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Das letzte Wort

Kündigung für "Emmely"

24. Februar 2009, 21:56 Uhr

Nicht nur Urteile von Strafgerichten können polarisieren. Ein Richterspruch des Landesarbeitsgerichts Berlin brachte jetzt ebenfalls die halbe Nation auf die Palme. Denn „Emmely" (so der von Unterstützern und Berichterstattern solidarisch-verfremdete Name einer Kaiser-/Tengelmann-Kassiererin) hat nun auch von der Justiz die Kündigung erhalten. Nach mehr als 30 Jahren im Job. Eine mehrfache Mutter und Großmutter. Und das wegen der - mutmaßlichen - Unterschlagung von zwei Leergut-Pfandbons im Wert von zusammen nicht einmal eineinhalb Euro!

Ein grober Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit? Bei solch einem Richterspruch muss man tatsächlich schlucken. Nicht nur, weil - wie es jetzt populistisch heißt - in diesen Tagen Manager ungestraft Milliarden verzocken, die dann vom Steuerzahler aufgebracht werden müssen. Sondern auch, weil sich Cent-Beträge im Verhältnis zu jahrzehntelanger Arbeitsleistung nun wirklich nicht als plausibler Grund für eine Kündigung ausnehmen. Eine fristlose sogar!

Doch man muss genauer hinschauen. Ferndiagnosen sind bei Gerichtsprozessen außerordentlich heikel. So hat sich einst halb Deutschland echauffiert über die Frage, ob Frau Weimar (geborene Böttcher) ihre eigenen Kinder ermordet hat. Illustrierten bezogen in Berichterstattungs-Kampagnen gegensätzliche Positionen (und im Gegenzug für Exklusiv-Informationen finanzierte ein Hochglanzmagazin sogar das Honorar eines renommierten Strafverteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren). Doch kann ein Zeitungsleser schlauer sein als die Richter vor Ort, die (hoffentlich) die Akten gelesen und die die Zeugen sowie die sonstigen Verfahrensbeteiligten höchstselbst im Gerichtssaal erlebt haben?

Das Berliner Landesarbeitsgericht hat mit einer ungewöhnlich ausführlichen Presseerklärung versucht, viele Gegenargumente ("zu hartes Urteil" lautet jetzt der Aufschrei der Volksseele) im Vorhinein zu entkräften. Zwar kann ein Richter niemandem ins Herz schauen; dass vor Gericht so viel gelogen wird wie kaum sonstwo, lässt manch sensiblen Robenträger schier verzweifeln. Doch bemerkenswert ist schon einmal: Das „erkennende Gericht" hat in zweiter Instanz denselben Eindruck von den beteiligten Personen gewonnen wie zuvor die Richter in der ersten Verhandlungsrunde. Bei voller Beweisaufnahme, die es in dieser Berufungsinstanz wohlgemerkt noch gab (anders als bei einer etwaigen Revision, die trotz deren Nichtzulassung beim Bundesarbeitsgericht auch noch stattfinden könnte).

Und die Berufungsrichter kamen zu dem Ergebnis: „Emmely", für die sich Politiker, Gewerkschaften und ein Solidaritätskomitee einsetzten, ist nicht nur auf bloßen (oder sogar: dringenden) Verdacht gekündigt worden. Vielmehr hat sie „nach Überzeugung des Gerichts", wie es dann immer etwas sperrig heißt, tatsächlich Pfandbons unterschlagen. Eine Einschätzung, die ebenso auf eigenen Aussagen der inkriminierten Angestellten beruht wie auf der von Kollegen von ihr und auf einer Auswertung der Kassenstreifen. Zudem, so die Oberrichter, hat „Emmely" eine unschuldige Kollegin zu Unrecht belastet, um ihre eigene Haut zu retten. Und ihre Verteidigungsargumentation, sie sei als aktive Gewerkschafterin gemobbt worden, konnte selbst solche Richter nicht überzeugen, die sonst sogar die Sabotage von Einzelhandelsketten im Lohnkampf durch „Flash-Mob-Aktionen" billigen.

