Home
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Biopolitik

Kinder, Kyrokonservierung und die Kosten: Streit über geplanten Bundeszuschuss zu In-vitro-Fertilisation

30. November 2011, 23:53 Uhr

Familienministerin Schröder will künftig, genauer: ab April 2012, mit Steuergeldern bezahlen, was die Gesetzlichen Krankenversicherungen aus ihrem Etat zu erheblichen Teilen eingespart haben: Die Kosten von künstlichen Befruchtungen oder, wie so manches Blatt phantasieanregend titelte, „Retortenbabies.“ Damit zielt Ministerin Schröder in dieselbe Richtung wie das von einer großen Koalition regierte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, das im Spätsommer einen Entwurf mit dem idyllisierenden Namen „Kinderwunschförderungs-Gesetz“ (KiwunschG) in den Bundesrat eingebracht hat, der bewirken soll, dass „der Bund die Kinderwunschbehandlung zukünftig zu 25 Prozent mitfinanziert und damit die bisherige Kostenbeteiligung der Paare von 50 auf 25 Prozent sinkt.“ (nicht etwa, dass der Kinderwunsch gefördert werde). In der Union hat der Vorstoß von Frau Schröder für erhebliches Grummeln gesorgt; ein lautstarker öffentlicher Streit hat sich aus dem kürzlich so medienwirksam wie inhaltsarm angekündigten Vorhaben aber (noch) nicht entwickelt - dabei birgt die Frage, wer warum wieviel Geld in reporduktionsmedizinische Behandlungen steckt ja einiges an Konfliktpotenzial und auch die Frage, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen kann und soll ist nicht gerade ein Thema, das für hohe Konsenswerte gut ist.

Um es vorweg festzustellen: Mir behagt der Schrödersche Vorstoß nicht. Die Gründe dafür, dass ich dagegen bin, sind allerdings recht andere als die der familienpolitischen Sprecherin der Unionsfraktion Dorothee Bär oder der Vorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr.

Frau Bär (deren Website geradezu augenbetäubend grell-lila ist) ist, kurzgesagt, der Auffassung, dass „ungewollt Kinderlose“ (es gibt in dieser Debatte nur gräßliche Wortschöpfungen) in erster Linie „viel umfassender beraten“ werden müssten, das gelte auch für die Fälle, in denen sich "der Kinderwunsch nicht erfüllt". Bär regt in diesem Zusammenhang eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an, "in der deutlich wird, dass künstliche Befruchtung kein 'Allheilmittel' für betroffene Paare ist". Hm. Das läßt einen selbst dann etwas irritiert zurück, wenn man, wie ich, grundsätzlich ein Verfechter von viel und guter Beratung ist. Dass „IVF“ ein „Allheilmittel“ wäre, behauptet meines Wissens niemand und wieso soll „umfassende Beratung“ über IVF eine Alternative zur finanziellen Unterstützung der Behandlung selber sein? Auch Frau Löhr (drei Frauen aus CDU/CSU streiten – dabei ist das Thema „Zeugungsunfähigkeit“ durchaus alles andere als ein reines Frauenthema) ist der Auffassung, dass mehr aufgeklärt und geforscht werden sollte. Nur: Was hilft es Paaren, wenn Sie wissen, dass der Mann wegen eines frühkindlichen Hodenhochstandes und die Frau wegen erhöhten Kontakts mit Umweltgiften wie Blei oder Cadmium auf Maßnahmen der assistierten Reproduktion angewiesen sind? Frau Löhr verweist dann auch noch darauf, dass IVF-Behandlungen nicht gefördert werden sollten, weil „die IVF ( für die Frau) eine extrem belastende und keineswegs ungefährliche Behandlung (ist), da sie sich auf eine über viele Monate, manchmal über Jahre laufende hormonelle Hyperstimulation einlassen muss, die sogar schon häufiger nachweislich zum Tod der Frauen geführt hat. Dafür sollte also staatlicherseits - auch wegen der hohen Risiken und Belastungen - tunlichst nicht geworben werden.“ Nun ist die Gefahr der Überstimulation ein Thema, das auf kaum einer „Kinderwunschseite“ fehlt, und medizinischen Behandlungen wohnt nahezu immer ein erhebliches Risiko inne – würde der Staat deswegen verfügen, dass entsprechende Behandlungsmaßnahmen nicht mehr von der GKV finanziert werden dürfen, würde das die gesundheitliche Lage kaum verbessern. Bleibt die Forderung, dass der Staat, wenn er Abtreibungen nicht verhindert, auch keine IVF bezahlen soll, oder – etwas anders gewendet: Wenn man die zehn Millionen Euro in Kampagnen gegen Abtreibung oder Programme für die Förderung von ungewollt schwangeren Frauen, die bereit sind, ihr Kind dennoch auszutragen, investieren würde, wäre die Kinderbilanz insgesamt besser. Das mag für strenggläubige Utilitaristen ein überzeugender Ansatz sein, ich finde es eine aus zwei Gründen wenig gelungene Argumentation: Die wenigen tausend Euro, die pro Paar in die reproduktionsmedizinische Behandlung investiert werden würden, helfen einer Frau, die sich beispielsweise mit einem Kind auch finanziell völlig überfordert sieht, auf mittlerer Sicht wenig weiter; vor allem aber sind die Konfliktlagen so unterschiedlich, dass es schon recht pikant ist, diese beiden Gruppen gegeneinander ausspielen zu wollen.

Im sozialen Rechtsstaat Deutschland sollte meines Erachtens beides gut möglich sein: Die Förderung von wirtschaftlich schlecht gestellten schwangeren Frauen, so dass die sich wenigstens nicht aus finanziellen Gründen in einen Abbruch gedrängt sehen und die Übernahme der Kosten der Behandlung, so dass Paare, die Kinder haben wollen, nicht schon durch die Behandlung, die dorthin führen könnte, ausgeblutet werden. Das gilt übrigens auch für das Forschungs- und Beratungsargument: natürlich soll mehr über Einschränkungen der Zeugungsfähigkeit geforscht werden und auf jeden Fall müssen Paare darüber aufgeklärt werden, wie schwerwiegend sich z.B. eine erfolglose IVF-Behandlung psychisch auswirken kann.

Mein Einwand gegen den Schröder-Vorschlag ist, dass mir bedenklich erscheint, wie hier eine medizinische Behandlung aus dem Behandlungskatalog der GKV teilweise herausgenommen wird – nur damit sie dann später als steuerfinanzierte Maßnahme teilweise wieder angeboten werden soll. Zum einen erscheint es mir aus sozialrechtlicher und sozialpolitischer Sicht systemwidrig: da es sich um eine medizinische Leistung bei einem recht klar definierten Symptombild handelt, sollte auch die GKV die Behandlungskosten tragen (und zwar voll) – und nicht der Staat. Denn so wandelt sich der Charakter der Behandlung unter der Hand: Aus einer medizinischen Maßnahme wird ein Geburtenförderungsprogramm. Der Staat nimmt damit auch bedenkliche Wertungen vor: wieso werden beispielsweise die Kosten für die Behandlung von Schmerzpatienten, deren Behandlung mit Off-Label-Use Medikamenten von den Kassen auch oft nicht übernommen werden, nicht vom Steuerzahler übernommen, wohl aber Behandlungskosten bei IVF-Maßnahmen? Kurz: Wer – mit meines Erachtens guten –Gründen will, dass Paare, die auf IVF angewiesen sind, nicht auf Basis einer de facto sozialen Indikation wegen fehlenden Geldes keine Kinder bekommen können, sollte die Lösung dort suchen, wo 2004 die Probleme geschaffen wurden: Im SGB V, dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. In § 27a SGB V muss einfach die 50 Prozent-Klausel gestrichen werden – und wenn man dabei ist, kann man die Vorschrift auch sonst entschlacken, denn so wie Menschen, die zeugungsfähig sind, auch Kinder bekommen dürfen, wenn sie unverheiratet sind oder schon 51 Jahre ( als Mann) bw. 41 Jahre (als Frau) oder erst 24 Jahre (als Mann und Frau), sollte das auch für Menschen möglich sein, die sich einer assistierten Reproduktion unterziehen müssen. PS.: Details zu den geplanten Kostenverteilungen finden sich hier.

Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich dafür nicht anmelden.

 

Veröffentlicht 30. November 2011, 23:53 von Oliver Tolmein
Kommentare

Elmar Breitbach

01. Dezember 2011, 07:31

http://www.wunschkinder.net/aktuell/

Danke für diesen Artikel. Sehr gute Analyse, bedauerlicherweise findet man so etwas aktuell selten in den Medien. Sie haben sich aber auch an guter Stelle informiert ;)

Die Verschiebung der Kosten in das Budget des Familienministeriums ist sicherlich eine "unsaubere Lösung" und die Rückbesinnung auf die Kostenübernahme bis 2003 (komplett GKV) wäre in der Tat zu bevorzugen. Da bin ich ebenfalls völlig Ihrer Meinung.

Nur sind saubere und klare Lösungen nur selten das Ergebnis eines politischen Kompromisses. Und in Österreich (IVF-Fonds) werden Solche Modelle bereits mit recht gutem Erfolg praktiziert

Anja K.

01. Dezember 2011, 08:27

Ihr Wort in Gottes Ohren. Eine volle Kostenübernahme wie vor 2004 wäre ein Traum den wir Kinderwunschpaare nicht zu träumen wagen.

Vielen Dank für Ihren Artikel, sie sprechen mir aus der Seele.

BoeseZeitungsZecke

01. Dezember 2011, 11:56

Prima sinkende Löhne durch noch mehr Überangebot auf dem Arbeitsmarkt!

Martin Schafhausen

01. Dezember 2011, 12:19

Sehr einverstanden!

Es ist eben die Behandlung einer gesundheitlichen Einschränkung, einer Krankheit und gehört voll in den Leistungskatalog der GKV.

Einen dritten Kostenträger, neben der GKV und der PKV, schafft mehr Probleme, als gelöst werden.

Beraten werden muss und wird. Aber eben nicht im Bärschen Sinne von 'Abraten'.

Noch ist Zeit es wieder richtig zu machen. Nicht nur um der Paare willen, die nur so ihren Kinderwunsch erfüllen können.

Heinrich Heine

01. Dezember 2011, 15:16

Morphine

   Groß ist die Ähnlichkeit der beiden schönen

   Jünglingsgestalten, ob der eine gleich

   Viel blässer als der andre, auch viel strenger,

   Fast möcht ich sagen viel vornehmer aussieht

   Als jener andre, welcher mich vertraulich

   In seine Arme schloß - Wie lieblich sanft

   War dann sein Lächeln und sein Blick wie selig!

   Dann mocht es wohl geschehn, daß seines Hauptes

   Mohnblumenkranz auch meine Stirn berührte

   Und seltsam duftend allen Schmerz verscheuchte

   Aus meiner Seel - Doch solche Linderung,

   Sie dauert kurze Zeit; genesen gänzlich

   Kann ich nur dann, wenn seine Fackel senkt

   Der andre Bruder, der so ernst und bleich. -

   Gut ist der Schlaf, der Tod ist besser - freilich

   Das beste wäre, nie geboren sein.

ThorHa

01. Dezember 2011, 15:20

Eine einfache Frage: Warum ist eingeschränkte Zeugungs- bzw. Gebärfähigkeit automatisch eine Krankheit?

Gruss,

Thorsten Haupts

Oliver Tolmein

01. Dezember 2011, 15:28

Es ist eine ggf. behandlungsbedürftige Abweichung vom "Normalzustand" - automatisch ist da nichts, aber im ICD-10 Katalog sind die Sterilität bei Frau und Mann auch mit eigenen Schlüsseln als Krankheiten verzeichnet.

Anonymus

01. Dezember 2011, 19:41

Die Antwort ist ganz einfach. IVF und ICSI gelten in Deutschland als versicherungsfremnde Leistung. Deshalb wird das BMG hier keine Änderung wollen. Schröder will aber den Paaren helfen. Also entweder man streitet sich jetzt noch bis zur Wahl oder die Familienministerin macht ein eigenes Programm. Your Choice.

Beate T.

01. Dezember 2011, 23:10

Mir ist es herzlich egal, ob die Kosten nun von der GKV oder von Bund bzw. den Ländern übernommen werden. Es kommt für die Betroffenen doch nur darauf an, DASS die Kosten übernommen werden.

Und wenn die Politik es nicht schafft, dass das Geld wieder zu 100% von der GKV kommt, dann kommt es eben nun aus Steuergeldern.

Wir haben seit Jahren das Familienministerium kritisiert, weil es Milliarden Euro in die Förderung von mehr Geburten steckt und die wenigen Millionen Euro die Kinderwunschbehandlungen, die so effektiv zur Geburtenrate beitragen könnten, nicht ausgeben wollten. Nun endlich tut sich was, da will ich nicht meckern, dass man das aber hätte doch noch aus anderer Quelle hätte finanzieren müssen. Wenn Frau Schröder den Vorschlag, wie er im Moment steht, durchbekommt (oder vielleicht auch noch ein bisschen mehr), können wir ihr dankbar sein.

Ich sähe dann den nächsten Schritt eher darin, auch die Paare mit in die Kostenübernahme einzubeziehen, die bisher ausgeschlossen sind. So z.B. homosexuelle Paare und Paare, die wegen der Unfruchtbarkeit des Mannes auf Spendersamen zurück greifen müssen, wenn sie eine Familie gründen wollen.

Die Verteilung der Kosten auf verschiedene Kostenträger ist für mich eher deshalb zu hinterfragen, weil bei jedem Kostenträger ein Sachbearbeiter erstmal den Fall prüfen und genehmigen muss. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand.

ThorHa

02. Dezember 2011, 10:47

@Oliver Tolmein - Abweichung vom Normalzustand:

Wer definiert "normal"? Und völlig unabhängig von der Antwort - ich muss eben nicht jede Korrektur einer "Abweichung" vom Normalzustand über die Krankenversicherung absichern. Ich kann es auf Dauer nicht einmal, soviel ist jetzt schon klar. Und wenn ich Leistungen ausschliessen muss, dann scheint es mir durchaus plausibel, dass man damit erst einmal mit den Leistungen anfängt, die keine unmittelbare Auswirkung auf die Lebensfähigkeit eines Menschen haben.

Gruss,

Thorsten Haupts

AW

02. Dezember 2011, 12:19

Wie man bei einer (wachsenden!) Weltpopulation von aktuell >7 Milliarden Menschen auch nur daran denken kann, Geburtenförderung mit steuerlicher Unterstützung zu betreiben! Das Geld wäre weitaus besser in Bildung investiert.

Elmar Breitbach

03. Dezember 2011, 14:05

@ AW: Erinnert mich an meine Mutter, die mich zum Aufessen des Tellerinhalts aufforderte mit dem Hinweis, dass die Kinder in Afrika hungern.

Es wäre aber auch wünschenswert, wenn in ein paar Jahrzehnten auch noch etwas zum Bilden da wäre. Die 7 Milliarden leben nicht in Deutschland. Hierzulande werden es immer weniger.

Wenn man also familienpolitische Maßnahmen streicht und die Gelder woanders unterbringen möchte, dann wären sie in der Rentenversicherung besser aufgehoben. Sonst können Sie Ihre generationenvertragsmäßige Rente nämlich gleich knicken.

homo sapiens

04. Dezember 2011, 15:31

Es wäre sehr zu begrüßen, dass bei eindeutiger Indikation eine 100% Übernahme von den Krankenkassen bzw. von Staatsseite aus erfolgt. Kinder sind unsere Zukunft und hierfür muss die gesamte Gesellschaft aufkommen.

Die Krankenkassen-Konstellation des Paares spielt u. U. momentan eine sehr große Rolle.

Wenn hier der Mann  gesetzlich versichert ist und die ungewollte Kinderlosigkeit an seiner Diagnose festgemacht werden kann, die Frau hingegen als gesund gilt und eine private Versicherung hat, gehen die Kassen vom Verursacherprinzip aus. Was bedeutet, dass man nicht einmal 50% bezahlt bekommt.

Der gesetzliche Krankenversicherer zahlt in diesem Fall nämlich höchstens die Samenentnahme( ca. 40 Euro).

Die private Versicherung ihrerseits müsste nun die weitaus teureren Aufwendungen für die Frau bezahlen, was sie in diesem Falle aber ablehnt,

da die Gründe für die Unfruchtbarkeit ja nicht bei ihrer Versicherten liegen.

Fazit: Das Paar muss letztlich so gut wie alles selbst bezahlen. Und das sind dann Kosten ab 6000 Euro pro Versuch.   Chancengleichheit?

Da oft nicht gerne über solche Dinge geredet wird, gibt es kaum eine Lobby für Betroffene. Gut, dass Frau Schröder sich dieses Themas annimmt.

Doch auch wie schön, wenn dann Menschen, die nicht betroffen sind, darüber diskutieren, dieses Geld in  Bildung zu investieren. Irgendwann spart man das Geld dann ja wieder ein, denn schließlich gibt es bald noch weniger Kinder in Deutschland oder nur noch solche, deren Ausbildung an guten Privatschulen sowieso bezahlt werden kann, weil die Eltern genügend verdienen.

Die Bildungsdiskussion- ohne noch einmal überspitzt zu formulieren - gehört meiner Meinung nach in andere Foren.

Bei diesem Thema geht es darum, Betroffene endlich wahrzunehmen und zu unterstützen.  

Lutz Barth

05. Dezember 2011, 11:34

http://www.iqb-info.de

Nun – ich hoffe „nur“, dass unsere Familienministerin nicht vom Vatikan einbestellt wird, damit diese in einer Kurzvorlesung über die Bedeutung des „C“ in ihrem Parteinamen aufgeklärt wird. Die Position der katholischen Kirche mit Blick auf die IVF ist hinreichend klar und da könnte es doch sein, dass sich politische Weggefährten dazu aufschwingen, hieran zu erinnern. Die „CDL“ geht hier mit fragwürdigem (!) Beispiel voran und da ist es denn auch einigermaßen beruhigend, wenn wir der Homepage der Ministerin entnehmen können, dass sich aus dem christlichen Glauben kein unmittelbares politisches Programm ableiten lässt, auch wenn sie selbst sich in dem Christlichen einen Anker für letzte Werte erblickt. Dies ist zu tolerieren und insofern finde ich es persönlich gut, wenn die Ministerin nicht auf ein „natürliches Schnackseln“ setzt, getreu dem Motto, „seid fruchtbar und mehret euch“. Es geht nicht darum, eine „ethische Bewertung“ abzugeben, sondern letztlich darum, tatsächlich diejenigen mit ihrem Kinderwunsch ernst zu nehmen, denen das „Glück“ versagt bleibt. Die Frage der Finanzierung ist da zunächst sekundär und zwar gerade mit Blick darauf, dass wir uns dafür hüten sollten, hier ggf. die Kostenfrage der Palliativ- resp. Schmerztherapie mit einer solchen der IVF-Therapie in Beziehung zu setzen. Würden wir den Grundsatz von der „Heiligkeit des Lebens“ ernst nehmen, würden die Kosten speziell am Lebensende noch mehr explodieren, als sie es ohnehin schon tun und schließlich fragt hier auch keiner danach, wer wann und welchen Voraussetzungen etwas finanziert und ob dieses Engagement noch „ethisch“ vertretbar ist – und zwar – um hier gleich vorzubeugen – aus guten und nachvollziehbaren Gründen!

Das „Leben ist kein Geschenk Gottes“ und sofern es der medizinische Fortschritt gestattet, hier einem Kinderwunsch zum Erfolg zu helfen, ist es keine Frage des „Preises“, sondern ein ethisches Gebot, hier den künftigen Eltern auch mit finanziellen Mitteln hilfreich zur Seite zu stehen. Andererseits bleibt ebenso zu hoffen, dass die BÄK sich nicht mehr als unbedingt den christlichen Werten verpflichtet weiß, denn im Zweifel könnte diese die Kernfragen der sog. Lebensschützer-Fraktionen ganz unspektakulär lösen, in dem die BÄK einfach in ihrer Musterberufsordnung den Ärztinnen und Ärzten die Teilnahme an einer IVF (freilich auch einem Schwangerschaftsabbruch) verbietet, so wie es wohl die gute hippokratische Tradition hergeben würde (analog dem Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe). Das Gewissen der Ärztinnen und Ärzte spielt eh eine untergeordnete, zuweilen auch gar keine Rolle, so dass es sicherlich im Interesse auch derjenigen Parteien, die das „C“ in ihrem Namen tragen, liegen könnte, wenn und soweit die BÄK diesbezüglich einen „Schulterschluss“ mit den derzeit politisch Verantwortlichen schließt. Aber was soll`s; in einem solchen Fall werden neben dem Sterbehilfetourismus noch andere Bereiche (wieder) erschlossen – Zeiten, die es schon gab.

Oliver Tolmein

05. Dezember 2011, 11:56

@Herr Barth: Hm.... da haben Sie nun alle Ihre Aversionen schön zusammengerührt. Aber es heißt ja gar nicht CBÄK und was hat Hippokrates mit Reproduktionsmedizin zu tun?

@ThorHa: Selbstverständlich "müssen" Sie nicht "jede" Abweichung vom Normalzustand mit Mitteln der Krankenkasse korrigieren lassen, aber es ist doch an manchen Punkten hübsch, es wenigstens zu ermöglichen - und die IVF-Behandlung erscheint mir dann gar nicht so besonders unsinnig (es gibt sicherlich in diesem Bereich einiges, z.B. die aber gar nicht zwingend damit verknüpfte PID, was diskutiert werden könnten). Außerdem freuen wir uns ja gerade über einen Halbjahresüberschuss der Krankenkassen von 2,4 Milliarden Euro.....

Lutz Barth

05. Dezember 2011, 15:41

http://www.iqb-info.de

Verehrter Herr Tolmein. Dass ich “Aversionen“ etwa gegen die BÄK als „oberste moralische Instanz“ in unserer Gesellschaft mit Blick auf das „Lebensende“ hege, dürfte sicherlich hinreichend bekannt sein, schwingt sich doch hier eine private Arbeitsgemeinschaft dazu auf, seit Jahren uns einen Konsens der Ärzteschaft vorzutäuschen, der allerdings zunehmend brüchiger geworden ist und nicht zuletzt durch die eigens von der BÄK in Auftrag gegebenen Befragung dokumentiert wird. Sofern allerdings das „C“ in den Fokus meiner Betrachtungen rückt, steht andererseits völlig außer Frage, dass ich hier die nötige Toleranz übe, so wie es der ethische Grundstandard unseres Grundgesetzes auch vorsieht. Interessant freilich wird es, wenn – wie wohl nicht geleugnet werden kann – die Medizinethik zur „Ersatzreligion“ mutiert und hierbei die BÄK besonderes Lob von den großen verfassten Amtskirchen erntet. In diesem Sinne scheint es eben nicht ausgeschlossen zu sein, dass die BÄK mit ihren ethischen Obergelehrten die Chance nutzt, das ehemals überwundene paternalistische Arzt-Patienten-Verhältnis wieder zu revitalisieren. Die Zeichen hierfür dürften gut stehen, denn immerhin können unter dem „Grundgesetz der ärztlichen Sittlichkeit“ in Ergänzung der guten hippokratischen Tradition moralische und berufsethische Pflichten generiert werden, die so manche Debatte hierzulande überflüssig machen könnten. Wäre es nach der BÄK gegangen, hätten wir heute nicht das „Patientenverfügungsgesetz“ und sofern sich die BÄK weiter dazu entschließen sollte, künftig nicht mehr an einem Schwangerschaftsabbruch mitwirken zu wollen, könnte dies unproblematisch im Standesrecht geregelt werden so wie wohl auch die Nichtteilnahme an einer IVF.

