Manipulation durch "Fachaufsätze"
12. Mai 2009, 21:22
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Dass Aufsätze in Fachzeitschriften nicht wegen des eher kargen Honorars verfasst werden, das juristische und steuerrechtliche Verlage zahlen, ist weithin bekannt. Dass Autoren sich aber mitunter aus ganz anderer Quelle finanzieren lassen, bringt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg an den Tag. Ein seltener Einblick in finstere Methoden, um die „herrschende Meinung" zu beeinflussen.
Wer sich die Mühe macht, die Anonymisierungen des Richterspruchs durch die Justiz von Sachsen-Anhalt zu rekonstruieren, erhält hier bemerkenswerte Einsichten. Nicht nur Gutachten, sondern sogar Fachaufsätze werden demnach mitunter zielgerichtet eingesetzt, um Kunden zu akquirieren und die „herrschende Meinung" in der Juristenschaft für einen kommerziellen Auftraggeber zu beeinflussen. Die „Neue Juristische Wochenschrift" hat das Urteil zur „Entscheidung der Woche" gekürt und ins Internet gestellt.
Das OLG sprach darin zwei Anwälten aus Halle die von ihnen geforderten rund 5000 Euro dafür zu, dass sie für eine Beratungsfirma einen Beitrag zur Besteuerung von vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen verfasst hatten; abgedruckt wurde der Text im vergangenen Jahr in dem Fachblatt „Der Betrieb" (Seiten 1883 bis 1887). Ein Advokat leiste solch eine „vom Leitbild anwaltlicher Tätigkeit" weit entfernte Arbeit mit einem Zeitaufwand von 28 Stunden schließlich nicht ohne Entgelt, befanden die Oberlandesrichter unter Berufung auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Az.: 1 U 82/08).
Dass nicht wenige Gutachter dazu neigen, ihre Rechtsansichten ein wenig an den Interessen gut zahlender Auftraggeber auszurichten, wird vielfach vermutet - und ist leider auch zutreffend. Wer weiß, dass manch ein Ordinarius an einer Universität damit sein staatliches Salär toppt oder vervielfältigt, kann beinahe nachvollziehen, dass einige Hochschullehrer aus ihrem Herzen keine Mördergrube machen. Oder ihre ehrliche private Anschauung von der „richtigen" Rechtslage dann in überzogenem „Optimismus" als die geltende darstellen. In Fachzeitschriften werden solche Darlegungen dann gern noch einmal veröffentlicht und einem breiteren Publikum dargeboten - ein wenig verschämt garniert und exculpiert mit einem Sternchenhinweis wie etwa: „Der Aufsatz beruht auf einer Anfrage aus der Praxis."
Dass aber ein Aufsatz von vornherein bestellt und maßgeschneidert wird, um die Fachdiskussion zu manipulieren, geht noch ein ganzes Stückchen weiter. Hier wird nicht nur etwas an die Öffentlichkeit lanciert, was man zuvor in einer konkreten Gerichtsstreitigkeit als „Expertise" präsentiert hat, um einen Prozess zu gewinnen. Sondern hier soll von vornherein die vermeintlich wissenschaftlich-wertneutrale Diskussion auf breiter Front gesteuert werden. Leser solcher Beiträge sollten sich also künftig viel häufiger fragen: „Cui bono?" Wem nutzt es - wer soll überzeugt werden - wer als Mandant gewonnen?
Ein Trost aber bleibt: Die unabhängige Justiz gibt in dem ihr eigenen Selbstbewusstsein ohnehin nicht allzu viel auf das, was Parteigutachter mit noch so klingenden Namen vortragen. Oder was im scheinbaren Elfenbeinturm der Jurisprudenz so alles produziert wird. Straf- wie Zivilrichter des Bundesgerichtshofs haben dies in jüngster Zeit mehrfach deutlich gemacht. Gut, dass man in Karlsruhe Rechtsauslegung von handfester Interessenwahrnehmung (die noch dazu oft durch „Spin-Doktoren" in die Medien getragen wird) zu trennen weiß.