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Biopolitik

Leider bemerkenswert - Sozialgericht entscheidet: Nachtwache statt Fesselung von Heimbewohnerin

29. Dezember 2011, 01:48 Uhr

Wer wissen will, wieso über Pflege in Deutschland viel zu wenig gestritten wird, der sollte eine Entscheidung lesen, die das Sozialgericht Freiburg gerade in einem Eilverfahren gefällt hat: eine in erheblichem Maße pflegebedürftige 80-jährige Frau darf demnach nicht länger nachts in ihrem Bett festgebunden werden. Stattdessen ist der Sozialhilfeträger verpflichtet worden, eine Nachtwache zu finanzieren – angesichts der über 6000 EUR zusätzlicher Kosten hatte er sich dagegen vehement gewehrt. Bemerkenswert finde ich an der Entscheidung, dass sie bemerkenswert ist und sich keineswegs von selbst versteht. Bemerkenswert ist zuallererst einmal aber, dass die Fesselung der Frau überhaupt von einem Betreuungsgericht genehmigt worden ist. Der einschlägige § 1906 Abs. 4 BGB erlaubt eine entsprechende Fesselung nur, wenn sie zum Wohl des Betreuten „erforderlich“ ist – erforderlich ist sie aber nicht, wenn es, wie hier, weniger einschneidende Möglichkeiten als die nächtliche Freiheitsberaubung gibt und die fiskalischen Interessen des Sozialhilfeträgers sind auch etwas anderes als das „Wohl“ der Betroffenen.

Die regionale „Badische Zeitung“ schreibt wenig problembewußt aber anschaulich:

Für den Berufsbetreuer Christian Albiez war es „total schlimm“, als er beim Amtsgericht Titisee-Neustadt das nächtliche Festbinden für die von ihm betreute Frau beantragen musste. „Aber sie hätte sich sonst alle Knochen gebrochen. Es bestand Lebensgefahr.“ Seit Jahrzehnten leidet sie unter einer schweren Psychose mit Wahnvorstellungen und Halluzinationen, ist körperlich aber mobil. Medikamente haben ihr nicht helfen können. Als Albiez vor etwa fünf Jahren ihre gesetzliche Betreuung übernahm, hatte sich ihr Zustand weiter verschlechtert. Er fand ein als gerontopsychiatrisch gut ausgestattet geltendes Pflegeheim in Lenzkirch für sie, das aber auch nicht leisten konnte, was die Frau gebraucht hätte: „Es muss nachts jemand neben ihr sitzen, dann verliert sie ihre schrecklichen Ängste und kann zufrieden schlafen.“

Die Pflege im Heim (aber nicht nur dort), das macht dieses Verfahren noch einmal überdeutlich, richtet sich viel zu oft nicht nach den Bedürfnissen der Menschen, die Unterstützung und Versorgung brauchen. Stattdessen erhalten sie nur, was für eine Standard-Versorgung an Finanzmitteln bereitgehalten wird – und das ist wenig genug.

Mit den Rechten der Menschen hat das nichts zu tun. Nirgendwo werden die entsprechenden Grundrechte für Menschen mit Pflege und hohem Versorgungsbedarf nur begrenzt gewährt – aber in diesem Bereich hat sich auch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht besonders hervorgetan es gibt auf juris keine einzige Entscheidung der Karlsruher Richter, in der sie sich eingehend mit dem § 1906 Abs 4 BGB auseinandergesetzt hätten. Dabei ist eine menschenwürdige Pflege zu gewährleisten bzw, eine Pflege, die nicht dazu führt, dass Grundrechte suspendiert werden müssen, sicherlich eine der zentralen Herausforderungen für den modernen Sozialstaat.

Pflegepolitik als Menschenrechtspolitik zu begreifen ist aber in der gegenwärtigen sozialpolitischen Debatte eher eine exotische Herangehensweise – und daran werden die Änderungen des SGB XI, so wie sie gegenwärtig erörtert werden nichts grundlegendes ändern. Dabei ist mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die ja auch in Deutschland Gesetz geworden ist, klar geregelt (z.B. in artikel 26, der sich mit Habilitation und Rehabilitation auseinandersetzt), dass ein umfassender Anspruch zur Teilhabe am Leben auch im Zustand erheblicher Pflegebedürftigkeit existiert und dass dieser Teilhabeanspruch durch eine Fesselung ans Bett eingeschränkt wird.    

Noch ist die Freiburger Entscheidung  nur eine Entscheidung im Eilverfahren – der Sozialhilfeträger hat sowohl die Möglichkeit, dagegen Beschwerde einzulegen, als auch im sich möglicherweise anschließenden Hauptsacheverfahren noch einmal zu versuchen der betreffenden Frau. Ihre Grundrechte vorzuenthalten.

Viel interessanter finde ich allerdings, ob die Sozialhilfeträger im rot-grün regierten Baden-Württemberg, aber auch in anderen Bundesländern, die Gerichtsentscheidung positiv aufgreifen und so dazu beitragen, dass die Menschenrechte in der Heimpflege besser gewährleistet werden.

(SG Freiburg, S 9 SO 5771/11 ER )

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Veröffentlicht 29. Dezember 2011, 01:48 von Oliver Tolmein
Kommentare

Zebraistik

29. Dezember 2011, 05:01

Was hier - überraschender Weise in der FAZ - zum Jahresende, wo auch viele Journalisten menscheln,  dargestellt wird, ist allerdings nicht nur ein von von

Poltitikern zu verantwortender und von kranken Kassen und deren Lobbyisten herbeigeführter die Menschenwürde missachtender Notstand.

Was hat ein Herr Bahr etwa, dem qua privilgierter Herkunft und Qualifikation zentrale Voraussetzungen  als GESUNDHEITsminister wohl fehlen, denn bisher beigetragen zur Reform der Pflege? Was eine Familienministerin, die - kosten-günstig - betroffene pflegende Angehörige mit Trostpflastern 'beschenkt'?

Beiden  jungen Menschen sei angeraten, für 24 Stunden ihre Parallelwelt zu verlassen: in die reale von ihnen zu verantwortende Realität der Heimpflege!

Lutz Barth

29. Dezember 2011, 08:22

http://www.iqb-info.de

In der Tat ist die Entscheidung interessant, zeigt sie doch in besonderer Weise die Dramatik der „Zumutbarkeitsgrenzen“ derjenigen auf, die im Zweifel bei einer rein zivilrechtlichen Betrachtungsweise auch nach der Rechtsprechung des BGH gehalten sind, ihr ureigenes „Lebensrisiko“ zu tragen und zwar gerade in den stationären Alteneinrichtungen. Dass hier eine „Sitzwache“ für notwendig erachtet wurde, ist mehr als bemerkenswert, könnte dies doch zu ganz einschneidenden Änderungen gerade in der Betreuung auch von Demenzerkrankten führen, die in einem besonderem Maße ihrem individuellen Lebensrisiko ausgesetzt werden und zwar gerade mit Blick ihre Grundrechtsstellung. Die „alte Debatte“ um die Aufsichts- und Fürsorgepflichten wird wieder aufleben, auch wenn dies nicht im Interesse einiger Pflegekundler und –rechtler zu liegen scheint, die seit Jahren beharrlich Aufsichtspflichten über dementiell erkrankte Menschen leugnen. Die Frage, was als „personell und wirtschaftlich“ vertretbar erscheint, auch aus der Sicht der stationären Einrichtungen, bedarf nach wie vor einer Antwort und da erscheint es mir persönlich nicht sehr hilfreich, auf das individuelle Lebensrisiko der Demenzerkrankten verweisen zu wollen, die sich gerade wegen ihrer Lebensrisiken in die Obhut einer stationären Einrichtung begeben. Hier dann ggf. Freiheitsrechte zu bemühen, um das „wirtschaftlich und personell Vertretbare“ als ethischen Minimalstandard rechtfertigen zu können, halte ich für einen Zynismus besonderer Art. Dabei ist freilich nicht zu übersehen, dass die Einrichtung einer Sitzwache ohne Frage dass weniger einschneidende Mittel ist und demzufolge muss dieser Beschluss des SG zur Nachdenklichkeit anregen, von dem ggf. auch Signale für die haftungsrechtliche Beurteilung ausgehen sollten.

senile Republik

29. Dezember 2011, 10:04

hier ein politisch sicher nicht ganz korrekter Kommentar.