So jedenfalls könnte ein Szenario aussehen und dass dieses nicht eintritt, ist Aufgabe u.a. von aufgeklärten Juristen, die nicht in die ethische und zuweilen höchst transzendente Glaskugel der Medizinethik schauen und dafür eintreten, dass der Satzungsautonomie der moralisch Selbstgerechten deutliche Grenzen gesetzt werden, zumal unmittelbar auch die Grundrechte der Ärztinnen und Ärzte selbst betroffen sind, abgesehen von den Folgewirkungen für das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis. Das vornehme „Geschwätz“ unter dem Tarnmäntelchen eines Hippokrates über die Ethik im Allgemeinen und der Medizinethik im Besonderen sollte endlich seiner Mythen entkleidet werden und dort entschieden werden, wo es hingehört: im demokratisch legitimierten Parlament! Die markigen Worte des derzeitigen Präsidenten der BÄK vermögen hieran rein gar nichts zu ändern und gerade dieser sollte sich in einer stillen Stunde die Frage stellen, was ihm persönlich eine individuelle Gewissensentscheidung wert ist und zwar jenseits seiner Rolle als Präsident der BÄK, welche offensichtlich nach noch mehr „politischer Teilhabe“ strebt, ohne dafür demokratisch legitimiert zu sein. Wir brauchen in unserer Gesellschaft keine „Eliten“, die da meinen, nach Belieben Grundrechtsschranken kreieren zu können, auch nicht solche über das Satzungsrecht! Und in der Tat: Hippokrates hat wohl nichts mit IVF zu tun so wie mit vielen anderen Grenzbereichen des medizinischen Fortschritts auch nicht. Andererseits leitet sich hieraus das „Grundgesetz der ärztlichen Sittlichkeit“ mit seinen grundlegenden ethischen Pflichten ab und wird so zum Einfallstor für die ethische Inpflichtnahme eines vorgeblich freien Berufsstandes, dessen „Freiheit“ zunehmend durch die eigene Standesvertretung beschnitten wird.

Lisa

07. Dezember 2011, 11:37

http://www.kinderwunsch-aktuell.de/category/news-blog

Also ich verfolge die Diskussion um dieses Thema schon seit längerem und ich hoffe wirklich, dass es im April zu einer Entscheidung kommt nämlich zu der, dass man vom Staat Unterstützung bekommt. Man kann eine Schmerztherapie doch nicht mit dem inneren menschlichen Wunsch nach einem Kind vergleichen!!! Der Schmerz, keine Kinder bekommen zu können, sitzt tiefer als man sich vorstellen kann. Das natürlichste auf der Welt wird einem verwehr und nur weil ich keine Millionärin bin, soll ich mir den Traum nicht erfüllen können? Nein Danke! Ich spreche jetzt  nicht von arbeitslosen Hartz 4 Empfängern, wobei man keinem Menschen diesen Wunsch verwehren sollte, ich spreche jetzt ganz egoistisch nur von mir. Ich arbeite für mein Geld aber es würde niemals für die Kosten einer IVF reichen. Und da es mit einer Behandlung meistens nicht getan ist, kann sich ja eder vorstellen, wo das rausläuft.