Ob „Emmely" Unrecht geschehen ist, kann kein Außenstehender beurteilen. Das können nicht einmal Richter mit letzter Sicherheit, die - wenn sie jeglichen Restzweifeln folgen wollten - niemals gegen irgend jemanden entscheiden könnten. (Die Angst vor Fehlurteilen, die es immer geben kann, belastet übrigens verantwortungsbewusste Richter nicht nur in der Strafjustiz.) Doch stehen deutsche Arbeitsrichter nicht ganz zu Unrecht im Verdacht, dass sie „im Zweifel" gegen Arbeitgeber entscheiden. Wenn sie dann aber doch ab und an einen Arbeitnehmer verurteilen, geschieht dies nun wirklich nicht leichtfertig.

In diesem Fall steckt dahinter der Gedanke: Wer will denn einem Unternehmen ernsthaft zumuten, jemanden an der Kasse zu beschäftigen, der dort heimlich hinein gegriffen hat? Auf den hinterzogenen Betrag kommt es dann nicht mehr an; abgesehen davon, dass hinter jeder aufgedeckten Straftat eine Dunkelziffer an sonstigen Verfehlungen stecken mag. Schon vor Jahrzehnten hat das Bundesarbeitsgericht im „Bienenstich-Fall" eine Bäckersfrau abgestraft, die nach Ladenschluss ein übrig gebliebenes Kuchenstück selbst verzehrte. Konsequente Ahndung ist gut und richtig. Dass die Justiz allerdings manchen Angriff auf Leib, Leben und Gesundheit noch immer so viel weniger entschieden bestraft als Verstöße gegen das Eigentum, sollte auch Strafrichtern einmal Anlass zum Nachdenken sein.

Veröffentlicht 24. Februar 2009, 21:56 von Joachim Jahn
Kommentare

reiherkopf

25. Februar 2009, 14:22

Die beiden Leergut-Pfandbons im Werte von 1,30 € gehörten nicht einmal der Firma, sondern waren von Kunden verloren worden. Wie wurde das denn gehandhabt, wenn sie keiner abholte? Warum wurden sie denn nicht z.B. mit rotem Filzstift markiert? Wieso wurden sie von einer anderen Kassiererin akzeptiert, obwohl sie nicht, wie vorgeschrieben, vom Filialleiter abgezeichnet waren? Warum ließ die Firma so viel Zeit verstreichen, so dass die automatischen Video-Aufzeichnungen gelöscht waren?

Warum hat die Firma der Kassiererin angeboten, für weitere sieben Monate ihren Lohn zu zahlen ohne Arbeitsleistung, wenn sie einer regulären Kündigung zustimmen würde?

Warum wurde sie nicht abgemahnt? Warum durfte sie nicht außerhalb der Kasse weiter arbeiten?

Joachim Jahn

25. Februar 2009, 15:17

Die (ehemalige) Kassiererin will nun auch noch vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg ziehen - jedenfalls wenn ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt und eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe nicht fruchten. Dass ihr aber auch der EGMR kaum helfen dürfte, erläutert der Arbeitsrechtsprofessor Christian Rolfs im Beck-Blog.

khaproperty

25. Februar 2009, 18:18

http://khaproperty

Seit Existenz deutscher Rechtsprechung ist sie in diesem Punkt stets konsequent geblieben, was verständlich ist. Nicht zu vermitteln ist hingegen, daß bei Verwaltungshandeln, rsp. -nichthandeln und sonstigem exekutivem Auftreten der Staatsmacht weder von zuverlässigen rechtlichen Grundlagen noch entsprechenden Sanktionen durch Gerichte die Rede sein kann - von Ausnahmen abgesehen.

MichaelausB

25. Februar 2009, 18:59

Wenn das landesübliches deutsches Recht ist -wer kann das beurteilen außer den Juristen- dann müssen wir das so akzeptieren. Aber dann bitte auch kein Aufschreien bei landesüblichem Recht, wie z.B. in Pakistan über die dort teilweise wieder eingeführte Scharia; Hand ab bei Diebstahl. Sind wir etwa humaner, nur weil kein Blut fließt?

shorafix

25. Februar 2009, 19:00

"Warum hat die Firma der Kassiererin angeboten, für weitere sieben Monate ihren Lohn zu zahlen ohne Arbeitsleistung, wenn sie einer regulären Kündigung zustimmen würde? Warum wurde sie nicht abgemahnt?"

