten –Gründen will, dass Paare, die auf IVF angewiesen sind, nicht auf Basis einer de facto sozialen Indikation wegen fehlenden Geldes keine Kinder bekommen können, sollte die Lösung dort suchen, wo 2004 die Probleme geschaffen wurden: Im SGB V, dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. In § 27a SGB V muss einfach die 50 Prozent-Klausel gestrichen werden – und wenn man dabei ist, kann man die Vorschrift auch sonst entschlacken, denn so wie Menschen, die zeugungsfähig sind, auch Kinder bekommen dürfen, wenn sie unverheiratet sind oder schon 51 Jahre ( als Mann) bw. 41 Jahre (als Frau) oder erst 24 Jahre (als Mann und Frau), sollte das auch für Menschen möglich sein, die sich einer assistierten Reproduktion unterziehen müssen.
PS.: Details zu den geplanten Kostenverteilungen finden sich hier.
Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden.