Kein Vorstoß und schon der Rückschlag: Pflegepolitik der Bundesregierung
17. Dezember 2011, 01:26
Uhr
Dass aktuell manche Medien schreiben: „Rückschlag für Gesundheitsminister Bahr bei der
Pflege“ ein interessantes Problem auf: Kann es einen „Rückschlag“ für jemanden geben,
der gar nichts vorwärts gebracht hat? Wie
auch immer: Dass der Pflegeexperte Jürgen Gohde für den
Vorsitz im Pflegebeirat nicht mehr zur Verfügung steht, ist weitaus mehr als
eine Personalie. In einem
Interview begründete Gohde, der dem Beirat zur Überprüfung des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs schon zu schwarz-roten Zeiten vorsaß, seinen
Entschluss:
"Ich konnte nicht den
Eindruck gewinnen, ob das Ziel, eine Verbesserung für Menschen mit Demenz zu
erreichen, von der Regierung getragen wird. Ich habe auch keinen politischen
Willen für die Finanzierung gesehen."
Das ist einerseits bei einem Gesundheitsminister, der seiner
Partei folgend als Hauptthema in der Pflege ausgerechnet die
Entbürokratisierung sieht (besuchen Sie mit mir die
Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege, die Minister Bahr noch
nicht weggelaufen ist), nicht erstaunlich. Andererseits ist es aber auch so,
dass es scharfe und berechtigte Kritik auch an den Konzepten des Beirats zur
Überprüfung des Pflegebegriffs gab und gibt. Dessen 2009 erstmals vorgestelltes
Konzept,
das vor kurzem irgendwie in „Eckpunkte der Bundesregierung“ überführt wurde, aber
immer noch nicht so recht umsetzbar erscheint, wird nämlich an zwei Punkten
nichts ändern: Erstens wird die Gesetzliche Pflegeversicherung wie bisher nicht
die vollen Kostender Pflege decken, sondern lediglich einen Teil.
Pflegebedürftigkeit wird also weiterhin in vielen Fällen Familien ruinieren und
zu Sozialhilfebedürftigkeit führen, mit allen Folgen die das hat. Zweitens
werden die Pflegekassen auch weiterhin keine Rehabilitationsträger im Sinne des
Sozialgesetzbuches IX werden. Pflege wird also nicht, wie es viele fordern, zu
einer Leistung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sondern bleibt also
schon vom Konzept her ein einseitiges geprägtes Verhältnis, in dem es einen zu
Pflegenden und einen Pfleger gibt. Selbstbestimmte Pflege oder persönliche Assistenz bleiben so auf wenige fitte
(Körper-)Behinderte beschränkt.
Dass den Bedürfnisse von Menschen mit Demenzen und geistigen
Behinderungen besser als bislang
Rechnung getragen werden soll, ist da nur ein eher schwacher Trost, denn auch
diese Gruppe würde von einem radikal überdachten Pflegebegriff, der eher Assistenzleistungen
vorsieht, profitieren.
So werden aber, nach Berechnungen des Finanzwissenschaftlers
Volker Ulrich von der Universität Bayreuth, „bis zu 30 % der Pflegebedürftigen sich
schlechter stellen als heute, wenn der Begriff der Pflegebedürftigkeit so
geändert wird, wie es der Pflegebeirat vorgeschlagen hat." 90 % der
Reformverlierer erwartet Ulrich dem Bericht zufolge im ambulanten Bereich. Er
hält dies für besonders problematisch, weil ambulante Pflege Vorrang vor
stationärer Pflege haben soll.
Als Reaktion auf die personelle Krise im Pflegebeirat hat der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz
Stiftung, Eugen Brysch, Gesundheitsminister Bahr zum Rücktritt aufgefordert, da
die Pflegereform nun endgültig gescheitert sei. Tja, angesichts
der Tatsache, dass das was da als Pflegereform angedacht wird die Lage der
Pflegebedürftigen nicht grundsätzlich verbessern wird, kann Herr Bahr von mir
aus im Amt bleiben – und als Bewährungsauflage würde ich ihm aufgeben dafür zu
sorgen, dass zusätzlich zu einem neuen Pflegebegriff die Pflegekassen künftig
die gesamte erforderliche Pflege zahlen und über dies neue Pflegekonzepte
entwickelt werden – gerade übrigens auch für Demenzkranke.
Sie können dieses Blog gerne kommentieren. Sie müssen sich
dafür nicht anmelden.