Ich habe einer Mitarbeiterin in ähnlicher Situation (es ging um etwa 30 Euro Wert) gekündigt. Ein Teil der Vorwürfe wurde eingeräumt. Die Waren waren kurz vor dem Ablaufdatum, hatten jedoch den oben genannte Restwert bei Rückerstattung der Hersteller auf Kulanz (wird von uns regelmäßig so gehandhabt). Wie konnten wir eine solche Mitarbeiterin weiter beschäftigen? War es der Anfang oder das Ende einer Unterschlagungskarriere? Ich habe im Gütetermin - die Dame war erst gar nicht erschienen - einem Vergleich zugestimmt, weil bei einem Kammertermin auch noch auf meine Kosten Mitarbeiter für Aussagen hätten freigestellt werden müssen. Das hätte uns mehr gekostet als die ganze Sache Wert war. Eine Benachteiligung des Arbeitnehmers kann ich hier nicht erkennen. Im Gegenteil ist es für den Arbeitgeber heute schwer genug, einen Mitarbeiter selbst nach schwersten Verstößen gegen seinen Arbeitsvertrag zu kündigen. Oft genügen nicht einmal zwei Abmahnungen zum gleichen Grund. Die Sendung bei Kerner am Faschingsdienstag war übrigens unter aller Kritik. Auch Kienzle hätte Farbe bekennen müssen, ob er seine Haushälterin gekündigt hätte - oder darf bei dem Zuhause jeder mit seiner Pfoten in die Schatulle greifen?

PeterHenning

25. Februar 2009, 19:34

http://Kleinkariert

Hübsch am Fall vorbei argumentiert, Herr Jahn. Wie "reiherkopf" schon berichtet hat, stinkt die Kaiser´s Beweisaufnahme zum Himmel und wie überall nachzulesen, reicht beim Arbeitsgericht der pure Verdacht. Die Verbandelung der Richterin durch entsprechende Vorträge bei Unternehmer nahen Veranstaltungen dazu genommen, kommen zu Recht Zweifel am deutschen Rechtssystem. Aufgabe eines Journalisten wäre, alle Seiten zu beleuchten und nicht nur die Auslassungen des Gerichts.

Vor allem die dubiose Rolle des Arbeitgebers und das unverhältnismäßige Vorgehen der Supermarktkette fallen ihnen in ihrem kleinkarierten Überlegungen nicht mal auf.

Die Empörung ist - zu Recht - eine moralische und da können sie noch so eifrig ihre Rechtsauffassung belegen. Da ist jedes Augenmaß verloren und angesichts von eingelösten Pfandbons, die ja nicht mal dem Supermarkt gehörten von Vertrauensmißbrauch und Recht zu sprechen ist schon ganz schön blind und borniert.

Konsequente Ahndung ist da nicht gut und richtig, schon gar nicht, wenn auf der anderen Seite Millardenbeträge ungesühnt verschleudert werden dürfen.

Ein Teil unserer Gesellschaft und da gehören Journalisten, wie sie dazu, haben längst jede Bodenhaftung verloren.

emilgilels

25. Februar 2009, 19:35

http://wolf haupricht

Wie kann eine Frau mit 3 Kindern und 30 Berufsjahren ihren Job derart leichtfertig aufs Spiel setzen, indem sie das notwendige Vertrauen in eine Kassiererin verspielte, eine Kollegin verleumdete, indem sie diese des Diebstahls der Kassenbons bezichtigte, um vom eigenen Tun abzulenken sowie ferner den Arbeitgeber zu belügen. Ein derartig uneinsichtiges Handeln kann doch nur eine (fristlose) Entlassung zur Folge haben. Mir tun die Kinder leid, die die Sünden der Mutter "ausbaden" müssen.

WillyF

25. Februar 2009, 19:46

Zwischen Bon und Boni besteht ein gravierender Unterschied!

Das Handeln von Bankern in staatseigenen Landesbanken bringen - wie im Fall der HSK Nordbank - ganze Bundesländer an den Rand des Staatsbankrotts, wie heute für das Land Schleswig-Holstein zu lesen war. Von diesen Leuten - inkompetenten und ahnungslosen Politikern, skrupellosen und raffgierigen Bankern und betrügerischen Geschäftemachern - wird niemand belangt. Viele Banker, die ihr Unternehmen an den Rand des Ruins gebracht haben und das nun auf Steuergelder angewiesen ist, kassieren für ihr bewusstes Missmanagement mit Riesenverlusten schamloserweise auch jetzt noch Millionen-Boni, weil es so in den Verträgen steht und die Politik der Großen Koalition (Steinbrück und sein bisher ziemlich kritikloser Staatssekretärs-Adlatus lassen grüßen) so grottendoof war, sich dagegen nicht abzusichern.

Passt es da in die Zeit, dass eine Kassiererin nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen wird, weil das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört sei - weil sie nach Angaben ihres Arbeitgebers einen Getränke-Bon für 1,30 Euro unterschlagen soll?

In einer Zeit, in der Billionen Werte auf Kosten des Steuerzahlers von inkompetenten Politikern und raffgierigen Banken verbrannt worden sind, kann man dies niemandem begreiflich machen. Die Volksseele kocht daher zu Recht, selbst wenn sich die Kassiererin schuldig gemacht hätte. Es zeigt die ganze Perfidie und Ungerechtigkeit des gegenwärtigen Systems. Wer 1,30 Euro unterschlagen haben soll, wird gnadenlos gefeuert und nach 30 Jahren treuer Betriebszugehörigkeit der HartzIV-Armut preisgegeben. Wer hingegen Milliardenwerte verbrennt, kann mit Hilfe der Politik damit rechnen dass ihm der Staat unter die Arme greift. Da stimmt etwas nicht! Und das merkt der einfache Bürger nun einmal, ob Politik das will oder nicht.

Ich bin gespannt, wie Politik diesen 1,30 Euro-Fall in den Griff bekommt. Als Wahlkampfstratege von Merkel oder Steinmeier wüsste ich jetzt, was zu tun wäre. Aber sind diese Herrschaften in ihrem inneren Gedanken-Wandlitz noch so nah am Volk, dass sie das begriffen? Ich habe da meine Zweifel, würde mir aber wünschen, dass sie dieser armen Kassiererin ein Job anböten - wenn es auch nur ihrem eigenen billigen Wahlkampf diente. Ein solches Handeln wäre zumindest nicht inkonsequent, wenn man bedenkt, welchen Hasardeuren Politik derzeit auf Steuerzahlers Kosten ihre Pfründen sichert. Da wird der Steuerzahler das o.g. 1,30 Euro-Risiko auch noch verschmerzen können.

petepaul

25. Februar 2009, 20:38

Sicher, wenn man 1,30 € unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten rein wirtschaftlich betrachten würde, dann erscheint das Urteil freilich hart und womöglich überzogen. Allerdings greift diese Betrachtung zu kurz. Denn die Kündigung hat eben nicht einen rein wirtschaftlichen Hintergrund. Schwerer wiegt nämlich, dass das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Gerade bei Kassierern ist aber eine "ökonomische Lauterkeit" des Personals erforderlich. Auch der eigentlich lächerliche Betrag vermag nichts daran zu ändern, dass ein Eigentumsdelikt begangen wurde - eben eine Straftat. Normativ wie auch moralisch ist das keine Lapalie, sondern verwirklichtes Kriminalunrecht. Auf das angesprochene Vertrauensverhältnis zurückkommend, könnte man frei formulieren: wer einmal stiehlt (oder unterschlägt), dem glaubt man nicht.

mazfaz300

25. Februar 2009, 20:47

Das Urteil (s. Presseerklärung) ist nachvollziehbar und es erwähnt z.B. zwei wichtige Faktoren 'Vertrauen' und 'absolute Korrektheit/Zuverlässigkeit'...bitter stößt ein solche Urteil auf, da es die Frage nach der Verhältnismäßigkeit aufwirft, in Zeiten n denen Manager (Finanzsektor, Automotiv, usw. usw....) Mrd versenken, am Fiskus vorbei lncieren, die Chancen ganzer zukünftiger Generationen auf's Spiel setzten und sich keiner'Schuld' bewußt sind. Woher sollen eigentlich die o.g. Werte kommen, wenn sie selbst in obersten Kreisen nicht 'gelebt' werden??

hildennet

25. Februar 2009, 20:51

http://Hand ab?

also Michel aus B. sollen wir mal "Emely" fragen ob sie lieber die Hand ab hätte? Bitte die Maßstäbe nicht verlieren. Auch die Vergleiche mit Bänkern, Beamten und Politikern helfen da nicht weiter. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Und Unrecht lässt sich nicht verrechnen. Und selbstverständlich bleibt die Untreue. Auch bei 1,30. Das Vertrauen ist weg, auch in meinem Mini-Unternehmen habe ich das immer so gesehen. Der Personal-Diebstahl trifft im Handel den Nerv. Der Dieb trifft auch nicht nur das Unternehmen. Der Kollege Filialleiter hat immer die Inventur-Differenzen auszubaden. Einschließlich Jobverlust. Ich frage mich, ob es nicht Menschen gibt, denen die Solidarität der Massen nicht mehr zusteht.

eckhard43

25. Februar 2009, 22:24

http://eckhard43

Eigentumsdelikte sind leider keine Kavaliersdelikte! Erst wenn nicht mehr "nur" der Arbeitgeber beklaut wird, sondern auch noch die Kollegen kann man plötzlich Beweise finden. Wenn also wirklich mal ein beweisbarer Fall durchgezogen wird dann schimpft man sofort auf den Arbeitgeber.

Die tausend Fälle in denen das Arbeitsgericht nicht nach den Ursachen urteilt sondern nur nach  nach einem für den Staat kostengünstigen Vergleich sucht ( um sich auch Arbeit zu ersparen ein Urteil zu begründen) werden nicht an die große Glocke gehängt.

" Die paar tausend € machen Sie als Arbeitgeber doch nicht arm" und die Abfindung geht dan voll und ganz für die Anwaltskosten des "beklagten Mitarbeiters" drauf. Und die Kollegen feragen sich warum Der auch noch für sein Fehlverhalten belohnt wird.

So sieht Arbeitsrecht in Deutschland aus.

t.ruger

25. Februar 2009, 23:11

Mir scheint, Emilys Verhängnis ist, dass sie im System brav 30 Jahre lang diente. Hätte sie sich von vornherein nicht auf Erwerbsarbeit, sondern auf den Bezug von Transferleistungen spezialisiert, wären selbst Tausende unterschlagene Euros kein Kündigungsgrund - in diesem Fall seitens des zahlenden Staats bzw. seiner Steuerbürger - gewesen. Sie hätte obendrein auch klauen, Busfahrer angreifen und ihre Mitbürger als 'Schweinefresser' o.ä. beschimpfen können, nichts hätte ihr Einkommen geschmälert. Ob sie diese Zusammenhänge versteht und für sich in Zukunft zu nutzen weiß?

Schwanzhund

26. Februar 2009, 00:31

Sehr schöner Kommentar zum Thema. Gerade eine gewerkschaftlich tätige Arbeitnehmerin sollte wissen, daß der kleinste Vertrauensbruch reicht, um als Kassiererin gekündigt zu werden. Das gilt für alle Beschäftigten auf jeder Ebene innerhalb des ihnen anvertrauten Bereichs. Ist es denn wirklich so schwer, sich nicht an fremdem Eigentum zu vergreifen? Außerdem sei nochmals betont: Die Frau hat eine unschuldige Kollegin belastet, die dann an ihrer statt wäre gekündigt worden. Ich begreife diese Empörungswelle nicht. Das muß das Ergebnis von diesem ganzen Unterschichten-TV im Privatfernsehen sein: Empathie mit Schurken.

Leiferik

26. Februar 2009, 01:25

Was passiert eigentlich, wenn im Kaufhaus "wissentlich" falsche Preisauszeichnungen vorgenommen werden, und an der Kasse fleißig abkassiert wird? Nichts. Was passiert eigentlich einem Hausbesitzer bei wissentlicher Falschabrechnung der Nebenkosten? Nichts. Was passiert bei Stuerflucht nach Lichtenstein? Absprachen mit dem Gericht. Und was passiert mit Investment-Bankern, die gerade die Welt an den Abgrund gezockt haben? Die bekommen Boni. Da stimmt einiges nicht mehr. Und da wundern sich Politiker, daß die Menschen nicht mehr zur Wahl gehen! Solche Machenschaften sind der Totengräber für eine Demokratie.

Robaschi

26. Februar 2009, 08:32

Es ist schon erstaunlich, wie die vierte Staatsmacht in diesem Fall wieder einmal die öffentliche Meinung manipuliert und den Rechtsstaat damit aushöhlt. Wir haben in unserem Land eine unabhängige Justiz, die hier geltendes Recht angewandt hat. Solange die Legislative diese Gesetze nicht ändert, sollten wir Bürger die Richtersprüche akzeptieren.

