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Das Fernsehblog

Berliner Gericht entscheidet: Sponsoring in "Wok-WM" ist unzulässig

12. Dezember 2008, 14:04 Uhr

Pro Sieben darf in Stefan Raabs "Wok-WM" künftig keine Sponsorenwerbung mehr zeigen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des Senders gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen. Diese hatte in einer Beanstandung unzulässige Schleichwerbung in den "Wok-WMs" 2006 und 2007 moniert.

Pro Sieben argumentiert, bei der "Wok-WM" handele es sich nicht um eine in Auftrag gegebene Fernsehproduktion, sondern um ein "reales Ereignis", an dem man bloß die Senderechte erwerbe. Wie bei Sport- oder Konzertveranstaltungen entscheide allein der Veranstalter vor Ort, ob er Sponsorenwerbung zulasse. Redaktionell sei das von Pro Sieben nicht zu beeinflussen gewesen. Das Gericht wollte dieser Argumentation nicht folgen, zumal Stefan Raabs Produktionsfirma Raab TV die "Wok-WM" von der Pro Sieben Event GmbH organisieren lässt, an der Pro Sieben Sat.1 über eine Tochterfirma beteiligt ist.

Dem Gericht zufolge habe der Sender "nach dem maßgeblichen Lizenzvertrag" mit Raab TV sehr wohl "redaktionelle Mitbestimmungsrechte" gehabt, die Pro Sieben "zur Unterbindung der Werbung hätte ausüben können und müssen". In der Pressemitteilung zum Urteil heißt es weiterhin:

"Die WOK WM sei auch nicht mit einem sonstigen Sportereignis zu vergleichen, das unabhängig von einer Fernsehübertragung stattfinde; sie werde demgegenüber ausschließlich für die Fernsehübertragung veranstaltet. Daher könne nicht von einer rechtlich zulässigen 'aufgedrängten Werbung' ausgegangen werden. Die vertragliche und gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der WOK WM lasse die Werbeabsicht der Klägerin schließlich nicht entfallen."

Für den Sender ist die Entscheidung ein Desaster: Wenn die "Wok-WM 2009" keine Sponsorenwerbung mehr enthalten darf, ist fraglich, ob sich die Show noch finanzieren lässt. Das Urteil dürfte sich auch auf die anderen Raab-Events auswirken: Bei Veranstaltungen wie der "TV total Stock Car Crash Challenge" sind die Teams ebenfalls nach Sponsoren benannt und deren Logos ständig im Bild zu sehen. Dies wird künftig ebenfalls nicht mehr möglich sein.

Die MABB wertet das Urteil als "wichtigen Etappensieg". Pro Sieben wird vermutlich in Berufung gehen.

Ein Statement von Pro Sieben ist angefragt und folgt in Kürze sobald der Sender sich äußern möchte.

Nachtrag, 21.39 Uhr: Bei Pro Sieben heißt es vorerst nur: "Wir warten auf die Urteilsbegründung und prüfen dann unsere nächsten Schritte."

Nachtrag, 17. Dezember: Pro-Sieben-Sprecher Christoph Körfer sagt: "Es liegt noch immer keine Urteilsbegründung vor. Somit werden wir in diesem Jahr nichts Neues zum Thema 'Wok-WM' sagen können."

Veröffentlicht 12. Dezember 2008, 14:04 von Peer Schader
Kommentare

DorinPopa

12. Dezember 2008, 16:22

http://nice-bastard.blogspot.com

Das erinnert mich an eine Entscheidung des Presserats, der Münchner „Abendzeitung“ die Schleichwerbung einer Brauerei durchgehen zu lassen. Der damalige „AZ“-Chefredakteur hatte erfolgreich argumentiert, „die Benennung von Biermarken stelle im Übrigen gegenüber den Münchnern und anderen bayerischen Lesern keine Werbung dar, da die Marken diesen Lesern bereits seit Kindesbeinen geläufig seien.“

Klar_und_hell

12. Dezember 2008, 17:10

http://www.hense.com

Gott sei Dank. Eine schrill, kreischende Sendung mit S. Raab (alles könnender Superman) weniger.

lokalreporter

12. Dezember 2008, 17:17

http://lokalreporter.wordpress.com

was kümmert es eigentlich die medienanstalt berlin-brandenburg wenn sich raab und pro7 mit werbebannern zukleistern und dadurch ihre sendung auf die beine stellen - sind es moralische gründe, ist es gewinnneid oder welcher kluge kopf klärt mich darüber auf?

