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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Das letzte Wort

Die Rechtsgrundlage ist sicher

16. März 2011, 16:25 Uhr

Für das „Moratorium", das die Bundesregierung für die sieben ältesten Kernkraftwerke ausgerufen hat, muss ein Gesetz her. Sagt die Opposition und wirft der Regierung Trickserei vor. Doch braucht es keinen Bundestagsentscheid, wo es längst einen gibt.

Zur Erinnerung: Die umstrittene Verlängerung der Laufzeiten („Ausstieg aus dem Ausstieg"), die die Regierungskoalition kürzlich am Bundesrat vorbei beschlossen hatte, hat keine Pflicht zum Betrieb der Atommeiler geschaffen. Sondern nur die Genehmigungen dafür verlängert. Wenn die Energieversorger jetzt also aus Angst vor öffentlicher Anprangerung „freiwillig" die ältesten Reaktoren abschalten, verstößt dies nicht gegen das Atomgesetz oder gegen die Verlängerungsnovelle. Und auch nicht gegen die Gewaltenteilung (wie selbst einzelne Abgeordnete der Union argwöhnen).

Es geht also auch nicht um eine Nichtanwendung von Gesetzen, die das Parlament beschlossen hat, durch die Exekutive. Was diese Regierung bedenklich freihändig beim Verzicht auf Internetsperren gegen Kinderpornographie, dem Aussetzen der Wehrpflicht und letztlich auch dem Boykott einer (EU-rechtlich vorgeschriebenen und vom Bundesverfassungsgericht nur teilweise gekippten) Vorratsdatenspeicherung zum Überdruss vorexerziert hat.

Hinzu kommt: Die Bundesregierung hat sich mit den jeweiligen Ministerpräsidenten darauf verständigt, alle Register des obrigkeitlichen Verwaltungsrechts zu ziehen. Nach § 19 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 des Atomgesetzes wird von den Aufsichtsbehörden die (zunächst vorübergehende) Abschaltung und Stilllegung verfügt. Die Voraussetzung: Es bestehen „Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter".

Nun wirkt das auf den ersten Blick in der Tat ziemlich weit herbei geholt, denn die Anlagen werden längst mit staatlicher Billigung betrieben. Und an deren Technik hat sich ebenso wenig geändert wie an den Umweltbedingungen. Doch kann die Regierung dem entgegen halten: Die Naturgewalten in Japan haben (erstmals) gezeigt, dass bei den einstigen Genehmigungsverfahren vielleicht manche Aspekte noch nicht (ausreichend) bekannt waren. Auch das ist eine neue Sachlage.

Außerdem möchte man den deutschen Verwaltungsrichter (der ohnehin im Zweifel auf Seiten der Bürgerrechte steht) sehen, der sich - falls doch ein Kraftwerksbetreiber klagen sollte - auf die Seite der „Atomindustrie" stellt. Zumal deren Grundrecht auf Eigentum („kalte Enteignung") im Grundgesetz die Schutzpflichten des Staates für die Bürger und die Umwelt gegenüber stehen, die ebenfalls in der Verfassung verankert sind.

Und falls in letzter Instanz ein Energieversorger doch eine Anfechtungsklage oder gar einen Schadensersatzprozess gewönne, hätten sich längst die Gemüter (und manche erregten Medienkommentatoren) abgekühlt. Die Politik wäre jedenfalls den „Schwarzen Peter" los.

Einen „Geheimvertrag" oder einen neuen „Deal" mit der Atomwirtschaft muss man der Regierung also nicht unterstellen - trotz der drei demnächst anstehenden Landtagswahlen. Sie setzt auf hoheitliche Befugnisse. Das hat überdies den Vorteil, dass Vorstände der Energieversorger nicht grübeln müssen, ob das Aktienrecht sie womöglich verpflichtet, im Interesse ihres Unternehmens oder ihrer Anteilseigner für einen Fortbetrieb zu kämpfen.

