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Das große Klauen (6): Richter, seht mehr fern!

11. Juni 2009, 11:40 Uhr

Um zu verstehen, warum in Deutschland so viele Fernsehformate geklaut werden, muss man sich das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) genauer ansehen. Und weil das für Nicht-Juristen gar nicht so leicht zu überschauen ist, fragen wir besser jemanden, der sich damit auskennt: Christoph Fey nämlich.

Der ist Rechtsanwalt und weiß so ziemlich alles über Formatklau, weil er als unabhängiger Experte schon viele Streitfälle geschlichtet hat, in denen es genau darum ging. In den Jahren 2002 bis 2005 war er außerdem Geschäftsführer der Formatschutz-Organsiation FRAPA (die uns auch schon begegnet ist).

 
Zur Person

    Christoph Fey ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Unverzagt von Have und spezialisiert auf Fragen zu Entwicklung, Herstellung und Verwertung von TV-Formaten.

Das Fernsehblog: Herr Fey, was ist eigentlich das Problem am BGH-Urteil von 2003?

Christoph Fey: Das war das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof einen Formatstreitfall entschieden hat. Im Urteil heißt es, dass Formate für Unterhaltungsshow-Reihen "im Allgemeinen nicht urheberrechtlich schutzfähig" sein können. Der BGH hat also nicht nur festgelegt: Dieses eine Format, "L'école des fans", um das es damals ging, ist kein geschütztes Werk, weil darin keine echte eigenschöpferische Leistung zu erkennen wäre. Die Schwierigkeit liegt in der nicht notwendigen, leichtfertigen Verallgemeinerung, die alle Unterhaltungsshow-Formate über einen Kamm schert.

Und wenn vor Gericht noch nicht einmal anerkannt wird, dass man überhaupt ein Urheberrecht an einem solchen Format haben kann, dann kann die Nachahmung auch nicht als Urheberrechtsverletzung gelten. Welche Kopierwut seitdem im deutschen Fernsehen ihr Unwesen treibt, kann jeder unschwer erkennen, wenn er den Fernseher anmacht.

Warum haben die Richter dann überhaupt diese Formulierung gewählt?

Mir ist das nach wie vor ein Rätsel, warum sich der BGH zu einer solchen Verallgemeinerung hat hinreißen lassen. Ich glaube, das ist einfach ein schlechtes Urteil. Und in gebildeten Kreisen ist die Beschäftigung mit Unterhaltungsfernsehen ja alles andere als eine vornehme Angelegenheit. Warum sollte man den Entwicklungsleistungen des Unterhaltungsfernsehens allzu große Aufmerksamkeit schenken, wenn man schon kaum zugeben mag, sich jede Woche "Wer wird Millionär?" anzusehen? Es gehört ja schon fast zum guten Ton, auf das Unterhaltungsfernsehen mit einem gewissen Hochmut hinabzusehen. Juristen sind in der Sprache des geschriebenen Wortes ausgebildet, aber nicht in der Sprache der bewegten Bilder. Da kann man sich schon mal missverstehen.

    "Welcher Richter hätte schon die Fachleute vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen anzweifeln wollen?"

Aber die Richter werden sich mit diesem einen Fall vorher doch intensiv auseinander gesetzt haben, oder?

Der Beklagte im damaligen Gerichtsverfahren war der Südwestrundfunk (SWR), und der hatte natürlich kein Interesse, als Fürsprecher des Urheberrechtsschutzes aufzutreten. Im Gegenteil: Es wurde versucht, die Formatentwicklung möglichst klein zu reden, damit das Gericht bloß nicht auf die Idee kommt, dass sie irgendeinen Urheberrechtsschutz verdient hätte. Die Richter haben sich das angehört - und womöglich einen falschen Eindruck bekommen. Die Vertreter des SWR waren ja die Fernsehfachleute des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wer hätte die anzweifeln wollen?

Was macht denn ein Werk überhaupt schützenswert?

Im deutschen Urheberrecht werden nur "persönliche geistige Schöpfungen" als geschütztes Werk anerkannt, im englischen und amerikanischen Urheberrecht spricht man von "expression of originality". Es geht im Wesentlichen um den Ausdruck eigener Originalität, die eine sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung gefunden haben muss. Einfache, ungestaltete Ideen, auf die jeder hätte kommen können, werden vom Urheberrecht nicht geschützt, auch Stil und Technik sind ausgenommen, genauso wie Tatsachen, die ja nicht das Werk von Menschen sind.