Jeder, der sich zu diesem Fall in den diversen Medien geäussert hat, sollte sich bitte einmal selbst hinterfragen, ob er die gleiche Meinung vertreten hätte, wenn die betroffene Kassiererin zusätzlich z. B. seit zwanzig Jahren Mitglied der NPD gewesen wäre. Für den Rechtsfall wäre diese Tatsache völlig unerheblich, die Richter hätten nicht anders entschieden. Aber wäre die öffentliche Meinung die gleiche gewesen?

Hildegardswelt

26. Februar 2009, 08:49

http://www.mein-bochum.de

In einem Lebensmittel-Discounter wurde einem Mitarbeiter aus der Obst- und Gemüseabteilung gekündigt, weil er sich während der Arbeitszeit mit einem Kollegen privat unterhielt. Nachdem der Abteilungsleiter „Wind“ davon bekam, dass nicht nur private Unterhaltungen stattfinden, sondern die „Jungs“ auch eng befreundet sind, wurde einer der Beiden fristlos entlassen. Als Kündigungsgrund wurde angegeben, dass Freundschaften im Geschäft nicht geduldet werden und zu Zuwiderhandlungen verleiten. Man hat natürlich darüber spekuliert, ob der Personalchef den kleineren Delikt (wie Äpfel stehlen z.B.) befürchtete, oder mehr den großen „Coup“ . Letztendlich stellte sich heraus, dass es dem verantwortungsvollem Filialchef lediglich um die Verlässlichkeit und das „Vertrauen“ ging.  Und wie wichtig, wie lebenswichtig das Vertrauen ist der Menschen ist, wie jetzt zum Beispiel in die Banken, der Politik, sieht man ja an ihrer Reaktion. Kein Mensch kauft noch was ein und erst recht nicht „ab“. Tja, so is´ dat.

kkrug

26. Februar 2009, 09:10

http://Justice for all...

wenn das so ist, das ab 1,30 Euro Unterschlagung/Schädigung oder was auch immer eine Existenz zerstört wird (die Frau ist 31 Jahre Kassiererin), DANN sollten diese Masßstäbe auch für Banker, Manager und Politiker gelten. Was machen wir dann mit den Pleitebankern und den Politikern die ihnen noch willfährig weitere Milliarden zuschanzen, statt zuzugeben, dass die Banken pleite sind.

Joachim Jahn

26. Februar 2009, 09:15

Bundestagsvize Wolfgang Thierse -- sozialdemokratischer Kuschelbär mit Vollbart und einem gewissen Ostalgie-Touch -- hat wieder einmal grobschlächtige Analysen in die Welt gesetzt. Diesmal trifft es das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: "Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität“, sagte Thierse der „Berliner Zeitung“ vom Donnerstag zum Fall "Emmely".

rastanc

26. Februar 2009, 10:03

Der Kommentar des Bundestagsvizepräsidenten ist eine unerhörte Einmischung eines exponierten Angehörigen der Legislative in Angelegenheiten der Judikative. Selbst wenn an dem Urteil sachlich etwas zu bemängeln wäre (was nach meiner Auffassung nicht der Fall ist), darf sich ein BT-Abgeordneter ob der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Justiz nicht seinem Drang nach populistischer Richterschelte ergeben. Die Einmischung wiegt wegen der erfolgten Wortwahl Thierses besonders schwer. Herr Thierse scheint noch nicht im Rechtsstaat mit seiner Gewaltenteilung angekommen zu sein. Da er eine offensichtliche Fehlbesetzung ist, sollte er schleunigst zurücktreten!

natalimi

26. Februar 2009, 10:12

an reiherkopf:

an verlorenen gegenständen wird automatisch neuer gewahrsam gebildet, wenn sie in einer generell beherrschten räumlichkeit verloren werden. so wurde neuer gewahrsam an den verlorenen bons durch die filiale gebildet und "emmily" hat diesen durchs einstecken eben gebrochen,§242 StGB (Diebstahl), bzw einen Zueignungswillen manifestiert, § 246 StGB (Unterschlagung).

bei diebstahl oder unterschlagung besteht ein dringender kündigungsgrund, da das vertrauensverhältnis zwischen arbeitnehmer und arbeitgeber grundlegend gestört wird. somit war ein abmahnung sowie eine weiterbeschäftigung fern der kasse überflüssig, da nicht zumutbar...

