Das Ende der Pressefreiheit, Folge 2
16. April 2009, 11:10
Uhr
Das Landgericht Berlin hat jetzt leider bestätigt, was in diesem Blog erst vor wenigen Tagen zu lesen war: Mit der Pressefreiheit geht es rapide bergab. Der neuste Fall: Die „Bild"-Zeitung darf nicht mehr berichten, warum Popstar Nadja Benaissa derzeit in Untersuchungshaft sitzt. Dieses Publikationsverbot hat das Landgericht Berlin verfügt.
Dabei hatten neben dem Boulevardblatt auch alle möglichen anderen Zeitungen - darunter die F.A.Z. - über die spektakuläre Festnahme der „No Angels"-Sängerin in einem Frankfurter Club berichtet, ebenso die führende Presseagentur Deutschlands, die „dpa". Dass die Handschellen zu Ostern im Club „Nachtleben" klickten (kurz vor einem Soloauftritt übrigens und damit per se schon ziemlich öffentlich), ist nicht nur bemerkenswert, weil die Künstlerin und ihre frühere Girlsband weit über die Teenie-Szene hinaus ausgesprochen bekannt sind. Die Festnahme weist auch auf ein durchaus verbreitetes Problem unserer Gesellschaft hin, das überdies juristische wie medizinische Dimensionen hat: Benaissa soll durch ungeschützten Sexualverkehr einen Mann mit dem Aids-Virus HIV angesteckt haben, obwohl sie von ihrer Infektion gewusst habe. (Zur Rechtslage übrigens Näheres im Blog des Verlags C. H. Beck, dem Platzhirsch unter den deutschen Fachverlagen für Juristisches in Deutschland.)
Sogar die zuständige Staatsanwaltschaft hatte gegenüber Medien, die sorgsam recherchierten, entsprechende Angaben gemacht. Dass Richter dennoch das Persönlichkeitsrecht der Sängerin für wichtiger halten als eine Berichterstattung über die Verhaftung und ihren Anlass, ist schlichtweg absurd. Ihr Anwalt, ein bekannter Presserechtler, sieht dies natürlich anders. Doch kann man nur hoffen, dass die Rechtsmittel der „Bild"-Zeitung Erfolg haben werden. Ihr Chefredakteur Kai Diekmann kommentiert dies, von „dpa" um weitere Fakten ergänzt, so:
Die "No Angels", die 2008 Deutschland beim Grand Prix vertraten, seien die erfolgreichste deutsche Pop-Band der letzten Jahre. „Ihre Poster hängen in Tausenden Teenager-Zimmern. Die Vorbildfunktion der Bandmitglieder steht daher völlig außer Frage", schrieb Diekmann. „Angesichts dieser Vorbildfunktion, aber auch der Schwere der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Nadja Benaissa ist das öffentliche Interesse an der Berichterstattung nicht im Ansatz zu bestreiten. (...) Ein Verbot, über die Verhaftung einer derart öffentlichen Person zu informieren, ist deshalb ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit. (...) Manchmal fragt man sich, wer in Berlin alles Richter werden darf." Die No Angels waren im Jahr 2000 bei der TV-Show „Popstars" gecastet worden. Zwischen 2000 und 2003 verkauften sich ihre Alben rund fünf Millionen Mal. Im April 2007 startete die wiedervereinigte Pop-Band nach rund drei Jahren Trennung ein Comeback.
Nachtrag: Während sich derweil Chefredakteure und andere Galionsfiguren des Journalismus (auch linksliberaler Provenienz) gegen den Richterspruch wenden, hält die "Süddeutsche Zeitung" es für einen Ausdruck der Unschuldsvermutung, auf einer ganzen Sonderseite nicht einmal den Namen jener Person zu nennen, die doch als unschuldig zu gelten habe.