ICSI-Eltern

08. Dezember 2011, 10:24

Ich bin heilfroh, dass wir dank ICSI unseren Sohn 2004 bekommen konnten - nicht auszudenken meine seelischen Folgeerkrankungen, wenn ich niemals hätte Mutter werden können... Und nicht auszudenken, wie es HEUTE den  Menschen geht, die einfach nicht ELTERN werden dürfen, weil sie sich die Künstliche Befruchtung nicht leisten können ;-(( Mir schmerzt mein Herz, dass mein Sohn auf ein Geschwisterkind und wir auf weitere Kinder verzichten müssen, aus KOSTENGRÜNDEN  -  wie dämlich, oder?? Liebe, Raum und Zeit sind da - allein, es mangelt an den Kosten (2000€ / Versuch), wo ja eine einzige Behandlung ausreichen würde... Ich stimme für die Übernahme der Kosten für 3 Behandlungen durch die GKV.

Lutz Barth

10. Dezember 2011, 08:11

http://www.iqb-info.de

Nun - gerade an den beiden letzten Statements können wir ablesen, dass des "Volkes Meinung" jedenfalls ein "intuitiv richtiges" Ergebnis widerspiegelt und jenseits aller "akademischen Debatten" es vielleicht "nur" darauf ankommt, entsprechende finanzielle Töpfe zu eröffnen. Auch hier gilt: Wo eine Wille ist, dort ist auch ein Weg und in diesem Sinne ist es in der Tat von untergeordneter Bedeutung, woher das Geld stammt. Freilich hat O. Tolmein nicht Unrecht, wenn er meint, hier sollte das Problem im SGB V geklärt werden; eine vollständige Kostenübernahme wäre also anbefohlen.

Außerdem gilt auch hier: Unsere politisch Verantwortlich versenken Jahr für Jahr aberwitzige Millionen in mehr als zweifelhaften Projekten und da finde ich es jenseits irgendwelcher Fragen der "systemgerechten Finanzierung" durchaus für sinnvoll, wenn unsere Gesellschaft denjenigen Eltern hilfreich zur Seite steht, bei denen der Kinderwunsch zu ihrer individuellen Lebensplanung, weil Bereicherung!, gehört. Das "Schachern" und "Aufwiegen" von irgendwelchen anderen notwendigen Kostenübernahmen halte ich für wenig förderlich, weil ich letztlich auch davon ausgehe, dass es an "Geld" in unserem Staate nicht mangelt. Ein Bruchteil dessen, was unsere politisch Verantwortlichen in die "Rettung privater Banken" stecken, würde allemal ausreichend sein, um die "Kosten für 3 Behandlungen" zu finanzieren.

Ihr Kommentar

 
Hinzufügen
Aktuelle Twitterbeiträge
Immerhin: Piratenpartei NRW informiert gekonnt in leichter Sprache - bei den NRW-Grünen muss man weniger länger suchen http://t.co/ZHtaBMk2
Vor 4 Tage
Glaubensgemeinschaft Piraten: Unser Kreuz ist das #Urheberrecht...- und wer, Christopher Lauer, soll der Heiland sein? http://t.co/E1xsqLFz
Vor 4 Tage
Regierung läßt Schmerzpatienten im Stich - Stellungnahme für Anhörung des Gesundheitsausschusses: Zugang zu Cannabis. http://t.co/A7BUS7GU
Vor 5 Tage
Hamburger Ärzteparlament fordert bessere medizinische Versorgung von Menschen mit geistigen Behinderungen http://t.co/80GXInhN
Vor 10 Tage
Früher als Deutsche nur von Deutschen gepflegt wurden, waren Pflegeheime das reine Paradies..... http://t.co/GIilwqgk
Vor 10 Tage
@EiserfeldWolf da ich selbst jurist bin: immer nur das Beste......
Vor 10 Tage
Blogsuche
in
Blog abonnieren
per Email an folgende Adresse
Themenfinder
A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z