dass ihr eine lohnfortzahlung bei zustimmung zur ordentlichen kündigung angeboten wurde, sehe ich eigentlich als arbeitnehmerfreundliches handeln der firma.

so lächerlich der betrag auch sein mag, der arbeitgeber müsste zu recht fürchten, dass es wieder passieren könnte und dann evtl bezüglich etwas von höherem wert.

dass der ganze ablauf, kein markieren der verlorenen bons, zu lange wartezeit bis zu einer reaktion, komisch erscheint, ist wieder eine ganz andere sache!

mir tut die gute frau auch leid, allerdings darf man im job das vertrauensverhältnis nicht aufs spiel setzen.

MFG

Joachim Jahn

26. Februar 2009, 12:58

Selbst die Anwaltschaft -- sonst eher kritisch gegenüber der Justiz eingestellt und fest an der Seite aller Entrechteten -- hat sich nun über die Thierse-Äußerung (s. meinen Kommentar von heute morgen, 9.15 Uhr) empört. Der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, forderte am Donnerstag: „Wolfgang Thierse muss sich für seine verbale Entgleisung entschuldigen.“ Er habe aus „rein populistischen Gründen die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage gestellt“. Schellenberg legte Thierse sogar den Rücktritt vom Amt des Bundestagsvizepräsidenten nahe. Wenn er das Urteil eines deutschen Gerichts als „barbarisch“ bezeichne und von „asozialer Qualität“ spreche, sei er als führender Repräsentant des Landes nicht tragbar, sagte der Anwalt.

Joachim Jahn

26. Februar 2009, 15:45

P.S. zu meinem Kommentar von heute, 12.58 Uhr:

Und nun hat Bundestagsvize Thierse sogar die gesamte deutsche Anwaltschaft (und nicht mehr nur den Berliner Anwaltsverein) gegen sich aufgebracht. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Hartmut Kilger, in einer Presseerklärung: "Personen des öffentlichen Lebens sollten sich um eine sachgerechte Bewertung bemühen. (...) Unterschlagung ist zweifellos keine Nichtigkeit. Es ist durchaus sachgerecht, zwischen dem Wert der Sache und dem Vertrauensbruch zu unterscheiden. Dass sich das Gericht davon hat leiten lassen, kann nicht beanstandet werden, auch wenn es durchaus richtig ist, dass das Gericht hätte anders entscheiden können. Dieses Urteil als ,barbarisches Urteil' zu bezeichnen ist nicht gerechtfertigt und auch nicht sachgerecht."

Gewehrt  hat sich nun endlich auch das betroffene Gericht selbst. Die Deutsche Presseagentur meldet um 16.39 Uhr:

Das Berliner Landesarbeitsgericht hat in ungewöhnlich scharfer Form die Kritik von Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) an dem Kassiererinnen-Urteil zurückgewiesen. „Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten
Repräsentanten unseres Landes, sind in keiner Weise hinnehmbar", schrieb die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Karin Aust-Dodenhoff, am Donnerstag in einer Erklärung. Aust-Dodenhoff betonte, es sei nichts dagegen einzuwenden, dass Urteile scharf kritisiert würden. „Die gebotene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung muss jedoch immer in sachlicher Form geschehen." Thierses Äußerungen seien „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung zu beeinträchtigen" und „in die Unabhängigkeit der Gerichte"
einzugreifen.

azumkeller

26. Februar 2009, 17:49

Diese Diskussion ist doch unerträglich: es geht doch nicht um EUR 1,30, sondern darum, dass ein Kassierer nun einmal eine besondere Vertrauensstellung hat. Was soll denn der Arbeitgeber sonst tun: eine Beobachtungskamera stetig auf die einmal auffällig gewordene Kassiererin richten? Einen "Aufpasser" nebenan stellen?

Dass unsäglicherweise sich ein Herr Thierse unsachlich einmischt, kommt noch dazu: wie geht denn gerade diese SPD Herrn Thierses mit jemandem um, der nicht das Kreuz dort macht, wo die Partei befiehlt? Das haben wir ja in Hessen gesehen, und das haben wir bei unserem Ex-Wirtschaftsminister gesehen. Vertrauensbruch führt dort doch auch zur Entlassung ... recht undemokratisch, barbarisch?!?

