Wehret den Sammelklagen!
23. April 2009, 13:45
Uhr
Selten zucken Unternehmensmanager so sehr zusammen wie beim Wort
Sammelklage. Eine dunkle Vorahnung auf jahrelange Gerichtsverfahren,
Tausende von Klägern und milliardenschwere Forderungen zieht auf - bis
jetzt nur im Zusammenhang mit dem amerikanischen Rechtssystem. Doch das
könnte bald auch zum europäischen Alltag gehören, denn die europäische
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes will Sammelklagen im Kartellrecht
nach amerikanischem Vorbild ermöglichen. Damit eifert sie ihrer
Kollegin Meglena Kuneva nach, die für ihre Klientel der Verbraucher
ähnliches vorhat.
Sicherlich, derzeit ist noch nichts entschieden, doch schon der
aktuelle Stand der Planung aus dem Hause Kroes klingt alles andere als
beruhigend. Der Kommissarin schwebt nämlich das berüchtigte
"Opt-Out-Modell" vor, das in den Vereinigten Staaten praktiziert wird
und dort die Sammelklage überhaupt erst zu einem derart scharfen
Schwert macht. Danach müssen die potentiell Geschädigten nämlich gar
nicht erst der Klage beitreten, um zu der vor Gericht agierenden Gruppe
zu gehören. Erfüllt jemand die Voraussetzungen, die zuvor ein emsiger
Klägeranwalt festgelegt und dem Gericht vorgelegt hat, profitiert er
automatisch von der Sammelklage, selbst wenn er nie zuvor davon gehört
hat.
In den Vereinigten Staaten gibt es deshalb wohl kaum einen
Erwachsenen mit einem durchschnittlichen Konsumverhalten, der sich
nicht schon in einer der vielen Sammelklagen wiedergefunden hätte. Wer
eine Kreditkarte und eine Lebensversicherung hat, im Internet einkauft,
pder beispielsweise ein Handy besitzt, hat gute Chancen, im Laufe
seines Lebens Informationsschreiben über ein halbes Dutzend
Sammelklagen zu erhalten - Tendenz steigend. Er kann sich dann
überlegen, ob er den Dingen einfach ihren Lauf lässt und die
erstrittene Summe dankend annimmt - in vielen Fällen sind es nur
läppische Beträge von einigen Dollar. Oder aber er nimmt das Heft des
Handelns in die Hand, tritt aus der Gruppe aus und legt selbst Klage
ein.
Nur wenige potentielle Opfer wählen den letzten Weg. Die meisten
bleiben in ihrer Gruppe und harren der Schecks, die da kommen. Die
Klägeranwälte haben derweil ein eindrucksvolles Druckmittel in der Hand
und können darauf verweisen, dass sie eine Sammelklage von Tausenden
von Betroffenen vertreten, im Fall der Einzelhandelskette Walmart gar
von mehr als eine Million. Je mehr Opfer, desto höher die
Vergleichssumme, die sie aus dem Unternehmen herauspressen können.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Das Mitleid mit
milliardenschweren Konzernen, die durch unzulässige Kartellabsprachen
Millionen von Kunden und zahlreiche Wettbewerber schädigen, hält sich
in Grenzen. Die Herrschaften, die auf Raststätten heimlich Preise
festklopfen, verdienen eine ordentliche Abreibung - und bisher war das
Bundeskartellamt oder die EU-Kommission in dieser Frage auch keineswegs
zimperlich. Allerdings hat alles seine Grenzen: Besonders in
Kartellfragen kann der Kreis der Opfer schlicht unüberschaubar und die
Höhe des Schadens für den Einzelnen schwierig zu bemessen sein.
Gleichzeitig ist den geschädigten Wettbewerbern durchaus zuzumuten,
das Kostenrisiko einer Schadensersatzklage zu tragen. Schließlich hat
erst kürzlich der Bundesgerichtshof solche Verfahren für die Opfer von
Kartellabsprachen erleichtert. Die Richter erlaubten die Klage
eines belgischen Unternehmens, das die Schadensersatzansprüche von
Konkurrenten des berüchtigten Zementkartells erworben und vor Gericht
geltend gemacht hatte. Unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht,
wird es für Betroffene dadurch künftig wesentlich leichter sein, ihre
Rechte durchzusetzen.
Doch eins sollte auch künftig immer eine Rolle spielen: Das
Verfahren sollte den Klägern zumindest ansatzweise wichtig sein - und
nicht nur ein Zufallsprodukt, von dem sie bislang keine Ahnung hatten.
Dazu gehört auch, dass sie wenigstens ein Minimum an Engagement an den
Tag legen. Mit Sammelklagen nach dem amerikanischen Modell ist das
jedoch nicht zu haben.