Peer Schader

12. Dezember 2008, 17:22

@lokalreporter: Die MABB ist als Aufsichtsbehörde zuständig für Pro Sieben, das seine Sendelizenz dort beantragt hat, mehr noch: es ist ihr Job und ihre Verpflichtung, zu kontrollieren, ob die Sender, die sie zugelassen hat, sich an die Gesetze halten.

Horst_Weyerich

12. Dezember 2008, 17:23

Ja, nee, is klar. Wie weise manchen Gerichte sind.

Die Champions League in ihrer heutigen Form wurde schließlich keinesfalls fürs Fernsehen erfunden, sondern weil Spieler und ganz besonders die Stadionzuschauer sich über Vorrundenspiele wie Bayern gegen Bukarest im Novenber so freuen...und die TV-Werbeeinnahmen und die Bandenwerbung im Stadion kassiert auch keinesfalls die Agentur TEAM...und die Agentur TEAM gehört auch überhaupt nicht zur  "Neuen Kirch-Gruppe" (also Constantin Media bzw. Highlight Communications via KF 15)...und die  "Neuen Kirch-Gruppe" besitzt auch gar nicht das DSF...und die Plazamedia...und...

Rein juristisch mag das alles ganz korrekt sein.

Aber irgendwie habe ich im Kopf, dass das duale Rundfunksystem aus öffentlich-rechlichen Sendern mit Infomationauftrag einerseits und werbefinanzierten Sendern ohne jeden Inhaltsauftrag andererseits besteht.

Daher denke ich, dass man sich durchaus über den Audi bei "Wetten dass" mehr aufregen sollte, als über werbefinanzierten Sender, die versuchen sämtliche Möglichkeiten der Werbung auszureizen. Denn Werbung ist bei denen einfach systemimmanent.

Wenn man also mal an den zu schützenden Verbraucher denkt (und das sollte ja der Gundgedanke bei den Werbebeschränkungen sein): was hat der jetzt mit dieser Entscheidung gewonnen?

Und was wäre, wenn das Event genauso wie bisher produziert würde und einfach nur im Internet ausgestrahlt würde? Dort ist wäre der zu schützende Verbraucher der Burger-King-Kurve und dem D-Max-Team völlig hilflos ausgeliefert.

Peer Schader

12. Dezember 2008, 17:36

@Horst_Weyreich: Es gibt keine "werbefinanzierten Sendern ohne jeden Inhaltsauftrag" - allein schon der Definition des Bundesverfassungsgerichts wegen. Es stellt, aufgrund der Sonderrolle der Medien, auch an private Rundfunkveranstalter Ansprüche (z.B. hinsichtlich der inhaltlichen Vielfalt), akzeptiert aber einen geringeren Standard, so lange es das öffentlich-rechtliche System gibt, das eine Grundversorgung leistet (siehe 4. Rundfunkurteil des BVerfG, 1986). Das ist Kern des dualen Rundfunksystems.

lokalreporter

12. Dezember 2008, 17:42

http://lokalreporter.wordpress.com

@Peer Schader - okay, dann durchschau ich wahrscheinlich die gesetze nicht, bzw., deren sinn. diese events gibt es aber doch schon seit jahren, warum ist das erst jetzt relevant?

Peer Schader

12. Dezember 2008, 17:53

@lokalreporter: Da gibt es glaube ich nichts zu durchschauen (jedenfalls was die nach Bundesland frei wählbare Vergabe von Sendelizenzen angeht - RTL 2 kriegt seine Zulassung bspw. aus Hessen), das ist einfach so. Und wo das herkommt, weiß ich gerade ehrlich gesagt auch nicht.

Und zur "Wok-WM": In den ersten Jahren war das nicht so eine große Werbeveranstaltung. Wikipedia schreibt über die "Wok-WM 2005": "Aufgrund des kommerziellen Erfolgs der ersten beiden Sendungen wurden die Teams erstmals nach Sponsoren benannt (...)." Und die MABB-Beanstandung wendet sich ja bereits gegen die WMs 2006 und 2007 (mit ziemlicher Verzögerung, ich weiß). Dass es überhaupt dazu kam, ist auf eine Zuschauerbeschwerde bei der MABB zurückzuführen. 2005 wird's der MABB einfach nicht aufgefallen sein. Aber wann die Exzessiv-Vermarktung genau losging, kann ich auch nicht sagen, da gibt mein persönliches Programmarchiv nix her.

lokalreporter

12. Dezember 2008, 18:11

http://lokalreporter.wordpress.com

@Peer Schader - werbeüberflutungen sind wirklich extrem lästig, scheinen sich aber [überraschenderweise] zu lohnen.

naja, auf einem AUDI-wok durch den eiskanal brettern macht bestimmt ebensoviel spass, wie dem jan ullrich damals seine loveparade :))

Dent42

12. Dezember 2008, 18:37

Das was bei der Wok-WM passiert als Schleichwerbung zu bezeichnen ist ja an sich schon drollig, die Argumentation von Pro 7 ist ungleich drolliger. Aber die Regelung zur "Schleichwerbung" ist wohl kaum als zeitgemäß zu bezeichnen. Die ÖR mögen es sich leisten können auf Vermarktungsmöglichkeiten zu verzichten, ihre kosten sind durch Zwangsabgaben gedeckt, trotzdem wird dort z.T. Schleichwerbung der infamsten Sorte betrieben.