Der Gang zum BAG (mangels Divergenz - das BAG hatte vor Jahren bereits wegen Genusses einer Praline die fristlose Kündigung bestätigt, und vor kürzerer Zeit wegen "Mitnahme" von (bereits abgeschriebenen) Firmengegenständen) kann erspart bleiben, und auch der EMRG wird mangels Verstoßes gegen die EMRK nicht anders entscheiden können.

Warum eigentlich nimmt sich die Presse eines solchen - für Arbeitsrechtler, excusé, "stinknormalen" Falles an? Welche Interessen werden hier verfolgt? Von einer sachlichen Berichterstattung haben wir uns doch in dieser causa längst wegbewegt!

IwanMarkus

26. Februar 2009, 20:27

Einige Gedanken, die mir so spontan durch den Kopf gehen:

- Warum gibt es einen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit(sempfinden). Sollten sich beide durch die Werte unserer Gesellschaft nicht überdecken ?

- Warum bedeuten hier 1.30 Euro einen Vertrauensbrauch, der eine sofortige Kündigung rechtfertigt, während eine nicht gezahlte Miete über mehrere Monate jedoch für den Eigentümer keinen Vertrauensbruch und nur eine rechtliche Hilflosigkeit bedeutet ?

- Gibt es bei uns objektive Maßstäbe von Gerechtigkeit ?

- Warum bin ich Staats-und Steuerbehördenwillkür ausgeliefert, und wie kann ich mich dagegen schützen ?

- Wer prüft die Qualtität unserer Juristen ?

- Warum wurde mein Auto vor kurzem im Halteverbot abgeschleppt, während seit 3 Tagen dort an der gleichen Stelle ein anderer Wagen parkt und das Ordnungsamt auch gestern in unserem Viertel unterwegs war ?

- Warum fühle ich mich in dieser Gesellschaft immer unwohler ?

marcopolo79

26. Februar 2009, 22:49

@ Leiferik

"Was passiert eigentlich, wenn im Kaufhaus "wissentlich" falsche Preisauszeichnungen vorgenommen werden, und an der Kasse fleißig abkassiert wird? " Wie kann eine Preisauszeichnung falsch sein? Sie sehen den Preis auf der Ware. Wenn Sie für diesen Preis kaufen wollen, ist gut, wenn nicht, dann nicht. Zudem handelt es sich jur. gesehen bei einer Preisauszeichnung um eine inivitatio ad offerendum.

"Was passiert eigentlich einem Hausbesitzer bei wissentlicher Falschabrechnung der Nebenkosten?"

Der wird vom Mieter vors Zivilgericht gezerrt und u.U. bei Strafanzeige wg. Betruges verurteilt.

"Und was passiert mit Investment-Bankern, die gerade die Welt an den Abgrund gezockt haben?"

Wer hat sie gewähren lassen? Wer hat die Produkte gekauft?

Die Dame hat eine Kollegin belastet. Sie ist Täterin und kein Opfer. Ich hätte zu solch einer Mitarbeiterin auch kein Vertrauen mehr

frecuentemente

28. Februar 2009, 09:25

Invitatio ad offerendum.

DJHLS

01. März 2009, 23:05

Frau E. hat jedes Maß verloren. Niemand, der den Sachverhalt genau kennt, glaubt ihre abstruse Story. Nun meint sie auch noch zum Bundesverfassungsgericht gehen zu müssen. Nun gut, es ist ihr Recht, alle Rechtsmittel auszuschöpfen.

Vielleicht sollte Kaiser's dann mal Strafanzeige stellen oder die Staatsanwaltschaft wegen öffentlichem interesses ermitteln. Denn offenbar wollen sie und ihr Anwalt unbedingt eine strafrechtliche Verurteilung - und die ist in diesem Fall ziemlich sicher. Aber Frau E. wird auch dann noch unbelehrbar bleiben und auf die "klassenjustiz" schimpfen.

reiherkopf

02. März 2009, 19:20

Wenn der Arbeitgeber will, kann er bei jedem etwas finden in dieser geringfügigen Größenordnung. Aber merkwürdigerweise macht er das nur geltend, wenn ein Arbeitnehmer unbequem ist. Oft ist er das schon, wenn er gewerkschaftlich aktiv ist oder sich im Betriebsrat für Kollegen einsetzt.

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