Unter mir wohnt eine hochgradig demente 94-jährige. Sie brüllt den ganzen Tag herum, macht nachts um 4 Uhr das Radio so laut, dass man senkrecht im Bett steht. Sie ist stocktaub und hat ständig irgendwelche Pflegerinnen, die sie den ganzen Tag anschreit. Stundenlang. Es ist für andere Mieter eine absolute Zumutung - doch man darf sich nicht dagegen wehren. Die Tochter dieser Gaga-Alten wohnt im selben Haus, andere Whg., ist Ärztin in R. Ihr ist es scheißegal (sorry), wie sehr andere unter dieser Alten leiden. so lange sie ihre Ruhe hat. Im Gegenteil, man wird beschipft, wenn man das alles nicht still erduldet.

Ich frage mich manchmal, wie sehr die Alten in diesem Land inzwischen die gesamte Gesellschaft terrorisieren, mit ihren Luus-non-stop-(Pflege)bedürfnissen, für die letztlich wir Jungen aufkommen müssen. Es gibt Grenzen, die man auch senilen Menschne und ihren Angehörigen aufzeigen kann - und mir graut es vor dieser senilen Gesellschaft, auf die wir zusteuern.

Ich hätte übrigens auch lieber jemanden, der die ganze Nacht meinen Schlaf bewacht als allein schlafen zu müssen. Warum bekomme ich niemanden?

Neulich in einem Beitrag bei Einsplus wurde ein 98-jähriger gezeigt, ein Schwuler, dem vom Amt 1  pro Woche ein Sex-partner zur Verfügung gestellt und bezahlt wird. "Weil der alte (bettlägrige, demente, grauslig anzusehende) Mann das so will", hieß es.

Wir leben wirklich in einem Irrenhaus.

Veil of ignorance

29. Dezember 2011, 10:31

Man ist  immer überrascht warum gerade auf dem Rücken der Schwächsten ideologische Grabenkämpfe ausgeführt werden müssen. In den meisten Fällen von Freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt es durchaus Alternativen. So würde es in oftmals schon reichen einfach das Bett auf den Boden zu legen. Wer dann rausfällt, verletzt sich nicht.

Michael Ziemons

29. Dezember 2011, 11:10

http://www.ifobib.de

Ist der eigentliche Skandal nicht, dass es "nur" 6000€ kostet, wenn in einem Pflegeheim jemand 365 Nächte am Bett einer kranken Frau verbringt? Das sind 16,43€ pro Nacht... Qualität in der Pflege? Na dann gute Nacht.

Irgendeinname

29. Dezember 2011, 11:24

Bemerkenswert ist hier auch, wenngleich gar nicht thematisiert, daß die nächtliche Betreuung einer einzelnen Person 6000 Euro kosten soll. Wenn man annimmt, daß der Pfleger ein Gehalt von vielleicht 2000 Euro (mit Arbeitgeberanteil) hat, und außerdem wohl auch mindestens zwei von solchen Patienten zusammen betreut werden können, komme ich auf ungefähr 1000 Euro.

Oliver Tolmein

29. Dezember 2011, 12:58

@Irgendeinname: 6000 EUR sind die Kosten pro Monat - und hier war das Problem, dass zumindest eine Nachtwache für mehrere alte Menschen nicht möglich war, sondern aufgrund des besonderen Erkrankungsbildes der alten Frau diese eine Nachtwache für sich benötigt.

@senile Republik: Sie scheinen es wirklich schwer zu haben. Mich würden mal die Grenzen interessieren, die Sie ziehen wollen. Und wie halten Sie es eigentlich mit jugendlicheren Lärmquellen: Kindergärten, Fußballfans, Heavy Metal Jünger? Ich wünsche Ihnen jedenfalls ein frohes Altern.....

E.R. Binvonhier

29. Dezember 2011, 15:06

Werter Oliver Tolmein, Ihr Vergleich mit jugendlichen Lärmquellen hinkt; diese sind

temporär und beeinträchtigen nicht ununterbrochen in der eigenen Wohnung und

zwingen nicht dazu deren Leben Tag und Nacht mitzuleben.

Es ist richtig, die menschliche Würde und die Freiheit auch Schwerstpflegebedürftiger

zu schützen; dabei erwartet der Gesetzgeber offenbar, dass Andere in der Lage sein

müssen, dies für sich selbst zu tun. 'senile Republik' zeigt dies am Beispiel der Tochter sehr schön auf.

xyz

29. Dezember 2011, 15:19

Seinerzeit waren Sitzwachen ein vernünftiges Zubrot für stud. med. ...