Eine freiwillige Einwilligung in eine Produktionspause („Moratoriumsvertrag") mag tatsächlich juristisch nicht ganz unproblematisch sein. Der Verzicht auf Rechtsmittel gegen die nun erlassenen Stilllegungsverfügungen dürfte hingegen ziemlich unverfänglich sein. Schließlich dient ein solcher Schritt - zumal angesichts der mutmaßlichen Rechtmäßigkeit der Behördenanordnungen (s.o.) - der angeschlagenen Reputation der Energiewirtschaft, der der politische Wind ins Gesicht weht. Und ist damit aktienrechtlich wohl genauso zulässig. wie es Spenden an politische Parteien oder öffentlichkeitswirksames Sponsoring aus der Firmenkasse anerkanntermaßen sind.

Veröffentlicht 16. März 2011, 16:25 von Joachim Jahn
Kommentare

Lehnertz, Daniel

16. März 2011, 16:49

Sehr geehrter Herr Jahn,

darf ich sie höflichst darauf hinweisen, dass der juristische Einwand hinsichtlich des Moratoriums nicht allein von der Opposition sondern in erster Linie von Herrn Lammert, seines Zeichens Präsident des Deutschen Bundestages kommt! Das spricht wohl für sich!

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Lehnertz

Joachim Jahn

16. März 2011, 16:56

http://www.faz.net/dasletztewort

@ Daniel Lehnertz: "In erster Linie" würde ich nicht sagen: Herr Lammert hat sich zurückhaltender geäußert als SPD, Bündnisgrüne und Linksfraktion. Aber dass es auch zweifelnde Unionsabgeordnete gibt, wird ja gleich im zweiten Absatz erwähnt. -- jja.

Klaus

16. März 2011, 19:15

http://jeevesblogger.de

Das ist doch toll, dass Sie das alles so genau wissen. Rufen Sie doch mal die Leute an, die da irrtümlich was anderes zu wissen glauben und erzählen sie's ihnen. Die werden sich sicher bedanken.

Wenn sogar Herr Lammert - immerhin Parteimitglied von Frau Merkel und zur Zurückhaltung geforderter Bundestagspräsident - wenn sogar dieser Mann juristische Ennwände hat, kann man durchaus von "in erster Linie" schreiben, denn er steht an erster Linie in dieser Sache.

Auch Artikel und Kommentare in seriösen Zeitungen vermerken vor allem (vulgo: in erster Linie) Herrn Lammerts Einwendungen.

.

MOEGLICHERWEISE

17. März 2011, 02:09

Tricksereien wie wir sie gewohnt sind.

img858.imageshack.us/.../eventuell.jpg

Jonas

17. März 2011, 08:44

Sehr geehrter Herr Jahn,

dann darf ich also auch davon ausgehen, dass Herr Hans-Jürgen Papier (ehem. Präsident des BVerfG) sich irrt, wenn er das Vorgehen der Bundesregierung für verfassungswidrig hält? Oder habe ich nur seine Einwände falsch verstanden?

Gleichzeitig halten Sie selbst es ja auch nicht für unmöglich, dass ein Verwaltungsgericht ggf. anders entscheiden würde. Wie das dann mit dem "schwarzen Peter" ist, sollte doch zumindest aus juristischer Sicht keine Rolle spielen.

Vielleicht könnte man sich darauf einigen, dass die Bedenken des Bundestagspräsidenten und der Opposition zumindest nicht abwegig sind - und dementsprechend vertretbar.

Die von den zuständigen Länder gegenüber den Stromversorgern zu erlassenden Verfügung stehen somit zumindest auf "wackeligen Füßen", insbesondere auf Grund des § 19 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 AtG.

Die Frage wird tatsächlich sein, ob die Stromversorger sie überprüfen lassen wollen(nach meiner Information hat  RWE angekündigt, für den Fall, dass nun auch eine Verfügung gegen Biblis A ergehen sollte, rechtliche Schritte einzuleiten). Ein solcher "Rechtsmittelverzicht" führt jedoch nicht dazu, dass die Rechtsgrundlage als solche "sicherer" wird.