Möglich ist allerdings eine besondere "Kombinationsoriginalität", wenn also schutzlose Bestandteile auf eine besondere Art ausgewählt und angeordnet werden. So wie erst die Kombination von Noten eine Melodie ergibt oder die Kombination von Worten ein Gedicht. Urheberrechtsschutz wird vom BGH durchaus auch für die "fiktive Handlung" anerkannt. Dabei könnte man die, zum Beispiel die Handlung eines Romans, sicherlich ebenso gut als "Format" bezeichnen.

Nur für nicht-fiktionales Fernsehen gilt das nicht?

Genau. Der Bundesgerichtshof meint, dass Unterhaltungsshow-Formate "im Allgemeinen keine fiktive Welt" entwerfen. Aber auch der Inhalt einer Unterhaltungsshow ist ja nicht vorgegeben, sondern frei erfunden. Und es wäre doch recht einfältig zu glauben, dass eine "Reality Show" allein die Wirklichkeit wiedergebe. Dabei kommt es darauf nicht einmal an, weil das Gesetz eine solche Abgrenzung eigentlich gar nicht verlangt. Eine "persönliche geistige Schöpfung" setzt nicht zwingend voraus, dass eine "fiktive Welt" geschaffen wird - weshalb beispielsweise auch geschichtliche Dokumentarfilme oder naturwissenschaftliche Fachaufsätze vom Urheberrecht geschützt sein können.

Warum gibt es bei den Gerichten denn dann keine Bereitschaft, das zu ändern?

Richter können nur entscheiden, wenn jemand klagt. Wenn sie sehen, welche Folgen ihre Rechtssprechung hat, werden sie diese Folgen in ihrem Urteil bedenken - aber dazu müssen diese Folgen erst einmal erkannt werden.

Helfen Sie ein bisschen?

Wegen des BGH-Urteils ist in Deutschland ein Markt entstanden, in dem es allenfalls noch eine großzügige Gnade ist, für Formatentwicklungen zu zahlen. Viele denken sich: Warum soll ich überhaupt Rechte an einem Format erwerben, wenn man es doch auch einfach nachmachen kann? Warum soll ich etwas kaufen, das man von Rechts wegen auch klauen darf? Das trifft nicht in erster Linie den Produktionsmarkt, sondern den Entwicklungsmarkt, der deswegen austrocknet. Nachahmer können sich durch kostenlose Selbstbedienung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, weil sie sich Investition in eigene Formatentwicklung sparen - und deshalb die Preise auf dem Markt unterbieten. Das Plagiat ist dann billiger als das Original.

Das Problem ist also, dass sich noch kein Gericht wirklich mit dem Formatschutz auseinander gesetzt hat?

    "Ein vollständig entwickeltes Format mit Produktionsbibel kennen die Gerichte überhaupt nicht"

In Deutschland sind bisher sehr wenige Formatstreitfälle vor Gericht verhandelt worden, deshalb kann man den Gerichten die mangelnde Erfahrung eigentlich kaum vorwerfen. Ein bis in alle erdenklichen Einzelheiten entwickeltes Format mit umfassender Produktionsbibel haben deutsche Gerichte jedenfalls noch nicht zu Gesicht bekommen. Und der BGH hat sich in seinem Urteil an allerlei Beschreibungen des Begriffes aus akademischen Juristenbüchern entlang gehangelt, obwohl die nur noch wenig gemeinsam haben mit dem, was Programmmacher im Formatlizenzhandel als "Format" verstehen und als wirtschaftliches Eigentum untereinander anerkennen.

Also bräuchte es einen Präzedenzfall, um die Lage zu ändern?

Ja, einen, der einer eingehenden Untersuchung vor Gericht standhalten kann. Die Frage ist: Wer wird der Kläger sein, der sich wagt, einen solchen Präzedenzfall zu schaffen? Es muss schon einer sein, dem ein richtiges Geschäft verloren geht, zum Beispiel große Produktionsunternehmen wie Fremantle, All3Media oder Endemol. Und es braucht einen mutigen Richter, der sich trauen würde, zu sagen: Vielleicht hat sich der Bundesgerichtshof damals geirrt, das schaue ich mir doch noch mal genauer an. Wenn das Urheberrecht kreative Leistungen schützen will, darf es sich Neuem jedenfalls nicht verschließen.