Oliver Tolmein

29. Dezember 2011, 15:35

@Binvonhier: Ich weiß ja nicht, wo Ihr Hier liegt....aber das OLG Köln hat Mitte der 1990er Jahre Bewohner einer Behinderten-WG verurteilt, zu bestimmten Zeiten am Tag nicht mehr in den Garten ihres Hauses gehen zu dürfen (OLG Köln, NJW 1998, 763-766). In der Entscheidung, die Ihnen gefallen müsste, hieß es: "Im Lichte des GG Art 3 Abs 3 S 2 muß von einem verständigen Durchschnittsmenschen im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen eine erhöhte Toleranzbereitschaft eingefordert werden. Dies bedeutet aber nicht, daß den Interessen der Behinderten schlechthin der Vorrang vor den berechtigten Belangen ihrer Nachbarn gebührt. Das Toleranzgebot endet, wo nach umfassender Abwägung zwischen Art und Ausmaß der Beeinträchtigung einerseits und den hinter der Geräuschbelästigung stehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen kommt es nicht allein auf die Dauer und die Lautstärke, sondern auch auf die Art der Geräusche an. Insoweit ist zu berücksichtigen, daß Lautäußerungen geistig schwer behinderter Menschen auch von solchen Bürgern als sehr belastend empfunden werden können, die sich gegenüber Behinderten von der gebotenen Toleranz leiten lassen." Das Urteil wurde damals, wie ich meine zu Recht, scharf kritisiert, weil es Menschen mit Behinderungen wegen ihrer "normalen" Lebensäußerungen erhebliche Beschränkungen auferlegte (Verbot den Garten zu betreten) und weil es nicht reflektierte, dass sich Toleranz und das was als belastend empfunden wird, durch Übung, Gewöhnung und eine andere Einstellung dazu verändert. Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt hier nicht ohne Grund Maßnahmen zur Bewußtseinsbildung.....

Oliver Tolmein

29. Dezember 2011, 15:39

PS.: Ich finde es allerdings auch ein wenig irritierend, wie hier ein Blog, das sich mit nicht erforderlichen Freiheitsberaubungen an behinderten Menschen befasst, den Boden dafür liefert, sich über die "Belastungen" zu beschweren, die Menschen mit Pflegebedarf für Dritte darstellen. Die Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit jedenfalls hat weder Nichtbehinderte in ihren Wohnungen durch Lärm belästigt, noch ist sie sonst irgendwie störend aufgefallen - sie wollte nur nicht nachts gefesselt werden.....

Lutz Barth

29. Dezember 2011, 16:11

http://www.iqb-info.de

Verehrter Herr Tolmein, dass Sie sich irritiert zeigen, "irritiert" nun wieder mich persönlich. Auch wenn die Klägerin mit ihrem Anliegen selbstverständlich in unserem freiheitlichen Rechtsstaat ernst genommen werden muss (und insofern ist das Urteil nachhaltig zu begrüßen, weil eben auch verfassungsrechtlich geboten), zeigt sich doch, dass der bevorstehende Generationskonflikt langsam mit zunehmender demografischer Entwicklung Konturen anzunehmen droht, der einstweilen noch von den Obergeriatern in unserer Gesellschaft beharrlich geleugnet und im Übrigen mit zivilem Engagement abzufedern versucht wird. Es scheint mir daher durchaus sinnvoll zu sein, auf das "Kostenargument" einzugehen, denn ich bin davon überzeugt, dass die jüngere Generation in der Zukunft kaum davon zu überzeugen ist, die ungeheure Kostenlast zu schultern, mal ganz abgesehen von der Frage, was wir als Staat als "wirtschaftlich und personell" zumutbar erachten wollen. Es mag irritierend hier sein, aber ich denke, dass angesichts der demografischen Entwicklung irgendwann einmal die Schriften des Bindung und Hoche in Erinnerung gerufen werden, mögen wir die Debatte auch unter Priorisierung resp. Rationierung medizinischer oder pflegerischer Leistungen führen.

Oliver Tolmein

29. Dezember 2011, 16:39

@Barth: Sie, irritiert - und auch noch persönlich...und dann gleich Binding/Hoche an die Wand malen... Denen ging es übrigens, wie auch "senile Republik", dessen Zugehörigkeit zur "jungen Generation" bislang lediglich behauptet ist, gar nicht in erster Linie um die "Kostenlast", sondern darum, dass Menschen mit Behinderungen stören: Sie leiden, quälen sich und ein imaginiertes "uns", hegen Luxusbedürfnisse etc.pp. - und dann auch noch teuer. Was ja eine ziemlich relative Größe ist, wie wir immer mal wieder sehen, wenn EURO- oder Bankenrettungsschirme aufgepannt werden, deren sozialer, metaphysischer und volkswirtschaftlicher Ertrag vermutlich deutlich geringer ist, als der von gut bezahlter hochwertiger Pflege..... Und bevor wir die Debatte über Rationierung von pflegerischen Leistungen führen, sollten wir diese erstmal in angemessener Qualität und Menge vorhalten. In diesem Sinne: Frohes Neues Jahr!