Ich habe angesichts der Programmgestaltung wenig Mitleid wenn die privaten Werbekunden verlieren, aber man sollte ihnen doch die Wahl lassen wie sie ihr Geld verdienen und man sollte nur einer Instanz die Entscheidung überlassen wann des guten zuviel ist: dem Zuschauer, wenn ihm der Werbe-overkill zuviel wird soll er halt ab- oder umschalten.

Ich halte nicht viel davon wenn sich der Staat in die Angelegenheiten der Privatwirtschaft einmicht, wo es nicht notwendig ist und hier erscheint es mir alles ander als notwendig.

In Zeiten, in denen das Internet mit seinen unbegrenzten Werbemöglichkeiten dem TV Konkurrenz macht, muß es, Grundsätzlich, den Sendern möglich sein auf die gleiche weise Geld zu verdienen. Antiquierte und überflüssige Institutionen wie die Landesmedienanstalten sollten sich darauf konzentrieren den Zuschauer vor Abzocksendern wie 9live zu schützen, wozu sie effektiv nicht in der Lage. sind. Ausserdem wird  es Zeit die Rundfunkstaatsverträge dem 21. Jahrhundert anzupassen, anstatt weiterhin so zu tun als wären wir in den 80er Jahren.

Horst_Weyerich

12. Dezember 2008, 18:42

@Peer Schrader.

Für Sie sehr gerne auch penibler formuliert:

Ich habe im Kopf, dass das duale Rundfunksystem aus öffentlich-rechlichen Sendern mit Infomationauftrag einerseits und werbefinanzierten Sendern von privaten Investoren mit deutlich geringeren Inhaltsanforderungen (BVerfG: "Werbefinanzierung begründet die Gefahr eines nur nach Popularitätsgesichtspunkten gestalteten Programmes. Demnach sind es die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die die öffentliche Aufgabe der Grundversorgung durch inhaltliche Standards, allgemeine Empfangbarkeit und Sicherung der Meinungsvielfalt wahrnehmen müssen") andererseits besteht.

Daher denke ich, dass man sich durchaus über den Audi bei "Wetten dass" mehr aufregen sollte, als über werbefinanzierte Sender, die versuchen sämtliche Möglichkeiten der Werbung auszureizen.

Denn: Das BVerfG stellt eben keinen definierten Informationsanspruch an die Privaten, sondern geht vielmehr davon aus, dass die Privaten die Kommunikationaufgabe NICHT erfüllen können. Weswegen es eben ÖR weitergeben darf und uns monatlich Gebühren abverlagt werden können.

Wenn Sie das Privatfernsehen oder gewisse Sendungen für flach, blöd und bekloppt halten, dann schreiben Sie das doch einfach.

Wenn Sie die WOK-WM für eine völlig sinnfreie Dauerwerbesendung halten, nur zu. Ich würde Ihnen zustimmen.

Aber sich über juristischen Begründungen in einem Klageverfahren empörend lustig machen? Bei einem Klageverfahren, bei dem es darum geht, ob ein werbefinanzierter Sender Werberichtlinien überschritten hat? Fehlt mir das Verständnis für die Relevanz.

Peer Schader

12. Dezember 2008, 21:35

@Horst_Weyerich: Auch auf die Gefahr hin, wieder penibel zu wirken: von einem "definierten Informationsanspruch" des BVerfG habe ich nicht geschrieben, sondern von Anforderungen an inhaltliche Vielfalt. Im Spätsommer gab es übrigens eine (noch vage) Ankündigung des Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, künftig auch die Anforderungen an den privaten Rundfunk konkreter und nachvollziehbarer auszuformulieren. Ich finde, das ist eine gute Idee. Es geht nicht um übermäßige Regulierung, sondern darum, gesellschaftliche Ansprüche an Fernsehveranstalter zu formulieren, die wesentlich zur Meinungsbildung der Öffentlichkeit beitragen (könnten). Nennen Sie's altmodisch, aber: Ich glaube schon, dass Medien in unserer Gesellschaft eine Sonderrolle haben und nicht so leicht mit anderen Wirtschaftsunternehmen zu vergleichen sind.