Aber: Wer profitiert denn jetzt alles von der derzeitigen Rechtsprechung? Gibt es Möglichkeiten, was daran zu ändern? Und ist das überhaupt gewollt? Weil immer noch so viele Fragen offen sind, halten wir Christoph Fey noch ein Weilchen fest. Bis morgen. Dann gibt's an dieser Stelle den zweiten Teil des Gesprächs zu lesen.

Veröffentlicht 11. Juni 2009, 11:40 von Peer Schader
Kommentare

Sebastian Rittau

11. Juni 2009, 12:56

http://www.rittau.org/

Nun ja, es ist verständlich, dass Herr Fey als Lobbyist eine Meinung vertritt, die ihm seinen Lebensunterhalt sichert. Ohne Prozesse über Urheberrechtsfragen gibt es für ihn auch keine Beschäftigung. Ich bin auf der anderen Seite sehr froh, dass so etwas triviales wie die meisten Fernsehformate nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Ich fand den Kommentar von "Anders" zum letzten Artikel, bei dem er den Urheberrechtsschutz in vielen Gebieten mit der Landnahme in Amerika verglich, sehr treffend. Hier werden offensichtliche Konzepte urheberrechtlich geschützt und dann wird Leute oder Unternehmen, die etwas ähnliches machen, mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Diese Abschreckung vor Innovation ist das genaue Gegenteil von dem, was ich für gesellschaftlich fördernswert halte.

Jan

11. Juni 2009, 13:09

Sehr interessant. Vielen Dank!

Bin gespannt auf morgen!

Peer Schader

11. Juni 2009, 13:11

@Sebastian Rittau: Schön, wenn Sie beurteilen können, was trivial genug ist, um nicht geschützt werden zu müssen, aber das geht am Kern des Problems vorbei. Nicht der Schutz ausdefinierter Formate bedeutet "Abschreckung vor Innovation", sondern deren freie Verfügbarkeit - weil dann nämlich keiner mehr Geld locker machen will für die Entwicklung solcher Innovationen.

Andreas Mohr

11. Juni 2009, 13:44

Sehr geehrter Herr Schrader,

Ich glaube, Herr Rittau meinte den Begriff "trivial" nicht wertend. Überhaupt ist das Urheberrechtsgesetz ziemlich wertungsfrei, es schütz nämlich auch (subjektiv) Banales, solange darin die Persönlichkeit des Schöpfers zum Ausdruck kommt. Trivial ist ein Konzept i.S.d. UrhG nunmal, wenn es nicht ausreicht, um eine persönliche geistige Schöpfung darzustellen.

Ein Sendeformat, welches besagt, dass es einen Moderator gibt, der einem Kandidaten Fragen stellt, für deren richtige Beantwortung er bis zu einer Million Euro gewinnen kann, ist nunmal zu trivial, um durch das UrhG schützenswert zu sein. Zusätzliche Elemente, wie z.B., dass der Moderator mit dem Kandidaten über seine Person spricht, die Gewinnstufen steigen und es die Möglichkeit eines Jokers gibt, sind auch nicht wirklich persönliche (!) geistige Schöpfungen, sondern sind durch das Format an sich bedingt. Allenfalls die konkrete Form der Sendung, also das Bühnenbild oder die konkrete Zusammenstellung verschiedener Elemente vermag die Schwelle zur Einstufung als "Werk" zu überschreiten.

Könnte Wer Wird Millionär sein Format schützen, wäre eine bestimmte Quiz-Art plötzlich monopolisiert.

Die Praxis zeigt doch auch, dass es indes selbst bei ähnlichen Quiz-Formaten eine erstaunliche Diversität gibt. Das Quiz mit Jörg Pilawa unterscheidet sich in seiner konkreten Ausgestaltung erheblich von der Sendung mit Herrn Jauch, obwohl das Format das Gleiche ist, wie ich meine.