E.R. Binvonhier

29. Dezember 2011, 16:40

Werter Oliver Tolmein, in diesem Blog soll also nur die Kostenfrage in einem Einzelfall diskutiert werden, sorry, das habe ich nicht gewusst. Wie Sie damit zur Bewußtsein-

bildung außer in Kostenfragen beitragen wollen, verstehe ich nicht.

Oliver Tolmein

29. Dezember 2011, 16:50

@Binvonhier: (E.R.? E.T.??) Also von mir aus war überhaupt keine Diskussion der Kostenfragen intendiert, aber das Blog ist ja ein basisdemokratisch gestalteter  freier Diskussionsraum - und ich habe jedenfalls eine Vorstellung vom Thema. Aber ich bin der festen Auffassung, dass die Wahrnehmung von Grund- und Menschenrechten nicht von Antworten auf Kostenfragen abhängig gemacht werden kann: wir können nicht foltern, weil eine polizeiliche Ermittlung zu teuer wäre; wir können nicht fesseln, weil die Nachtwache zu teuer käme; wir können nicht Wahlen aussetzen, weil das billiger ist als zu wählen (und die Ergebnisse so unterschiedlich ja nicht sind)....

Gast

29. Dezember 2011, 17:07

Was bei solchen Diskussionen leider oft vergessen wird: von Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung ist in der Regel jede/r früher oder später selbst betroffen. Der einzige Faktor, der wirklich die Einen von den Anderen unterscheidet, ist die Zeit. So gesehen: wie jemand heute über Pflegebedürftige/Behinderte denkt, ist sein eigenes Urteil über sich selbst in der Zukunft. Diese kann übrigens, wenn es dumm kommt, auch schon heute beginnen. Unfall, Schlaganfall etc. kann ein Leben von jetzt auf gleich verändern. Das Kostenargument in Zeiten der Steuerverschleuderung zur Bankenrettung u.ä. greift zu kurz: auch hinsichtlich der Pflege geht es um die Frage: in welcher Gesellschaft will ich leben und alt werden?

Lutz Barth

29. Dezember 2011, 17:56

http://www.iqb-info.de

Ob das Kostenargument durchschlagend ist, wird die nahe Zukunft zeigen, mal ganz davon abgesehen, dass ich den Optimismus von O. Tolmein nicht teile, wonach Grundrechte resp. die Wahrnehmung nicht doch in irgendeiner Art und Weise Kostengesichtspunkten zugänglich sind. Der Parlamentsvorbehalt ermöglicht dies und in Teilen der Rspr. werden gerade Kostenaspekte bemüht, um für selbstverständlich gehaltene (pflegerische) Leistungen eben nicht vorhalten zu müssen. Gleichwohl wird zu diskutieren sein, ob nicht die aberwitzigen Millionen, die Jahr für Jahr versenkt werden, anderweitig hätten eingesetzt werden sollen. Dies bedeutet allerdings, dass hier entsprechende "Überzeugungsarbeit" bei den politisch Verantwortlichen zu leisten ist, die leider "nur" die politische  Verantwortung tragen und im Übrigen nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind.

Im Übrigen denke ich nicht, dass vielerorts vergessen wird, selbst im Zweifel einmal pflegebedürftig zu werden. Im Gegenteil, wir alle haben gute Chancen, irgendwann einmal "dement" zu werden und dass für diesen Fall Vorsorge getroffen werden kann, steht außer Frage und zwar ungeachtet der durchaus unterschiedlichen Motive. Die Kategorie "lebenswert" ist gerade angesichts des demografischen Wandels und einschlägiger Einzelschicksale auch mit Blick auf Schwersterkrankte zunehmend in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt und nicht wenige wollen diesem Leid entfliehen, im Zweifel aber auch nur deswegen, um ihren Familien oder Verwandten Kosten und Mühen zu ersparen. Dies ist legitim, handelt es sich doch um eine frei verantwortliche Entscheidung, die keinen sozialethischen Standards oder irgendeinem Menschenbild verpflichtet ist. Entscheidend ist, dass unsere Gesellschaft vor einem herausragenden Problem steht und zuvörderst die Frage zu stellen ist, wie letztlich der finanzielle Aufwand zu schultern ist, zumal gerade unsere Verfassung keinen Weg in das sozialverträgliche Frühableben weder der Hochbetagten noch der Behinderten ebnet (hier käme dann ausnahmsweise mal wirklich die „Würdeklausel“ zum Tragen, die ansonsten sich doch eher als stumpfes Schwert erweist und eher Sonntagsreden zu schmücken pflegt), mal ganz davon abgesehen, dass nach unserer Verfassung kein (!) Maximalstandard zu gewährleisten ist.