Dementsprechend bleibt abzuwarten, in wie weit die Regierung hier nicht zu schnell gehandelt hat...

mueller-tuckfeld

17. März 2011, 08:47

Sehr geehrter Herr Jahn,

Überschrift und Artikel stimmen nicht überein. Es handelt sich letztlich nicht um eine dogmatische, sondern eine pragmatische Argumentation. Die Rechtsgrundlage ist nämlich alles andere als sicher. Gefahren für Leben, Gesundheit und Güter bestehen heute in gleicher Weise wie in der letzten Woche. Tsunami und Erdbeben japanischer Ausmaße drohen nicht. Die bekannten Gefahren (terroristischer Anschlag, menschliches Versagen, veraltete Technik, ungelöste Endlagerung etc.) haben sich nicht verändert. Von daher ist, so sehr ich selbst die Abschaltung der AKW begrüße, das konkrete Vorgehen von schwarz-gelb eine Verhöhnung rechtsstaatlicher und parlamentarischer Prinzipien. Die Erfindung des 'Aussetzens' gerade beschlossener Gesetze ist abenteuerlich.

Auf der pragmatischen Ebene mag Herr Jahn recht haben. Die AKW-Betreiber werden ihre letzten verbliebenen Getreuen nicht vergrätzen wollen und von daher - wenn sie vernünftig sind - nicht klagen.

Aber mit Recht hat das nichts zu tun. Nicht die Rechtsgrundlage, sondern die Interessenlage ist sicher: legal - illegal - sch...egal.

-- jcmt

Joachim Jahn

17. März 2011, 09:35

@ Jonas: Stimmt -- Herr Papier ist auch längst zurück gerudert (F.A.Z. vom 16.9.2010). Da ging es um die Frage, ob der Bundesrat bei der Verlängerung hätte gefragt werden müssen.

Helmut Falser

17. März 2011, 14:00

Ich bin zwar "nur" Physiker und kein Jurist, auch kein politische Spindoctor.

Ich wüßte nicht, was eine verantwortungsvolle (!) Regierung in diesem Falle anders hätte veranlassen  können als "Halt, stop. Wir haben eine Reihe schwerwiegender neuer technischer und organisatorischer Evidenzen, auf die wir reagiern müssen. Wir überprüfen mit unserem aktuellen Wissen die bisher geltenden Annahmen und müssen sie mit Daten und Fakten beantworten, nicht mit adhoc Demos und juristischen Spielchen - und zwar sofort.

Dass sich "Terrorismus, Endlagerung, menschliches Risiko, sonstige Anti-Atom Rhetorik nicht geändert haben", ist dabei doch völlig irrelevant.

In Japan kämpfen 50 namenlose, aber sehr mutige Männer unter Einsatz ihres Lebens dafür, Tausende vor eine Katastrophe zu bewahren.

Betrachten wir doch vor diesem Szenario Herrn Gabriel und Konsorten, wie sie mit Genugtuung versuchen, das Grauen in politisches Kleingeld zu wechseln.

Übrigens: wer waren doch nochmal während der letzten drei Legistraturperioden die Umweltminister?

Sehr geehrter Herr Jahn,

ich finde Ihren Artikel sehr gut.

colorcraze

17. März 2011, 14:36

Es wäre doch auch seltsam, wenn nur das Parlament Überprüfung und Abschaltung der AKWs verfügen könnte, und nicht die Regierung - das würde bei Gefahrensituationen doch zu lange dauern.

Studiurs

17. März 2011, 17:35

Sehr geehrter Herr Jahn,

mir hat sich bisher noch nicht erschlossen, wie genau man einen Fall des § 19 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 des Atomgesetzes konstruieren könnte. Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter haben sich nicht auf die Schnelle ergeben. Auch Fehlbewertungen in der Vergangenheit lassen meiner Meinung nach noch nicht auf eine konkrete Gefährdung schließen, die die Bundesregierung hier zu den vorgenommenen Maßnahmen ermächtigen könnte.

