Wann geht der Anlegerschutz zu weit?
24. Juni 2009, 11:23
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Anleger fühlen sich gestärkt: Das Landgericht Hamburg hat einem Opfer der Lehman-Pleite Schadensersatz zugesprochen. Doch ein Präzedenzfall ist das nicht - und wenn, dann kein guter.
Die Auswirkungen dürfen nicht überschätzt werden. Jede Kammer oder jeder Einzelrichter am selben Landgericht kann anders entscheiden. Und jedes andere Landgericht erst recht, so wie neulich das Frankfurter Landgericht. Was Oberlandesgerichte und schließlich der Bundesgerichtshof dazu sagen werden, steht ohnehin noch in den Sternen. Dazu kommt: Ob wirklich ein Beratungsfehler vorliegt, stellt sich in jedem Einzelfall anders da. Und muss überdies bewiesen werden können.
Doch auch grundsätzlich ist der Richterspruch aus der Hansestadt bedenklich. Soll jetzt allen Ernstes jede Bank und Sparkasse ihren Kunden vorrechnen müssen, wieviel sie an einem von ihr verkauften Produkt verdient? Dass sie nicht selbstlos handelt, sollte jeder wissen, der nicht völlig blauäugig durchs Leben geht (und mit seinem eigenen Geld um sich wirft). genauso überzogen scheint die Vorstellung, Kreditinstitute hätten auch noch darauf hinweisen müssen, dass es für Zertifikate keine Einlagensicherung gibt: Ein bisschen Eigenverantwortung und Selbstrecherche darf man doch wohl von jedem Erwachsenen erwarten, bevor er sein erspartes fremden Menschen in die Hand drückt. Wenigstens haben die Hamburger Richter nicht auch noch das Argument aufgegriffen, der Kundenberater hätte auf die Möglichkeit hinweisen müssen, dass die Investmentbank pleite gehen könnte. Damit hat damals nun wirklich niemand gerechnet - weder in Deutschland noch in Amerika.
Überzogenen Anleger- und Verbraucherschutz müssen letztlich immer all jene Kunden bezahlen, die umsichtig handeln und sich schlau machen, bevor sie ihr Geld ausgeben. Statt auf überzogene Renditeversprechen oder fragwürdige Schnäppchen hereinzufallen. Das zeigt sich etwa beim neuen "Pfändungsschutzkonto" oder Zusatzgebühren von Banken. Man darf gespannt sein, ob der Bundesgerichtshof diesem Trend Einhalt bietet oder ihn - wie jüngst (Az.: XI ZR 586/07; F.A.Z. vom 14. Mai, Seite 19) - sogar noch ausweitet. Sein Bankensenat hat jedenfalls gerade einen neuen Vorsitzenden bekommen.