E.R. Binvonhier

29. Dezember 2011, 18:38

Lutz Barth@

"...zumal gerade unsere Verfassung keinen Weg in das sozialverträgliche Frühableben

...ebnet..."  ich würde wünschen, dass es auch dabei bleibt.

.

"... nicht wenige wollen diesem Leid entfliehen... Dies ist legitim, handelt es sich doch

um eine frei verantwortliche Entscheidung, die keinen sozialethischen Standards oder

irgendeinem Menschenbild verpflichtet ist."

.

Eben!

A.v.Stösser

03. Januar 2012, 16:41

http://www.pflege-shv.de

Selbstverständlich sollten die Menschenrechte auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gelten. Es kann nicht hingenommen werden, dass Menschen medikamentös ruhiggestellt und fixiert werden, weil eine angemessene Betreuung zu teuer erscheint. Erstmals hat ein Gericht hier klar  pro Menschenwürde entschieden. Andere werden diesem Beispiel hoffentlich folgen. Denn nur unter dieser Voraussetzung werden sich die Heime um alternative Angebote bemühen, die sie nicht brauchen, solange sie darauf vertrauen können, dass jeder Antrag auf Fixierung/Ruhigstellung genehmigt wird. Im Übrigen gibt es Einrichtungen die zeigen, dass der Verzicht auf Ruhigstellung und Fixierung, keine Frage der Kosten sondern eine Frage der Haltung ist. In einer Umgebung mit einem menschlich guten Klima, entwickeln sich schwierige Verhaltensweisen oft gar nicht erst. Damit sparen sich alle viel Zeit, Ärger und letztlich auch Kosten.  

Fragender

11. Januar 2012, 17:03

Hier wurde das Sozialamt verklagt, die Kosten für eine Nachtwachen-Einzelbetreuung zu übernehmen.

Ich stelle mir schon ganz nüchtern die Frage nach der Verhältnismäßigkeit (wenn wirklich keine sonstigen Alternativen vorhanden waren).

Und ich frage mich, ob meine Vorredner genauso argumentieren würden, wenn sie die Kinder der dementen Frau wären und für die Kosten der zusätzlichen Nachtwache herangezogen würden. Es ist immer so einfach nach der Allgemeinheit (Sozialamt) zu schreien. Müsste der Geldbeutel selber aufgemacht werden, würde vermutlich eine ganz andere (fiskalische) Abwägung erfolgen. Menschenwürde ja, aber um jeden Preis?

Ist doch unrealistisch (ungefähr so abgehoben von der Realität, wie das EU-Urteil, wonach nun Straftäter nach Vollbüsung ihrer Strafe nicht weiter verwahrt werden dürfen und stattdessen für 25.000,- EUR/Monat beschattet werden - ist halt auch sonst eine Verletzung der Menschenrechte).  

Aber im Geldbeutel der Allgemeinheit gehts ja unter ...

Nobody

16. Januar 2012, 00:42

Ich arbeite auch in der Pflege (nachts) auch wir haben demente Bew. die nicht fixiert werden. Die Pflegebetten können bis fast auf Fußbodennivou gesenkt werden . Somit ist das Verletzungsrisiko zu stürzen gesenkt, aber das Recht auf Freiheit gewährleistet. Ansonsten fällt  das Sturzrisiko wie bei jeden anderen älteren und immobil gewordenen Menschen ins allgemeine Lebensrisiko. Genehmigungen für Fixierungen sind nicht ohne weiteres zu bekommen.Da bekommt auch nicht jeder einzelne "Gefährdete "eine eigene Nachtwache. Das wäre total realitätsfremd, wer sollte das bezahlen wollen und können.

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