Dass im deutschen Fernsehen eine Innovationsflaute herrscht, empfinde ich auch so. Meiner Meinung nach ist dies aber nicht durch das Sende-Format-Urteil des BGH bedingt, sondern an den bestehenden Strukturen. Kein Sender traut sich mehr was, aus Angst um die Quote und wenn dann doch einmal ein Vorstoß erfolgt, wird dieser oft nur halbgar ausgeführt. Bestes Beispiel hierfür ist die unsägliche Heute-Show, die zwar auch keine neue Idee brauchbar gemacht hat, aber eine gute Möglichkeit geboten hätte, um eine interessante Nische zu besetzen und eine Plattform für Talent sein hätte können. Stattdessen bedient man sich dem allenfalls durchschnittlichen Oliver Welke...

Die Heute-Show basiert übrigens auf dem gleichen (ziemlich ausdefinierten) Konzept wie die Wochenshow oder The Daily Show. Ich bin froh, dass dieses Konzept nicht nur noch einer Produktionsfirma zugesprochen ist.

Innovation scheitert nicht an diesem Urteil, sondern ist immer noch im gleichen Maße möglich. Die Sender machen es sich halt einfach. Wären sie gezwungen, sich eigene Konzepte auszudenken, bezweifle ich, dass diese origineller wären als die bisherigen Versuche.

Peer Schader

11. Juni 2009, 14:02

@Andreas Mohr: Wir haben doch schon im vorangegangenen Teil geklärt, dass es nicht um Schutz für Genres geht und damit auch nicht um Monopolisierung, egal wie oft Sie das wiederholen. Gleiches gilt für "triviale" Konzepte, zu denen Herr Ritter "die meisten Fernsehformate" zählt. Auf diese Verallgemeinerung bezog sich meine Antwort.

Andreas Mohr

11. Juni 2009, 15:55

Ich fürchte, dass der urheberrechtliche Schutz von Sendeformaten aber eine Genremonopolisierung nach sich zieht. Vielleicht auch nicht, aber ich sehe die Gefahr durchaus. Solche Rechte werden von den Rechteinhabern gerne ausgereizt und gedehnt.

Darüber kann man sich, wie im Urheberrecht so oft, vortrefflich streiten; das UrhG ist nunmal viel Wertentscheidung. Aber die fehlende Kreativität und Innovation in diesem BGH-Urteil begründet zu sehen, kann ich nicht nachvollziehen.

Muriel

11. Juni 2009, 17:10

http://ueberschaubarerelevanz.wordpress.com/

Ich finde, dass das eine Frage der Ausgestaltung ist. Es wird ja auch niemand ernsthaft behaupten, dass das Urheberrecht für Bücher dazu führt, dass in diesem Bereich bestimmte Genres monopolisiert würden.

Entsprechend wäre es sicher auch möglich, den Urheberrechtsschutz im Bereich von Fernsehformaten in angemessen behutsamer Weise durchzusetzen. Ich halte es nämlich für sehr plausibel, dass die völlige Schutzlosigkeit solcher Formate Innovationen verhindert.

Es wird ja wohl niemand im Ernst fordern, dass ein Konzept wie: "Ein Moderator stellt einem Kandidaten Fragen, und der kann dann Geld gewinnen." in dieser Allgemeinheit geschützt würde.

Paule

11. Juni 2009, 17:20

Der derzeitige Zustand ist vielleicht nicht das Optimum.

Es stellt sich dann aber doch die Frage, wie genau man es besser machen kann. Der Millionär ist z.B. international genau vorgegeben gewesen. Das war sein Erfolgsgeheimnis. Welche Bestandteile des Rezepts wären aber jetzt schutzwürdig? Die Fragen sicher nicht. Die Musik ist es schon. Logo und Titel auch.

Vielleicht die Anordnung des Publikums? Oder Kamerafahrten? Farben? Kann man sich Farben schützen lassen? Ich hoffe nicht.

Oder der Kinderquatsch: Alter Mann macht Spaß mit Kindern. Wo genau liegt hier das schützenswerte Gut? Die "Gespräche" sind immer anders. Die Kinder auch. Die Lieder sowieso. Am Ende bleibt "Alter Mann macht Spaß mit Kindern." Ist das nicht sehr allgemein? Auch weil der Erfolg weniger im Konzept, als im Ergebnis (Gespäche, Kinder) liegt. Was wäre, wenn "Alter Mann macht Spaß mit Kindern" im Laufe einer Samstagabendshow ein kleines Segment wäre? Wäre hier das Urheberrecht verletzt?