Ich möchte nicht falsch verstanden werden, ich bin sehr froh darüber, dass die tickenden Zeitbomben zumindest vorerst abgeschaltet werden. Leider sehe ich aber Staatshaftungsansprüche der Kraftwerksbetreiber heranrollen, wenn die Rechtsgrundlage der Abschaltung nicht völlig einwandfrei ist. Dies könnte natürlich dem politischen Kalkül der industriefreundlichen Regierung entsprechen, die die guten Beziehungen zur Lobby nicht vor die Hunde gehen lassen möchte...

Daneben bleibt natürlich das generelle Problem bestehen, dass hier eine Bundesregierung ein parlamentarisches Gesetz außer Kraft setzen will. Würde die Regierung tatsächlich auch nach den anstehenden Landtagswahlen zu ihrem veränderten Kurs stehen wollen, könnte sie binnen Tagen ein Aufhebungsgesetz durch den Bundestag jagen, beim momentanen politischen Klima ist wohl nicht mit oppositionellem Gegenwind zu rechnen, und Schadensersatzansprüchen so aus dem Weg gehen.

fazfazfaz123

18. März 2011, 05:33

Papier hat natuerlich im Prinzip immer Recht, aber gibt es denn ueberhaupt ein Recht darauf, ein Kernkraftwerk zu betreiben? Mindestens damit steht und faellt doch alles. Der Resr ist der Streit um Warnungen vor Scientology und Endiviensalat..

ckd

21. März 2011, 18:17

Der ganze Blogpost zeugt von mangelnder rechtlicher und tatsächlicher Kenntnis. Am meisten lachen musste ich über den Satz, dass deutsche Verwaltungsrichter im Zweifel im Sinne des Bürgers entscheiden würden. Das ist wirklich ein Witz. Ich habe in beiden juristischen Examen mir unbekannte Entscheidungen des oberstens Landesverwaltungsgerichts jeweils treffsicher geraten ... unter der Prämisse: Im Zweifel für den Staat.

CrisisMaven

01. April 2011, 16:47

http://crisismaven.wordpress.com

Man muesste lediglich eine Versicherungspflicht fuer Atomkraftwerke, wahlweise eine risikoadaequate Risikorueckstellung in der Bilanz zur gesetzlichen Auflage machen und der Spuk waere vorbei!

Helga Meck

07. September 2011, 14:03

http://www.meck-art.de

Lieber Herr Dr. Jahn, liebe Blogg-Teilnehmer,

sehr erbaulich die Ausführungen. Täusche ich mich oder liegt hier eine noch vielschichtigere und hintergründigere Politik zugrunde, als wir alle es vermuten?

Gibt es nicht eine EU-Richtlinie, die bis 2015 von allen europäischen AKW-Betreibern den Nachweis verlangt, wo diese ihre Brennstäbe endlagern? (hier könnte man schon das erste Lachemännchen beifügen).

Und ist nicht -natürlich rein zufällig- ein gewisser Herr Oettinger (seines Zeichens ehemaliger Ministerpräsident von BaWü und Parteikollege von Frau Merkel) der Energiekommissar in Brüssel, der für diese Richtlinie u.a. zuständig ist? Und ist nicht zu vermuten, dass Frau Merkel und die AKW-Lobby darüber "sehr rechtzeitig" Bescheid wussten?

Wie angelegentlich kam doch da die Japan-Katastrophe und haben nicht die Energiekonzerne mehr als schnell -nach kurzem aufbegehren- bereits den Umstieg auf Gasversorgung vollzogen? Interna zufolge gab es schon recht lange entspr. Vertragsvorbereitungen mit Russland.

Wie sehr freuen sich doch Putin und Schröder....

Alles Augenwischerei und Verdummung des Bürgers. Sorry, aber wer vertraut schon einem Politiker und auf Rechtsstaatlichkeit, wenn es um Millardengeschäfte geht?

Helga Meck, stud. iur. Uni Mannheim

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