Das Privatfernsehen halte ich nicht für "flach, blöd und bekloppt", aber es gibt womöglich Tendenzen seitens der Veranstalter, ihr Publikum so zu sehen. Das kritisiere ich.

Und nur am Rande: Wenn Pro Sieben bei der "Wok-WM" "Dauerwerbesendung" einblenden würde (eine klare Kennzeichnung also), dann könnten sie wahrscheinlich so weitermachen wie bisher. Aber auf sowas mag sich Pro Sieben ja nicht einmal bei originären Dauerwerbesendungen einlassen und hat im Sommer dazu schon mal einen Beschluss des VG Berlin kassiert.

dapl

13. Dezember 2008, 08:58

Ich mag weder Stefan Raab noch seine x doofen Aktionssendungen und auch der Versuch von Pro7 irgendwem weiss zu machen dass sie nix mit den Geschaeften ihrer eigenen Tochterfirmen zu tun haben ist ziemlich unverschaemt.

Nichtdestotrotz finde ich das Urteil fatal oder besser gesagt, die Gesetzeslage auf der es fusst. Fuer den Zuschauer ununterscheidbare Bandenwerbung an so organisatorischem Firlefanz festzumachen erscheint mir weitgehend sinnfrei. Die Definiton von Schleichwerbung die sich dabei offenbart ist bestenfalls als weltfremd zu bezeichnen.

Und generell sind viele der Werberichtlinien inkonsistent bis laecherlich, man denke nur an das Werbeverbot nach 20 Uhr bei den Oeffentlich-Rechtlichen von aber dem "diese Sendung wird ihnen praesentiert von...."-Meldungen und plumpes product placement bei Wetten Dass aber wundersamerweise ausgenommen sind etc.

Aber zurueck zum Thema: Das Problem was sich hier offenabrt ist meiner Meinung ein ganz ein so einfaches wie schlimmes: Die Medienwaechter bzw. deren Gesetzgeber regulieren offenbar was wovon sie zu oft zu wenig Ahnung haben mit Gesetzesvorgaben die oft veraltet bis sinnlos sind.

Man denke nur dran dass die Landesmedienanstalten auch diejenigen sind, die vollkommen ausser Stande sind selbst die offensichtlichste Zuschauerverarsche bei 9Live und Co. in irgendeiner Form zu ahnden. Ist zwar jetzt ein weitgehend sinnfreies Apfel vs. Birnen-Beispiel aber ich frage mich schon ernsthaft wo die Zuschauer wohl mehr hintgers Licht gefuehrt werden: Wenn Raab im Frosta-Wok faehrt oder bei Pseudo-Hot-Button-Call-In-Shows mit ganz vielen Bindestrichen?

Horst_Weyerich

16. Dezember 2008, 17:13

@Peer Schader

Ob es beim ein oder anderen Verantwortlichen eines Privatsenders Tendenzen gibt, das Publikum für flach, blöd und bekloppt zu halten, das weiß ich nicht. Von den Verantwortlichen des ZDF muss ich es hingegen vermuten, da es die Überlegung gibt, Frau Kiewel zu reaktivieren. Sie wissen schon, die mit der Schleichwerbung und den direkten Kaufempfehlungen bei Kerner und so.

Aber was will man auch machen? Ohne Kiwi sinkt die Quote des Fernsehgartens. Also sagt sich das ZDF: Was interessiert mich mein Geschwätzt von gestern, her mit der Frau.

Ich bin mir sicher, die Rechtfertigung des ZDF wird Sie, Herr Schader, argumentativ nicht halb so amüsieren, wie die Pro Sieben Erklärung zur WOK WM. Inhaltlich finde zumindest ich den Fall Kiewel aber deutlich bemerkenswerter.

Vielleicht sollten künftig auch die Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch sehr viel konkreter und nachvollziehbarer auszuformuliert werden. Es   geht nicht um übermäßige Regulierung (da haben Sie völlig Recht, falls das nicht nur auf Privat-TV gemünzt war), sondern darum, gesellschaftliche Ansprüche an Fernsehveranstalter zu formulieren, die wesentlich zur Meinungsbildung der Öffentlichkeit beitragen (könnten). Eben Anforderungen, die den generellen Gebührenzwang rechtfertigen würden.

Peer Schader

16. Dezember 2008, 17:28

@Horst_Weyerich: Da stimme ich Ihnen gerne zu. Und zum Fall Kiewel fällt uns ja vielleicht auch noch was Bloggenswertes ein.

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