Worin liegt nun eigentlich das Problem? Das Innovationsverhalten stagniert, weil man lieber kopiert. Liegt das wirklich am Urheberrecht oder bei den Privaten eher daran, dass ein Duopol von allen Seiten zementiert wird und es weder Chancen noch Notwendigkeit auf Innovationen gibt? Ist es wirklich besser, wenn Sender im Ausland einkaufen? Dann zahlt man zwar brav Lizenzgebühren, aber innovativ ist man deswegen auch nicht.

Thom

11. Juni 2009, 19:42

Nicht geklärt ist dagegen der Lobbyismusvorwurf. Daß sich die Anwälte für Pflanzenpatente für die Möglichkeit von Pflanzenpatenten aussprechen, würde wohl kein Kind mehr überraschen.

Peer Schader

11. Juni 2009, 20:01

@Thom: Sobald sich jemand in seinem Fachgebiet besonders gut auskennt, wird er automatisch Lobbyist? Mannomann, die Welt kann so einfach sein. Was ist Ihr Job?

Und abgesehen davon ließe sich so ein Vorwurf natürlich auch umgekehrt konstruieren: Ein Anwalt, der sich auf Formatschutz spezialisiert, verdient doch daran, dass er wegen der derzeitigen Gesetzeslage als sachkundiger Schlichter in außergerichtlichen Streitfällen benötigt wird.

Eine gesunde Grundskepsis befürworte ich ja sehr, nicht aber Generalverdächtigungen. Wen hätten Sie denn gerne als Experten? Jemand, der sich nicht mit dem Thema auskennt? Oder bloß ehrenamtlich?

Dirk Hillbrecht

11. Juni 2009, 21:05

http://www.hillbrecht.de

Ich halte den Denkansatz "Wenn einer meine Idee kopiert, entsteht mir ein Schaden" für falsch. Konzeptionelle Ideen sind immer ein wenig wie Grundlagenforschung: Allein ziemlich nutzlos aber bei richtiger Umsetzung genial. Außerdem steht ein Konzept bzw. eine Idee nie für sich allein: Sie beruht immer auf anderen Ideen und sie wird immer andere Ideen beflügeln. Die Idee eines "Ideenschutzes" ist da schon für sich genommen systemfremd - und ideenhemmend.

Meine Idee bringt mir also dann Erfolg, wenn ich sie gut umsetze. Und diese Umsetzung kann man mir nämlich _nicht_ so ohne Weiteres nachmachen. Wenn der fehlende Formatschutz so wesentlich wäre, warum hat dann nicht längst jeder zweite Sender eine Version von "Schlag den Raab" im Programm? Mein Tipp: Weil die Stefan Raabs in diesem Lande nunmal rar gesät sind und ohne Stefan Raab die Show einfach nicht läuft. Ich kenne "Kinderquatsch mit Michael" nicht, aber "Eins, zwei oder drei" war auch so eine Sendung - pardon, ein "Format" - das von und mit Michael Schanze lebte und ohne ihn bestenfalls durchschnittlich war. Weder bei Raab noch bei Schanze ist der Erfolg aber daran geknüpft, dass niemand ihre ach so tolle Idee kopieren dürfte.

Diese "Ideenmonopol"-Geschichten kommen immer wieder aus der gleichen Ecke: Entweder es sind die Verwerter, die um ihre Pfründe fürchten oder es sind Juristen, die sich hier ein Betätigungsfeld konstruieren wollen. Den eigentlich Kreativen ist das ziemlich egal. Die haben eine gute Idee. Und wenn die Idee nicht mehr trägt, haben sie halt die nächste. Klar, dass dieses Konzept dem durchschnittlichen Verwerter oder Juristen eher suspekt ist...

Andreas Mohr

12. Juni 2009, 02:59

@Muriel:

Es gibt keinen Urheberrechtsschutz für Bücher, daher hinkt Ihr Vergleich. Jetzt überlegen Sie sich aber mal, was passieren würde, wenn jemand für einen groben Handlungsplot den Urheberrechtsschutz für sich beanspruchen würde.

Vieles in der Literatur ähnelt sich vom Konzept her, unterscheidet sich jedoch deutlich in der konkreten Ausgestaltung. Held kriegt eins drauf, verliebt sich, sammelt dann Verbündete um sich und geht auf Vergeltungsfeldzug. Wieviele Filme wurden schon um dieses Konzept herum gedreht.

Frau hilft bedürftiger Familie, indem sie ihr ihren sehnlichsten Wunsch erfüllt. Das reicht mir nicht, um es als schutzwürdig zu erachten. Das ist es doch, was das BGH-Urteil aussagt. Solche bloßen Konzepte werden nicht unter Schutz gestellt.

@Peer: Den Lobbyismus-Vorwurf finde ich vielleicht auch ein wenig zu hart, aber dennoch müssen Sie sich auf Kritik einstellen, wenn Sie jemanden aus einem bestimmten Lager zu einer Stellungnahme bitten, wenn, soweit ich das bisher zu überblicken vermag, nicht nur Rechtsprechung, sondern auch herrschende Literatur hinter dem Urteil stehen. Ich lasse mich da allerdings auch gerne korrigieren ;)

M. Griffin

12. Juni 2009, 11:32

"Um zu verstehen, warum in Deutschland so viele Fernsehformate geklaut werden"

Welche Formate wurden in Deutschland nach dem Urteil geklaut? Konkrete Beispiele, bitte.

"(...) Programmmacher im Formatlizenzhandel als "Format" verstehen und als wirtschaftliches Eigentum untereinander anerkennen."

Wenn die Programmmacher untereinander Formate als wirtschaftliches Eigentum anerkennen, wo ist dann das Problem?

Kurt

13. Juni 2009, 01:26

@Peer

"Wen hätten Sie denn gerne als Experten? Jemand, der sich nicht mit dem Thema auskennt? Oder bloß ehrenamtlich?"

Nunja, wie wäre es mit jemandem aus der Wissenschaft?

Und zum Thema selbst: In vielen kreativen Bereichen ist es nicht notwendig, dass der Staat Monopolrechte vergibt, um Innovationen zu fördern, etwa in der Software-Branche. Im Gegenteil, Software-Patente würde die Weiterentwicklung unter dem Strich hemmen, auch wenn sie für einzelne Akteure nützlich sein mögen. Ich bin nach dem bisher Gelesenen eher skeptisch, dass es sich bei der Entwicklung von Fernsehformaten anders verhalten soll.

Muriel

13. Juni 2009, 23:07

http://ueberschaubarerelevanz.wordpress.com/

@Andreas Mohr: Was den Urheberrechtsschutz für Bücher angeht, meinen Sie sicherlich, dass es den nicht in der von Ihnen geschilderten Form (also für grobe Plot-Ideen) gibt. Wir sind uns hoffentlich einig, dass literarische Werke urheberrechtlichen Schutz genießen.

Was den Schutz von Fernsehformaten angeht: Ich halte bloße Konzepte, wie Sie eins als Beispiel nennen auch nicht für schutzwürdig. Ein voll ausgestaltetes Format allerdings kann meiner Meinung nach schon einen gewissen Schutz beanspruchen. Wie weit der reicht, ist dann eben zu klären.

Anders

15. Juni 2009, 16:34

UH, Herr Fey als Experte mischt fleissig das was er gerne hätte, nämlich den Schutz seiner Idee -dem Format-, mit dem, was das Urheberrecht tatsächlich schützt, nämlich das konkrete Werk.

Da muss man ob des BGH-Urteils natürlich völlig konsterniert tun.

Schon peinlich, wie hier gerne der Monopolisierung von Ideen das Wort geredet wird. Dabei wären die Konsequenzen katastrophal, wenn man sie einführt. Der Tod jeder Kreativität, nur weil einige wenige meinen, man müsse von einer Idee im Leben leben können.

Das Ideen eben nicht im luftleeren Raum entstehen wird dabei gerne geleugnet.

Anders

Peer Schader

15. Juni 2009, 17:21

@Anders: Es geht, anders als Sie glauben, auch hier nur ums konkrete Werk. Die explizit festgelegte Ausgestaltung eines Formats nämlich, wie bereits mehrere Male angemerkt.

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